Allein mit freundlichen Worten ist es nicht getan, denn zu oft sind die Frauen und Männer und ist auch meine Fraktion enttäuscht worden.
Wir stellten einen Antrag, um wirksame Maßnahmen gegen Armut und Armutsgefährdung einzuleiten – Sie lehnten diesen Antrag ab. Wir wollten, dass die Landesregierung im Bundesrat gegen die Hartz-IV-Rechtsverschärfungen stimmt – Sie lehnten diesen Antrag ab. Wir wollten große Vermögen besteuern – Sie lehnten diesen Antrag ab.
Im Bundestag waren es die LINKEN, die Managergehälter begrenzen wollten, die die Renteneinheit verwirklichen wollten und die Alleinerziehende entlasten wollten – das alles wurde durch CDU und SPD abgelehnt. Stattdessen wurde in den vergangenen 18 Jahren Hartz IV eingeführt, das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit. Die Rente wurde gekürzt, die Mehrwertsteuer erhöht, die Reichensteuer verringert und die Leiharbeit salonfähig gemacht.
Zeigen Sie, dass auch für Sie die Zeit der Ankündigungen und Versprechen vorbei ist, und schlagen Sie mit uns Pflöcke ein: Sozial – gerecht – jetzt!
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 165 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Glawe, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE greift mit diesem Antrag ein Thema auf, das gerade auf der Bundesebene hochaktuell ist und hier im Landtag den Bundestagswahlkampf einläuten soll, richten sich doch die meisten Forderungen an die Bun
desebene. Das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ ist für die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber nicht nur ein Wahlkampfthema, sondern seit Langem Daueraufgabe. Seit Langem treibt die Landesregierung diese Themen intensiv voran.
Frau Oldenburg, was Sie hier eigentlich gemacht haben, ist, jetzt Sozialneid zu schüren in Größenordnung.
Deutschland und den Bürgern geht es so gut wie seit hundert Jahren nicht mehr, meine Damen und Herren.
Fakt ist eins: Das, was Sie hier machen, wird Ihnen auf der Bundesebene und im Land am Ende durch die Bürgerinnen und Bürger so nicht gedankt, denn Ihre Wahlergebnisse sind nicht so, dass alle Ihren Thesen folgen.
Der durchaus populistisch klingende Antrag der LINKEN gibt mir Gelegenheit, dies darzustellen. In der Bundesrepublik Deutschland ist soziale Gerechtigkeit ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung von Bund und Ländern.
Dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit ist selbstverständlich nicht nur der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, sondern die ganze Landesregierung verpflichtet. Gleichwohl stellt sich heute genauso wie vor hundert Jahren die Frage, was denn genau soziale Gerechtigkeit ist und wie sie ausgestaltet sein soll. Ich denke, soziale Gerechtigkeit ist die Vermeidung von Armut, sozialer Zusammenhalt und Aufstieg durch Bildung sowie Integration in Arbeit und Gesellschaft, soziale Chancengleichheit und soziale Absicherung. Da habe ich insgesamt wenig von Ihnen, Frau Oldenburg, zu der Grundaussage „soziale Marktwirtschaft“ hier gehört.
Soziale Gerechtigkeit und vieles, was seitens des Bundes, des Landes und der Kommunen dazu unternommen wird, braucht ein Fundament und dieses Fundament ist unsere soziale Marktwirtschaft. Das Hauptmerkmal der sozialen Marktwirtschaft ist, dass niemand vergessen wird und ins Bodenlose fällt. Die Bedürftigen werden nicht fallen gelassen, sondern die Gesellschaft, der Staat kümmert sich um sie und das soziale Netz. Dazu gehört eben auch Hartz IV, meine Damen und Herren, und Frau Oldenburg, das sei Ihnen noch mal ins Stammbuch geschrieben. Auch bei Kindern, wo die Leistungsfähigkeit der Familien nicht gegeben ist, übernimmt der Staat die Kosten für die Kita. Das ist Ihnen, glaube ich, bekannt, wird aber von Ihnen immer unter den Tisch gekehrt.
