Protocol of the Session on July 2, 2015

(Torsten Renz, CDU: Na, na, na, na!)

Sie spielen sich doch sonst immer als die großen Wirtschaftsversteher auf, glauben an dieser Stelle aber, dass ein Unternehmen, ohne überhaupt einen Antrieb zu haben, aus dessen Sicht unnötige Investitionen tätigt. Bisher brauchten sie es ja nicht.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Was heißt hier „unnötig“?)

Aus ihrer Sicht unnötige, denn bisher sind sie dazu nicht verpflichtet.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Gut, dass Sie unsere Sicht kennen.)

In anderen Branchen sind Sie deutlich freigiebiger, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion.

Denn trotz des technischen Fortschritts geht es bei der Nachrüstung nicht um Summen, die man einfach vernachlässigen kann. Auch im Hinblick auf die Kostensenkung wären bundeseinheitliche Standards nicht nur zu begrüßen, sondern aus meiner Sicht erforderlich.

Allerdings habe ich auch Zweifel, dass ein Förderprogramm wirklich den entscheidenden Impuls geben wird. Der Fördersatz müsste schon beträchtlich sein, damit sich tatsächlich eine Anreizwirkung entwickelt. Ich kann zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, wie viel Geld – Sie haben gesagt, 32 Millionen – zusammenkommt. Ob es damit getan wäre, ist heute schlecht abzuschätzen, weil es ja nicht bei den 2.000 Anlagen bleibt. Und die Flugsicherheit muss natürlich zu einhundert Prozent gewährleistet sein, wenn wir nicht doch dahin kommen, ein Nachtflugverbot über Mecklenburg-Vorpommern auszurufen.

Bei dem Ziel sind wir uns auf jeden Fall einig, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nur bin ich, ehrlich gesagt, nicht sicher, ob der vorgeschlagene Weg tatsächlich der richtige ist. Deshalb würde ich es sehr unterstützen, wenn der Antrag in den Energieausschuss überwiesen wird und wir uns dort intensiver damit auseinandersetzen könnten. Dort hätten wir sowohl die Möglichkeit, mit dem Branchenverband über die Vorschläge zu diskutieren, als auch mit der Landesregierung mal durchzurechnen, wie hoch der Mitteleinsatz tatsächlich wäre.

Wir haben gehört, dass die Koalition die Überweisung nicht befürwortet. Wenn wir dann hier abstimmen, beantrage ich die Einzelabstimmung der Ziffern I, II und III. Innerhalb der Ziffer II bitte ich um die Einzelabstimmung der Nummern 1 und 2. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte Verwunderung ausgelöst bei Frau Dr. Schwenke, dass

ich später spreche. Ich bin einem Ansinnen des Abgeordneten Borchert gern entgegengekommen, der einen wichtigen Arzttermin hat und wegen einer verzögerten Debatte darum bat, ob es möglich wäre zu tauschen. Da mussten wir so lange hin- und hertauschen, bis es wieder in die Arithmetik passt, daher also der jetzige Einsatz.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, ist okay.)

Die Befeuerung von Windenergieanlagen ist – das ist unstreitig, wenn wir Diskussionen führen, die Akzeptanzfragen betreffen – in der Tat, glaube ich, eines der schwierigsten Themen bei der Umsetzung der Energiewende. Frau Dr. Schwenke hatte eben Sorgen, ob es das zentralste Thema sei. Da bin ich mir auch nicht sicher.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich auch nie behauptet.)

Ich glaube, dass Akzeptanz aus vielen Bausteinen besteht und dass das einer ist, der mir selbst bei Leuten, die entspannt mit dem Thema umgehen, immer wieder als wesentlicher Punkt begegnet.

Die Markierung allerdings, und da kommen wir auch nicht drum herum, ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar außerhalb landesrechtlicher Einflussnahmemöglichkeiten. Bei allem Respekt für die Frage, wie viele fliegen eigentlich – die Frage stelle ich mir zuweilen auch –, ist sie sicherlich trotzdem nötig, da wir in der Tat weniger als großes Luftverkehrsland in Schwierigkeiten geraten. Deshalb wäre ja die bedarfsgerechte Befeuerung umso naheliegender, weil es wahrscheinlich selten zu eingeschalteten Beleuchtungen führen würde. Wir haben aber für Rettungshubschrauber und für einige ganz wenige andere Einsatzformen die Situation.

