dass die Gewerkschaften, die Arbeitgeber an einen Tisch kommen. Soweit ich weiß, waren Arbeitgeberverbände da. Sie haben das begrüßt, soweit ich die Information habe. Ich hoffe, Sie haben die auch an Ihre Fraktion und Ihren Antragsteller Herrn Foerster weitergegeben.
an dem wir uns darüber unterhalten sollten. Zum Beispiel zum Ende des Jahres werden wir das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen und Auswertungen vornehmen.
Dann frage ich mich: Was bewegt Sie, wenn der Konsens erzielt wurde, das Verfahren besprochen wurde, was motiviert Sie, hier so zu agieren?
oder aber zweitens, Sie wollen sich profilieren, wollen die Deutungshoheit über den Landtag, über die Medien erreichen. Da sage ich Ihnen, dieses Verfahren, mit dem, was Sie richtigerweise im Wirtschaftsausschuss begonnen haben – da gehört es nämlich hin –, ist der richtige Weg. Dann ersparen Sie uns in Zukunft dieses unseriöse Verfahren, zumal Ihnen auch bekannt ist, die Bundesarbeitsministerin hat klar gesagt, sie wird im Sommer liefern. Das Verfahren läuft auf Bundesebene. Insofern ist dieser Antrag überflüssig. Zu unserem Bedauern oder Ihrem Bedauern, so will ich es formulieren, müssen wir ihn aus diesen Gründen ablehnen.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir vonseiten der Bündnisgrünen – wir fehlen noch im Verbund –
finden die Einführung des Mindestlohns gut und richtig. Dafür haben wir Bündnisgrüne über zehn Jahre uns auch lautstark eingesetzt.
Es ist gut, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar dieses Jahres endlich eingeführt worden ist. Stundenlöhne von 7, 6 oder gar 5 Euro sind
in der Tat eine Schweinerei und sind jetzt endlich per Gesetz untersagt. Insofern stimmen wir der Ziffer 1 des Antrages der LINKEN vorbehaltlos zu.
Ja, die Einführung des Mindestlohns war notwendig und längst überfällig. Er ist gerade in unserem Bundesland angesichts des geringen Lohns und Lohnniveaus ein ganz wichtiges Instrument. Als Bundesland mit dem niedrigsten Bruttolohn in ganz Deutschland profitiert Mecklenburg-Vorpommern insbesondere vom Mindestlohn. Das gilt besonders auch für die Frauen, die hier häufig im Dienstleistungssektor und zudem überproportional häufig in Teilzeitarbeit beschäftigt sind. Also kein Problem mit Ziffer 1 des vorliegenden Antrages.
Anders ist die Lage bei Ziffer 2. Klar ist hier, das Mindestlohngesetz ist in seiner vorliegenden Form nicht der Weisheit letzter Schluss. Verbesserungen sind durchaus notwendig und werden von unserer Seite auch immer wieder angemahnt. Die Tatsache etwa, dass langzeitarbeitslosen Menschen bei der Aufnahme einer Beschäftigung im ersten halben Jahr der Mindestlohn vorenthalten wird, ist geradezu skandalös. Auch die sehr eingeschränkten Befugnisse der Mindestlohnkommission auf Bundesebene, die anders als ihr britisches Vorbild lediglich beratend tätig sein soll, kritisieren wir. Handwerklich also liegt einiges im Argen bei diesem Gesetz der Großen Koalition. Wir sehen sehr viel Nachbesserungsbedarf und setzen uns für eine seröse Evaluierung ein für dieses Gesetz,
Eine Evaluierung bis Ostern, wie unlängst von der Bundesregierung angekündigt, hat mit unserem Verständnis von Seriosität nichts mehr zu tun. Mit einem Beginn der Mindestlohnkontrollen im März stehen bei diesem Zeitplan genau vier Wochen für eine solche Evaluierung zur Verfügung. Das ist ein Turbo, meine Damen und Herren, aber niemand wird von einer solchen Zeitrafferevaluation seriöse und nachvollziehbare Ergebnisse erwarten.
Um seriöse Ergebnisse geht es auch gar nicht bei einem solchen Prozedere, sondern es geht um Stimmungsmache gegen ein Gesetz, das insbesondere von der CSU massiv abgelehnt, blockiert und bekämpft wurde
Es war schon befremdlich genug zu erleben, wie praktisch direkt nach dem Gongschlag mit dem Einführen des Gesetzes im Januar 2015 eine Überforderungsdebatte begann, in der sich Arbeitgeber über die ausufernden Dokumentationspflichten beschwerten.
Umso erstaunlicher fand ich, dass DIE LINKE, Herr Holter, dass auch Sie in das gleiche Horn der CDU/CSU hier
mit stießen. Mir hat bisher noch niemand ein nachvollziehbares Beispiel für solche überbordende Bürokratie geben können. Und tatsächlich,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nee? Also dann müssen Sie mal mit ein paar Unternehmern reden. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
tatsächlich frage ich mich angesichts der Berichterstattung über Umgehungslösungen einzelner Arbeitgeber, die am Infotelefon der Gewerkschaften geäußert wurden und in der Folge publik wurden, ob es solchen Arbeitgebern nicht besser anstünde,
ihre Kreativität zu zügeln und ihre Aktivitäten auch im Sinne des Zeitmanagements auf die konkreten Erfordernisse des Gesetzes zu konzentrieren,
denn es kann mir niemand erzählen, dass jemand, der die Zeit findet, Briefe an seine Mitarbeiter/-innen zu verfassen, in denen ihnen nahegelegt wird, einen Teil ihres Arbeitsentgeltes in Naturalien, zum Beispiel in Popcorn, in Wasser oder in Nutzung der Wellnessanlagen abzugelten, dass so jemand nicht die Zeit findet, die Erfassung der gearbeiteten Stunden entsprechend sicherzustellen. Aufzeichnungen der Arbeitszeit sind für deren ernsthafte Kontrolle unerlässlich. Den überbordenden Bürokratieaufwand, der sich bei einem Wechsel von der monatlichen zur wöchentlichen Zeiterfassung ergibt, vermag sich mir nicht darzustellen.
und es muss, um seine Schwachstellen deutlich zu machen und Verstößen gegen das Gesetz effektiv begegnen zu können, kontrolliert und evaluiert werden.