Meine Fraktion nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Hochschulen bereits in Gespräche über die zukünftige Gestaltung der Hochschulfinanzierung mit dem Bildungsministerium eingetreten sind. Eine Fristverlängerung bietet vor allem die Möglichkeit, Eckwerte der Hochschulentwicklung mit Vertretungen der Studierenden zu besprechen. Die Studentinnen und Studenten haben berichtet, dass ihre Meinung und ihr Sachverstand weder von der Landesrektorenkonferenz noch von der Landesregierung ernst genommen werden. Die Studentinnen und Studenten haben zu Recht Angst. Institute schließen wahrscheinlich, Wohnheime werden nicht gebaut, Studiengebühren kommen vielleicht in Zukunft – man weiß ja nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, von Einigkeit und Solidarität zwischen Hochschulleitungen und Studierenden, wie gestern in der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur behauptet, kann keine Rede sein. Meine Fraktion nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Hochschulen bereits ins Gespräch über die zukünftige Gestaltung der Hochschulfinanzierung mit dem Bildungsministerium eingetreten sind. Konstruktive Gespräche sollten nicht unter dem Zwang stehen, bis Ende April abgeschlossen zu sein. Aus diesem Grund wird sich meine Fraktion bezüglich dieses Antrages der Stimme enthalten.
Nun komme ich zu dem Antrag der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der vorliegende Änderungsantrag ist auch nicht geeignet, den Antrag zu heilen. Zu Ziffer 2 ist zu bemerken, dass die Landesregierung die Verteilungsvorschläge des Landesrechnungshofes für die Verteilung der BAföG-Millionen nicht verworfen hat. Das ergibt sich aus der PM, aus der Pressemitteilung des Ministeriums von gestern. Zu Ziffer 5 und 6 gehen Sie in die richtige Richtung, es genügt aber nicht, um das Thema Hochschulfinanzierung vollumfänglich zu
Sehr verehrte Damen und Herren, nun möchte ich meine Worte an Herrn Saalfeld richten. Ich kann Ihnen sagen, Herr Saalfeld, wir beide, wir können in die Zukunft sehen. Wir haben erst letzte Woche die Anhörung erlebt und wir erwarten immer noch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Heute kennen wir ja auch den Inhalt noch nicht. Aber da die Beschlussempfehlung noch nicht vorliegt, kommt Ihr Antrag zu früh. Zum Antrag ist dennoch Folgendes zu bemerken.
Zu Ziffer 1: Niemand hat in der Anhörung eine 100-pro- zentige Ausfinanzierung der Personalstellenpläne aller Hochschulen gefordert.
Es liegen derzeit zwei Modellrechnungen des Hofes auf dem Tisch, also zwei bislang in der Anhörung. Sowohl von allen Hochschulvertretern als auch von den Studierenden werden Ausfinanzierungsgrade von 97 Prozent für Universitäten, 98 Prozent für Fachhochschulen und 100 Prozent für die Hochschule für Musik und Theater akzeptiert.
Zu Ziffer 2: Die Hochschulen zahlen seit 2008 für die neu eingestellten Beamten in den Versorgungsfonds ein. Für alle anderen Landesbehörden leistet das Land Beiträge. Auch die Hochschulen müssen von den Versorgungslasten vollständig befreit werden.
Zurzeit stehen den Versorgungslasten der Hochschulen im Hochschulkorridor korrespondierende Entlastungen durch Stellenabbaurenditen aus dem Personalkonzept 2004 gegenüber. Wenn die vollständige Entlastung der Hochschulen gefordert wird, dann muss man natürlich auch über die korrespondierende Entlastung sprechen. Davon spricht aber Ihr Antrag nicht.
Zu Ziffer 3: Der Sonderbericht wurde von allen Akteuren in der Anhörung kritisiert, weil bei der Erstellung des Berichtes wissenschaftliche Grundlagen verletzt wurden. Deshalb ist auch das Ergebnis, die Hochschulen seien strukturell nicht unterfinanziert, nicht tragfähig.
In der Anhörung wurde deutlich, dass der Vorschlag des Landesrechnungshofes zur Verteilung der sogenannten BAföG-Millionen grundsätzlich von allen Anzuhörenden begrüßt wird. In der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass 19,2 Millionen Euro gerade ausreichen würden, die schlimmsten Löcher zu stopfen.
Die Hochschulen wären dann gerade in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen, ohne, wie jetzt, massiv von ihrer Substanz zu leben.
Die Entlastung der Länder bei dem BAföG wurde mit der Zustimmung der Änderung des Artikels 21b des Grund
gesetzes teuer erkauft. 2012 haben die Länder diese Verfassungsänderung aus guten Gründen abgelehnt. Jetzt sind die CDU-, SPD- und vor allem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-geführten Länder in die Knie gegangen.
… Nach dem Wortlaut des vorliegenden Antrages sollen 50 Prozent der BAföG-Mittel den Globalhaushalten der Hochschulen zur Stärkung der laufenden Grundfinanzierung zugeteilt werden.
