Denn, meine Damen und Herren, jedes zusätzliche Landeskind, was hier in Mecklenburg-Vorpommern geboren wird, bedeutet nicht nur buntes Treiben auf Spielplätzen oder Lebensfreude für die Eltern, für die Angehörigen, für Oma und Opa und die Familie, jedes zusätzliche Landeskind, was in unserem Bundesland geboren wird, bedeutet eben auch kluge Köpfe und fleißige Hände für die Zukunft unseres Landes.
Meine Damen und Herren, fast ausnahmslos werden alle der rund 12.500 neuen Erdenbürgerinnen und Erdenbürger direkt nach der Entbindung unter dem Motto „Willkommen im Land zum Leben!“ nicht etwa durch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Landesmarketings willkommen geheißen, sondern die allermeisten dieser 12.500 Kinder werden durch eine der rund 300 im Land aktiven Hebammen begrüßt.
Hebammen sind dabei unseres Erachtens nicht nur ein sehr, sage ich mal, liebevolles Empfangskomitee, sondern Hebammen sind ein sehr kompetentes noch dazu. Sie leisten gute Arbeit in der Vorsorge, bei der Geburt und Nachsorge, bei der Förderung der Eltern-KindBindung, bei sämtlichen Fragen rund um die natürliche Geburt, zum Stillen, zur Babypflege sowie in der Phase der Rückbildung. Und mehr noch – Hebammen begleiten werdende Mütter und Väter fachkundig und menschlich bei der eigentlichen Geburt eines Kindes, einem der existenziellsten Ereignisse im Leben.
Hebammen betreiben Prävention und fördern durch ihre aufsuchende Tätigkeit in der Häuslichkeit zugleich auch eine sehr familienpolitische Dimension, indem sie beispielsweise bei ihren Hausbesuchen die Notwendigkeit früher Hilfen und auch das hoffentlich nicht oft auftretende Vorhandensein sozialer Probleme sehr früh erkennen. Durch diese Aufgabe dienen sie landauf, landab dem Kindeswohl.
Hebammen erbringen somit einen wichtigen Beitrag auf allen Ebenen des geburtshilflichen Versorgungsmixes. Dieser Versorgungsmix, auf den wir hier in MecklenburgVorpommern Wert legen, besteht aus stationären, aus teilstationären und am Ende natürlich auch aus ambulanten Angeboten, und für diese Leistungen der Hebammen in diesem Versorgungsmix sind wir sehr dankbar. Hebammen müssen auch in Zukunft ihren ganz festen Platz in der geburtshilflichen Versorgung in Mecklenburg-Vor-
pommern behalten, und zwar unabhängig davon, ob sie angestellt sind, ob sie freiberuflich arbeiten oder beides. Werdende Mütter und werdende Väter brauchen weiterhin eine freie Wahl des Geburtsortes und vor allem brauchen werdende Mütter und werdende Väter vor und nach der Entbindung eine kompetente Hilfe vor Ort.
Meine Damen und Herren, der Blick auf die tatsächliche Entwicklung der Geburtshilfe und Hebammenarbeit im Lande hat uns hier im Landtag in der Vergangenheit schon öfter mit Sorge erfüllt und hat uns dann aber darüber hinaus auch zum praktischen Handeln veranlasst. Stichworte waren und sind regional sehr unterschiedliche Fallzahlentwicklungen bei den Geburten, stark steigende Haftpflichtprämien für die Hebammen, das nicht auskömmliche Vergütungsniveau, insbesondere für die Leistungen in der Vor- und Nachbereitung, und einige mehr.
Meine Damen und Herren, wiederholt haben wir uns als Landtag und wiederholt haben sich in der Vergangenheit dankenswerterweise auch Ministerin Hesse und die Landesregierung auf Bundesebene für die Interessen der Geburtshilfe und der Hebammen in Mecklenburg-Vorpom- mern starkgemacht. Und dort, wo möglich, sind auf Bundesebene zwischenzeitlich tatsächlich unterstützende Maßnahmen eingeführt worden – der Ausgleich von Prämiensteigerungen und die festgeschriebene Berücksichtigung dieser Prämiensteigerungen bei der Vergütungsfestlegung durch die Krankenkassen beispielsweise.
