Protocol of the Session on April 22, 2015

Lassen Sie uns, nachdem der Ausschussvorsitzende den Bericht des Petitionsausschusses vorgestellt hat und darüber entsprechend ausgiebig diskutiert worden ist, jetzt ein ganz anderes Thema aufgreifen: das Landesvergabegesetz.

Wir haben heute Vormittag im Rahmen der Aktuellen Stunde schon über das Thema Mindestlohn gesprochen und es lässt sich in diesem Land, wie in vielen anderen Bundesländern auch, letztendlich nicht von den jeweiligen landesspezifischen Vergabegesetzen, wie diesem Bundesgesetz, mit dem aus Sicht meiner Fraktion, aus Sicht anderer sicherlich auch, jetzt endlich ein flächendeckender bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden ist, trennen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als wir, die Koalitionsfraktionen, unter freundlicher Unterstützung der SPD-Fraktion, Richtung der CDU-Fraktion, damals das jetzt vorliegende Vergabegesetz eingeführt haben,

(Torsten Renz, CDU: Wir hören genau zu.)

da gab es weniger bei den Kollegen der CDU, aber bei einigen anderen – ich kann mich in der Vergangenheit, in der letzten Wahlperiode, an die Äußerung des damaligen Fraktionsvorsitzenden Roolf erinnern, der ja jetzt versucht, die Windkraft in diesem Lande aufzumischen, es gab aber auch andere von Verbänden, VUMV – Verschiedene, die darauf hinwiesen, wenn dieses Landesvergabegesetz kommen würde, dann würde nicht nur der Himmel schwarz werden, dann würde auch gleich die Welt untergehen. Wenn ich nach draußen gucke, zumindest um diese Uhrzeit, ist weder der Himmel schwarz, noch ist die Welt untergegangen.

(Heinz Müller, SPD: Und die Straßenbahn fährt auch noch.)

Die Straßenbahn fährt auch noch. Wie weit sich das allerdings auf Dauer erhalten lässt, ist es ein Thema, das ich an dieser Stelle nicht diskutieren möchte.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Landesvergabegesetz war – und das wollte ich damit deutlich machen –, tatsächlich strittig, nicht so sehr zwischen den Koalitionsfraktionen und obwohl die Fraktion DIE

LINKE andere Vorstellungen hatte, wie es an manchen Stellen ausgerichtet werden sollte, vom Grundsatz her auch nicht in Richtung …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das Prinzip war klar.)

Vom Prinzip her waren wir uns einig, dass es ein breites Einvernehmen hier in diesem Haus gab, dass man das machen wollte und machen sollte. Wir haben uns damals darauf verständigt, weil wir denjenigen, die Kritik übten, auch ein bisschen den Wind aus den Segeln nehmen wollten, wir haben uns damals darauf verständigt, dass wir gesagt haben, wir einigen uns gleichzeitig mit den demokratischen Fraktionen und mit der Landesregierung darauf, dass eine Evaluierung dieses Gesetzes erfolgen soll, auch vor dem Hintergrund, dass wir damals gesagt haben, dieses Gesetz soll befristet werden bis 2016.

Nun liegt die Evaluation vor und es ist deutlich geworden, dass dieses Gesetz, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle sicherlich – dazu werde ich gleich noch kommen – verbesserungsfähig ist, vom Grundsatz her durchaus nicht nur die Zielstellung erreicht hat, die es erreichen sollte, sondern darüber hinaus in Bereiche vorgedrungen ist, die wir – das kann ich zumindest für meine Fraktion sagen – uns zwar erwünscht haben, wo wir uns aber nicht sicher waren, dass das tatsächlich so eintritt. Lassen Sie mich zwei Punkte explizit herausgreifen, auch vor dem Hintergrund der heutigen Berichterstattung in der „Schweriner Volkszeitung“ unter der Überschrift „Mindestlohn zahlt sich kaum aus“. Dort wird ausgeführt – und das ist ja teilweise auch das Ergebnis dieser Evaluation –, dass es in etlichen Bereichen der Wirtschaft dieses Landes nicht zu nennenswerten Veränderungen beim Lohngefüge gekommen wäre.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ja auch kein Wunder, weil das – und das ist die gleiche Thematik wie bei dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn – nur dann tatsächlich der Fall sein könnte, wenn von vornherein in der Masse der Gewerke tatsächlich deutlich unter dem Mindestlohn gezahlt wurde. Uns ging es damals darum, dass in den Bereichen, in denen wir deutlich unter dem waren, was damals in der Dis- kussion war, was sich dann auf Bundesebene in den 8,50 Euro, aber auch in dem Landesvergabegesetz in den 8,50 Euro Mindestlohn, vergabespezifischer Mindestlohn niedergeschlagen hat, dass wir in diesen Gewerken tatsächlich erreichen wollten, dass das Lohngefüge nach oben angehoben wird.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist tatsächlich geschehen. Da erlaube ich mir, noch mal aus diesem Presseartikel von heute zu zitieren, wie gesagt die SVZ vom 22.04.2015. Da heißt es, ich zitiere: „Nur in einigen Wirtschaftsbranchen wie im Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe sowie im Gebäudemanagement seien die Löhne ,mitunter um bis zu 17 Prozentʻ gestiegen.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 17 Prozent Lohnsteigerung – ich glaube, Sozialpartner, Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber vielleicht weniger, aber zumindest die Gewerkschaften wären froh, wenn sie einen Tarifabschluss erreichen könnten, in dem eine solche Zahl stehen würde.

