Protocol of the Session on March 11, 2015

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit der Folge von Klagen, wie heute auch.)

Doch dem folgte zehn Jahre später die Rolle rückwärts, der Ausstieg vom Ausstieg, indem die ursprünglich festgesetzten Restlaufzeiten der einzelnen deutschen Kernkraftwerke deutlich nach hinten verlängert worden sind. Mit dem Unglück von Fukushima war dann auch das jähe Ende dieses Ausstiegs vom Ausstieg verbunden.

Dieser neuerliche Ausstieg, ich betone das gern noch mal, war nach meiner tiefen Überzeugung zum damaligen Zeitpunkt, und ich glaube, das gilt bis heute, von einer sehr breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragen, denn Fukushima hat auch für uns hier, denke ich, auf schmerzhafteste Weise deutlich gemacht, dass es eben diese absolute, die hundertprozentige Sicherheit nicht gibt und dass der Begriff des Restrisikos, mögen auch noch so viele Nullen nach dem Komma und vor der ersten Zahl kommen, eben ein Risiko bleibt. Und egal, wie viele Nullen hinter dem Komma mathematisch korrekt das vermeintlich verschwindend geringe Risiko zutreffend statistisch beschreiben, wenn dieses Restrisiko schreckliche Realität wird, dann realisiert es sich eben ohne Komma, ohne Nullen hinter dem Komma, schlicht

mit seiner ganzen verheerenden Wirkung. Und plötzlich war auch gerade in der deutschen Diskussion der Gedanke wieder präsent, dass Kernspaltung niemals absolut sicher sein wird.

Der Wunsch nach einer sicheren Energieerzeugung war in damaligen Zeiten überall mehr als deutlich zu spüren. Ebenso klar war, eine sichere, saubere Energieversorgung ohne erneuerbare Energien wird es nicht geben, weil eben auch fossile Energieträger endlich sind und die Erzeugung von Energie aus beispielsweise Kohle mit ihrer CO2-Erzeugung den Klimawandel unverantwortlich vorantreibt. Auch darüber haben wir in den letzten Landtagssitzungen wiederholt diskutiert.

Wir sind nach meinem Gefühl heute, nur vier Jahre später, auf diesem Weg beachtlich weit gekommen in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern versorgen wir uns mittlerweile rein rechnerisch komplett mit Strom aus erneuerbaren Energien. Aber, auch das ist weitgehender Konsens in diesem Hause, wir wollen an dieser Stelle nicht stehenbleiben. Natürlich wollen wir unseren Beitrag für das Gelingen der Energiewende in ganz Deutschland leisten. Wir haben dafür hervorragende Voraussetzungen, sowohl für die Erzeugung von Strom als auch für die von Wärme aus regenerativen Energiequellen. Diese Chancen haben wir bisher, finde ich, engagiert genutzt und wollen diesen Weg auch konsequent weitergehen.

Neben unserem Beitrag zum Gelingen der Energiewende und dem Erreichen der Klimaschutzziele erreichen wir damit aber noch einen weiteren und, wie ich finde, nicht unerheblichen Nebeneffekt. Es entsteht Wertschöpfung im Land und es entstehen insbesondere neue, gut bezahlte Arbeitsplätze. Daher ist die Energiewende auch wirtschaftspolitisch eine Riesenchance für dieses und in diesem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuelle Diskussion zeigt aber auch, die Energiewende hat Deutschland verändert und wird es weiter tun. Die Energiewende verändert unser Umfeld, und zwar bei vielen, vielen zu Hause vor der Haustür. Ich treffe bei Diskussionen über diese Veränderungen durchaus in manch kritischer Debatte auf die offen diskutierte Frage, ob der Ausstieg aus der Atomenergie tatsächlich der richtige Schritt war.

Ich habe an der Richtigkeit dieses Schrittes meinerseits keinerlei Zweifel, weil die Risiken bleiben, die ich eben geschildert habe und die sich in Fukushima sehr deutlich gezeigt haben. Und was für mich genauso bedeutsam ist, Sie haben es eben angesprochen: Die ungeklärten Fragen um die Endlagerung und die bisher kaum seriös kalkulierbaren Kosten für Abfalllagerung und Rückbauten kommen da noch mal obendrauf. Als Mitglied dieser Endlagerstandortsuchgesetzkommission wird mir diese Mammutaufgabe regelmäßig mehr als einmal im Monat mehr als deutlich. Und der Irrsinn, für circa eine Million Jahre eine sichere, verschlossene Lagerstätte zu finden, macht das Ganze wieder einmal deutlich. Ein nach meiner Überzeugung unverantwortlicher Umgang im Übrigen mit nachfolgenden Generationen, aber die Dinge sind da und jetzt werden wir auch gemeinsam damit umgehen müssen.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn es gelänge, da in einen regelmäßigen Austausch zu kommen, im Energieausschuss wurde so etwas gerade angeregt. Vielleicht

