Die verlangten 3,5 Millionen Euro geben Sie besser für andere Dinge aus. Ich denke dabei nur an die unterfinanzierten Bibliotheken im Land, oder fördern Sie mit dem Geld Familien, verwenden Sie es für die Senkung der Krippen- und Kitabeiträge sowie für gesundes Geld in Einrichtungen. Wir werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl Herr Reinhardt wie auch der zuständige Minister Herr Brodkorb haben eingangs ihrer Reden beklagt, dass sich die Diskussionen hier wiederholen würden, und haben, was ich schon als einigermaßen erstaunlich empfunden habe, dann hier erklärt, sie hätten ihre alten Reden wieder herausgeholt.
Ich kann Ihnen nur raten, behalten Sie die Redemanus- kripte, unsere Fraktion wird dieses Thema so lange in diesem Landtag auf die Tagesordnung holen, bis sich in diesem Bereich endlich etwas bewegt.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
als Thema auf die Tagesordnung bringen – wobei ich schon anmerken möchte, dass sich dieser Antrag heute deutlich von dem unterscheidet, was wir vor zwei Monaten debattiert haben –, solange die Theater in ihrer Not nicht wissen, wo sie hin sollen, solange die Kommunen große Unsicherheiten haben, wenn sie bereits jetzt schon Haushalte aufstellen müssen, und solange die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – und das tun sie seit vielen, vielen Monaten, ja, seit Jahren – mit großen Bedenken und mit großen Ängsten darauf schauen, was dieser Landtag und diese Landesregierung beschließen und wie sie zukünftig die Theater und Orchester in diesem Land ausstatten. Das ist schon fast ein kulturpolitischer Skandal, meine Damen und Herren!
Wenn man sich dann, Herr Brodkorb, hier herstellt und sagt, das Konzept sei nicht gescheitert, und wenige Sekunden oder Minuten später erklärt, im Augenblick bereisen wir die Theater und reden mit allen Beteiligten ergebnisoffen, das ist doch ein Bekenntnis dafür, dass dieses Konzept gescheitert ist. Gestehen Sie doch einfach ein, dass das alte Konzept der alten Landesregie
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung beantwortet die Frage, was tut sich denn jetzt in diesem Bereich, schlicht und ergreifend mit der Antwort, wir reden,
Und Sie tun dies in Kenntnis der Tatsache, dass vor Ort eine ganz andere Situation entsteht oder inzwischen entstanden ist. Ich hätte mir gewünscht, Herr Brodkorb, dass Sie hier an dieser Stelle nicht prioritär wieder statistische Daten oder die Weiterentwicklung von statistischen Daten bemüht hätten, sondern ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie einmal auf die Situation vor Ort eingegangen wären.
Da sind die Theater doch schon viel weiter, zum Beispiel in Nordvorpommern, Herr Koplin hat es angesprochen, Sanierungskonzepte, die bis zum Jahr 2020 reichen, wo der Abbau von Personal skizziert worden ist, wo der Rückgang von Sachmitteln definiert worden ist. Da haben wir eine Situation, wo Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Theatern in einer großen Unsicherheit sind. Das nehmen Sie offensichtlich einfach nicht zur Kenntnis, sondern Sie lassen sich mit diesem hochbrisanten Prozess viel zu viel Zeit, und deshalb ist es gerechtfertigt, dass dieses Haus sich damit immer wieder beschäftigt.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Margret Seemann, SPD: Sie fordern doch zwei Jahre in dem Antrag. Und jetzt sagen Sie auf einmal, wir lassen uns zu viel Zeit.)
Frau Seemann, ich komme gerne auf die Anmerkung mit den zwei Jahren zurück. Damit bin ich nämlich bei dem dritten Punkt unseres Antrages.
Wenn Sie den richtig gelesen und genau interpretiert haben, dann unterscheidet er sich in seiner Zielsetzung nämlich in einem Punkt zentral vom Vorgehen der Landesregierung. Ihr Vorgehen ist, mehr Geld in die Hand zu nehmen. Wenn Theater inzwischen in eine Notsituation hineingeraten sind, aus der heraus sie nichts anders mehr tun können, als Insolvenz anzumelden, dann schießen Sie Geld in diesen Bereich.
Wir sagen, die Theater brauchen Luft. Herrn Brodkorb wollen wir die Zeit einräumen, in einem kooperativen Prozess über neue Konzepte nachzudenken. Diese Luft bedeutet, man muss den Theatern im Augenblick die Luft zum Atmen geben, Gelder zur Verfügung stellen in einem Übergangszeitraum, damit etwas Sinnvolles herauskommt. Das ist der zentrale Unterschied zu Ihrer Politik. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/265. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/265 durch die Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 19: Ich rufe auf die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Verdeckte Parteienfinanzierung offenlegen: Transparenz beim Sponsoring herstellen, Drucksache 6/257.
Antrag der Fraktion der NPD Verdeckte Parteienfinanzierung offenlegen: Transparenz beim Sponsoring herstellen – Drucksache 6/257 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Parteiengesetz ist in diesem Staat schon x-mal geändert worden, aber immer so, dass man es hinterher möglichst leicht umgehen konnte. Es war wie das Wettrennen zwischen Hase und Igel. Kritiker prangerten Missstände an. Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass eine Regelung im Parteiengesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei und die Parteien, die den Parlamentarismus und die Gewaltenteilung mittlerweile wie eine Säure aufgelöst haben, finden bei der Novellierung des Gesetzes garantiert wieder einen neuen Schleichweg, um mit ihren dubiosen Praktiken fortzufahren. Sie sind Meister im Austricksen des Grundgesetzes. Je lauter sie es preisen, desto weniger gilt es noch im wirklichen Leben abseits der Sonntagsreden.
