Protocol of the Session on July 1, 2015

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Für einen Staat. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und deswegen bekenne ich, ich bin kein Liberaler. Dass das bei anderen anders ist, ist nicht überraschend, denn wenn Sie gelb und blau mischen, kommt grün dabei heraus. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit und Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich möchte doch noch mal auf eines eingehen, und zwar nicht auf die Farbenlehre, sondern ich möchte noch mal eingehen auf den Punkt, auf den Minister Brodkorb selbst hingewiesen hat, nämlich auf diesen angeblichen oder mutmaßlichen Veruntreuungsakt in Rostock durch vertragliche Nebenabreden.

Es ist ja nun nicht so, dass durch das bisherige Studentenwerksgesetz die Gremien regulär gehandelt haben und es dadurch zu einer Veruntreuung oder etwaigen oder mutmaßlichen Veruntreuung dieser Mittel gekommen ist, sondern auch gegen das damalige Gesetz oder nach heutigem Gesetzesstand wäre das möglicherweise überhaupt nicht möglich gewesen. Deswegen ist es ja eine Veruntreuung. Daraus jetzt zu schließen, dass das alles geändert werden muss und unter die Aufsicht des Bildungsministers gestellt werden muss,

(Andreas Butzki, SPD: Nicht mit Fingern auf Leute zeigen! Das macht man nicht. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

das ist ein falscher Schluss, weil auch unter der Aufsicht des Bildungsministers können Veruntreuungsfälle auftreten, wenn sich die Leute nicht an Recht und Gesetz halten. Das heißt, die Argumentation ist einfach nicht zulässig und nicht stichhaltig.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aus Ihrer Sicht, ja.)

Es ist doch jetzt nicht einfach abzuleiten, dass, wenn der Minister die Aufsicht hat, alles in Ordnung ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch.)

Untreuefälle, Veruntreuungsfälle können immer passieren.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ich habe vorhin in meinen Ausführungen gesagt, lassen Sie uns jetzt nicht vom Einzelfall auf die Allgemeinheit schließen, alle Studierendenwerke für die nächsten Jahre wegen dieses Falles darunter leiden lassen

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

und die Selbstverwaltung auf ein Mindestmaß reduzieren. Das halte ich für den falschen Schluss und das wollte ich hier noch mal zu Protokoll geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben wir vorher schon verstanden.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gott sei Dank!)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4049 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungs- vorschlag? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes, Drucksache 6/4050.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/4050 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird das Justizkostenrecht des Landes vorrangig an das neue Bundesrecht angepasst. Das Justizkostenrecht ist teilweise Bundesrecht und teilweise Landesrecht. Sehr vereinfacht gesagt, regelt es die Gebühren, die man an das Gericht, die Justizbehörde, den Notar, den Rechtsanwalt oder den Gerichtsvollzieher zu zahlen hat. Der Bund hat dieses Rechtsgebiet durch das umfangreiche Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz grundlegend umgestaltet. Seitdem gibt es auf Bundes

ebene unter anderem zahlreiche neue Gesetzesbezeichnungen, wie zum Beispiel das Gerichts- und Notarkostengesetz, das die frühere Kostenordnung abgelöst hat.

Unser Landesrecht verweist an vielen Stellen auf das Kostenrecht des Bundes. Deswegen muss es jetzt redaktionell angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen bestehen also in ihrem Schwerpunkt lediglich in geänderten Verweisungen. Daneben werden einige Justizverwaltungsgebühren, die seit 1993, also seit immerhin mehr als 20 Jahren, in unveränderter Höhe erhoben werden, an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Gebühren für Hinterlegungen bei den Amtsgerichten. Hier gilt bislang eine Rahmengebühr von 8 bis 255 Euro, die nun angehoben wird auf 10 bis 340 Euro. Für bestimmte sachenrechtliche Feststellungserklärungen des Gerichts beträgt die Rahmengebühr zukünftig 35 bis 520 Euro statt bislang 25 bis 385 Euro. Weitere inhaltliche Änderungen des Kostenrechts enthält der Gesetzentwurf nicht.

Sie sehen, meine Damen und Herren, es handelt sich hier nicht um das Flaggschiff unserer justizpolitischen Agenda, eher würde ich sagen um etwas trockene Alltagsarbeit, aber auch die muss ordentlich getan werden und dabei bitte ich um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4050 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4088.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/4088 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist einer von vielen erforderlichen Bausteinen bei der Umsetzung des Personalkonzeptes 2010. Sie

wissen, dass mit dem Personalkonzept 2010 der Landesregierung über neun Jahre jedes Ministerium in jedem Jahr in seinem Geschäftsbereich ein Prozent seines Personals abzubauen hat. Dies macht Straffungen, weitere Effizienzgewinne und auch Aufgabenkritik sowie Organisationsentwicklungen notwendig. Letztere sind vor allem deshalb dringend geboten, weil nur durch diese Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe und der Verwaltungsorganisation mit einer abnehmenden Zahl von Kolleginnen und Kollegen in den Häusern die bisherigen Aufgaben weiterhin qualitätsgerecht erledigt werden können.

Das Ihnen nunmehr vorgelegte Gesetz dient genau solch einem Prozess der Neuorganisation. Dem ist eine knapp zweijährige Arbeit in der Arbeitsgruppe vorausgegangen. Dabei haben Beteiligte aus unserem Hause, die Leiter der ehemals vier Straßenbauämter hier im Lande, ein Vertreter des Landesamtes für Straßenbau sowie Vertreter des Hauptpersonalrates mitgearbeitet.