(Heinz Müller, SPD: Wohl wahr.)

Gerade diese Berufsgruppen – Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe, Gebäudemanagement – sind diejenigen, die damals auch im Fokus der Diskussion standen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daran zeigt sich schon – und das ist ja auch das Ergebnis der Evaluation –, dass dieses Gesetz konkrete Auswirkungen auf die Lohnsituation im Bereich der Beschäftigten und der öffentlichen Aufträge hat. Was wir damals wollten, was aus unterschiedlichsten Gründen so nicht umgesetzt werden konnte, war der Punkt, dass wir uns als SPDFraktion eigentlich gewünscht hätten, dass dieses Gesetz auch auf kommunale und kreisliche Aufgabenträger überführt würde. Es gab große Bedenken innerhalb meiner eigenen Fraktion – ich habe auch dazugehört, das muss ich an dieser Stelle offen bekennen –, es gab große Bedenken in meiner Fraktion, dass sich diese öffentlichen Auftraggeber an diesem Prozess zur Durchführung und zur Umsetzung nicht freiwillig beteiligen würden.

Da muss man sagen, dass ich insofern glücklicherweise eines Besseren belehrt worden bin, als dass diese Evaluation ja deutlich macht, dass die Mehrzahl der öffentlichen Auftraggeber das Landesvergabegesetz, obwohl es ihnen nur als Option an die Hand gegeben worden ist, tatsächlich auch in diesem Bereich anwenden. Natürlich hat dazu beigetragen, dass das Land mit seinen nachgeordneten Behörden als Vorbild gewirkt hat und auf der anderen Seite den kommunalen und kreislichen Auftraggebern gesagt hat, immer da, wo Fördermittel Verwendung finden, wo Fördermittel vom Land ausgereicht werden, da erwarten und verlangen wir von euch, dass die entsprechenden Grundsätze des Landesvergabegesetzes von euch aufgegriffen werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die zweite Frage, die sich stellte, der zweite Kritikpunkt, der sich damals stellte, war, wenn ihr im Landtag dieses Landesvergabegesetz macht als Gesetzgeber, dann vernichtet ihr damit das kleine und mittelständische Gewerbe, die Handwerksunternehmen in diesem Land, weil sie letztendlich keine Chance mehr erhalten, an diese Aufträge heranzukommen. Da muss man ganz klar sagen, dass diese Untersuchung nun auch belegt hat, dass das absolut nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Das Ergebnis dieser Untersuchung ist, wenn man das mal in der ganzen Breite so sagen darf, dass die Unternehmen heute tatsächlich sagen können, wir haben mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe der Aufträge.

Lassen Sie mich gleichzeitig aber auch zu einem Kritikpunkt kommen, den ich an dieser Stelle nicht verschweigen möchte. Es gibt in dem Zusammenhang natürlich auch Kritik, was die Handhabbarkeit des Gesetzes angeht. Ich meine, da muss man sich schon mal offen in die Augen schauen:

Erstens. Das ist kein Wunder, wenn man so ein Gesetzesvorhaben macht. Das ist nie auszuschließen und diese Debatte haben wir ja heute Morgen auch geführt.

Zweitens. Ein gewisser Bürokratieaufwand ist zwingend damit verbunden, wenn man bestimmte Ergebnisse erreichen will. Ich nehme da nur mal das Beispiel Kontrollen.

Drittens. Das ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen: Welche Schlussfolgerung zieht man daraus?

