Protocol of the Session on June 3, 2015

Zweitens. Der Vorrang sowie die Zielsetzung zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung werden ausdrücklich unterstützt. Der

Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung von Interessenvertretern bei der Erarbeitung des Konzepts wird ein besonderer Stellenwert beigemessen. Darüber hinaus wird die Landesregierung konkret aufgefordert, die Umsetzung der Energiewende auf politischer Ebene und in der Praxis voranzutreiben und mit konkreten Maßnahmen zu unterstützen.

Drittens. Für die Umsetzung der wesentlichen Ziele ist ein Fahrplan zu erstellen. Auf eine gerechte und transparente Verteilung der Kosten im Rahmen der Energiewende ist in besonderem Maße zu achten. Der Landtag und andere Akteure sind regelmäßig über die Ergebnisse und Maßnahmen zu unterrichten und bei den energiepolitischen Grundsatzentscheidungen beziehungsweise bei der Umsetzung einzubeziehen.

Im Ergebnis unserer Beratungen im Hinblick auf die Entschließung empfiehlt der Ausschuss, die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 6/3724 für erledigt zu erklären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle – und ich hoffe, das trifft auf Zustimmung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, dass ich im Bericht des Ausschussvorsitzenden nicht auf die umfangreichen Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ausschusssitzung im Detail eingehe. Ich gehe davon aus, dass der Kollege Johann-Georg Jaeger das in seinen Ausführungen während der Aussprache sicherlich noch tun wird.

Aber zusammengefasst: In den Ergebnissen der Beratungen hat der Energieausschuss, im Wesentlichen den Argumenten des Fachressorts folgend, die zeitlichen Zielvorgaben auf das Jahr 2025 ausgerichtet, um einigermaßen verlässliche und seriöse Planungen vornehmen zu können. Vom Fachressort zugesagt wurde, dass das Konzept bis 2025, aber natürlich auch danach, weiterentwickelt wird und der Landesenergierat gemäß der Forderung des Energieausschusses und den veränderten Vorgaben und Rahmenbedingungen zukünftig ebenfalls in geeigneter Art und Weise eingebunden werden soll.

Wesentliches Beratungsdetail war das Ziel der Landesregierung, einen 5,6-prozentigen Anteil Mecklenburg

Vorpommerns an der gesamten Stromproduktion bis 2025 mit einem zahlenmäßig unterlegten Anteil von 24,3 Terrawattstunden aus erneuerbaren Energien als Zielhorizont festzulegen. Sowohl diese Absicht wie auch die Einbeziehung der Stromproduktion aus der Kraft-Wärme-Kopplung ohne das Steinkohlekraftwerk Rostock wurden insbesondere von den Koalitionsfraktionen unterstützt. Gerade Letzteres ist eine sinnvolle Ergänzung, da diese Anlagen – gemeint sind die KWK-Anlagen – durch ihre Effizienz einen erheblichen Beitrag für den Klimaschutz leisten und zudem Regelenergie bereitstellen können.

Hinsichtlich seines abschließenden Votums hat sich der Ausschuss ebenfalls davon leiten lassen, dass die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Koalitionsfraktionen gestellten Anträge im Wesentlichen – ich betone, im Wesentlichen – ähnliche Zielrichtungen verfolgen. Des Weiteren war der Koalitionsantrag allgemeiner gehalten und gegenüber dem detaillierten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Sicht der Koalitionsfraktionen vorzuziehen, so zumindest die mehrheitliche Auffassung.

Vor diesem Hintergrund hat der Energieausschuss im Rahmen der Gesamtabstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, bei einer Gegenstimme seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abwesenheit der Fraktion der NPD dafür votiert, dem Landtag zu empfehlen, der Entschließung, die Ihnen vorliegt, zuzustimmen und die Unterrichtung auf Drucksache 6/3724, wie gesagt, abschließend für erledigt zu erklären.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass möglichst viele Mitglieder des Landtages der vorliegenden Entschließung des Energieausschusses folgen werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich schon sehr auf die anschließende Aussprache zur Energiekonzeption des Landes. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Borchert.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart.

(Torsten Renz, CDU: Aber die müssen nicht in Anspruch genommen werden, es geht auch weniger.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für den Hinweis. 120 Minuten hatte ich auf keinen Fall persönlich auf der Agenda.

(Rudolf Borchert, SPD: Es gibt ja noch anderes.)

