Das haben Sie offensichtlich und wahrnehmbar für jeden, der hier aufmerksam zugehört hat, schlicht und ergreifend vermieden.
Und ich will als Zweites etwas sagen, Herr Holter, zur zeitlichen Komponente. Ich gebe Ihnen da ja in der Einschätzung dessen, wie das jetzt abläuft, durchaus recht. Ich finde nur auch, dass sich eine Fraktion hier herausnehmen kann, einen Vorgang, nämlich den, das Wort, den Vorschlag der Ministerpräsidenten, zum Thema hier zu machen und andere Vorschläge zu unterbreiten.
(Vincent Kokert, CDU: Klären Sie das doch in Ihren Gremien, Herr Suhr! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Sie haben jetzt gerade Enthaltung signalisiert, das ist Ihr gutes Recht, aber wir nehmen uns schlicht und ergreifend das Recht heraus, das hier auch zu thematisieren zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das für richtig halten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Mindestvorgaben sind im Ministerpräsidentenvorschlag enthalten, mehr aber auch nicht. Und ich will an dieser Stelle mal deutlich machen, wir reden hier derzeit über vier Kirchenvertreter, das ist die Grundlage, wo wir den Vorschlag machen, das zu verhindern, heruntergefallen sind dafür Menschenrechtsorganisationen, Lesben- und Schwulenverbände und …
Und ich will an der Stelle hergehen und sagen, Herr Kokert, natürlich kann man sagen, das gesamte Spektrum der Bürgerrechtsbewegung wird durch die kirchlichen Organisationen abgedeckt. Ich differenziere das etwas. Relevante Teile werden abgedeckt. Aber es gibt genauso nicht kirchliche Bürgerrechtsorganisationen und Menschenrechtsorganisationen,
auch die Pluralität der Gesellschaft abbilden, das ist nicht nur Kirche, sondern es geht darüber hinaus.
Und ich will ein paar Beispiele nennen. Wie wäre es denn beispielsweise mit Human Rights Watch oder wie wäre es mit Amnesty International?
es wäre auch eine Überlegung wert gewesen, über Datenschutz- und Informationsorganisationen nachzudenken. Das ZDF kann da die Unterstützung durch einen Verband aus dem Bereich der digitalen Bürgerrechte, glaube ich, auch in einem solchen Gremium sehr gut gebrauchen.
Wir GRÜNEN können uns größere Änderungen beim ZDF-Staatsvertrag vorstellen, wir haben einen sehr vorsichtigen Antrag gestellt,
und es ist aber wichtig, möglichst pragmatisch dem Verfassungsgerichtsurteil noch gerecht zu werden. Deshalb dieser konkrete Vorschlag, der die Möglichkeiten der Kirchen nicht eingrenzt, sondern voll berücksichtigt, aber die Tür aufmacht für andere, ebenso wichtige Organisationen, die diesem Gremium gut anstehen würden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3910. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Sprachkompetenz von Anfang an – Kursangebote für alle Flüchtlinge erweitern, strukturieren und verbessern, Drucksache 6/3895.
Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sprachkompetenz von Anfang an – Kursangebote für alle Flüchtlinge er- weitern, strukturieren und verbessern – Drucksache 6/3895 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner vom 25. September 2000 enthält Regelungen, wie der Betrieb und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den kommunalen Unterkünften ausgestattet sein sollen. Bewohner im Sinne der Richtlinie sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Ausländer, denen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.
Unter Ziffer 3.4 der Richtlinie ist die „Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache“ als ein Betreuungsschwerpunkt geregelt. Die Regelung ist gut und wichtig, doch leider gibt es Probleme bei der Umsetzung. In Mecklenburg-Vorpommern sind keine Mindestbedingungen und Qualitätsstandards zur Umsetzung der Richtlinie formuliert. Das heißt, es ist auch Auslegungssache, wie die Sprachvermittlung stattfindet.
Wie dies derzeit in Mecklenburg-Vorpommern aussieht, möchte ich Ihnen gerne schildern, meine Damen und Herren. Der Träger der Einrichtung, also die Landkreise und kreisfreien Städte, hat den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft zu verpflichten, die Richtlinie anzuerkennen. Darüber wird ein Vertrag geschlossen. Detaillierte Vereinbarungen können darüber hinaus getroffen werden. So gibt es zum Beispiel in Rostock ein sozialpädagogisches Konzept des Vereins Ökohaus e. V. über die soziale Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Satower Straße. Das ist vorbildlich und sehr gut, meine Damen und Herren.
Ich habe es aber in anderen Wohnheimen leider anders erlebt. Die tatsächliche Ausgestaltung entspricht nicht immer dem, was grundsätzlich zu erwarten ist bei der Vorgabe „Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache“. Die Organisation der Deutschkurse findet in vielen Einrichtungen nicht statt. Meine Damen und Herren, Sprache ist Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und erhöht die Integrationschancen für alle ausländischen Flüchtlinge. Der Betroffene kann sich durch gute Sprachkenntnisse in der Gesellschaft selbstständig verständigen und orientieren. Deshalb kann