Also der Mann hat gefragt: Wer schützt unser Wild vor den Wölfen? Und er hat natürlich recht, Wölfe machen Beute und die Beute besteht im Wesentlichen aus Schalenwild. Wir in Deutschland neigen dazu, alles zu untersuchen.
Ein Wolf in der Lausitz frisst im Jahr 65 Rehe, 9 Stück Rotwild, 16 Wildschweine. Das sind pro 100 Hektar 2,2 Stück Schalenwild.
Ja, also pro Hektar 2,2 Stück Schalenwild. Ein guter Jäger macht deutlich mehr. Ich weiß nicht, was in dem Revier von Herrn Kokert so zur Strecke kommt.
Ich bin ein nicht ganz so guter Jäger, aber ich liege auch deutlich über der Strecke von 2,2 Stück Schalenwild. Das ist nicht so wirklich viel. Das ist das, was ein Wolf im Jahr pro 100 Hektar an Strecke macht.
Da hatten diese beiden Herren Jäger in Dortmund Angst, dass man sich noch mal überlegen muss, wer unser Wild vor den Wölfen schützt.
Auch in anderen Foren kann man absurde Dinge lesen. Es gibt das Internetforum „Natürlich Jagd“, Titel: „Wölfe vermehren sich wie die Karnickel“.
Die Leute, die sich so äußern, verstehen nichts von Wölfen und die verstehen auch nichts von Karnickeln, sonst würden sie nicht so einen Unfug verbreiten.
Magazin „Jäger“, Ausgabe 12/2013: In beheizten Kleintierhängern kommen die Wölfe daher. In der Zeitschrift wird richtig darauf hingewiesen, dass in Kleinviehanhängern die Wölfe in die Bundesrepublik Deutschland gekarrt, von Übersee angeliefert werden
und jetzt hier Menschen und Kinder fressen und die Haustiere dezimieren. Das war das Magazin „Jäger“.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oi! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
(allgemeine Heiterkeit – Vincent Kokert, CDU: Wissenschaftlich anerkanntes Magazin „Rudelnachrichten“.)
Ein Punkt, der im Antrag angesprochen worden ist, ist das Thema Entschädigung. Ich bin für eine sehr schnelle und sehr unkomplizierte Entschädigung von Wolfsrissen. Und da, muss man sagen, ist Mecklenburg-Vorpommern ein durchaus positives Beispiel – der Minister ist jetzt nicht mehr da, wenn man ihn loben will –,
weil Mecklenburg-Vorpommern entschädigt auch, wenn nicht auszuschließen ist, dass es ein Wolf ist. Das ist in anderen Bundesländern anders. Da muss der genetische Nachweis geführt werden.
Negatives Beispiel ist Niedersachsen. Da dauern die Verfahren Monate, bis Leute entschädigt werden. Das ist keine Geschichte, die man nachmachen sollte.
Aber man muss natürlich auch darauf aufmerksam machen, dass das Thema „Entschädigung bei Wolfsrissen“ diese Entschädigungsform besserstellt. Ich habe einen Bekannten, der hat einen Teich und züchtet Edelkrebse. Der hat regelmäßig Besuch vom Fischotter. Dafür gibt es keinen Cent. Für Schäden, die durch Biber verursacht werden, gibt es auch keinen Cent.
Vielleicht wird das auch noch mal etwas, was man politisch aufgreifen könnte. Wir sind hier in MecklenburgVorpommern eine Region, die besondere Naturräume hat und wo sich bestimmte Dinge konzentrieren, ob das Wölfe sind, ob das Biber sind, ob das Schwarzstörche sind, ob das sonst was ist, ob das im Amphibienbereich der Fall ist. Das heißt, wir haben die hier. Für viele Leute, die hier groß geworden sind, ist das ein Selbstverständnis. Ich komme ursprünglich aus dem Ruhrgebiet. Für mich ist das immer noch Wahnsinn, was es hier gibt.
Und wenn wir hier eine solche Situation haben, wo wir diejenigen sind, die das auch berücksichtigen, müsste man meines Erachtens auf der Bundesebene darüber diskutieren, ob da nicht eine Form von Ausgleich stattfinden muss, ob Mecklenburg-Vorpommern nicht von anderen Geld dafür kriegt, dass wir solche Flächen zur Verfügung stellen,
und dass wir solche Arten letztendlich bei uns hier erhalten. Das wäre für mich ein Ansatz, dem sollte man nachgehen, also Entschädigungen unkompliziert und umfassend.
Wissenschaftliches Monitoring – die Betonung liegt auf „wissenschaftlich“ – ist dringend erforderlich. Dafür braucht man aber ausgebildete Kräfte. Ich habe irgendwo gelesen, dass ein Landesjagdverband fordert, die Leute, die sich professionell damit beschäftigen, sollten das mal
sein lassen. Monitoring sollte man durch die Jäger machen lassen, weil die viel draußen wären. Außerdem hätten die die entsprechenden Kameras an den Kehrungsstellen, damit könnte man solche Dinge gut machen. Das ist natürlich weit gefehlt. Denn auf der einen Seite sind wahrscheinlich die wenigsten Jäger kundige Personen, die sich mit Wölfen auskennen, noch sind diese Formen der Wildkameras geeignet, solche Dokumentationen zu machen. Dafür sind die gar nicht konstruiert, sondern da soll nur geguckt werden, wann laufen gegebenenfalls die Sauen die Kehrung an. Dafür ist das.