Im Grunde sind Windparks im Übrigen von der Höhe normalerweise mit der Flughöhe eines privaten Urlaubsfliegers nicht zu vergleichen. Sie hatten ja vorhin eine Reise in so einer kleinen Cessna angesprochen. Die dürfen in den Höhen und in den Gebieten gar nicht fliegen, da gibt es entsprechende Flugverbotsbereiche. Das ist aber bei Rettungshubschraubern und Polizeieinsätzen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

vielleicht auch beim Bundesgrenzschutz, zuweilen anders, weil die ja gerade an Stellen sollen, wo möglicherweise der übliche Luftverkehrskorridor nicht verläuft.

Für viele Menschen, das wissen wir, in der Nachbarschaft der Windparks, auch das ist angeklungen, sind die rot blinkenden Leuchten durchaus ein echtes Ärgernis. Und ich betone noch mal: Auch Personen, die sich im Zweifel wohlwollender mit dem Windpark in der Nachbarschaft auseinandersetzen, haben an der Stelle regelmäßig einen Kritikpunkt, den sie deutlich anbringen. Wir liegen in der Einschätzung dicht beieinander, dass diese Frage für die Akzeptanz der Bevölkerung erheblich ist. Ich glaube auch, dass wir in der Tat einen wichtigen kleineren Akzeptanz bildenden Punkt ansprechen können. Wir brauchen dabei aber Lösungen, die Notwendigkeit und die Beeinträchtigungen in Einklang zu bringen. Das ist die Herausforderung, das eine mit dem anderen zu verbinden.

Und dass wir die Notwendigkeit sehen, haben wir als Landesregierung im Übrigen versucht, gemeinsam mit dem Landesplanungsbeirat abzubilden. Sie werden im Landesraumentwicklungsprogramm im Programmsatz 15 im Kapitel 5.3, des neuen Entwurfes wohlgemerkt, also das, was künftig gelten soll, folgenden Hinweis finden. Ich zitiere mit der erhofften Erlaubnis der Präsidentin: „Für die Befeuerung von Windenergieanlagen sollen die Möglichkeiten der Abschirmung nach unten, der Sichtweitenreduzierung und der bedarfsgerechten Befeuerung genutzt werden. Tagesbefeuerung soll nicht verwendet werden.“ So weit zum Programmsatz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz so einfach ist es allerdings in der konkreten Umsetzung leider nicht, sowohl so einfach, wie der Antrag es sich erhofft, als auch, wie es zunächst in diesem Programmsatz des LEP-Entwurfes klingt. Und ich behaupte, dass wir das ein bisschen einschätzen können im Energieministerium, weil die Kolleginnen und Kollegen an dem Thema schon sehr lange dran sind. Ich habe mich auch früh bemüht, mit denen, die dort forschen und entwickeln, Kontakt zu bekommen, weil mir bewusst gewesen ist, dass das Thema eine Riesenrolle spielt und es ein Stück weit auf die technischen Innovationen ankommt, die wir erst mal brauchen, damit so was verlässlich und rechtlich sicher umsetzbar ist.

Eine weitere klare gemeinsame Feststellung gehört nach meiner Überzeugung ebenfalls an den Anfang einer solchen Diskussion, jetzt vielleicht eher in die Mitte einer solchen Diskussion: Es bestehen zum jetzigen Zeitpunkt – das ist mehrfach angesprochen – noch keine ausreichenden Voraussetzungen, um die Inhalte Ihres Vorschlages tatsächlich kurzfristig sach- und fachgerecht umzusetzen.