In der gegenwärtigen Fassung des Parteiengesetzes finden sich Bestimmungen, die das heimliche Zustecken von Spenden und damit die Verschleierung von Abhängigkeitsverhältnissen verhindern sollen. Barspenden sind nur bis zu 1.000 Euro zulässig, Spenden über 10.000 Euro sind im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen und wenn Beiträge 50.000 Euro überschreiten, soll das unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden.
Nun könnten die Parteien mit der erfrischenden Ehrlichkeit eines Berlusconi diese ihnen lästigen Vorschriften einfach aus dem Parteiengesetz streichen. Der vorläufig ehemalige italienische Regierungschef hat ja bekanntlich eiskalt Bilanzbetrug als Straftatbestand aufheben lassen, wodurch sich zahlreiche gegen ihn angestrengte Verfahren plötzlich erledigt hatten. Man kann auch wie Altkanzler Kohl abseits des Parteiengesetzes schwarze Kassen anlegen und diese dann dreist zur Privatsache erklären
oder sich wie der ehemalige CDU-Bundesschatzmeister Walther Leisler Kiep auf dunklen Parkplätzen mit sinis- tren Gestalten treffen, um Geldkoffer in Empfang zu nehmen. Solange man nicht erwischt wird, geht das mit jedem Parteiengesetz, egal, was darin steht. Leisler Kiep wurde erwischt und hatte es der segensreichen Wirkung der Verjährung zu verdanken, dass er nicht vor Gericht in dieser Sache und möglicherweise im Knast landete.
Etwas weniger grobschlächtige Methoden wurden in den USA entwickelt. Auch dort sind Spenden an Poli- tiker und Parteien der Höhe nach begrenzt, aber kein Problem im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, denn es ist dort erlaubt, reiche Gönner zu einem so- genannten Sponsorendinner einzuladen. Dort wer- den dann Mahlzeiten serviert für 10.000, 50.000 oder 100.000 Dollar, je nachdem, wie nahe man an Obama sitzen darf – all you can eat –, und das Ganze gilt dann rechtlich nicht als Spende, sondern als Einnah- me aus der Gastronomie oder als kleiner Unkosten- beitrag zu einem geselligen Zusammensein, der dann zufällig in den Wahlkampf fließt. Wirtschaftlichen Interessengruppen steht auch die Möglichkeit offen, statt an Parteien an sogenannte Political Action Committees zu spenden. Im Gegensatz zu Parteien dürfen die neuerdings unbegrenzt Spenden annehmen, wobei es Par- teien freisteht, solche Political Action Committees zu gründen.
Ähnlich läuft es in Deutschland, wenn auch kleinteiliger und mit etwas weniger Glamour. Da werden eben, wie das Fernsehmagazin „Monitor“ am 12.01.2012 berichtete, auf Parteitagen Standflächen zu Mondpreisen an Firmen vermietet, bis zu 320 Euro pro Quadratmeter,
oder es werden Anzeigen in Parteiblättern zu gesalzenen Preisen verhökert. Das nennt sich dann Sponsoring.
Die Parteien können solche Einkünfte als Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit verbuchen, als Spenden gilt das nicht. Theoretisch könnten sie auch an Banken und Hedgefonds Kugelschreiber für 5.000 Euro das Stück verkaufen, das wäre dann keine Spende, nur eine Einnahme. Selbst damit könnte man durchkommen.
Aber für den Fall, dass in der Bundestagsverwaltung doch jemandem Zweifel kommen könnten, ob hier vielleicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Rahmen einer Sponsorenvereinbarung das Leistungs-GegenleistungsVerhältnis zwischen einer Partei und ihrem Sponsor nicht völlig nachvollziehbar ausgeglichen sein könnte, dann gibt es auch unauffälligere Wege. Im Rechenschaftsbericht müssen die Parteien nicht jede einzelne Einnahme mit Angabe des Kunden ausweisen, sondern nur die Gesamtsumme, ohne dass festzustellen wäre, welcher Lobbyverein mit welchen Interessen da 100 Kugelschreiber für 500.000 Euro oder vielleicht auch nur für 50.000 Euro gekauft hat.
So verbirgt sich Einflussnahme, so kann man politische Entscheidungen kaufen, ohne öffentlich in Erscheinung zu treten. So schiebt man vonseiten der Wirtschaft mit Bankenrettungsschirmen und Hedgefonds freundliche Gesetze an.
Im Gegensatz zu Spenden lassen sich solche Ausgaben sogar als nützliche Aufwendungen steuerlich zum Abzug bringen und der Sponsor muss nicht namentlich im Rechenschaftsbericht genannt werden. Man könnte, wenn man wollte, dieses Schlupfloch verschließen. In der Bundestagsdrucksache 17/8200 wird vorgeschlagen, den Parteien im Paragrafen 24 Parteiengesetz „für die Erstellung ihrer Rechenschaftsberichte eine beson- dere Einnahmekategorie ,Einnahmen aus SponsoringVereinbarungen‘ vorzugeben“. Damit könnte die Transparenz erhöht werden.
Es ist auch kein Ding der Unmöglichkeit, Gesetzestexte so zu formulieren, dass anonyme Zahlungen an Parteien, in welcher Form auch immer, unmöglich wären und die Öffentlichkeit nicht im Dunkeln darüber tappen würde, wem die Parteien verpflichtet sind oder zumindest sein könnten. Kein Konzern und keine Bank zahlt größere Beträge aus reinem Idealismus und ohne Gegenleistung. Wer das glaubt, der glaubt auch, dass in diesem Staat das Grundgesetz regiert und nicht das Geld.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NPD kommt mal wieder mit einem schön klingenden Schlagwort. Sie fordert, Transparenz herzustellen. In Wahrheit geht es ihr jedoch um etwas anderes,