… und mit dem Minister eine gute Lösung für alle Beteiligten erarbeiten. Damit kommen wir Ihrem Anliegen, Herr Al-Sabty, schon gut nach.
Da die Koalition im Land wie auch im Bund bereits handelt, bedarf es keiner weiteren Aufforderung an die Landesregierung, sich für eine Novellierung einzusetzen. Somit ist der vorliegende Antrag der LINKEN nicht notwendig. Daher wird die SPD-Landtagsfraktion den Antrag auch in diesem Punkt ablehnen.
Die Forderung nach einer aktiven Vergabepolitik der Landesregierung, die unter bestimmten Voraussetzungen zu erfolgen hat, ist ambitioniert und auch die Motivation, die hinter diesem Appell steht, ist nachvollziehbar und begrüßenswert. Jedoch würde dieser Schritt in die Hochschulautonomie eingreifen und ist daher abzulehnen. In der Summe können wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst kann ich mir eine Bemerkung nicht sparen: Es ist immer wieder erstaunlich, wir hatten vorhin ein bundespolitisches Thema, das hieß
„Schienenpersonenfernverkehr“, da wurde hier ein riesiger Rückenwind vom gesamten Parlament entfacht,
und jetzt geht es auch um ein Bundesthema und da ist es dann plötzlich natürlich wieder nur ein laues Lüftchen,
Nichtsdestotrotz bin ich als gewerkschaftspolitischer Sprecher meinem Freund Dr. Hikmat Al-Sabty sehr dankbar, dass er die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen dieses Landes mit diesem Antrag auf die Tagesordnung gebracht hat. In Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mir nämlich mal angeguckt, wie oft wir in den letzten drei Jahren über das Thema Hochschulen hier diskutiert haben. Das waren zwölf Anträge in der Summe und unter anderem ging es dabei um den Bau von Wohnheimplätzen, die Vorbereitung auf den Studierendenansturm, die Einführung von Zivilklauseln, die Anerkennung des Diploms, die Unterfinanzierung oder auch die Hochschulentwicklungsplanung. Das sind natürlich zweifelsohne wichtige Themen. Worüber wir allerdings eher seltener gesprochen haben, das sind die Arbeits- und Lebensbedingungen der Kolleginnen und Kollegen.
Vor den Anträgen auf dieser Sitzung spielte das nur einmal eine Rolle, nämlich im Jahr 2012 im Zusammenhang mit der Forderung, den Mindestlohn und die Interessenvertretung für Lehrbeauftragte durchzusetzen. Eigentlich ist es ja eine Binsenweisheit, dass die Kolleginnen und Kollegen das wichtigste Gut einer Hochschule sind, und zwar weit vor einem modernen Hörsaal,
Die GEW als zuständige Einzelgewerkschaft hat nicht ohne Grund das Templiner Manifest verabschiedet, das mittlerweile einige Tausend Male unterschrieben wurde. Da werden unter anderem ausreichende tariflich vertraglich geregelte Beschäftigungsverhältnisse, verlässliche berufliche Perspektiven und die Erfüllung dauerhafter Aufgaben mittels dauerhafter Stellenbesetzung gefordert.
Wenn man jetzt über Arbeitsbedingungen an Hochschulen redet, ist ein zweiter Aspekt wichtig. Uns allen sollte doch klar sein, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen mit ihrer Arbeit einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben, weil
hier die künftigen Eliten des Landes ausgebildet werden. Doch statt diese Arbeit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu würdigen, geschieht genau das Gegenteil.
Es ist von Dr. Al-Sabty gesagt worden, in den letzten Jahren ist die Zahl fester Stellen abgebaut worden, die befristete Beschäftigung hat zugenommen. Immer öfter ist sie zudem von Drittmitteln abhängig, was sich natürlich zwangsläufig auch auf die Arbeitsverträge auswirkt. Von entscheidender Bedeutung ist vor diesem Hintergrund die Verabschiedung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, also das schon mehrfach angesprochene Wissenschaftszeitvertragsgesetz von CDU und SPD aus dem Jahr 2007.
Es ist zwar richtig, dass die sogenannte 12er- genauso wie die 15er-Befristungsregel aus dem Hochschulrahmengesetz übernommen wurde, allerdings wurde mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz de facto ein Sonderarbeitsrecht für den Bereich der Hochschule und Forschung manifestiert. Und, das ist gesagt worden, ohne Angabe eines Sachgrundes können vor diesem Hintergrund Kolleginnen und Kollegen sechs Jahre vor der Promotion und sechs danach befristet beschäftigt werden.
