Protocol of the Session on December 12, 2014

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

im Vorjahr mit Sicherheit

(Zuruf von Tino Müller, NPD)

keine allgemeine Geburtenziffer von 52,3 Kindern je Tausend Frauen im gebärfähigem Alter gehabt und diese 52,3 Geburten je Tausend Frauen im gebärfähigem Alter bei uns im Bundesland sind übrigens auf Platz 4,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)

auf Platz 4 im Bundesvergleich und ein Beleg dafür, dass die Rahmenbedingungen in unserem Bundesland für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz einfach stimmen – im Gegensatz dazu: 0,8 Kinder wohl gemerkt je NPD-Abgeordneten. Das zum Thema „fadenscheinige NPD-Familienpolitik“.

(David Petereit, NPD: Dummes Lügenmaul!)

Einen Moment.

(Stefan Köster, NPD: Wo er recht hat, hat er recht.)

Herr Petereit, wir sind am dritten Tag dieser Sitzung und ich habe zu den Äußerungen, die hier zulässig und nicht zulässig sind, schon so viele Ausführungen gemacht, dass ich nicht mehr weiß, wie ich es klarmachen soll. Um das noch mal zu wiederholen, solche Zwischenrufe in dieser Qualität werden von mir zukünftig ohne Vorwarnung mit einem Ordnungsruf belegt.

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

Jetzt können Sie weitermachen, Herr Barlen.

Also zurück zum Antrag. Die NPD fordert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Ergänzung des Paragrafen 13 Absatz 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetzes engagieren soll. Das führt uns natürlich bei der sachlichen Betrachtung des NPD-Antrages zu der Frage, ob dort überhaupt ein Regelungsbedarf mit Blick auf die geschilderte Problemlage besteht.

Ich habe mich kundig gemacht. Die Rücksprachen mit den Krankenkassen, die in diesem Zusammenhang eine sehr große Rolle spielen – Sie werden das nachher hören und auch erkennen, Herr Andrejewski –,

(Michael Andrejewski, NPD: Jaja. – Peter Ritter, DIE LINKE: Erkennen weniger.)

die Rücksprachen mit den Krankenkassen haben ergeben, es gibt an dieser Stelle keinen Regelungsbedarf. Dann haben wir selbstverständlich auch eine Rücksprache mit dem Sozialministerium angestellt und auch die hat ergeben, es gibt keinen Regelungsbedarf an dieser Stelle.

Tatsache ist, dass alle Frauen, die zu Beginn der Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, also kurz gesagt, alle, die zu diesem Zeitpunkt nicht ALG II beziehen und die zu diesem Zeitpunkt nicht familienversichert sind, all diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld für den gesamten Anspruchszeitraum, unabhängig von auslaufenden Arbeitsverträgen. Frauen, die ALG I erhalten, bekommen ebenfalls Mutterschaftsgeld in Höhe der ALG-I-Leistungen, dann allerdings von der Krankenkasse.

Für den von der NPD vorgetragenen Fall – und jetzt bitte genau zuhören –, dass einer schwangeren Frau vor Beginn der Schutzfrist und vor Ende eines Arbeitsverhältnisses durch einen Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, erhält diese Frau Krankengeld von ihrer Krankenkasse, und das lückenlos bis zum Tag des einsetzenden Mutterschutzes. Ab dem Tag, ab dem die reguläre Schutzfrist beginnt und damit der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsteht, erhält die Frau dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Die Sachlage ist nicht neu, die beruht nicht zuletzt auf diversen Urteilen des Bundessozialgerichtes, zuletzt bestätigt mit der Entscheidung vom 22. Februar 2012 unter dem Aktenzeichen B 11 AL 26/10 R. Da können Sie das nachlesen, Herr Andrejewski.