macht es Sinn, hinterher zu erörtern, ob das tatsächlich auch in den Landtag Eingang finden soll oder ob der Ausschuss der richtige Ort für solche Gespräche und gerne auch Berichte ist, wobei die Kommission relativ transparent arbeitet. Sie können nahezu jede Unterlage, jedes Protokoll einsehen, aber ich will gerne meine zusammengefasste, auch ein bisschen subjektiv geprägte Einschätzung im Energieausschuss dazu vortragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, derzeit treiben wir in Mecklenburg-Vorpommern den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voran und, das war ja Ihr Hinweis, wir versuchen, unsere Nachbarregionen ebenfalls für diesen Weg zu begeistern. Gerade auch der Landtag und der Energieausschuss – der Vorsitzende schaut gerade herunter, weiß aber um seine Projekte – sind hierzu im regelmäßigen Austausch vor allem mit unseren polnischen Nachbarn.

Es muss aber auch klar sein – das, finde ich, ist eine wichtige Voraussetzung in so einem partnerschaftlichen Gespräch mit den polnischen Nachbarn –, dass andere Länder ihre eigene Entscheidungshoheit haben. Wir können für den Ausbau von erneuerbaren Energien an anderen Orten werben, aber dafür entscheiden muss sich jeder selbst. Die Energiewende lässt sich keine Nachbarregion verordnen. Aber Sie wissen auch, dass wir uns bei der Kernkraftwerksplanung in Nachbarländern entsprechend in den Planungsprozess einbringen und dass das Innenministerium gerade wieder auf seinen eigenen Internetseiten Planungen von Nachbarländern bereitgestellt hat, damit die Menschen in diesem Land die Chance haben, darauf zu blicken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nichtsdesto- trotz wird unsere Energiewende in anderen Ländern sehr genau beobachtet. Was zunächst als unmöglich galt, kann zu einer Erfolgsgeschichte werden, wenn wir den begonnenen Weg konsequent zu Ende führen. Ein sehr schönes Zitat vom Parlamentarischen Abend kürzlich, von WEMAG und 50Hertz: Einer der dortigen Netzversorger sagte da deutlich, was in ihrer eigenen Unternehmenskommunikation vor acht oder zehn Jahren noch als abenteuerlich und unmöglich dargestellt wurde, sei das, was sie heute täglich praktizierten. Die Entwicklungssprünge, die Entwicklungen, die da erkennbar wären, seien unglaublich intensiv, was sich gerade in diesem Bereich der Netze auch deutlich macht.

Aber, meine Damen und Herren, zu diesem Prozess werden noch manche intensiven Diskussionen gehören. Zuweilen wirken die Debatten, die ich hier im Lande führe, aber auch außerhalb, auf mich, als ob wir die letzten zehn oder zwölf Windkraftanlagen zu verteilen hätten, bevor wir die Energiewende erfolgreich und endgültig abgeschlossen hätten. Ganz so weit sind wir leider noch nicht. Wir haben bundesweit gerade einmal circa 27 Pro- zent erneuerbaren Anteil am Stromverbrauch erreicht. Wenn wir in 15 Jahren circa 50 Prozent erreicht haben wollen, dann wird an dieser Zahl jedem deutlich, dass die jetzt installierte Leistung aus Erneuerbare-EnergienAnlagen knapp verdoppelt werden muss.

Wir werden das in Mecklenburg-Vorpommern bei der Windkraft auch weiterhin durch Pläne in den vier Planungsregionen lenken und steuern. Zuweilen wird dazu vorgetragen, dies sei Wildwuchs, was wir mit den Planungen machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was wir da tun, ist gerade das Gegenteil von

Wildwuchs. Die sogenannte Privilegierung des Baugesetzbuches sieht Windkraftanlagen im sogenannten Außenbereich als in der Regel statthaft an. Wenn wir das mal salopp für unser Land übersetzen, bedeutet das: Windkraft nahezu im gesamten ländlichen Raum, wenn nicht gerade intensiver bebaut, also nicht mitten in einer Gemeinde. Unsere Planungen sollen genau das steuern und sie halten damit auch größere Teile des ländlichen Raums von Anlagen frei.

Aber, meine Damen und Herren, unsere Planungen sind keine politischen Wünsch-dir-was-Räume. Die Bundesrechtsprechung ist in den letzten Jahren zunehmend feiner ausgefeilt worden. Das Ziel dieser Rechtsprechung ist klar und sie versucht, dem Baugesetzbuch Genüge zu tun. Das Baugesetzbuch will der Energiewende und deshalb insbesondere auch der Windenergie hinreichenden Raum zur Entwicklung verschaffen. Das darf nach der Rechtsprechung nicht durch Planungen abgewürgt werden, sondern muss in juristisch nachvollziehbaren, gerichtlich überprüfbaren rationalen Kategorien erfolgen.

