dass ich Vergleiche mit Aufbewahrungseinheiten für Tiere und dem Land der Bundesrepublik Deutschland hier nicht dulden werde.
Ich werde Ihre Worte nicht in den Mund nehmen. Außerdem weise ich Ihre aus meiner Sicht – und das werden wir auch noch mal genau prüfen – rassistischen und gleichmachenden Behauptungen und damit auch Verleumdungen gegenüber Menschen, die aus Not und Elend fliehen, vor Krieg und Vertreibung fliehen, zurück.
Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, Herr Köster, und Ihnen, Herr Müller, auch gleich noch. So. Das ist der zweite Ordnungsruf für Herrn Köster. Und ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ein weiterer Ordnungsruf zur Folge hat, dass Ihnen das Wort entzogen wird.
Herr Pastörs, ich erteile auch Ihnen einen zweiten Ordnungsruf. Sie haben hier überhaupt nicht zu kommentieren, was vom Präsidium zur Sitzung angemerkt wird und in Bezug auf die Redner an Ordnungsmaßnahmen verhängt wird.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3747. Wer dem Antrag der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3747 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU,
Wie zu Beginn der heutigen Sitzung vereinbart, rufe ich die Tagesordnungspunkte 11 und 12 in verbundener Debatte auf.
Es geht um die Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß Paragraf 15 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/3730, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 100 Prozent Personal für 100 Prozent Aufgabenerfüllung – Hochschulen aufgabengerecht ausfinanzieren, auf Drucksache 6/3753. Zum Tagesordnungspunkt 12 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/3795 vor.
Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß § 15 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/3730 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 100 Prozent Personal für 100 Prozent Aufgabenerfüllung – Hochschulen aufgabengerecht ausfinanzieren – Drucksache 6/3753 –
Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Vertretung für den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Birgit Hesse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ein wichtiges Element der Hochschulsteuerung des Landes sind gemäß Paragraf 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz die Eckwerte der Hochschulentwicklung. Für ihre Erstellung gibt das Gesetz einen zeitlichen Rahmen vor, der vor dem Hintergrund des Normalbetriebs formuliert ist. Demnach wären Eckwerte der Hochschulentwicklung nach Beschlussfassung der Landesregierung spätestens neun Monate vor Ablauf der laufenden Planungsperiode im Landtag zur Zustimmung vorzulegen.
Die Zielvereinbarung müsste spätestens drei Monate nach Zustimmung durch den Landtag zu den Eckwerten abgeschlossen sein. Die gegenwärtige Planungsperiode endet im Dezember 2015. Das bedeutet, dass die Eckwerte der Hochschulentwicklung für den Zeitraum 2016 bis 2020 in diese Sitzung des Landtages einzubringen gewesen wären.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz die Gründe erläutern, warum dieser zeitliche Rahmen nicht realisiert werden kann, warum die Landesregierung mit Ihrer Zustimmung von der Ausnahmebestimmung im Paragrafen 15 Absatz 6 Landeshochschulgesetz Gebrauch machen möchte.
Nach dem Wortlaut des Landeshochschulgesetzes sind in den Eckwerten Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen: Zeitraum der Planungsperiode, Schwerpunkte, die im Interesse eines landesweit ausgewogenen Grundangebots in Forschung und Lehre vorzuhalten sind, das flächenbezogene Ausbauziel nach Hochschulen sowie die Schwerpunkte des Hochschulbaus und das Volumen des für alle Hochschulen in Aussicht genommenen Gesamtbudgets.
Zu den ersten drei Punkten bestand mit den Hochschulen nach intensiven Gesprächen rechtzeitig ein hohes Maß an Einvernehmen. Die inhaltliche Arbeit war also getan. Es ist Ihnen aber bekannt, dass auf Vorschlag der Bundes-SPD ab 2015 eine Vollfinanzierung der Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durch den Bund erfolgt. Im Landeshaushalt werden somit Mittel in entsprechender Höhe frei. Diese Mittel werden gemäß der Festlegung der Koalitionspartner des Bundes, der die Landesregierung insoweit folgt, in den Bildungsbereich fließen.
Die Landesregierung beabsichtigt, die Verwendung dieser Mittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 und in die Mittelfristige Finanzplanung zu integrieren und dem Landtag vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang waren umfangreiche Klärungsprozesse erforderlich. Auch der Landtag hat vor wenigen Tagen noch Erörterungsbedarf hierzu gesehen und Experten zu einer Anhörung in Sachen Hochschulfinanzierung geladen.
