Protocol of the Session on April 23, 2015

(Heinz Müller, SPD: Wie Ihr Ehrenwort aus- sieht, das wissen wir. – Peter Ritter, DIE LINKE: Köster ist wegen Notwehr verurteilt worden.)

Damit es dazu nicht kommt, da bin ich ganz sicher, wird auch am 1. Mai die Polizei ihre Pflicht neutral tun.

Und im Übrigen fragen Sie die Polizisten vor Ort, die über Jahre unsere Demonstrationen begleiten, was sie, die Polizisten,

(Martina Tegtmeier, SPD: Die haben Sie wohl adoptiert, was?!)

im Gegensatz zu diesem Schwadroneur, der hier eben ausführte, dazu zu sagen haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3904. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3904 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates am Gebot der Vielfaltssicherung ausrichten, Drucksache 6/3910.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates am Gebot der Vielfaltssicherung ausrichten – Drucksache 6/3910 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei bedeutende Mitglieder dieses Hauses, deren Namen ich jetzt hier ausdrücklich nicht nennen will,

(Udo Pastörs, NPD: Bedeutend!)

ausdrücklich nicht nennen will, da gehört die NPD mit Sicherheit nicht dazu,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

das kann ich sagen, haben einmal im Gespräch mit mir eine Einschätzung abgegeben und haben gesagt, wirklich relevant, wenn es um mediale Präsens geht, ist vermutlich das „Nordmagazin“. Und die anderen Dinge, Presse et cetera, sind auch wichtig, aber „Nordmagazin“, das ist das Medium, wo Mitteilungen, Botschaften, Aussagen am besten verbreitet werden können,

(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

einmal unabhängig von der...

Wie bitte?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ja, ich wollte gern, dass jetzt zwischen LINKEN und CDU sofort spekuliert wird, das ist mir offensichtlich gelungen, aber unabhängig,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da liegt er aber falsch, der Kollege.)

unabhängig von der Frage, wie wahr oder wie zutreffend diese Einschätzung oder diese Aussage ist, wird an dieser Aussage eines besonders deutlich: Das „Nordmagazin“ ist bekanntlich ein Format des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, genauso, wie das ZDF öffentlich-rechtliches Fernsehen ist, und da treffen zwei Dinge zusammen. Auf der einen Seite, insbesondere wenn diese Aussage zutreffend ist, ist es natürlich und selbstverständlich, dass unser Wettbewerb, ins Fernsehen zu kommen, ins „Nord- magazin“ zu kommen, möglicherweise ins ZDF zu kommen, in ganz gerechtfertigter Weise groß ist und wir immer wieder den Versuch machen, natürlich das, was wir hier sagen, was wir erzählen, verbreiten wollten, unsere Position dort auch unterzubringen.

(Vincent Kokert, CDU: Ich dachte, Ihnen geht es um Inhalte.)

Und auf der anderen Seite sind wir aber im öffentlichrechtlichen Fernsehen in der Rolle, dies über die Aufsichtsgremien auch zu kontrollieren.

Das – in der Tat – ist eine Gratwanderung oder ist ein Spagat. Das hat dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht zu einer entsprechenden Rechtsprechung gekommen ist, was die Besetzung der Gremien angeht, und ich finde, der Vizepräsident des Gerichtes, Ferdinand Kirchhof, hat diese Gratwanderung sehr zutreffend beschrieben und er hat daraus Forderungen abgeleitet im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Er verwies zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien, zu der wir uns, auch wenn es bei uns manchmal wehtut, sicherlich alle bekennen,

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

und er sagte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht zum Staatsfunk werden, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Vorgaben des Gerichtes, die in dem Urteil mündeten, müssen zum 30. Juni 2015 umgesetzt werden. Es geht um einen Staatsvertrag. Sie wissen, die Ministerpräsidenten haben dazu schon Vorschläge unterbreitet. Und das, was Herr Kirchhof gesagt hat, das hat das Bundesverfassungsgericht – vielleicht ein bisschen komplexer – in ein Urteil münden lassen, aus dem ich drei Passagen zitieren möchte.

Erste Passage, ich zitiere: „Die besondere staatliche Verantwortung für die Sicherung von Vielfalt in diesem Bereich hat ihren Grund in der herausgehobenen Bedeutung, die dem Rundfunk – und insbesondere dem Fernsehen – wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt, und sich insbesondere daraus ergibt, dass Inhalte schnell, sogar zeitgleich, übertragen und dabei Ton, Text und bewegte Bilder miteinander kombiniert werden können.“ Allein, wenn man sich das einmal auf der Zunge zergehen lässt, wird deutlich, dass die beiden Kollegen, die ich vorhin einmal wiedergegeben habe, vermutlich nicht völlig Unrecht haben.

Zweites Zitat: Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „als öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer binnenpluralistischen Struktur … überlässt nicht allein

einem Intendanten die Leitung der Geschäfte, sondern bindet diesen in eine umfassende Aufsicht“ – genau über diese reden wir jetzt gerade – „durch plural zusammengesetzte Gremien ein und unterwirft ihn damit einer Kontrolle.“

Und das dritte: „Hierfür bedarf es insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte sowie der Sicherstellung eines effektiven Einflusses auf die Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch diejenigen Organe, in denen diese vertreten sind …“

Konkreter, sehr geehrte Damen und Herren: Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bestellung von Mitgliedern dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne Weiteres Medienzugang haben, Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ende März dieses Jahres haben sich die Ministerpräsidenten auf die Umsetzung dieser Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes geeinigt. Es war dringend notwendig, dass die Aufsicht durch den neuen ZDF-Staatsvertrag staatsferner wird, aber es ist zugleich bedauerlich, dass es für den großen Wurf nicht gereicht hat.

(Vincent Kokert, CDU: Komisch.)

Ohne Zweifel,

(Vincent Kokert, CDU: Ja, warum denn nicht?)

ohne Zweifel setzt der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

(Vincent Kokert, CDU: War er im Urlaub?)

die dringend erforderlichen Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht 2014 erhoben hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist doch der einzige Landtag, wo Sie den Antrag nicht eingebracht haben.)

Die sogenannte Staatsbank, also das ist der Bereich der politischen Vertreter dort, wird nur noch ein Drittel des Gremiums stellen, das ist ein richtiger, wichtiger Schritt, aber auch die Mindestanforderung aus dem Urteil.

Und dass Ministerpräsidenten zukünftig, Herr Kokert, einen kritischen Chefredakteur nicht mehr so einfach aus dem Amt heben können – denn das war der Grund, weshalb es nach einer entsprechenden Klage zu einem entsprechenden Spruch des Bundesverfassungsgerichtes kam –, das wird zukünftig zumindest schwieriger werden.

(Manfred Dachner, SPD: Sie müssen mal zur Sache kommen. Worum geht es eigentlich?)

Aber es wurden wiederum Chancen verpasst.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich hätte mir klarere Kriterien und vor allem ein transparenteres Verfahren gewünscht. Und wir haben vor diesem Hintergrund,

(Vincent Kokert, CDU: Noch transparenter?)

wir haben vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Äußerungen, die Herr Kirchhof getätigt hat, nämlich mehr Pluralität, weniger politische Einflussnahme, Ihnen einen Antrag vorgelegt, bei dem wir uns sehr, sehr vorsichtig,