Eine weitere in unseren Augen wesentliche Hilfe für die Zukunft der flächendeckenden Versorgung mit Hebammen tritt tatsächlich heute in Kraft. Ab dem 1. Juli 2015 können Hebammen nach Paragraf 134a des Fünften Sozialgesetzbuches nämlich, zumindest theoretisch, einen Sicherstellungszuschlag erhalten, zum Beispiel wenn sie wegen zu geringer Geburtenzahlen und einer entsprechenden Höhe der Vergütung nicht ausreichend verdienen. Und dieser Sicherstellungszuschlag, der ab heute nach Bundesrecht in Kraft ist, ist sehr wichtig, gerade für den ländlichen Raum in unserem Bundesland.
All diese von mir gerade angesprochenen Instrumente waren zwar eine, um das mal sprichwörtlich zu sagen, politisch enorm schwere Geburt, aber all diese Instrumente sind von der Fachöffentlichkeit letzten Endes sehr begrüßt worden. Und insofern, meine Damen und Herren, haben die Koalitionspartner hier im Land und auch auf Bundesebene gezeigt, dass wir zu den Vereinbarungen zur Unterstützung der Hebammen stehen und dass wir diese auch umsetzen. Gleichwohl, zeigen muss sich erst mal, ob die Regelungen, die zwar vom Bundesgesetzgeber getroffen wurden, aber am Ende von der Selbstverwaltung, also durch Verhandlungen beispielsweise zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden umgesetzt werden müssen, dass diese Regelungen tatsächlich dann auch einen langfristigen Beitrag für stabile Rahmenbedingungen der Hebammen in unserem Land schaffen.
Bedauerlicherweise ist es aktuell so, dass die Vergütungsverhandlungen auf Bundesebene leider erneut vor der Schiedsstelle gelandet sind. Und vor dieser Schiedsstelle muss entschieden werden über die Leistungsbeschreibung für die Qualitätssicherung, dort muss entschieden werden über die finanzielle Entlastung für die zum 1. Juli 2015 erneut steigenden Prämien für die Versicherung und vor dieser Schiedsstelle muss nun auch entschieden werden über die Umsetzungslösung für den ja eigentlich ab heute geltenden Sicherstellungszuschlag.
Wir sind der Meinung als SPD-Fraktion, vor allem im Interesse der werdenden Eltern und deren Kindern sind auf Bundesebene alle Beteiligten intensiv dazu aufgerufen, sich im weiteren Prozess bei diesen Verhandlungen kooperativ zu zeigen und vor allen Dingen sind sie dazu aufgerufen, schnell wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Meine Damen und Herren, über diese im Kern begrüßenswerten Maßnahmen, das heißt Sicherstellungszuschlag, Abmilderung von rasant steigenden Haftpflichtprämien hinaus, bin ich gleichzeitig nach wie vor der Meinung, dass wir, wenn wir über die langfristige Sicherung der Hebammenarbeit in unserem Bundesland sprechen, dass wir auch einen Blick auf die tiefer liegenden Ursachen in unserem Gesundheitssystem werfen müssen, ein Gesundheitssystem, von dem viele Menschen und auch eine wachsende Anzahl von Expertinnen und Experten, die jeden Tag im Gesundheitssystem tätig sind, von dem viele das Gefühl haben, dass die enorme Belastung der Refinanzierung einer hoch gerüsteten Apparatemedizin und Pharmazie, dass diese enorme finanzielle Kraftanstrengung am Ende deutlich zu Ungunsten der auskömmlichen Ausstattung einfacher und natürlicher Gesundheitsdienstleistungen verläuft.