Soziale Gerechtigkeit kann nur generationsübergreifend gewährt werden. Daher sind die Grundlagen staatlichen Handelns für soziale Gerechtigkeit nachhaltig zu sichern. Soziale Gerechtigkeit erfordert nachhaltige Grundlagen in der sozialen Marktwirtschaft. Bester Schutz vor Armut ist nach wie vor natürlich ordentlich entlohnte Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Und da greift der Spruch: „Sozial ist, was Arbeit schafft“, meine Damen und Herren.
Die Erwerbstätigenquote in Mecklenburg-Vorpommern ist zwischen 2008 und 2015 um knapp 5 Prozent gestiegen und damit auf 75 Prozent. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt mittlerweile bei 560.000. Das sind immerhin fast 50.000 Arbeitsplätze mehr als im Jahre 2008. Der Trend hält weiter an. Es geht aufwärts. Die Zahlen belegen, Unternehmen stellen ein, der Bedarf an Fachkräften ist gegeben
und er wird weiter qualifiziert zunehmen. Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen – das ist natürlich das Hauptziel der Wirtschaftspolitik im Land MecklenburgVorpommern. Entscheidend ist vor allem auch, dass weiter mehr Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe entstehen. Hier sind wir auf einem guten Weg, meine Damen und Herren.
Ich stelle noch mal fest: Den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern geht es so gut wie seit hundert Jahren nicht mehr. Daran werden Sie mit Ihrem Jammern auch nichts ändern.
Meine Damen und Herren, mit Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes am 1. Januar 2015 und seiner Erhöhung auf 8,84 Euro ist jede Arbeitsstunde …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, ich meine nur, sehr üppig. Davon können Sie gut leben, Herr Minister.)
… ein effektiver Schutz gegen Lohndrückerei und zugleich wurde ein Signal der Wertschätzung an Arbeit erzielt.
Das gilt für alle gleichermaßen und ist damit auch ein nicht zu unterschätzendes Element sozialer Gerechtigkeit. Sie wissen auch, der Mindestlohn allein schützt nicht vor Altersarmut.
Um das Lohnniveau im Land weiter anzuheben, nutzen wir unsere Förderprogramme und setzen beispielsweise bei der Technologie- und Existenzförderung darauf, dass
Ein wichtiger Teil der Förderung des Wirtschaftsministeriums liegt in der gewerblichen Wirtschaft. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gibt es bereits jetzt ein Bonus- und Malussystem, das anerkannt ist. Erfolgt bei den gestaffelten oder gesicherten Arbeitsplätzen eine geringere als die tarifliche Vergütung, wird ein Abzug von fünf Prozentpunkten vom Fördersatz vorgenommen. Wir unterstützen die Sozialpartner zum Beispiel über die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, sobald die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite dies in einer Branche befürworten. Aber natürlich sind auch die Sozialpartner selbst gefordert, das Ihrige zu tun. Im Bündnis für Arbeit werden wir diese Themen weiterverfolgen.
Meine Damen und Herren, Bildung ist nach wie vor der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Auch deswegen haben wir eine Qualifizierungsoffensive im maritimen Bereich gestartet. Mit dem neuen Förderprogramm werden wir zudem das gesamte verarbeitende Gewerbe und Teile des Handwerks unterstützen, und dies machen wir im grundsätzlichen Einvernehmen mit den Gewerkschaften, meine Damen und Herren. Wir lehnen den Missbrauch von Zeitarbeit, von Werkverträgen und auch von Praktika ab.
Am vergangenen Samstag ist diese Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Neben der Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer gilt der Grundsatz, dass gleicher Lohn für die Leiharbeiter wie für die vergleichbaren Beschäftigten im Einsatzbetrieb nach neun Monaten gezahlt werden soll.
Abweichungen davon sind nur per Tarifvertrag möglich. Scheinwerkverträge und verdeckte Arbeitnehmerüberlassungen werden damit verhindert, weil im Bürgerlichen Gesetzbuch klargestellt wird, wer Arbeitnehmer ist und wer nicht. DIE LINKE fordert hier ebenso wie bei der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung etwas, was im Koalitionsvertrag in den Ziffern 286 und 287 schon steht. Mit dem Entgeltgleichheitsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun einen Anspruch darauf, sich über die Lohnstruktur in ihrem Unternehmen zu informieren.
Darüber hinaus setzen wir uns auch für verbesserte Rahmenbedingungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben ein. Das haben wir ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschrieben.