dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein Entwicklungsschub stattfindet, der sie dazu befähigt, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel dazu steigt die Fähigkeit, sozialethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. Wenn Sie also schon mit 14 Jahren gegeben ist, die Reife und Urteilsfähigkeit, dann erst recht bei 16- und 17-Jährigen.
Und nein, es ist auch kein Argument, die Frage der Reife an die Volljährigkeit zu knüpfen. Vor 50 Jahren, am 31. Juli 1970, wurde im Grundgesetz das aktive Wahlrecht für den Bundestag auf noch heute geltende 18 Jahre gesenkt und das passive Wahlrecht mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit verknüpft, welche dann genau vier Jahre später von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Es ist also kein Naturgesetz, dass aktives und passives Wahlrecht und somit die Frage der Volljährigkeit miteinander verknüpft werden.
Deshalb bleibt aus unserer Sicht nur zu sagen, es gibt aus unserer Sicht kein Argument, 16- und 17-Jährige länger von der Wahl vom Landtag auszuschließen, aber es gibt aus unserer Sicht die Pflicht, sie zu beteiligen und so durch ein Wahlrecht ihnen ihr demokratisches Existenzminimum zu gewährleisten.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Vertretung des Ministers für Inneres und Europa.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf hat den klangvollen Namen „eines xx-ten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes“. Besser könnte der Titel nicht sein, denn zum x-ten Mal diskutieren wir hier das gleiche Thema: „Landtagswahlen ab 16 Jahren“. Da ist DIE LINKE sich ja treu.
Und Sie sind sich auch so treu, dass Sie dann jeweils auch Geld für Gutachten nur noch bereitstellen. Da schreibt man ja in der Regel auf, was man vom Gutachter erwartet.
(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Da kennt er sich ja mit aus.)
(allgemeine Unruhe – Torsten Koplin, DIE LINKE: Da plaudert er aus dem Nähkästchen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Etwas unbekümmert hat DIE LINKE aber ein Argument weggelassen. Die Hauptmotivation für die wiederkehrenden Initiativen ist einzig und allein der Umstand, dass die Wahlumfragen unter den Jugendlichen den linken Parteien einen höheren Stimmenanteil versprechen.
Herr Ritter, das wissen Sie doch, dass es so ist. Ich nehme das doch gar nicht übel, dass Sie diese Initiative starten.
Und Sie werden hier wahrscheinlich keine Mehrheit erreichen, jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht.
Gut, wenn man sich die Ergebnisse der Kommunalwahl ansieht, kann man auch zu einem Ergebnis kommen, dass es ein Trugschluss ist, aber ich gehe jede Wette ein, dass DIE LINKE hier ein flammendes Plädoyer gegen ein Wahlalter ab 16 statt dafür halten würde, wenn die Mehrheit der Jugendlichen
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dass der Minister so was vorträgt, ist ja so was von peinlich. Das ist so was von peinlich!)
Ja, Herr Ritter, Sie müssen auch mal den Realitäten ins Auge sehen und nicht immer mit einem Auge nur gucken, sondern tatsächlich auch zuhören.
Insofern ist es insbesondere von LINKEN und GRÜNEN ein durchsichtiges Manöver. Deshalb sollte man bei vielen Pseudoargumenten vorsichtig sein und sie nicht ganz so hoch hängen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Koalition eine Volksbefragung zu diesem Thema durchgeführt hat. Die 16- und 17-Jährigen sollten sogar daran teilnehmen. Am
Und der vorliegende Gesetzentwurf ist natürlich aus meiner Sicht ein schlechter Witz oder vielleicht auch nicht, denn quasi jede Umfrage liefert ein eindeutiges Ergebnis: Die Deutschen lehnen Wahlen ab 16 Jahren mit großer Mehrheit