Wissenschaftliches Monitoring sollte bundesweit erfolgen. Um das durchzuführen, braucht man einen bundesweiten Managementplan. Wir haben, glaube ich, zurzeit in elf Bundesländern Managementpläne für Wölfe. Das muss ausgeweitet werden. Aber auf der Bundesebene muss es eine Stelle geben, die das zusammenfasst und die das macht.
Zum Thema Wölfe im Jagdrecht. Darüber kann man diskutieren, aber erst mal muss man sich die Frage beantworten: Was soll das denn? Mir ist keine umfassende und zielführende Begründung bekannt, warum Wölfe ins Jagdrecht überführt werden sollen. Es gibt da immer die Ausführungen von der Hege. Der Wolf braucht die Hege durch den Jäger nicht. Der ist durch das Naturschutzrecht derartig geschützt, dass man nicht darüber nachdenken muss, den ins Jagdrecht zu überführen.
Es gäbe Gründe, und zwar wenn die Jägerschaft sich dazu bekennt und sagt, wir nehmen in Größenordnungen Mittel der Jagdabgabe, finanzieren ein wissenschaftliches Wolfsmonitoring und finanzieren auch in Größenordnungen davon wissenschaftliche Studien, dann kann man darüber nachdenken, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen, weil das ändert an seinem Schutzstatus überhaupt nichts. In Sachsen ist das passiert, da hat man das gemacht. Da musste man alle Schutzbestimmungen, denen der Wolf unterliegt, mit ins Jagdrecht übernehmen. Also davon hat man erst mal nichts.
Wenn man die Frage nicht beantwortet, welche besonderen Leistungen will die Jägerschaft für den Schutz des Wolfes erbringen, hat man nichts davon. Aber, wie gesagt, in Sachsen ist es passiert. Da kann man gucken, wie manche Trickser am Werk sind. Erst haben sie gesagt, wir machen Wolfsmonitoring und Wolfsmanagementplan, und nachdem das verabschiedet war, war man in Sachsen ruckzuck dabei und hat den Wolfsmanagementplan ersetzen wollen durch ein Wildtiermanagement. Im Rahmen des Wildtiermanagements sollte dann auch geklärt werden, wie eine Regulierung der Wölfe erfolgen kann.
Beim Thema „Regulierung der Wölfe“ wird es ein bisschen spannend. Der Begriff des „günstigen Haltungszustandes“ ist hier schon genannt worden. Was ist ein günstiger Haltungszustand? Diejenigen, die Wölfe regulieren wollen, argumentieren immer folgendermaßen, die sagen: Wir haben eine Gesamtpopulation, das ist alles baltisch-russische Population, und wir haben da mehrere Tausend Exemplare. Ein günstiger Erhaltungszustand ist an der Stelle gegeben, da müssen wir uns keine Sorgen machen. Eigentlich könnte man die Wölfe in Deutschland regulieren. Das ist genetisch für diese Population nicht mehr von Bedeutung.
Stimmt das denn? Und da sage ich, nein. Das will ich auch gerne begründen. Und zwar hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg – die sind zuständig in Brandenburg für das Wolfsmanagement – auf Initiative des Landesbauernverbandes Brandenburg, des Schafszuchtverbandes BerlinBrandenburg und des Rinderzuchtverbandes BerlinBrandenburg sowie weiterer Naturschutzverbände beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angefragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den strengen Schutzstatus des Wolfes zu lockern und als ersten Schritt dazu den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen.
Dazu gibt es eine Antwort. Das zuständige Bundesministerium in persona der Abteilungsleiterin, das ist eine Frau Dr. Nickel, schreibt und aus dem Schreiben würde ich gerne zitieren: „Die Ergebnisse der Ende vergangenen Jahres nach Brüssel übermittelten Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie geben aus meiner Sicht keinen Anlass, über Änderungen von deren Anhängen nachzudenken. Vielmehr sollten die Berichtsergebnisse die Länder wie auch den Bund anspornen, den Erhaltungszustand vieler Arten weiter zu verbessern. Dies gilt auch für den Wolf, der bislang auf sehr geringem Niveau mit zunehmenden Rudeln in Deutschland vertreten ist und dessen Erhaltungszustand in der atlantischen und kontinentalen Region jeweils nach wie vor ungünstig ist. In der Roten Liste wird der Wolf mit dem Status ,vom Aussterben bedroht‘ geführt. Unter diesen fachlichen Voraussetzungen werde ich keine entsprechende Initiative ergreifen.“
Und jetzt geht es weiter: „Verschiedentlich wird vertreten, dass die in Deutschland vorkommenden Wölfe Teil einer einzigen Population seien, die bis ins Baltikum reiche; diese erfülle in ihrer Gesamtheit die Anforderungen, die an einen günstigen Erhaltungszustand zu stellen seien; daher komme für diese Population auch eine Herabstufung in Anhang V FFH-Richtlinie in Betracht.“