Meine Damen und Herren, was wäre jetzt vor diesem Hintergrund – in dem nicht eintretendem Fall –, wenn wir dem NPD-Antrag tatsächlich zustimmten und das Vorhaben auf Bundesebene umsetzen würden? Die NPD fordert, dass für Frauen, die vor Eintritt der Schutzfrist nach Paragraf 3 Absatz 2 Mutterschutzgesetz aufgrund medizinischer Komplikationen, beispielsweise Zwischenblutungen während der Schwangerschaft, ein absolutes Beschäftigungsverbot durch ihren Arzt ausgesprochen bekommen, der Anspruch auf Mutterschaftsgeld für diesen Zeitraum eingeführt wird.

Sie fordern also eine Ausweitung des Anspruches auf Mutterschaftsgeld für einen Zeitraum, in dem diese Frauen aber heute schon einen entsprechenden Anspruch auf Krankengeld haben. Das, was Sie fordern, würde also nichts, aber auch wirklich gar nichts, an dem geschilderten Sachverhalt ändern. Auf gut Deutsch gesagt, ist der Antrag, so, wie er hier vorliegt, ein Schuss in den Ofen, und deshalb lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Bartelt, ich sollte mal folgendes Experiment machen:

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: „Bartelt“?! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: „Bartelt“ gibt es hier nicht.)

Wenn ich hier einen Antrag stelle, sollte ich mir gleich mal die Gegenrede des Etablierten mit aufschreiben, so, wie sie zu erwarten ist angesichts Ihrer Fantasielosigkeit und Berechenbarkeit. Ich hätte mir als Erstes ausge

dacht, er erwähnt garantiert das Mutterkreuz, und das haben Sie auch gemacht.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Es ist wirklich nicht besonders aufregend, Ihnen zuzuhören, man kann es sich selber schreiben. Ich hätte die Rede selber so halten können.

(Julian Barlen, SPD: Ich halte die Rede auch nicht dafür, dass Sie sich aufregen.)

Aber Sie haben mir die Arbeit,

(Zuruf von Julian Barlen, SPD)

Sie haben mir die Arbeit abgenommen.

(allgemeine Unruhe)

Was Ihnen an dem Antrag wirklich nicht gefällt, ist na- türlich,

(Julian Barlen, SPD: Dass er Murks ist.)

dass ich es versäumt habe, darüber noch Migrantinnen, Musliminnen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ausländerinnen, Asylbewerberinnen und so weiter zu schreiben, und dass ich mir in der Tat die Todsünde erlaubt habe,

(Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Jetzt dreht es sich wieder im Oberstübchen. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

deutsche Mütter nicht ausdrücklich vom Mutterschaftsgeld auszunehmen, denn je weniger deutsche Kinder es gibt, desto bunter wird Deutschland in umso höherer Geschwindigkeit. Das ist ja wohl Ihre Hauptsorge.

Nun zum sogenannten – in Anführungsstrichen – fachlichen Teil, den Sie erzählt haben.

(Martina Tegtmeier, SPD: Wir sind doch nicht für die 0,8 verantwortlich.)

Anstatt mit irgendwelchen Krankenkassen zu reden, müssen Sie mal in zwei Dinge schauen: erstens ins Gesetz und zweitens in die Realität. Im Gesetz, im Mutterschaftsgesetz ist es so, dass der Zeitraum für Zahlungen von Mutterschaftsgeld nach der Entbindung auf sechs Wochen begrenzt ist.

(Udo Pastörs, NPD: Das hat er gar nicht kapiert. Den Antrag kann er nicht lesen.)

Wir wollen das erweitern auf die Zeit, in der die Mutter, auch wenn es länger dauert, nicht beschäftigungsfähig ist. Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Warum soll dann nicht Mutterschaftsgeld gezahlt werden? Es ist auch so, dass Arbeitslosengeld I nicht gezahlt wird, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht. Diese Regelungslücke besteht zwischen SGB III und Mutterschaftsgesetz.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

In der Realität ist es so, dass die Frauen wirklich nichts kriegen. Mir sind solche Fälle bekannt, wo das Arbeitsamt sagt, nein, Sie kriegen kein Arbeitslosengeld I, und wo auch kein Mutterschaftsgeld gezahlt wird.

(Julian Barlen, SPD: Dass es Fälle gibt, wo es fälschliche Rechtsauslegung gibt, ist doch völlig klar.)