Protocol of the Session on April 23, 2015

(Vincent Kokert, CDU: Ich bin dagegen, den Kirchen zwei Plätze wegzunehmen.)

Das haben Sie offensichtlich und wahrnehmbar für jeden, der hier aufmerksam zugehört hat, schlicht und ergreifend vermieden.

(Vincent Kokert, CDU: Mehr steht da ja auch nicht drin.)

Und ich will als Zweites etwas sagen, Herr Holter, zur zeitlichen Komponente. Ich gebe Ihnen da ja in der Einschätzung dessen, wie das jetzt abläuft, durchaus recht. Ich finde nur auch, dass sich eine Fraktion hier herausnehmen kann, einen Vorgang, nämlich den, das Wort, den Vorschlag der Ministerpräsidenten, zum Thema hier zu machen und andere Vorschläge zu unterbreiten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Selbstverständlich.)

Nichts anderes tun wir und Sie haben die Möglichkeit, sich dazu inhaltlich zu verhalten.

(Vincent Kokert, CDU: Klären Sie das doch in Ihren Gremien, Herr Suhr! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Sie haben jetzt gerade Enthaltung signalisiert, das ist Ihr gutes Recht, aber wir nehmen uns schlicht und ergreifend das Recht heraus, das hier auch zu thematisieren zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das für richtig halten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das würden wir nie infrage stellen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Mindestvorgaben sind im Ministerpräsidentenvorschlag enthalten, mehr aber auch nicht. Und ich will an dieser Stelle mal deutlich machen, wir reden hier derzeit über vier Kirchenvertreter, das ist die Grundlage, wo wir den Vorschlag machen, das zu verhindern, heruntergefallen sind dafür Menschenrechtsorganisationen, Lesben- und Schwulenverbände und …

(Vincent Kokert, CDU: Nein, in Thüringen benannt. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

… Lesben- und Schwulenverbände und digitale Bürgerrechte als Beispiele.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und ich will an der Stelle hergehen und sagen, Herr Kokert, natürlich kann man sagen, das gesamte Spektrum der Bürgerrechtsbewegung wird durch die kirchlichen Organisationen abgedeckt. Ich differenziere das etwas. Relevante Teile werden abgedeckt. Aber es gibt genauso nicht kirchliche Bürgerrechtsorganisationen und Menschenrechtsorganisationen,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, allerdings.)

die für meine Begriffe selbstverständlich in einem derartigen Gremium

(Vincent Kokert, CDU: Wer bestreitet das denn?)

auch die Pluralität der Gesellschaft abbilden, das ist nicht nur Kirche, sondern es geht darüber hinaus.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Und ich will ein paar Beispiele nennen. Wie wäre es denn beispielsweise mit Human Rights Watch oder wie wäre es mit Amnesty International?

(Vincent Kokert, CDU: Ach ja!)

Ja, dass Sie da quälerisch gucken, kann ich mir vorstellen,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

aber dass man da gleichberechtigt drüber nachdenken kann,

(Torsten Renz, CDU: BUND. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

das will ich hier an dieser Stelle auch noch mal deutlich machen.

(Vincent Kokert, CDU: Wie soll denn das praktisch aussehen?)

Ich finde, es wäre auch eine Überlegung,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

es wäre auch eine Überlegung wert gewesen, über Datenschutz- und Informationsorganisationen nachzudenken. Das ZDF kann da die Unterstützung durch einen Verband aus dem Bereich der digitalen Bürgerrechte, glaube ich, auch in einem solchen Gremium sehr gut gebrauchen.

Wir GRÜNEN können uns größere Änderungen beim ZDF-Staatsvertrag vorstellen, wir haben einen sehr vorsichtigen Antrag gestellt,

(Udo Pastörs, NPD: Sie sind ein bisschen spät dran, junger Mann!)

und es ist aber wichtig, möglichst pragmatisch dem Verfassungsgerichtsurteil noch gerecht zu werden. Deshalb dieser konkrete Vorschlag, der die Möglichkeiten der Kirchen nicht eingrenzt, sondern voll berücksichtigt, aber die Tür aufmacht für andere, ebenso wichtige Organisationen, die diesem Gremium gut anstehen würden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Ei, jei, jei.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3910. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Vincent Kokert, CDU: Das sieht nicht so doll aus.)

Gegenprobe. –

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3910

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Sprachkompetenz von Anfang an – Kursangebote für alle Flüchtlinge erweitern, strukturieren und verbessern, Drucksache 6/3895.

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sprachkompetenz von Anfang an – Kursangebote für alle Flüchtlinge er- weitern, strukturieren und verbessern – Drucksache 6/3895 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

(Udo Pastörs, NPD: Die weinerliche Stimme. Singsang.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner vom 25. September 2000 enthält Regelungen, wie der Betrieb und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den kommunalen Unterkünften ausgestattet sein sollen. Bewohner im Sinne der Richtlinie sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Ausländer, denen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.

Unter Ziffer 3.4 der Richtlinie ist die „Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache“ als ein Betreuungsschwerpunkt geregelt. Die Regelung ist gut und wichtig, doch leider gibt es Probleme bei der Umsetzung. In Mecklenburg-Vorpommern sind keine Mindestbedingungen und Qualitätsstandards zur Umsetzung der Richtlinie formuliert. Das heißt, es ist auch Auslegungssache, wie die Sprachvermittlung stattfindet.

Wie dies derzeit in Mecklenburg-Vorpommern aussieht, möchte ich Ihnen gerne schildern, meine Damen und Herren. Der Träger der Einrichtung, also die Landkreise und kreisfreien Städte, hat den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft zu verpflichten, die Richtlinie anzuerkennen. Darüber wird ein Vertrag geschlossen. Detaillierte Vereinbarungen können darüber hinaus getroffen werden. So gibt es zum Beispiel in Rostock ein sozialpädagogisches Konzept des Vereins Ökohaus e. V. über die soziale Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Satower Straße. Das ist vorbildlich und sehr gut, meine Damen und Herren.

Ich habe es aber in anderen Wohnheimen leider anders erlebt. Die tatsächliche Ausgestaltung entspricht nicht immer dem, was grundsätzlich zu erwarten ist bei der Vorgabe „Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache“. Die Organisation der Deutschkurse findet in vielen Einrichtungen nicht statt. Meine Damen und Herren, Sprache ist Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und erhöht die Integrationschancen für alle ausländischen Flüchtlinge. Der Betroffene kann sich durch gute Sprachkenntnisse in der Gesellschaft selbstständig verständigen und orientieren. Deshalb kann

man dies nicht dem guten Willen der Betreiber überlassen.