Ziel dieser Arbeitsgruppe war eine Neuorganisation der Straßenbauverwaltung, die sowohl das Nachvollziehen der Kreisgebietsreform in den Zuständigkeitsbezirken der Straßenbauämter zum Ziel hatte als auch das Einstellen auf die Veränderungen durch das Personalkonzept 2010 in unserem Geschäftsbereich und die sich verändernden Realitäten im Straßenneubaubereich. Dabei hatten wir insbesondere im Blick, dass wir vor Veränderungen bei der Prioritätensetzung im Straßenbau stehen. Künftig geht es bei uns im Lande, wie im Übrigen in der gesamten Republik, weniger um Neubau von Straßen, sondern es wird viel stärker um den Erhalt der Substanz gehen. „Erhalt vor Neubau“ lautet die Zauberformel, die insbesondere die Bundesregierung und der Bund künftigen Finanzverteilungen und auch dem neuen Bundesverkehrswegeplan zugrunde legen werden.

Diese vorhersehbaren Veränderungen waren schon jetzt für eine neue Struktur der Straßenbauverwaltung zu beachten. Der Entwurf für das Straßen- und Wegegesetz greift genau diesen Anpassungsbedarf auf. Aus bisher vier Straßenbauämtern wurden deshalb mit der Reform der Straßenbauverwaltung zum Jahresbeginn 2015 nur noch drei Straßenbauämter, jedes künftig für zwei Landkreise zuständig. Damit ist die Kreisgebietsreform nunmehr auch in der Straßenbauverwaltung umgesetzt worden und angekommen.

Um keinen der langjährig etablierten Standorte ohne Not infrage zu stellen, ist das bisher vierte Straßenbauamt in Güstrow seit dem 1. Januar dieses Jahres für alle Autobahnen im Land zuständig. Vorgesehen war mit der Straßenbauverwaltungsreform aber vor allem auch, dass über- greifende Tätigkeiten beim Landesamt konzentriert werden sollen. Damit werden kosten- und personalintensivere Dopplungen in mehreren Straßenbauämtern vermieden.

Dies, meine Damen und Herren, gilt auch für den Autobahnbereich, der künftig im Landesamt als eigene Abteilung, dem Landesamt angehörig, eingegliedert sein soll, allerdings eben als Abteilung mit dem Außenstandort Güstrow für das eigentlich in Rostock angesiedelte Landesamt. Für das Rostocker Landesamt ist so eine Konstellation im Übrigen nichts Neues. Auch die Fernmeldemeisterei ist nicht in Rostock beheimatet und wird von Rostock als dortige Einrichtung mit betreut.

Nun muss aber eine solche Autobahnabteilung mit Außensitz Güstrow auch an unseren Autobahnen bauen

können. Weniger neu bauen, keine Frage, das ist voraussichtlich 2017 mit dem letzten A14-Abschnitt abgeschlossen, aber Erhaltungsmaßnahmen und durchaus umfangreichere Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin das tägliche Brot der Kolleginnen und Kollegen im Autobahnbereich sein. Bisher sieht das Straßen- und Wegegesetz in Mecklenburg-Vorpommern jedoch lediglich die Zuständigkeit der Straßenbauämter und eben nicht des Landesamtes als zuständige Behörde für Baumaßnahmen an Autobahnen und Bundesfernstraßen vor. Das Landesamt fehlt in dieser gesetzlichen Zuordnung.

Solange das Landesamt aber nach unserem Landesgesetz nicht zuständig im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes ist, kann es nicht in Sachen Bundesfernstraßen und Autobahnen tätig werden. Das gilt auch für alle Abteilungen des Landesamtes. Deshalb wird derzeit Güstrow noch nicht als Abteilung, sondern weiterhin als eigenständiges sogenanntes Autobahnamt geführt. Die von uns mit der Reform gewollten Synergien werden aber erst vollumfänglich erzielt werden können, wenn Güstrow als Abteilung dem Landesamt angehörig ist. Deshalb brauchen wir eine Ergänzung unseres Straßen- und Wegegesetzes, sodass das Landesamt in Rostock ebenfalls eine von mehreren möglichen Straßenbaubehörden für Bundesfernstraßen sein kann.

Das soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf primär erreicht werden. Dafür sind die Änderungen insbesondere in Paragraf 60 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes, wie Sie sie im Entwurf vorgeschlagen finden, vorgesehen. Um künftig für kleine Änderungen und Optimierungen nicht jedes Mal den Landtag behelligen zu müssen, ist zudem die Möglichkeit vorgesehen, die konkreten Einzelheiten der Zuständigkeitsbestimmung durch Rechtsverordnung zwischen den Straßenbaubehörden zu regeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem haben wir geringfügige redaktionelle Anpassungen im Straßen- und Wegegesetz vorgenommen. Die Gebührentatbestände sollen 13 Jahre nach der Euroeinführung von D-Mark auf Euro umgestellt werden. Wir haben darüber hinaus eine Klarstellung im Bereich der Zuständigkeit von Straßenbaubehörden vorgesehen und wir haben die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums im gesamten Gesetz an den aktuellen Zustand angepasst.

Für Ihre wohlwollende Begleitung unseres Reformprozesses bin ich schon jetzt dankbar. Die eingeleitete Reform wird sich nur zu einem sinnvollen Ganzen fügen lassen, wenn mithilfe dieser Gesetzesanpassung die Grundlage dafür geschaffen wird, dass auch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als für Bundesfernstraßen und Autobahnen zuständig im Gesetz aufgeführt wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und insbesondere für die Unterstützung im weiteren Prozess. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)