Wie Sie zutreffend angeführt haben und im Beschlussvorschlag ansprechen, befindet sich diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) noch in der Abstimmungsphase. Das war sie schon, als ich Minister wurde, und das ist sie auch aktuell noch. Das hat auch etwas damit zu tun, dass neben dem Bund einige dort gesondert angesiedelte Behörden und im Übrigen auch 16 Bundesländer jeweils eingebunden werden. Hier geht es also um Ergebnisse – noch nicht abschließend verändert. Nach der bisher geltenden AVV ist das eben nicht ganz so einfach, sondern der neue Entwurf sieht Erleichterungen und Ermöglichungen vor.

Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen zur Zulassung von solchen bedarfsgerechten Befeuerungen und zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen sind, da sind wir als Land auch immer ganz deutlich vorgeprescht, absolut begrüßenswert. Wir haben das in den entsprechenden Bund-Länder-Abstimmungen ganz früh und ausdrücklich begrüßt und gesagt: Nur los! Ich teile auch die im Beschlussvorschlag vorgesehene Absicht einer schnellen Umsetzung in M-V, insbesondere, da bin ich dicht bei Ihnen, für künftige Anlagen.

Bei allem Verständnis für den Wunsch nach schnellen Lösungen, den ich teile: Technische Lösungen sind zwar entwickelt, aber noch nicht abschließend erprobt. Auch darauf haben Sie hingewiesen, es gibt zwei ernsthaft in der Erprobung befindliche Systeme, aber eben in der Erprobung befindlich und nicht abschließend zugelassen. Keines der beiden ist dauerhaft erprobt, keines hat eine unbefristete, dauerhafte Zulassung. Für eines kenne ich eine vorläufige Zulassung, die aber wiederum weitere

Implikationen nach sich zieht. Und für jemanden, der in etwas investiert, was nur vorläufig zugelassen ist, läuft eben auch das Risiko, dass, wenn die vorläufige Zulassung entfällt, ich das Ding da oben habe und trotzdem umstellen muss, obwohl ich die Investition getätigt habe.

ENERTRAG ist derjenige, von dem ich die vorläufige Zulassung kenne. Der erprobt in Schleswig-Holstein auf einem Windfeld in einem Feldversuch seine neu entwickelte Technik. Die Firma hat im Übrigen vor, bei uns im Land in Vorpommern ein weiteres Pilotvorhaben zur Erprobung der neuen Technologie aufzugreifen, hat da etwas im Blick und wird daran arbeiten. Das zeigt aber auch, das Unternehmen selbst ist immer noch in einer Erprobungs- und Fortentwicklungssituation.

Wenn dieser zweite Testballon bei uns im Land gestartet wird, wird es dadurch auch möglich werden, Technologievergleiche einschließlich Kostengegenüberstellungen vorzunehmen. Daraus werden wir wiederum für die landesweite Ausrollmöglichkeit wichtige Ableitungen treffen können – eine bedeutsame Frage. Deswegen ist ENERTRAG insbesondere in Vorpommern an einem geplanten Vorhaben in einem speziellen Bereich interessiert. Die Abstimmungen, zum Beispiel mit herannahenden Eisenbahnen, scheinen immer noch, aus deren Sicht zumindest, testbedürftig und in der Feinjustierung der Technik auf jeden Fall optimierungsfähig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als weiteren wichtigen Punkt bitte ich bei dieser Diskussion zu beachten, dass mit dem Inkrafttreten der neuen AVV, wenn sie irgendwann endabgestimmt ist, und mit der damit einhergehenden grundsätzlichen Möglichkeit des Einsatzes von solchen bedarfsgesteuerten Befeuerungssystemen an Windenergieanlagen weiterhin – das hat der Abgeordnete Borchert auch schon deutlich angesprochen – für jeden Einzelfall des Einsatzes dieser Technik eine Überprüfung und insbesondere eine Zulassung durch die Deutsche Flugsicherung erforderlich ist, ob die bedarfsgesteuerte Befeuerung an diesem betreffenden Standort, für die sie vorgesehen ist, eingesetzt werden kann. Das ist Inhalt der momentan als Entwurf in der Abstimmung befindlichen AVV. Wenn die Abstimmung irgendwann abgeschlossen ist, wird das Gegenstand sein.

