Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal ganz kurz das Problem umreißen. Unsere Lehrbeauftragten an den Hochschulen stellen 5.000 Semesterwochenstunden pro Jahr sicher. Das entspricht 75.000 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr. An der HMT werden weit über 50 Prozent der gesamten Lehre von Lehrbeauftragten abgesichert und, wie der Personalrat der Universität Rostock herausgefunden hat, 95 Prozent aller Lehrbeauftragten sichern die obligatorische Lehre ab, sind also nicht das Bonbon obendrauf, sondern sind ganz wichtig, unersetzlich. Ohne die Lehrbeauftragten könnte die HMT von heute auf morgen dichtmachen und auch die anderen Hochschulen hätten gewaltige Probleme.
Ich möchte noch mal ganz kurz auf die rechtliche und auf die finanzielle Situation der Lehrbeauftragten in unserem Land zu sprechen kommen. Ich habe es ja gerade anfangs schon kurz umrissen. Die rechtliche Situation ist meines Erachtens ein Skandal. Wie gesagt, sie haben kein Dienstverhältnis, also erwerben sie keine Ansprüche auf Sozialversicherung, haben keinen Rechtsanspruch auf Krankengeld oder Urlaub. Sie können im Übrigen zu Prüfungen verpflichtet werden, werden aber nicht bezahlt,
erhalten keine Lehrmittelkosten und haben als Dankeschön auch keine Personalvertretung. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier schreit doch alles danach, dass sich etwas ändern muss.
Zur finanziellen Situation, da zeigt sich, dass die Lehrbeauftragten in unserem Land noch skandalöser angestellt sind als die, die wenigstens einen befristeten Arbeitsvertrag abbekommen haben. Die Richtlinie für die Vergütung von Lehraufträgen kennt im Übrigen nur Maximalbeträge, nicht Mindestsätze. Die Richtlinie sichert das Land und die Universitäten also davor ab, dass die Lehrbeauftragten nicht zu viel verdienen. Also so eine Regelung hat schon Seltenheitswert im deutschen Rechtskanon.
Diese Richtlinie kennt nur Maximalsätze, hat allerdings mehrere Honorarstufen. Und wir hören ja immer: Mein Gott, ja, die können doch bis zu 55 Euro pro Stunde verdienen. Das hört sich gut an, aber weit über 80 Prozent aller Lehrbeauftragten erhalten die niedrigste Honorarstufe, das sind 21 bis 23 Euro pro Stunde. Das hört sich irgendwie immer noch gut an, ist ja weit über dem Mindestlohn, aber es handelt sich dabei um die Entlohnung für alles, auch für Vorbereitungszeit und Nachbereitungszeit. Wenn man allein mal Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Lehrveranstaltungsstunde mit reinrechnet, kommt man auf 7,50 Euro in etwa. Das liegt unter dem Mindestlohn. Und das sind hoch qualifizierte Leute, die unseren Studierenden sozusagen die Lehre näherbringen und ganz unersetzlich sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir debattieren ja hier in diesem Parlament schon zum zweiten Mal über die Lehrbeauftragten.
Im September 2012, vor über zwei Jahren, hat meine Fraktion schon einmal einen Antrag hier eingebracht. Herr Liskow, was ist seitdem passiert? Vielleicht können Sie es uns erklären!
(Egbert Liskow, CDU: Machen Sie das doch! Sie stellen doch den Antrag wieder, dann wissen Sie das doch.)
Nachdem wir diesen Antrag gestellt haben, wurde immerhin eine sogenannte Kanzlerarbeitsgruppe eingerichtet.
Kanzler- und Kanzlerinnenarbeitsgruppe, Sie haben völlig recht, Herr Kokert. Schön, dass Sie darauf so viel Wert legen,
(Vincent Kokert, CDU: Wir legen jedes Wort auf die Goldwaage, Herr Saalfeld. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Seit Januar 2013 hat diese Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge der Öffentlichkeit, nein, nicht der Öffentlichkeit, eben nicht der Öffentlichkeit, aber zumindest dem Ministerium präsentiert. Wir haben im Bildungsausschuss nur davon erfahren, dass die Kanzlerinnen und Kanzler
herausgefunden haben, dass die Lehrbeauftragten zumindest nicht unter Mindestlohn bezahlt werden. Das hat uns der Minister ja zwischenzeitlich auch erklärt. Was aber die Kanzler
noch herausgefunden haben, das hat er nicht gesagt, das hat er verschwiegen. Die Kanzler haben nämlich gesagt, eine gerechte Entlohnung wäre sicherzustellen, wenn man die Lehrbeauftragten nach TV-L 13 bezahlen würde, und zwar inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Ich finde, das ist ein ordentliches Modell. Und die Kanzler haben sich auch richtig Mühe gemacht, die haben nämlich auch gleich ausgerechnet, was es kostet.
(Tilo Gundlack, SPD: Oder Polizeifahrzeuge einsparen, wie im letzten Haushalt, wo Sie das machen wollten.)
Also entschuldigen Sie, wenn man 360 Millionen Überschuss macht, dann kann ich mir ausrechnen, dass man für 150 Jahre mindestens diese 2 Millionen bezahlen kann.
(Vincent Kokert, CDU: Ich habe die Zahlen nicht, ich weiß nicht, wo Sie die 360 Millionen hernehmen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aber nicht nur so, dass Personen, Lehrbeauftragte in diesem Land zu so skandalösen Bedingungen bezahlt werden, sondern manche werden auch gar nicht bezahlt. Zehn Prozent aller Lehrbeauftragten kriegen nämlich gar nichts. Das machen sie teilweise freiwillig, teilweise natürlich auch unfreiwillig, weil sie in ihrer wissenschaftlichen Karriere weiterkommen wollen und ihrem Doktorvater, ihrem Professor natürlich auch einen Gefallen tun wollen, weil die sehen ja auch, dass die Professoren und ihre Mitarbeiter, die immer weniger werden, aus dem letzten Loch pfeifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im März 2013 hat übrigens der Hauptpersonalrat (K) beim Bildungsministerium einen Beschluss gefasst, und zwar hat er gesagt, das, was die Kanzler ausgerechnet haben, unterstützen wir, wir wollen eine deutlich höhere Vergütung. Was ist passiert? Nichts! Seitdem ist nichts passiert. Und dieser Stillstand ist den Lehrbeauftragten nicht länger zuzumuten.