Ich möchte aber einen Dank vorwegschicken. Ich danke zunächst sowohl dem Land, aber insbesondere dem Energieausschuss, dass Sie sich intensiv und engagiert mit der Energiepolitischen Konzeption befassen mochten und heute auch noch mal befassen mögen. Ich freue mich darüber aber auch deshalb, weil Sie nach meiner Einschätzung, und das ist schon angeklungen, damit das Wirken und die Mitarbeit ganz vieler ehrenamtlich Aktiver in unserem Land wertschätzen, die an der Erarbeitung, an der Vorbereitung dieser Konzeption mitgearbeitet haben.

Die Energiepolitische Konzeption hat einen Vorlauf, den ich persönlich, ich bin ja erst später dazugestoßen, beachtlich finde und von dem ich glaube, dass man ihn nicht oft genug deutlich herausstellen kann. Begonnen hat das Ganze im Sommer 2012 zunächst mit vier Regionalkonferenzen in verschiedenen Landesteilen, deren Ergebnisse in einer anschließenden Landeskonferenz gebündelt worden sind. Über 700 Menschen aus unserem Land haben sich insgesamt für diese vier Regionalkonferenzen Zeit genommen, um ihre Fragen und Ideen in den Prozess einzubringen. Im Ergebnis dieser Konfe

renzen folgte die Einberufung des schon mehrfach zitierten Landesenergierates, der bei seiner weiteren Arbeit auf die entsprechenden Vorbereitungen aus dem gesamten Land zurückgreifen konnte.

Um seine Arbeit zu strukturieren, hat der Landesenergierat seinerseits fünf Arbeitsgruppen gebildet, die im Übrigen ausdrücklich auch Nichtmitgliedern offen gestanden haben und die reichhaltig von Nichtmitgliedern des Energierates zur Mitarbeit genutzt worden sind. Auf diese Weise haben im Ergebnis rund 200 Personen – dauerhaft in den Arbeitsgruppen eingebunden – an der Vorbereitung und Erarbeitung der Konzeption mitgewirkt.

Über diesen Kreis der analog Anwesenden hinaus haben sich zusätzlich virtuell, haben sich via Internet zahleiche Interessierte beteiligt. Alle Sitzungen sind online angekündigt worden. Im Internet sind hinterher alle Protokolle veröffentlicht worden. Zudem bestand die Möglichkeit, sich übers Internet mit Ideen, Anregungen, Nachfragen zu beteiligen. Insgesamt sind knapp 140 Zeitstunden von den über 200 Beteiligten in 32 Sitzungen investiert worden.

Der Prozess hat sich insgesamt über den Zeitraum von knapp einem Jahr hingestreckt, sodass wir im Spätsommer 2010 vom Landesenergierat seinen Vorschlag für ein Landesenergiekonzept als Landesregierung erhalten haben und darauf aufbauend ein Landesenergiekonzept, eine Energiepolitische Konzeption des Landes entwickelt haben. Die ist im Februar 2015 endgültig vom Kabinett als Konzeption beschlossen worden.

Ich erinnere mich an zuweilen kritische Nachfragen, weshalb der Prozess diese Dauer eingenommen hat, bis aus dem Vorschlag des Landesenergierates ein entsprechendes Konzept des Landes geworden ist. Ich habe dabei immer wieder betont und würde das an dieser Stelle gerne auch noch mal ausdrücklich tun, dass ich es für wenig sinnvoll halte, während der Debatten um eine Reform des zentralen Rechtes, nämlich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Festlegungen in einer hiesigen Konzeption zu treffen, die dann schon erkennbar wenige Monate später Makulatur sein würden. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir in der Tat die unverzügliche Zuendebringung zurückgestellt, zunächst den Prozess abgewartet und unverzüglich nach dem Abschluss der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 damit begonnen, das Konzept, das wir vorbereitet hatten, an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Mecklenburg-Vorpommern ist im Ergebnis seit Inkrafttreten der EEG-Reform nicht mehr eines der wenigen Länder, das kein Konzept hat, sondern wir sind zurzeit das einzige Bundesland, das nach der EEG-Reform unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ein entsprechendes Konzept hat, das erste Bundesland mit einem energiepolitischen Konzept unter Berücksichtigung dieser neuen Rahmenbedingungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kritische Stimmen werden mir jetzt entgegenhalten, es sei nicht weitgehend und nicht umfassend genug. Auf der anderen Seite weiß ich ebenso engagierte kritische Stimmen an meiner Seite, das sei alles viel zu ambitioniert, zu schnell, zu groß, zu viel, zu weitgehend. Wenn ich dann den Debattenbeiträgen zuhöre, wächst in mir zuweilen der Eindruck, dass nicht über die Konzeption debattiert werden soll, sondern über die Energiewende an sich, über die große Bundespolitik.

