Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Praktikanten, die insbesondere in den Ministerien, in den Landesbehörden arbeiten, ein Stück verbessern. Ich habe es gesagt, wir erwarten, dass man sich der eigenen Vorbildwirkung bewusst ist und das in praktisches Handeln münden lässt. Dabei hilft es auch nicht, sich auf immer gleiche Aussagen zurückzuziehen.
Was die Frage der haushaltsrechtlichen Regelung angeht, das werden wir noch mal juristisch bewerten lassen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es ja so, dass die Aufwandsentschädigung das Problematische ist, eine in einer Richtlinie niedergeschriebene Pauschale möglicherweise aber dann doch realisiert werden könnte. Gehen Sie mal davon aus, dass wir mit dem Thema heute nicht das letzte Mal befasst sein werden.
Das man sich im Übrigen vonseiten der Landesregierung nicht verpflichtet fühlt, jenseits gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtungen eine Praktikumsentschädigung zu zahlen, ist ein alter Hut. So hat die Landesregierung schon 2012 versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Aus unserer Sicht war das auch schon damals falsch und ist unter den aktuellen Bedingungen noch weniger haltbar. Ich will an zwei Beispielen skizzieren, warum ich zu dieser Einschätzung komme.
Wenn man darüber redet, muss man sich mal anschauen, was eigentlich diese sogenannten tariflichen Regelungen enthalten. Da können wir jetzt mal nehmen den TV-L Praktikum. Wenn man den Namen hört, dann würde man vermuten, dass dieser für alle Praktikanten der Länder verbindliche Regelungen trifft. Das ist jedoch ein Irrglaube, denn hier werden lediglich Praktikanten erfasst, die Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes oder sogenannte medizinische Hilfsberufe ausüben und für die im Anschluss an die Prüfung ein Berufspraktikum vorgeschrieben ist.
Und dann nehmen wir den zweiten großen Komplex, die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Gewährung von Praktikantenvergütungen. Auch hier läge die Vermutung nahe, dass darin umfassende Regelungen zum Einsatz von Praktikanten zu finden sind. Tatsächlich beschränken sich diese Richtlinien jedoch darauf, Höchstsätze zu Praktikantenvergütungen bestimmter Berufsgruppen festzulegen. Zudem steht auch hier im ersten Absatz schon einschränkend drin, dass Praktikanten lediglich dann eine Vergütung gewährt werden kann, wenn sie während der gesamten täglichen Arbeitszeit im jeweiligen Betrieb tätig sind.
Dann wird noch unterschieden nach Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, und solchen, die es nicht tun. Dann gibt es Vorpraktikanten, die ein Praktikum zwingend als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren müssen. Die haben altersbezogen Anspruch auf
eine ganz bestimmte Entschädigung, die zwischen 300 und 700 Euro monatlich liegt. Und dann gibt es noch Berufspraktikanten, ob nun aus Heil- und Erziehungsberufen oder der Lebensmittelchemie. Letztere können während ihres Praktikums und abhängig von der Länge auch Entschädigungszahlungen erhalten. Mehr regelt die Richtlinie nicht.
Jetzt gucken wir uns doch mal an, über was wir hier reden. Der große Rest, von der Landesregierung gern unter der Rubrik „sonstige Praktikanten“ subsumiert, geht also leer aus. Und wenn ich mir dann noch angucke, was die Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Saalfeld geantwortet hat und was da zur Anzahl der geleisteten Praktikumsentschädigung ausgeführt wird, dann kann man davon ausgehen, dass so gut wie keiner der 1.260 im letzten Jahr in den Ministerien und Landesbehörden beschäftigten Praktikanten von diesen Regelungen überhaupt erfasst worden ist. Deswegen gehören diese Regelungen auf den Prüfstand, weil wir sagen, das ist zu billig, sich weiterhin darauf zurückzuziehen, das Praktika vorrangig der beruflichen Orientierung dienen und eine systematische Berufsausbildung ja nicht stattfinden würde. Genauso wenig überzeugt die Aussage, dass die zeitliche Dauer dieser Praktika prinzipiell nicht dazu geeignet sei, eine vollwertige Integration in den Verwaltungs- und Betriebsablauf zu gewährleisten.
Letztendlich sind das aus unserer Sicht alles Ausreden, um ja nur keine Haushaltsmittel veranschlagen zu müssen und von der Zahlung einer Praktikumsentschädigung absehen zu können. Wie die Praktikanten selbst diese Sichtweise bewerten, das kann man zum Beispiel im „UniSPIEGEL“ bei „Spiegel online“ nachlesen, und das möchte ich dann zum Schluss dieser Debatte auch tun. Dort heißt es unter anderem, ich zitiere: „‚Es ist ein großes Unding, dass man in staatlichen Institutionen nicht bezahlt wird. Die wollen die Besten, wollen aber nicht zahlen.‘ … Nicht nur unter Praktikanten, auch unter den Festangestellten herrsche darüber großes Unverständnis.“ Zitatende. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist auch ein gewisses Novum jetzt hier, sonst haben wir ja immer im Verfahren Kleine Anfragen von Herrn Foerster, daraus macht er dann einen Antrag.