Und gerade die Hebammen, meine Damen und Herren, leisten in diesem Sinne eine sehr wertvolle gesellschaftliche Arbeit und sind, wenn wir es bei Lichte betrachten, die eigentlichen Kostensenker im geburtshilflichen Gesundheitssystem, bei der Vorsorge, während der Geburt, im Wochenbett und danach, von der Geburtsvorbereitung bis zur Stillförderung, die nachweislich ja nicht nur Geld spart, weil keine künstliche Nahrung gekauft werden muss, sondern auch bei den Babys die Wahrscheinlichkeit einer späteren – übrigens auch kostenträchtigen – Diabeteserkrankung oder beispielsweise eines Übergewichtes reduziert. Und auch deshalb, weil die Hebammen Kostensenker in unserem Gesundheitssystem sind, muss es in der Selbstverwaltung weiterhin mit Hochdruck darum gehen, die gute Hebammenarbeit auskömmlich zu bezahlen. Für dieses Ziel, meine Damen und Herren, werden wir uns weiter einsetzen. So viel vielleicht einmal zur Ziffer 1 unseres vorliegenden Antrages.
Kommen wir zu der Ziffer 2 – Versorgungsstruktur in unserem Bundesland. Wie bereits ausgeführt, bedarf es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin einer flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung. Und mit flächendeckender geburtshilflicher Versorgung meinen wir einen auch in der Fläche zugänglichen Versorgungsmix aus geburtshilflichen Leistungen, also die normale klinische Entbindung selbstverständlich, zusätzlich darüber hinaus ambulante beziehungsweise auch teilstationäre Angebote, wie beispielsweise in Geburtshäusern, und für den Fall der Fälle selbstredend auch eine spezialisierte pädiatrische Hochleistungsmedizin. Diesen Weg – also einen Versorgungsmix aus stationären hoch spezialisierten, aber auch ambulanten Leistungen zu stricken – weist übrigens der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der hinsichtlich übertriebener Hebammenprotektion eigentlich eher unverdächtig ist.
Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten vergleicht klinische Geburten mit außerklinischen Geburten in sogenannten hebammengeleiteten Einrichtungen und hat die Ergebnisqualität beider Angebote – also Klinik und außerklinisch – verglichen. Und dieses Gutachten des GKV-Spitzenverbandes kommt
zu dem Ergebnis, dass die Geburten in außerklinischen hebammengeleiteten Einrichtungen den Ergebnissen der Klinik – Zitat – „nicht nur standhalten“ können, „sondern hinsichtlich einiger Parameter überzeugend sind“. Zitat- ende. Damit meinen sie, dass bei einer risikoadjustierten Betrachtung weniger Dammrisse auftreten, häufiger können Mutter und Kinder gemeinsam nach Hause, weniger Medikamente werden während des Geburtsprozesses eingesetzt.
Eine weitere Aussage des Kassenprojektes für einen hochqualitativen Mix aus stationären und ambulanten Angeboten ist eine sorgfältige und eine sehr zuverlässig funktionierende Risikoselektion Grundpfeiler einer geburtshilflichen Versorgung. Das bedeutet, risikoarme Geburten, wenn gewünscht, natürlich auch ambulant oder teilstationär, risikoreichere dementsprechend selbstredend in spezialisierten Zentren. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen neben den Kliniken, neben den Frauen und Kinderärzten auch die Hebammen ganz fest in das regionale Versorgungsnetzwerk eingebunden sein. Wenn das nicht gegeben ist, ist die von uns angestrebte Wahlfreiheit des Geburtsortes ein Papiertiger.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die flächendeckende Sicherstellung für unser Bundesland besteht ein in unseren Augen nicht unproblematischer Trend, der sich derweil auf Bundesebene für die weitere Zukunft abzeichnet, und das ist die Festlegung von Mindestmengen auch für die allgemeine Geburtshilfe. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran: Die Versorgung beispielsweise von Frühchen, von stark untergewichtigen Babys erfordert eine ganz besondere Expertise und diese Expertise rechtfertigt selbstverständlich Mindestmengen. Kompliziert wird es aber insbesondere mit Blick auf die Hebammenversorgung in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, wenn beispielsweise durch den Bund 600 normale Geburten als unterste Messlatte für den Betrieb einer Einrichtung eingezogen würden. Wäre das der Fall, wäre nämlich nicht nur eine weitere Zentralisierung vorprogrammiert, sondern wenn das der Fall wäre, würde es schlechtere Rahmenbedingungen für die Hebammen und für die Eltern in den Regionen mit sich bringen.