Das, meine Damen und Herren, sind in der Tat zum Teil bundespolitisch hochgradig spannende Fragen, aber die Energiepolitische Konzeption, die will etwas anderes. Sie will das wichtige Ziel, die Energiewende und den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern konkret umzusetzen, mit vielen einzelnen Aktivitäten und Maßnahmen untersetzen, zugegebenermaßen mit engagierten und zum Teil auch durchaus größeren Schritten. Aber diese Schrittgröße entspricht nach meiner tiefen Überzeugung unserer Verantwortung in diesem Bundesland bei diesem Thema, der Verantwortung gegenüber den wirtschaftlichen Interessen unseres Landes, die durch die Energiewende ganz zweifelsfrei sehr positiv beeinflusst werden, wie im Übrigen auch schon in den vergangenen Jahren deutlich wirtschaftlich positiv spürbar war, und der Verantwortung gegenüber der gesamten Republik, die bei der Energiewende und dem Erreichen der Klimaschutzziele auch auf den Beitrag unseres Bundeslandes angewiesen ist.

Ich glaube auch, dass man irgendwann nach dem Schreiben eines Konzeptes zum Umsetzen kommen sollte. Dem geschuldet, meine Damen und Herren, ist auch der Zeithorizont des Jahres 2025, auf den wir als spätesten Zeitraum abgestellt haben. Ich weiß, dass Zahlen wie 2050, 2100 oder noch visionärere Zielhorizonte ganz wunderbar klingen, aber sie sind damit immer diffuser in der Verlässlichkeit der Prognosen künftiger Entwicklungen, die Sie ein Stück weit erst mal vorhersehen müssen, zugrunde legen müssen, um ein Konzept zu erarbeiten.

Viel wichtiger, meine Damen und Herren: Das schreit nach tollen Ideen – 2050, 2100 – für künftige Generationen und es ruft leider nach wenig aktuellen Aktivitäten, und gerade um die ging es uns. Die Energiepolitische Konzeption nimmt diese, die aktuelle Generation in die Pflicht. Wir wollen gerade nicht die Flucht in die lange Zeitschiene, sondern wir wollen das Handeln jetzt und in den kommenden Jahren bis 2025 mit konkreten Maßnahmen darin vorsehen. Das führt, meine Damen und Herren, dann im Übrigen auch zu einem erheblichen Zwang zum Realismus. Denn wenn ich derjenige bin, der es umsetzen muss, werde ich auch schon die Ziele ein Stück weit daran messen, ob sie umsetzbar sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zusammensetzung des Landesenergierates und seiner Arbeitsgruppen stellt insbesondere sicher, dass der größtmögliche und aktuell erreichbare Konsens aller entscheidenden Akteure und Betroffenen in unserem Lande in diese Konzeption einfließen konnte. Gewerkschafter saßen dabei ebenso am Tisch wie Vertreter der Unternehmerschaft, Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branchen genauso wie Verantwortliche aus der Branche der konventionellen Energieerzeugung. Zudem konnten über die offenen Arbeitsgruppen alle aktiv mitwirken. Es konnten also auch die, die nicht unmittelbar im Landesenergierat Mitglied waren, jederzeit in den Arbeitsgruppen namhafte Beiträge leisten. Auf gut Deutsch: Alle konnten dabei sein, aber, auch das ist mir wichtig, keiner musste. Und wenn jemand nicht dabei war, ist das auch eine eigene Entscheidung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die bereits angesprochenen fünf Arbeitsgruppen des Landesenergierates finden sich in der Struktur der Energiepolitischen Konzeption wieder. Die Kapitel entsprechen diesen Arbeitsgruppen, die der Landesenergierat gebildet hat.

Hinzugekommen ist lediglich ein weiteres Kapitel, nämlich jenes des Klimaschutzes, dem sich der Landesenergierat nicht unmittelbar selbst mit einer Arbeitsgruppe gewidmet hat.

Wir liefern mit der Konzeption eine Bestandsaufnahme mit daraus abgeleiteten Zielvorgaben und Handlungsempfehlungen. Natürlich finden sich auch allgemein wirkende Handlungsmaximen für die Energiepolitik unseres Landes wieder. Sie finden aber insbesondere eine Vielzahl konkreter Ziele und Vorgaben, an denen wir unser Handeln ausrichten werden.

Sie wissen, einige dieser Themen haben wir bereits parallel zur Arbeit im Landesenergierat und an der Konzeption begonnen. So wird der Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes noch im laufenden Monat das Kabinett erreichen und dann in die Verbandsanhörung gehen. Ich weiß, dass sich nicht wenige für dieses Gesetz ein noch zügigeres Voranschreiten gewünscht hätten. Ich gehöre im Übrigen ausdrücklich dazu. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erfinden mit diesem Gesetz das Rad zum ersten Mal neu für diesen Bereich in Deutschland. Wir brauchen am Ende einen wasserdichten und vor allem einen verfassungsrechtlich festen, sicheren Gesetzentwurf.