Da gehen Sie über die Forderungen der Anzuhörenden hinaus, Herr Liskow. Ich bin ja dabei. Hören Sie mal zu, was ich sage!
Gemeint sind aber sicher, Herr Saalfeld, eventuell 50 Prozent der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Mittel von 19,2 Millionen Euro. Da bin ich ganz sicher. Das steht aber in Ihrem Antrag nicht!
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jetzt leg doch mal das Redekonzept von Helmut Holter weg!)
Der Antrag ist nicht nur fehlerhaft, sondern lässt viele Probleme der Hochschulen unberücksichtigt. Die Hochschulen benötigen mehr als 19,2 Millionen,
das wissen wir ja alle, um gut in die Zukunft zu starten. Der Landesregierung stehen diese Mittel zur Verfügung. Der Bund hat nämlich auch den Landesanteil an den Steigerungsraten für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen übernommen.
Wie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 19. Juni des letzten Jahres erklärt wurde, sind aus dieser Quelle 2016 1,8 Millio- nen Euro, 2017 3,6 Millionen Euro und 2018 5,4 Millio- nen Euro zusätzlich für die Bildung zu erwarten. Mit diesen Mitteln könnte dafür gesorgt werden, dass die Hochschulen des Landes nicht national und international ins Hintertreffen geraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Pakt für Forschung und Innovation, Phase drei, hat sich die Landesregierung verpflichtet, die zusätzlichen Mittel in den
Hochschulbereich fließen zu lassen. Im vorliegenden Antrag ist davon nicht die Rede. Der Antrag Ihrer Fraktion ist gut gemeint, aber schlecht gemacht.
(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So wie euer Antrag zur Steuererhöhung? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Wichtige Aspekte der Hochschulfinanzierung haben Sie in der Eile leider übersehen. So kommen zum Beispiel Innovationen in die soziale Infrastruktur, die Auflösung des Staus bei der Anschaffung von wissenschaftlichen Großgeräten und die notwendigen Bauinvestitionen im vorliegenden Antrag ebenfalls nicht vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion unterstützt die Stärkung der Hochschulen, muss diesen Antrag aber aus den bereits erwähnten Gründen ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister Brodkorb hat gestern, am 10.03.2015, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz, Professor Dr. Schareck, die Gesamteinigung über die Hochschulfinanzierung vorgestellt. Die Einigung betrifft nicht nur die Verteilung des Hochschulanteils der BAföGMillionen, sondern hat ein Gesamtvolumen von mehr als 2 Milliarden Euro, um genau zu sein, 2,254 Milliarden Euro.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt diese Einigung und wir haben gestern auch beschlossen, dass wir die Landesregierung und die Hochschulen in den anstehenden Beratungen über die Eckwerte der Hochschulplanung, die Zielvereinbarungen und den Doppelhaushalt 2016/2017 unterstützen werden und dafür die Gewähr geben, dass die Einigung auch so vor dem Landtag beschlossen wird.
Die Einigung umfasst Punkte, die die Planungssicherheit der Hochschulen verbessert, bei der Bewirtschaftung der Stellenpläne mehr Flexibilität gibt, die Studienbedingungen verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Aber worauf haben sich die Landesregierung und die Hochschulen genau geeinigt?
Für den Zeitraum 2016 bis 2020 erhalten die Hochschulen zusammen mindestens 1,95 Milliarden Euro. Die Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald erhalten im gleichen Zeitraum 587 Millionen Euro. Sollten die Tarif- und Besoldungsentwicklungen oberhalb von 1,5 Prozent liegen, kommen diese Beträge noch hinzu. Das war immer ein fester Bestandteil der Verhandlungen mit den Hochschulen.
Der Hochschulkorridor wird über das Jahr 2020 verlängert und beträgt für die Jahre 2021 bis 2025 insgesamt 275 Millionen Euro. Dies sind 50 Millionen Euro Landesmittel und noch einmal 50 Millionen aus der BAföGEntlastung. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird um 9,1 Millionen Euro jährlich verbessert. Die Universitätsmedizinen erhalten jeweils 1 Million Euro jährlich. Darin sind enthalten: die Erhöhung des Ausfinanzierungsgrades für die Universitäten auf 97 Prozent, für die Fachhochschulen auf 98 Prozent und für die HMT Rostock auf 100 Prozent – das wurde ja bereits mehrfach hier angesprochen –, die Ablösung der Verpflichtung zur Zahlung der Pensionsrückstellung um 2,8 Millionen Euro im Jahr, die Anhebung des Baukorridors um 5 Millio- nen Euro, die Erhöhung der Mittel für die Bauunterhaltung um 2,2 Millionen Euro pro Jahr.
Die Stellenpläne der Hochschulen werden weiter flexibilisiert, um zusätzliche Dauerstellen einzurichten. Bis zu 184 Millionen Euro können die Hochschulen aus der dritten Finanzierungsphase des Hochschulpaktes im Zeit- raum 2015 bis 2023 erhalten. Und wenn Sie jetzt denken, die Millionen und die Milliarden, die gehen einem so flott über die Zunge, glauben Sie mir, es ist ein wahrer Kraftakt, gerade für unser Land.