In diesem Falle bliebe die große Frage: Wer leistet denn dann die von uns und von den Eltern vor allen Dingen gewünschte umfassende Geburtsvorbereitung, die Rückbildung, die Stillberatung, die soziale und emotionale Betreuung der Kinder und Familien in den Regionen, und das auch am Wochenende und zur Not in der Nacht? Das leistet sicherlich nicht die stationäre Entbindungseinrichtung, sondern das leisten heute und hoffentlich auch in Zukunft die Hebammen in unserem Land.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Uns liegt ein guter Start ins Leben, das heißt eine flächendeckende, umfassende Geburtshilfe für unser Land sehr am Herzen und deshalb geben wir mit diesem gemeinsamen Antrag den Impuls, die Rahmenbedingungen für einen integrierten geburtshilflichen Versorgungsmix inklusive der wichtigen Hebammenleistung weiterhin aktiv zu gestalten, aktiv durch eine kritische Begleitung der Mindestmengendebatte bei der Geburt und ein sehr großes Augenmerk auf die tatsächliche Prozess- und Strukturqualität, aktiv zu gestalten durch die Förderung einer integrierten regionalen Versorgungsplanung unter enger Einbeziehung aller, die an einem guten Start ins Leben beteiligt sind oder sein können.
Ein gutes Beispiel können in diesem Zusammenhang übrigens zunächst die Modellregion Vorpommern-Greifs- wald, aber in Zukunft natürlich noch weitere Modellprojekte sein. Ich freue mich sehr darüber, dass Ministerin Hesse und ihr Haus bei diesen Prozessen eine engagierte Rolle spielen. Und letztlich können wir dieses Ziel aktiv gestalten durch weitere Initiativen auf Bundesebene und viel Verbindlichkeit gegenüber den Akteuren der Selbstverwaltung für langfristig stabile Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung.
Meine Damen und Herren, dafür werden wir im Interesse der Hebammen, im Interesse der Familien, der Kinder, aber letzten Endes auch in unserem eigenen Interesse als Landespolitik nicht nur in Schwerin, sondern auch in Berlin kämpfen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag, freue mich auf die Aussprache und danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fand, Herr Barlen hat in beeindruckender Weise das Wirken der Hebammen nicht nur in unserem Land, aber insbesondere in unserem Land gewürdigt. Das kann man nicht besser tun. Und wir tragen das gleiche Anliegen, den guten Start ins Leben. Wir wollen die guten Rahmenbedingungen und selbstverständlich auch die flächendeckende Versorgung.
Ich möchte gern das Bild, das Sie illustriert haben, aufgreifen, wo Sie sagen, „Willkommen in einem Land zum Leben“, und mich zunächst fokussieren auf die Rahmenbedingungen für die Hebammen in unserem Land. Sie haben das angesprochen, mit dem heutigen Tag, mit dem 1. Juli, steigen für die freiberuflichen Hebammen im Land die Versicherungsprämien, die pflichtig sind, um 23 Prozent auf enorme 6.274 Euro. Mit dem heutigen Tag ist zu konstatieren, dass viele Unterstützungszusagen, die der jetzige Gesundheitsminister Herr Gröhe im Verlauf der letzten Monate gegeben hat, nicht gegriffen haben.
Sie, Herr Barlen, haben darauf verwiesen, dass es Hilfsmaßnahmen gibt für den Sicherstellungszuschlag und dass mit dem heutigen Tag eine neue Regelung greift. Da bin ich, ehrlich gesagt, etwas irritiert, denn nach meiner Kenntnis greift mit dem heutigen Tag der individuelle Sicherstellungszuschlag, und der ist in der Ausgestaltung wohl noch in der Schwebe, wenn ich das richtig verstanden habe.