Auch da gibt die Evaluation, die jetzt vorliegt, durchaus Hinweise, die wir als Landesgesetzgeber gemeinsam mit

der Landesregierung in die Debatte aufnehmen sollten, die in den folgenden Monaten sicherlich kommen wird, um zu schauen, wie man dieses Gesetz für diejenigen optimieren kann, die betroffen sind, weil dieses Gesetz ja für die gemacht wird. Und damit meine ich nicht nur die Beschäftigten, damit meine ich auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. Wie kann man dieses Gesetz dort optimieren? Das bedeutet zum Beispiel – ich will das nur mal in den Raum stellen –, das bedeutet natürlich, dass wir tatsächlich darüber nachdenken sollten und müssen, ob zum Beispiel bei bestimmten Auftragsvergaben die Bagatellgrenze erhöht wird. Denn wenn der Aufwand, der von den Unternehmen und von den Vergabestellen betrieben werden muss, tatsächlich am Ende deutlich höher liegt als der Wert des Auftrags selber, dann sollte man im Endeffekt schon mal darüber nachdenken, ob das der Weisheit letzter Schluss ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an der Stelle, und damit möchte ich dann zunächst auch enden, einen zweiten Punkt aufgreifen, der zwar nicht so sehr aus der Evaluation hervorkommt, der sich aber in den Gesprächen, die ich den letzten Wochen und Monaten mit einer Vielzahl von freiberuflich Tätigen, Ingenieuren, Architekten und ähnlichen, geführt habe – und das ist nicht so sehr eine Frage des Gesetzestextes, sondern das ist auch eine Frage der Gesetzesanwendung –, immer wieder in der Vergangenheit gezeigt hat, nämlich, dass es noch Kommunikations- und Aufklärungsbedarf gibt.

Die hier vorliegende Evaluation macht es auch an einer Stelle deutlich. Sie sagt, dass die Handreichung, die das Wirtschaftsministerium erarbeitet hat, für die öffentlichen Auftraggeber inhaltlich durchaus sinnvoll, logisch und in sich stringent ist, dass man aber überlegen sollte – das sollten wir gemeinsam tun, auch wenn wir als Landtag, als Landesgesetzgeber, an dieser Stelle originär nicht zuständig sind, sondern die Landesregierung –, ob das nicht in einen anderen gesetzlichen Rahmen, zum Beispiel in eine entsprechende Verordnung oder Rechtsanwendungsvorschrift seitens des Wirtschaftsministeriums, seitens der Landesregierung gegossen werden könnte, um denjenigen, die als Vergabestelle damit umgehen müssen, mehr Sicherheit und mehr Rückendeckung für ihre Arbeit zu geben. Denn die Gespräche, die ich geführt habe, haben eines immer wieder gezeigt – ich will das an einem einfachen Beispiel deutlich machen –: Wir haben im Rahmen dieses Landesvergabegesetzes Vorschriften, wo dem Auftraggeber etwas an die Hand gegeben wird im Rahmen des sogenannten – jetzt kommt der Jurist wieder durch – pflichtgebundenen Ermessens. Das heißt, überall da, wo drinsteht: „er soll“, wird das von öffentlichen Vergabestellen immer noch so ausgelegt, als ob sie müssten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, genau.)

Wenn wir „müssen“ meinten, hätten wir „müssen“ geschrieben.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

Das sollte man tatsächlich deutlich machen. „Sollen“ heißt:

(Heinz Müller, SPD: Müssen, wenn sie können.)

Wenn es keine vernünftigen Gründe gibt – ich sage es jetzt mal so, um es nicht juristisch auszudrücken –, wenn

es keine vernünftigen Gründe gibt, davon abzuweichen, dann muss man es machen, aber wenn es vernünftige Gründe gibt, dann kann man auch anders entscheiden.

Und um diesen Rückhalt für eine freie Entscheidung den öffentlichen Vergabestellen noch stärker an die Hand zu geben, sollten wir gemeinsam mit der Landesregierung überlegen, wie wir das am besten umsetzen. Ich glaube, das dient dann allen, das dient den betroffenen Unternehmen, es dient den betroffenen Vergabestellen, es dient auch letztendlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den Beschäftigten in den jeweiligen Unternehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahre 2012 wurde das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommerns um eine Mindestlohnregelung ergänzt. Ich will darauf hinweisen, dass es ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen war und dass die Formulierungshilfe durch das Wirtschaftsministerium beiden Koalitionsfraktionen zur Verfügung gestellt worden ist, um schnell auf den Weg zu bringen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dieses Vergabegesetz auch mit den 8,50 Euro zu versehen, wie es in besonderer Weise in der Koalitionsvereinbarung niedergeschrieben war.