Wir wissen miteinander aus verschiedenen Gesprächen und Diskussionen dazu – beispielsweise in den Planungsverbänden – auch, die Erwartungen an dieses Gesetz sind enorm hoch. Sowohl in den Kommunen wie auch in den Kreisen, genauso aber in anderen Bundesländern schaut man sehr genau auf das, was wir hier machen. Wir betreten dabei – nochmals deutlich formuliert – absolutes juristisches Neuland in Deutschland. Das ist spannend für einen Juristen, aber auch diffizil, und deshalb will ich dieses Podium, das erlauben Sie mir bitte, nutzen, den Kolleginnen und Kollegen, die jetzt seit zwölf Monaten mit großer Intensität daran arbeiten – neben ihrem normalen Tagesgeschäft im Übrigen –, noch mal ganz herzlichen Dank zu sagen. Da wird mit unglaublicher Kraft und mit großem Enthusiasmus gearbeitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gern noch einen Satz zum Zeitfenster: Ja, ich weiß, wir arbeiten schon viel länger an diesem Entwurf. Bis dieses Hohe Haus tatsächlich seinerseits ein Gesetz in Dritter Lesung verabschieden kann, wird vermutlich noch mindestens ein halbes bis Dreivierteljahr vergehen. Aber für uns war Handlungsmaxime immer als Deadline: Wann wollen wir auf jeden Fall fertig sein mit diesem Gesetz? Wann muss es in Kraft getreten sein, also der Zeitpunkt, an dem die neuen, gerade in der Fortschreibung befindlichen, regionalen Raumentwicklungskonzepte in Kraft gesetzt werden? Da gehe ich davon aus, dass frühestens im zweiten Quartal 2016 die ersten Fortschreibungen durch Rechtsverordnung in unserem Lande Gesetzeskraft erlangen, auf gut Deutsch, dann erste neue Windeignungsgebiete ausgewiesen sein werden. Bis dahin, davon bin ich fest überzeugt, lässt sich das Gesetz fertig bekommen. Das ist auch das feste Ziel, dass das Gesetz in Kraft ist, wenn neue Windeignungsgebiete in Größenordnungen ausgewiesen werden.

Dieses Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz wird einer entscheidenden Forderung aus dem Landesenergierat und der Energiepolitischen Konzeption Rechnung tragen, nämlich der Forderung nach mehr wirtschaftlicher Teilhabe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ansprechen möchte ich aber auch einen weiteren Punkt. Öffentlich breit diskutiert worden ist insbesondere das 6,5-ProzentZiel, ebenfalls bereits angesprochen. Mecklenburg-Vor- pommern soll nach dem Inhalt der Energiepolitischen Konzeption entsprechend seinem flächenmäßigen Anteil an der Gesamtbundesrepublik – der entspricht nämlich 6,5 Prozent des Bundesgebietes – auch einen Anteil von 6,5 Prozent am prognostischen Stromverbrauch in dieser Republik im Jahr 2025 beisteuern. Erneuerbare Energien werden immer stärker und künftig noch verstärkt in der Fläche und damit dezentral erzeugt. Genau deshalb ist dieser Maßstab der Flächenbezogenheit auch der richtige, wenn wir die Erzeugungsziele definieren.

Wir haben dabei – die Fragen sind ja wiederholt erfolgt im Ministerium – solide gerechnet. Aber – das gehört dazu – auch bis 2025 sind Prognosen natürlich mit Unwägbarkeiten behaftet, wie viel Stromverbrauch dann tatsächlich in Deutschland reell ist. Deshalb haben wir vor allem auch eine Zahl klar benannt, damit diesen 6,5 Prozent etwas Fassbares gegenübersteht. Wir haben die Ausbaukapazitäten dafür in unserem Land – vor allen Dingen in allen Erneuerbaren-Energien-Bereichen – solide addiert und halten für das Jahr 2025 einen Erzeugungswert von 24,3 Terrawattstunden elektrischer Leistung für durchaus realistisch. Dazu kommen dann noch kleinere konventionelle Erzeugungsleistungen, insbesondere das Kohlekraftwerk in Rostock.