Unklar ist zumindest nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden mit den Spitzenverbänden der GKV der Ausgleich für die Prämiensteigerungen. Das sind aus meiner Sicht zwei verschiedene Dinge. Wen wundert es da, wenn allein im letzten Monat bundesweit 150 Hebammen sich beruflich abgemeldet haben und aus dem Bundesverband ausgetreten sind?
Sie, Herr Barlen, haben daran appelliert, dass wir uns dafür einsetzen sollten und wollen – auch mit diesem Antrag, ganz klar, wir sind ja auch Mitunterzeichnerin – und dafür kämpfen, dass diese Rahmenbedingungen sich verbessern. Das machen wir ja nicht zum ersten Mal. Ich war daran erinnert, dass wir am 10. März 2014 hier schon mal eine Debatte hatten, und Herr Kokert, der vielleicht noch zu uns stößt und dann wahrscheinlich auch die Diskussion bereichern wird, hat damals gesagt, er würde binnen 14 Tagen ein Gespräch mit Herrn Gröhe haben zu eben dieser Frage der Prämiengestaltung, der Ausgleiche und der Verdienste für Hebammen. Da würde mich schon mal interessieren, was aus diesem Gespräch geworden ist. Ich habe mit Interesse vorhin noch einmal gelesen, was damals im O-Ton hier gesagt wurde. Für mich stellt sich das im Moment so dar, dass der Einfluss des CDU-Fraktionsvorsitzenden offensichtlich nicht viel weiter als dieses Mikro reicht.
Derweil ergehen sich im politischen Berlin die GKVSpitzen und der Dachverband der Hebammen in Schuldzuweisungen. Das ist sehr bedauerlich, aber das ist ja auch eine Konsequenz aus den gescheiterten Gesprächen. Ich möchte zwei Dinge für uns LINKE anmerken:
Zum Ersten. In dieser ganzen Auseinandersetzung steht unsere Fraktion klar an der Seite der Hebammen. Sie sind aus unserer Sicht im Mahlwerk zwischen Versicherungskonzernen, Politbürokratie des Bundes und der Übermacht der Kassen nahezu schutzlos.
Und zweitens. Mit dem Dachverband der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband – ich beschrieb ja gerade diese streitbeladene Situation – streiten sich aber aus unserer Sicht die Falschen. Gefordert ist politisches Handeln und eben darauf zielt auch der Antrag. Das ist ein ganz wichtiger Grund, warum wir diesen Antrag auch mit eingereicht haben.
Ich bin im Übrigen gespannt zu erfahren, Frau Ministerin wird ja noch sprechen, was Sie sagen, was die Landesregierung, was Sie getan haben, um die Situation zu verbessern. Unsere Recherche gibt da im Moment noch nicht allzu viel her, außer Kenntnis darüber, dass es einen Brief gegeben hat an den Bundesminister Gröhe, der wohl offensichtlich – sonst hätten wir die Debatte nicht – wirkungslos geblieben ist, und Kenntnis von einer Intervention bei der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, die aber offensichtlich auch folgenlos geblieben ist. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz hat seinerzeit Unterstützung zugesagt, Wege zu suchen, um die finanzielle Situation der Hebammen zu verbessern. Tatsächlich hat sich aber die Situation verschlechtert. Ich komme jetzt noch mal auf die Prämien: Allein seit 2007 haben die Prämien einen Anstieg von 345 Prozent genommen. Das ist enorm.
(Julian Barlen, SPD: Sie haben ja eben genau gehört, dass die Regelungen getroffen wurden, aber in der Selbstverwaltung nicht umgesetzt worden sind bisher.)
… dass Sie mal feststellen müssen, dass Initiativen zur Verbesserung der Situation der Hebammen in unserem Land immer von den Fraktionen, nie von der Regierung vorgelegt wurden? Ist das schon mal aufgefallen? Ich finde das bemerkenswert.