Meine Damen und Herren, das Wirtschaftsministerium hat natürlich den Auftrag ernst genommen, die Evaluierung zu machen, die der Landtag vorgesehen hat. Und es ging in besonderer Weise auch um den Gegenstand, wirtschaftliche und administrative Aspekte insgesamt mit zu beleuchten: Welche Wirkung hat dieses Vergabegesetz? Oder welche Wirkungen und Befürchtungen, die mit dem Vergabegesetz verbunden worden sind, haben sich nicht oder haben sich bestätigt? Herr Schulte hat schon das eine oder andere ausgeführt. Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen sind kaum zu verzeichnen.

Das Wirtschaftsministerium hat die Wegweiser GmbH in Berlin mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt. Diese GmbH ist nach umfassender Datenaufnahme im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen gelangt: Die mit der Einführung des Vergabegesetzes befürchteten negativen Auswirkungen sind weitestgehend nicht eingetreten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben wir doch gleich gesagt.)

Das Gesetz hat einen positiven Beitrag zur Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geleistet, also zur Erreichung der Wirtschaftsziele und der wichtigen sozialpolitischen Ziele beigetragen. Zwar ist es zu einer Steigerung von Bürokratie- und Prozesskosten gekommen, auch hat sich die Bearbeitungsdauer erhöht, aber die Steigerung fiel im Mittel moderat aus. In gewissem Maße ist es zurückzuführen auf die Umstellungsaufwendungen mit dem neuen Vergabegesetz.

Mittlerweile kann man sagen, dass die Rückfragen von Unternehmen nicht mehr so hoch sind, es ist aber insgesamt nicht mit einem dauerhaften Mehraufwand zu rechnen. Deshalb sind bei den Vergabestellen auch keine zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden. Es kam nur zu internen Umstrukturierungen. Die Steigerungen haben sich zudem durch die zunehmende Routine und den Umgang mit dem Gesetz nivelliert. Die Bieter- und Auftragsstruktur wurde von Vergabestellen und Unternehmen weit überwiegend als gleichbleibend eingeschätzt.

Überwiegend haben Vergabestellen und Firmen auch gleichbleibende Angebotspreise festgestellt, nur ein Teil der Vergabestellen und Unternehmen hat nach Einführung des Mindestlohns eine Preiserhöhung wahrgenommen. Ursächlich dafür war aber nicht vorrangig der Mindestlohn, sondern vorrangige Gründe waren in besonderer Weise die Entwicklung der Inflationsrate und die allgemeinen Lohnkosten. Hinzu kamen Umweltanforderungen und die Wahl des jeweiligen Vergabeverfahrens.

Immerhin hat die Mehrheit der Unternehmen einen steigenden Preisdruck bei öffentlichen Aufträgen verzeichnet. Dies ging mit der Wahrnehmung einher, dass die Zahl der öffentlichen Aufträge nach der Einführung des Vergabegesetzes rückläufig wäre. Steigende Kosten konnten nur bedingt an die öffentlichen Auftragnehmer weitergegeben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich hieraus allerdings nicht herstellen. Vielmehr ist hier an Haushaltszwänge und auch an einen gesunden Bedarf der öffentlichen Hand zu denken.

Anders als das Land sind die Kommunen grundsätzlich nicht verpflichtet, die Zahlung von Mindestlohn zu verlangen, sie dürfen es aber. Von dieser Option hat die Mehrheit der Kommunen Gebrauch gemacht. Das ist angesichts der kommunalen Haushaltslage eine durchaus bemerkenswerte Tatsache.

Man kann nach allem sagen, dass das Gutachten die Politik der Großen Koalition von SPD und CDU hier im Land bestätigt. Die Wegweiser GmbH empfiehlt eine behutsame Weiterentwicklung des Vergabegesetzes. Sie hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Manche sind grundsätzlicher Natur, andere enthalten eher praktische Hinweise. Sie betreffen also die Zukunft des vergaberechtlichen Mindestlohns. Auch geht es um Bagatellgrenzen bei geringen Auftragsvolumina – darüber hat Herr Schulte schon berichtet – und zu beachten sind auch die vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Verständlichkeit und der Nutzung des Internets.