Der vom Gesetz vorgesehene Zeitrahmen war daher nicht zu halten und insofern bittet die Landesregierung um Fristverlängerung. Dass diese Bitte allerdings kein
Blankoscheck für die Landesregierung sein soll, sondern sie bemüht ist, die erforderlichen Arbeiten zeitnah abzuschließen, wissen alle seit dem gestrigen Tage.
In der letzten Woche haben die Hochschulen und die Landesregierung über den künftigen Finanzkorridor einschließlich der Verwendung der BAföG-Mittel eine Einigung erzielt. Das Verhandlungsergebnis wurde gestern von den beiden Koalitionsfraktionen gebilligt. Damit sind die Grundlagen geschaffen, um die Eckwerte nunmehr zeitnah auf den Weg zu bringen.
Ich möchte allen Beteiligten, darunter vor allem dem Rechnungshof, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung und den Hochschulen, herzlich für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten und den Koalitionsfraktionen für ihr Einverständnis danken. Die Hochschulen erhalten auf der Grundlage der Einigung nicht nur deutlich mehr Geld, sondern vor allem auch strategische Planungssicherheit.
Erstens. Das Land will die BAföG-Entlastung nutzen, um die Hochschulen strukturell um 9,1 Millionen Euro besser- zustellen und die Hochschulmedizin um 2 Millionen Euro. Damit können die bisherigen Pensionslasten von maximal 2,8 Millionen Euro vollständig abgelöst und der Ausfinanzierungsgrad der Stellenpläne der Hochschulen, wie von Ihnen gefordert, auf 97 Prozent für die Universitäten, auf 98 Prozent für die Fachhochschulen und auf 100 Pro- zent für die HMT angehoben werden. Insgesamt führt das zwischen 2016 und 2020 zu einem Finanzkorridor für die Hochschulen von etwa 1,195 Milliarden Euro und für die Hochschulmedizin von 0,587 Milliarden Euro. Tarif- und Besoldungsentwicklungen, die oberhalb von 1,5 Pro- zent liegen, werden zusätzlich berücksichtigt.
Zweitens. Darüber hinaus wird der Hochschulbaukorridor aus BAföG-Mitteln um jährlich 5 Millionen Euro angehoben und auch der Bauunterhalt um 2,2 Millionen Euro pro Jahr verstärkt. Damit erfahren die Hochschulen nicht nur eine Verbesserung ihrer laufenden Finanzierung, sondern auch ihrer baulichen Situation.
Drittens. Schließlich stehen den Hochschulen zwischen 2021 und 2025 zusätzlich 275 Millionen Euro für den Hochschulbau zur Verfügung.
Und viertens können die Hochschulen im besten Falle zwischen 2015 und 2023 noch einmal mit bis zu 184 Mil- lionen Euro aus dem Hochschulpakt rechnen.
Die Einigung mit den Hochschulen umfasst also einen Finanzkorridor von mehr als 2 Milliarden Euro. Das ist fürwahr eine gewaltige Summe, aber sie ist nötig, um unseren Hochschulen gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, denn sie zählen zu den Innovationsmotoren unseres Landes. Trotz dieser gewaltigen Beträge verbleibt auch dem Land ein ausreichend finanzieller Spielraum für die strategische Steuerung der Hochschulen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick auf die unvorhersehbare Entwicklung räumt das Landeshochschulgesetz im Paragrafen 15 Absatz 6 die Möglich
keit ein, dass die Landesregierung beim Landtag ein Abweichen von den Festlegungen und Fristen nach den Absätzen 2 und 3 beantragen kann. Von dieser Möglichkeit macht die Landesregierung hiermit Gebrauch und beantragt mit Blick auf die geschilderte Entwicklung eine Fristverlängerung um jeweils drei Monate.
Namens der Landesregierung bitte ich Sie, dem vorliegenden Antrag der Landesregierung nach Paragraf 15 Absatz 6 Landeshochschulgesetz zuzustimmen. Zugleich bitte ich Sie, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch nach dem vorliegenden Änderungsantrag zurückzuweisen, da nach wie vor von der falschen Annahme der Unterfinanzierung der Hochschulen ausgegangen wird. – Vielen herzlichen Dank.