Deutschlandweit ist in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Planungen dem sehr ausgefeilten Rechts- regime zum Opfer gefallen, zuletzt gerade in SchleswigHolstein zu Beginn des Jahres. Ich bedaure sehr, dass heute auch uns erstmalig in Gänze für eine hiesige Planung genau das passiert ist. Die Planung der Region Vorpommern aus dem Jahr 2011 ist vom hiesigen Oberverwaltungsgericht an den zunehmend detaillierteren und strengeren Kriterien des Bundesverwaltungsgerichtes gemessen und als diesen nicht entsprechend angesehen worden. Wir haben damit unseren, den Windkraftausbau in Vorpommern ordnenden Plan für Vorpommern aus dem Jahr 2011 verloren.

Wir werden noch deutlicher machen müssen, dass die Planungsverbände absolute K.-o.-Kriterien auch weiterhin ohne Weiteres ihrer Planung als Ausschlussgrund für die Windkraftnutzung zugrunde legen dürfen, aber die verschiedenen weichen Kriterien, die Abstände beispielsweise zu Siedlungen und Ähnliches, werden im Planungsprozess deutlicher als sogenannte weiche Tabukriterien zu behandeln sein. Am Ende werden die Planungsverbände noch deutlicher zu prüfen haben, ob nach Herausstreichen aller Bereiche einer Planungsregion, für die die K.-o.-Kriterien gelten, und nach Herausnehmen aller Bereiche, für die solche weichen Tabukriterien im Planungsverband entschieden wurden, noch genügend Raum für die Windkraft geschaffen wird.

In der Übergangszeit, bis der Planungsverband Vorpommern seinen gerade in der Erarbeitung befindlichen neuen Plan beschlossen hat, werden wir uns Mühe geben müssen, dass uns nicht die ganze Wucht des Baugesetzbuches erfasst. Das wird uns nach meiner tiefen Überzeugung noch einiges rechtliches Kopfzerbrechen bereiten.

Ich fürchte, dass selten deutlicher war, welchen Wert wir mit der in den vergangenen Monaten ja oft gescholtenen strukturierenden Planung in den Planungsverbänden in der Hand halten – gerade kein ungezügelter Wildwuchs, sondern bewusst gesteuerte Planung des Zubaus von Windkraftanlagen in definierten Regionen. Und ich bin froh, dass wir dem Wunsch des Planungsverbandes Vorpommern entsprochen haben, ihn bei der aktuell erfolgenden Fortschreibung für die Ablehnungsvorgänge nach der erfolgten ersten öffentlichen Beteiligung mit einem ständigen rechtlichen Beistand zu unterstützen,

der in der Abwägung die Einhaltung der eben genannten, sehr fein ziselierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes für den aktuellen Fortschreibungsprozess mit sicherstellen helfen soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energiewende ist ein Mammutprojekt, und das meine ich ausdrücklich nicht nur juristisch. Für diese Herkulesaufgabe bedarf es Veränderungen im Umfeld von vielen von uns, und es bedarf immer neuerlicher Anstrengungen, um den nötigen Rückhalt für diese Anlagen sicherzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sie kennen das bereits, wollen wir dies unter anderem mit einem Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz erreichen. Die Menschen müssen von der Wertschöpfung, die vor Ort entsteht, auch profitieren können.

Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass den Menschen ein positiver Zugang zu den erneuerbaren Energien ermöglicht wird. Um dazu beizutragen, haben wir diverse Unternehmen im Land angesprochen, am Tag der Erneuerbaren Energien am 25.04. die Türen zu ihren Anlagen und Produktionsstätten zu öffnen und die Energiewende damit erlebbar zu machen. Zudem werden wir eine Veranstaltungsreihe anbieten, die die Hauptkritikfragen aufgreift und per Internet im ganzen Land einsehbar ist und so auch die Diskussion mit den Referenten über das Internet möglich macht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energie- wende ist eine Aufgabe, die einen langen Atem erfordert – Sie haben sie als nationales Projekt, als großes Projekt angesehen –, der einen längeren Weg beschreiten hilft. Ich wünsche uns gemeinsam ausreichend Puste auf diesem Weg. – Ihnen ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Pegel.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Eifler von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Atomkatastrophe von Fukushima ist in der Tat genau auf den Tag vor vier Jahren geschehen, so, Herr Suhr, wie Sie es gesagt haben, mit all den verheerenden Folgen für die vielen Menschen in und um Fukushima herum. Sie haben auch in Ihrer Einlassung aufmerksam gemacht auf täglich neue Meldungen aus Fukushima, was also den Umgang mit diesem Restmüll betrifft und welche weiteren Auswirkungen es gibt.