Dem gegenübergestellt – um Vergleichswerte zu haben – haben wir eine Trendstudie namens „Strom 2022“ der dena, die unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz, Stromeinsparung und so weiter errechnet hat, wo wir 2022/25 im Verbrauch sein müssten. Wenn wir diese Werte konsequent zusammenrechnen, dann kommen wir darauf, dass wir mit circa 25,76 Terrawattstunden im Jahr 2025 6,5 Prozent erfüllen würden. Mit 24,3 plus noch ein bisschen vorhandene konventionelle Restleistung werden wir also solide in der Lage sein, dieses Ziel zu erfüllen, wenn wir ambitioniert weiter an dem, was wir bisher beschritten haben, arbeiten.

Dabei, meine Damen und Herren, liegt der Schwerpunkt dessen, was wir an Erzeugungsleistung haben wollen, weiterhin im Bereich der Windenergie. Deshalb werden wir weitere Windeignungsgebiete an Land, aber auch auf See, in der Ostsee, ausweisen. Parallel zur Erarbeitung des Landesenergiekonzeptes schreiben die Regionalen Planungsverbände bereits seit geraumer Zeit ihre Raumentwicklungspläne fort und weisen aus beziehungsweise sind auf dem Weg dahin, neue Windeignungsgebiete auszuweisen. Die Landesregierung ihrerseits weist mit der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsplanes – auch für die Seeseite, für die Ostsee – neue Eignungsgebiete im Küstenmeer für Offshorewindenergiegebiete aus.

Aber auch schon vor diesen für die Entwicklungschancen in den 20er-Jahren bestimmten und benötigten neuen Eignungsgebieten, die mit dieser LEP-Ausschreibung erfolgen sollen, werden erhebliche Offshorestrommengen künftig aus der Ostsee stammen. Baltic 2 ist im Bau und zwei bis drei weitere Offshorewindparks werden in den nächsten Jahren bis 2020 in Bau und dann ans Netz gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Konzeption beinhaltet aber noch mehr, beispielsweise die Thematik „Forschung, Entwicklung und Lehre“ – ebenfalls eine

eigene Arbeitsgruppe des Landesenergierates. Wir können bei uns im Bundesland dabei auf sehr gut aufgestellte Akteure zurückgreifen, die beispielsweise und vor allem im Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung, insbesondere wenn Sie auf die Bereiche Windenergie, Netze und Speicherforschung schauen, sehr aktive und innovative Forschung hier im Lande in kleinen, aber sehr feinen Einheiten betreiben. Das liegt auch an Akteuren wie beispielsweise der WEMAG, die mit ihrem Batteriespeicher hier in Schwerin natürlich ein Stück weit einen Meilenstein setzen konnte. Aber ich betone auch immer gerne die Wasserstoffforschung in Stralsund, die über viele, viele Jahre ein sehr weit über deutsche Grenzen hinaus beachteter Nukleus dieser Forschung ist.

Die Landesregierung plant ein Energieforschungsprogramm aus europäischen Mitteln mit einem Volumen von knapp 10 Millionen Euro. Mit diesem Programm soll die Netz- und Speichertechnologie im Rahmen einer erneuerbaren Energieerzeugung betrachtet und vorangetrieben werden. Dabei bin ich insbesondere den Kollegen und Kolleginnen aus dem Bildungsministerium dankbar, die das federführend in der Hand haben und ihr Knowhow im Bereich von Forschungsförderung einbringen, uns aber eine Mitwirkung ermöglichen. Wir werden mit diesem Programm der Energiewende in unserem Land einen weiteren deutlichen Vorschub und insbesondere der Energieforschung geben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mit diesem Forschungsprogramm sind wir unterwegs und bemüht, entsprechende Zielsetzungen aus der Energiepolitischen Konzeption umzusetzen. Mit Blick auf die Zeit – und damit soll ausdrücklich keine Hierarchie der Themen verbunden sein – würde ich die weiteren Kapitel nur noch kurz streifen wollen.

Zum Thema Netze trifft die Energiepolitische Konzeption sehr deutliche Aussagen, aber die treffen sich dann an wesentlichen Punkten auch mit dem, was in diesem Hohen Hause im letzten Sitzungszyklus gerade beschlossen worden ist.

Zum Thema Speicher fordert die Konzeption die Realisierung und den Betrieb von Großspeichern gleichermaßen wie die Förderung und das bewusste Organisieren dezentraler Speichersysteme. Das bereits erwähnte Forschungsprogramm wird dabei ebenfalls Hilfestellungen leisten.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal kurz das Kapitel „Energieeffizienz und Klimaschutz“ aufgreifen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der beste Beitrag zum Klimaschutz, das dürfte unstreitig sein, ist natürlich die Energiewende selbst, und zwar in allen Bereichen: bei der Wärme- wie Stromversorgung, aber auch bei der Mobilität.