Und vielleicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, interessiert Sie auch das Meinungsforschungsinstitut Forsa. Das ermittelt nämlich regelmäßig das Prestige einzelner Berufsgruppen. Auf Platz eins ist nach wie vor der Feuerwehrmann – unangefochten –, Platz zwei der Kranken- und Altenpfleger, Platz drei der Arzt, Platz vier der Mitarbeiter in einer Kita und Platz fünf ist der Polizeibeamte. Übrigens, wenn es Sie interessiert: Auf den letzten Plätzen rangieren Versicherungsvertreter, Vertreter der Medien, Mitarbeiter der Werbeagenturen,
(Udo Pastörs, NPD: So ist es. – Michael Andrejewski, NPD: Es gibt aber auch Ausnahmen. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
umso unverständlicher finde ich es, dass ausgerechnet Damen und Herren unserer politischen Mitbewerber,
wenn sie sich über unsere Landespolizei äußern – ich weiß nicht, wie Sie es empfinden, ich empfinde das manchmal so – gewissermaßen so tun, als wenn jeder Polizeibeamter quasi schon ein Halbkrimineller ist.
Es konnte bisher bei keiner Diskussion – jedenfalls ist mir keine bekannt, ich lasse mich von Ihnen gerne belehren – nachgewiesen werden,
dass es zu Straftaten seitens eines Polizeibeamten gekommen ist und diese aufgrund fehlender Kennzeichnung nicht erkannt und nachverfolgt werden konnten. Ganz im Gegenteil: In Deutschland kann man gegen jegliches wörtliches Handeln vor einem unabhängigen Gericht klagen oder bei einer zuständigen Behörde Widerspruch einlegen. Wer dies tut – und das ist das Schöne an unserem Rechtsstaat – braucht keinerlei Repressalien zu befürchten.
Dies – und das sage ich insbesondere auch an die Adresse der LINKEN – ist übrigens der fundamentale Unterschied, Herr Ritter, zur Volkspolizei. Wer in der DDR die rechtliche Auseinandersetzung mit der Volkspolizei suchte, der wurde von heute auf morgen zum Staats
feind. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland, wo wir heute in einem Rechtsstaat leben.
(Michael Andrejewski, NPD: So groß ist der Unterschied aber auch nicht. – Zurufe von Udo Pastörs, NPD, und David Petereit, NPD)
Meine Damen und Herren, das war nur ein kleiner Exkurs, heute soll es um unsere Landespolizei gehen. Aber sehen Sie es mir nach, ich musste dieses Beispiel natürlich in meine Rede einflechten. Wenn es um Menschen geht – und den Polizeibeamten unterstelle ich das –, die sich mit ihrer Berufsauswahl zur Aufgabe gemacht haben,
anderen Menschen 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr helfend zur Seite zu stehen, dürfen diese Menschen nicht zur Zielscheibe werden. Das ist, glaube ich, das, was wir als politische Verantwortungsträger diesen Menschen schuldig sind.
Und wer vor Beamtinnen und Beamten keinen Halt macht, der macht leider auch vor ihren Familien keinen Halt:
werden bedroht. Dann gibt es tatsächlich Politiker, die meinen, man könnte doch tatsächlich Einsatzmittel der Polizeibeamten weiter kürzen.
Und, meine Damen und Herren, da wir in einer Aktuellen Stunde immer nur zehn Minuten Redezeit haben, möchte ich den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
wir schätzen es durchaus wert, welchen Dienst sie jeden Tag leisten, und sie können sich auf die Unterstützung der CDU-Fraktion auch weiterhin verlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt, vor allem auch Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss abgelehnt werden und wird von meiner Fraktion abgelehnt, ohne Wenn und Aber.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Aber …, Herr Ritter, aber …! Jetzt kommts!)
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre zum Thema eigentlich alles gesagt, wenn, ja, wenn ich nicht auf eine Pressemitteilung gestoßen wäre in der „Schweriner Volkszeitung“ vom 26.06. unter der Überschrift „PolizistenSchutz umstritten“.
CDU- und SPD-Innenminister konnten sich auf der IMK nicht auf einen neuen Straftatbestand einigen. So sind – offensichtlich für jedermann – nicht nur die zu verurteilenden Anschläge in Rostock Grund für das Thema der Aktuellen Stunde, sondern wieder einmal die Uneinigkeit zwischen CDU und SPD.
Der Hintergrund des heutigen Themas ist also der Stichpunkt „Schutzparagraf 112“ Strafgesetzbuch, Stichpunkt „Bundesratsinitiative Hessen“, Stichpunkt „Innenministerkonferenz“ in der letzten Woche. Im Ergebnis dieser Innenministerkonferenz wurde das Strafrecht für Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten nicht verschärft. Die IMK verurteilte allerdings, genauso, wie wir das tun sollten, einmütig Gewalt gegen Einsatzkräfte.
Die Forderung Hessens nach einem neuen Paragrafen mit bis zu zehn Jahren Haft, die auf Angriffe gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte abzielt und die von der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz einstimmig unterstützt wurde, stieß auf der IMK auf Widerstand der SPD-Innenminister. Die GdP kritisierte umgehend, dass die Ächtung von Gewalt ohne neuen Schutzparagrafen nur ein Lippenbekenntnis bliebe.