Aber, Herr Suhr, Sie haben auf eine Sache nicht hingewiesen, nämlich auf den Besuch der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel in Japan, wo sie ausdrücklich auch in Japan dafür geworben hat, von der Atomtechnologie Abstand zu nehmen, und für erneuerbare Energien geworben hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Können Sie das noch ergänzen, Herr Suhr? Ein entscheidender Fehler war das. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich wollte ihm das nicht vorwegnehmen.)

Danke, gut.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Danke schön.

Aufgrund der Fukushima-Katastrophe hat die damalige Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie bis zum Jahre 2020 beschlossen. In der Tat kann man hier von einer Energiewende sprechen. Damit ist aber auch das bedeutendste Thema der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abhandengekommen.

(Egbert Liskow, CDU: Ach so?!)

Mit dem vorliegenden Antrag will die Fraktion dieses Thema ganz offensichtlich wieder aufwärmen und auf die europäische Ebene heben. Aber, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, achten Sie darauf, dass Sie sich dabei nicht verheben! Realität ist, dass derzeit 435 Atomkraftwerke in über 30 Ländern genutzt werden.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Gleichzeitig befinden sich 72 Reaktoren im Bau. Schon deshalb greift der vorliegende Antrag zu kurz, denn, wie Sie richtig unter den Punkten 1 und 2 Ihres Antrages anmerken, ist Radioaktivität grenzenlos, sie macht also an den Grenzen Europas nicht halt. Aus diesem Grunde müssten Sie schon die Überschrift Ihres Antrages ändern, dass der Atomausstieg weltweit vorangetrieben werden sollte – dies vorangestellt, und nun zum Inhalt des Antrages:

Aktuell nutzen die meisten Staaten der Europäischen Union, nämlich 14 von 27, die Kernenergie. Ungeachtet der nationalen Souveränität in Fragen der Energiegewinnung und der friedlichen Kernenergienutzung wird es Deutschland hinsichtlich der deutlichen Mehrheit der anderen Kernenergie nutzenden Staaten innerhalb der Europäischen Union schwerlich gelingen, diese Staaten zum freiwilligen Verzicht beziehungsweise Ausstieg aus der Kernenergienutzung zu bewegen.

Man muss schon deutlich sagen, dass Deutschland sich in dieser Frage innerhalb der Europäischen Union in einer Minderheitsposition befindet. Nach wie vor ist die Kernenergie mit über 28 Prozent Anteil an der Gesamtproduktion der Elektroenergie der wichtigste Energieträger in der europäischen Stromerzeugung. Dies wird sich auch erkennbar in Zukunft nicht wesentlich ändern, denn im Energie-Fahrplan 2050 der Europäischen Union heißt es zum Thema Kernenergie: „Nuklearenergie leistet einen Schlüsselbeitrag für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen … Der Großteil der heutigen CO2armen Stromversorgung in der EU geht auf diese kohlenstoffarme Option zurück.“

(Egbert Liskow, CDU: Auch ein grünes Thema.)

Sehr geehrte Damen und Herren, die EU-Kommission will den Ausbau der erneuerbaren Energien zwar voranbringen, hält aber gleichzeitig die Nuklearenergie weiterhin für unentbehrlich, um den Ausstoß von Treibhausgas wie geplant bis 2050 auf 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990/92 zu senken. Ja, Mitgliedsstaaten wie England,

Polen und die Slowakei planen, wie wir alle wissen, die Errichtung neuer Nuklearanlagen.

(Udo Pastörs, NPD: Frankreich auch.)

Ich ergänze, Frankreich auch.

Sehr geehrte Damen und Herren vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei aller Nachsicht muss auch die Frage nach der Zuständigkeit erlaubt sein.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Gemäß Artikel 70 Absatz 2 des Grundgesetzes bemisst sich die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern über die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über auswärtige Angelegenheiten ebenso wie über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie gemäß Artikel 73 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sicherlich kann sich die Landesregierung trotz Nichtzuständigkeit auf allen Ebenen des europäischen und globalen Energie- und Klimaschutzes für den Ausstieg aus der nuklearen Energie und den Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen.

Wer dem Minister deutlich zugehört hat, hat vernommen, dass das also nicht nur seitens der Regierung erfolgt, sondern auch wir im Ausschuss für Energie sind mit unseren polnischen Nachbarn sehr im Konsens und im Gespräch, um darauf gutnachbarschaftlich Einfluss zu nehmen.