Die bedarfsgesteuerte Befeuerung wird daher nach unserer Einschätzung nur schwerlich projektübergreifend oder gar raum- und landübergreifend eingesetzt werden können, denn das Erfordernis der Einzelfallprüfung macht pauschale Festlegungen für alle eher schwer, sodass so ein Gesamtkonzept,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war eigentlich die Idee.)

wir machen es für alle, nicht ganz einfach ist. In der Nähe von Flugplätzen, von verschiedenen Kontrollzonen und Verkehrsflughäfen – der Innenminister sprach mich eben an und stellte im Übrigen die Frage, wie das mit unseren digitalen Funksystemen vereinbar ist – wird eine Vielzahl von Einzelfallabwägungen immer wieder erforderlich sein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die NSA müssen wir auch noch fragen. – Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Die haben wir bisher nicht im Blick. Aber ich rege gerne an, auch die AVV-Abstimmung...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die haben uns im Blick, Herr Minister. Die haben uns im Blick.)

Die wissen auch schon, was in der AVV drinsteht, da haben Sie recht.

Eine Reduktion der Nennlichtstromstärke der Nachtkennzeichnung – ebenfalls ein Punkt, den Sie ansprechen – durch den Einsatz von Sichtweitenmessgeräten beim Betrieb von bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnungen auf dem Festland ist auch nach der künftigen Fassung der AVV voraussichtlich unzulässig.

Zudem regen Sie landesweite Schaltsysteme und weitere landesweite Punkte an. Nach Einschätzung der Systeme, die ich bisher kenne – das sind die, die auf herannahende Flugzeuge reagieren und sich einschalten –, werden die vollautomatisiert funktionieren. Wenn ich dann noch ein landesweites Schaltsystem und eine zentrale Steuerung verwende, müssen wir aufpassen, …

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein, das ist nicht die Idee, kein landesweites Schaltsystem.)

Okay.

… dass wir nicht in sehr kostenträchtige und hochkomplexe Systeme kommen, die wir irgendwann gar nicht mehr beherrscht und umgesetzt kriegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie schlagen weiterhin eine Verpflichtung zur Umstellung von Befeuerungsanlagen für alte Systeme vor. Wir sind uns einig, nachträgliche Eingriffe in bestehende Genehmigungsanlagen werden schwierig. Wir sind also auf das Freiwilligkeitsprinzip angewiesen.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Ich erinnere mich, wie wir bei dem Freiwilligkeitsprinzip bei Anlagen oder Parks diskutieren, die momentan in den jeweiligen Kommunen leider nicht die Wertschöpfung generieren, die sich die Kommunen berechtigterweise wünschen. Deshalb bin ich vorsichtig optimistisch, dass wir bei so einem Prinzip, wo es immerhin auch um viele Tausend Euro pro Park ginge, die Mehrheit mitgenommen bekommen.

Ich finde es nicht ganz einfach, mir vorzustellen, wie ich in allgemeinen Diskussionen erkläre, dass wir denen, die schon existieren, noch mal 32 Millionen Euro gegeben haben. Auch wenn der Effekt sinnvoll ist, fürchte ich, dass die öffentliche Diskussion an der Stelle nicht ganz einfach umsetzbar wäre. Losgelöst davon bräuchten wir für jeden dieser alten Parks ebenfalls eine entsprechende Genehmigung und müssten jeweils eine Einzelfallprüfung durchführen.

Wir werden, wenn wir eine verpflichtende Regelung für künftige Anlagen vorsehen – jetzt will ich mal auf die gucken, da finde ich das, was der Landesgesetzgeber vielleicht am einfachsten für sich in den Blick nehmen kann –, gleichwohl über Übergangsfristen und über die Frage diskutieren müssen, wie wir mit denen umgehen, die schon projektiert und möglicherweise finanziert haben oder sogar eine Genehmigung haben. In welchem Stadium wollen wir jemanden erfassen und wer darf über

rascht werden? Und wer ist so weit vom Projektziel entfernt, dass man ihm noch zumuten kann, umzuplanen und im Zweifel umzufinanzieren?