Das Problem ist immer zu großen Teilen, dass die Zahlen nicht so richtig zu Ihrem Antrag passen, was nachher die Logik betrifft. Heute haben wir es hier etwas anders, heute haben wir eine Kleine Anfrage von Herrn Saalfeld als Arbeitsgrundlage für diesen Antrag. Und das Neue ist, die Zahlen passen auch zum Antrag. Also insofern ist das schon eine recht interessante Situation. Ich persönlich bin,
ich persönlich bin auch ein bisschen froh über so eine Debatte. Ich glaube, das ist auch das erste Mal, dass
beim Arbeitsmarktantrag nicht die CDU dafür zuständig ist, dass der Antrag abgelehnt wird. Also insofern bin ich schon dankbar für den bisherigen Verlauf der Diskussion. Ich sage mal so ein bisschen praktisch, auch wenn das nicht eins zu eins gleichzusetzen ist, jeder von uns war ja auch mal jung,
Ich nehme an, Ihnen ging es dann genau wie mir, also man war richtig froh und stolz, auch wenn ich jetzt die Ferienarbeit nicht eins zu eins setzen möchte mit den Zahlen,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Jetzt mal ein bisschen aus dem Leben, ja? Das interessiert uns besonders.)
die hier vorliegen, mit dieser Art der Praktika, die stattfinden. Aber jeder von uns war doch froh, wenn er dann auch vergütet wurde. Das war eine gewisse Anerkennung für die geleistete Tätigkeit. Ich habe das immer als sehr gut empfunden,
auch in meiner Ausbildung, beim Studium dann bei entsprechenden Praktika. Das Gleiche, jetzt kommen wir wieder zum Alter zurück, durchlaufen jetzt meine Kinder. Und bei Ihnen, Herr Holter, ich weiß nicht, wie das da aussieht, ob Sie Enkelkinder haben, die möglicherweise schon in diesem Alter sind.
Dann gibt es ja aber Kollegen bei mir in der Fraktion, mit denen hatte ich mich auch schon einmal darüber unterhalten, da sind tatsächlich jetzt Enkelkinder dabei, die genau die gleiche Situation antreffen. Ich sage mal, das ist ein Zustand, der ist nicht gerade besonders befriedigend.
Auf der anderen Seite ist es natürlich auch so, jetzt wird durch die Opposition gemeinsam hier ein Thema auf die Tagesordnung gehoben, und die Welt ist ja recht bunt, vor allem auch mal politisch gesehen.
Ich will damit nur sagen, das ist jetzt kein Zustand nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern Sie können im Prinzip die Bundesländer durchdeklinieren. Ganz extrem ist
mir das aufgefallen in Baden-Württemberg, dort wird dann getitelt: „Kultusministerium zahlt Praktikanten nichts, Heuchelei in Reinkultur“. Dort ist also die politische Opposition, die FDP, auf dem Weg, stellt Kleine Anfragen – im Prinzip identisch mit dem, was Herr Saalfeld gemacht hat – mit dem Ergebnis, dass unter GrünRot dort nicht bezahlt wird.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wie war das vorher unter Schwarz und Herrn Mappus? Das wäre ja mal interessant, was Mappus gemacht hat.)
Also die Pressemitteilung der FDP erspare ich Ihnen. Sie ist so gravierend, da wird von Ausbeutung et cetera gesprochen. Ich will Ihnen nur sagen, auch in BadenWürttemberg ist die Welt bunt.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Hat die CDU in Thüringen schon eine Anfrage gestellt? – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Na, jetzt kommen wir erst mal zu meinem Zweitlieblingsland sozusagen, das ist ja Brandenburg, Herr Holter.
In Brandenburg, da ist die Welt noch bunter, das wissen Sie ja. Da stellen sogar die LINKEN Kleine Anfragen –
sie sind in der Regierungsverantwortung, aber das ist ja ein ganz normales parlamentarisches Mittel –,
mit dem Ergebnis, dass die Landesregierung dann zum Besten gibt und durch die Presse gezogen wird unter der Überschrift „Landesregierung gegen“, …
… „Landesregierung gegen Bezahlpflicht von Praktika“. Also das stellt ein Abgeordneter der LINKEN fest, übergibt das Thema der Presse und Rot-Rot wird dann massiv angegriffen in diesem Bereich.