Besonders problematisch ist aus gewerkschaftlicher Sicht die im Gesetz verankerte Tarifsperre. Mit dieser Regelung wird nämlich die Tarifautonomie praktisch ausgehebelt, denn Gewerkschaften und Arbeitgebern ist es ausdrücklich untersagt, abweichende Regelungen zu treffen. Anders als zum Beispiel beim Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie reden wir bei dieser Regelung ja nicht darüber, dass Mindeststandards zugunsten der Beschäftigten gesichert werden sollen.
In gewisser Hinsicht, muss ich sagen, ist das schon kurios, welche Pirouetten manchmal gedreht werden. Jahrelang haben wir auch hier in diesem Landtag federführend von der CDU gehört, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ein Eingriff in die Tarifautonomie wäre
(Marc Reinhardt, CDU: Ist es ja auch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist doch selbstverständlich.)
und man das vor dem Hintergrund ablehnt. Man muss sich fragen, Herr Ringguth, wo waren denn eigentlich all Ihre Experten bei der Einführung der Tarifsperre?
der weiß, dass sich die dem DGB angehörenden Gewerkschaften immer gegen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ausgesprochen haben.
Und wenn man sich nun den Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz anschaut, dann weiß man auch, warum denn die Befürchtungen eingetreten sind. 2009 waren 83 Prozent der Beschäftigten befristet angestellt. Befristete Beschäftigung ist also de facto das normale Arbeitsverhältnis in diesem Bereich und bei den
Drittmittelbeschäftigten beträgt der Anteil der befristet Beschäftigten sogar annähernd 100 Prozent. Geradezu dramatisch fallen die Befunde des Evaluationsberichtes zu den Laufzeiten der befristeten Beschäftigungsverhältnisse aus. Ich muss das nicht wiederholen, das hat Herr Dr. Al-Sabty schon ausgeführt.
Immer mehr Beschäftigte haben befristete Verträge und deren Laufzeiten werden immer kürzer. Und wie das zuständige Bundesministerium vor diesem Hintergrund zu der Einschätzung kommt, das Gesetz habe sich bewährt, das bleibt ein Geheimnis. Ich kann Ihnen sagen, die Kolleginnen und Kollegen sehen das ganz anders und die wünschen sich endlich ein Stück weit mehr Planungssicherheit, zum Beispiel durch eine längere Befristung von Stellen.
Erst an zweiter Stelle wird eine bessere Bezahlung genannt. Und es hilft ihnen auch gar nicht, wenn dann eine SPD-Kollegin aus diesem Haus auf einer Veranstaltung mit Lehrbeauftragten, die ihre Probleme dort geschildert haben, die man mit Blick auf die eben beschriebene Entwicklung nachvollziehen kann, ausführt, dass ja niemand gezwungen werde, unter diesen Bedingungen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Dass Arbeitgeber natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen und wenn zwölf Jahre Befristung möglich sind, auch zwölf Jahre befristen,
das kann man ihnen an der Stelle nicht wirklich vorwerfen. Insofern finde ich diese Einlassung schon reichlich weltfremd.
Ich sage, die Gewerkschaften vornan fordern zu Recht eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik an den Hochschulen. Gute Arbeitsbedingungen und qualitativ hochwertige Forschung sind nämlich zwei Seiten ein und derselben Medaille. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss dringend korrigiert werden. So sollte zum Beispiel die Dauer der Arbeitsverträge an die Dauer der Forschungsprojekte gekoppelt werden, und es ist auch mehrfach gesagt worden, der Landtag könnte heute mit einem entsprechenden Beschluss für Rückenwind bei den Bestrebungen im Bundesrat sorgen. Wir sollten in dem Zusammenhang auch fordern, dass die Tarifsperre gestrichen wird, damit Arbeitgeber und Gewerkschaften in die Lage versetzt werden, ihren Job zu machen, und auf dem Verhandlungsweg zu sachgerechten Vereinbarungen kommen können.
Meine Damen und Herren, abschließend sei gesagt, dass immer mehr Fristverträge mit immer kürzeren Laufzeiten natürlich auch Gift für die Attraktivität unserer Hochschulen sind, denn auch sie stehen im Wettbewerb mit anderen Einrichtungen in Deutschland, aber auch mit dem Ausland und der freien Wirtschaft.
Sie wissen, mir persönlich sind die Befristungsquoten, insbesondere bei jungen Leuten auch in der freien Wirtschaft noch zu hoch, aber es macht schon einen Unter