Protocol of the Session on February 1, 2012

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau, völlig richtig verstanden, Herr Schulte.)

sondern dass heute tatsächlich hier aufgrund des Gutachtens, das in Auftrag gegeben worden ist, der Kenntnisstand so ist, wir haben keinen Vertrag und wir haben vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel bestimmte Anforderungen vor dem Transport und für die Deponierung bestehen – das ist eine politische Entscheidung, Herr Kollege –, kein Interesse, dass diese Abfallstoffe auf dem Ihlenberg eingelagert werden. Das ist doch völlig legitim. Oder wollen Sie das jetzt absprechen?

Wenn man das einfach so sieht, dann kann ich das nur begrüßen, dass die Landesregierung dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat. Was wäre denn passiert, wenn das Gutachten nicht erstellt worden wäre? Dann wäre vor der Frage, dass wir gar nicht wüssten, ob eine Aufnahmegenehmigung durch die niedersächsische Landesregierung erteilt worden ist, dann wären möglicherweise diese Transporte gekommen und wir hätten es den Landräten vor Ort „überlassen“, sich mit den niedersächsischen Behörden auseinandersetzen zu müssen. Ich denke, allein vor dem Hintergrund – und da wird mir der Wirtschaftsminister sicherlich recht geben – ist es schon nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich wertvoll, dass dieses Gutachten vorliegt, weil es für die Rechtsposition auch der dann betroffenen Behörden Klarheit schafft, wie sie damit umgehen können.

Das Problem an der ganzen Sache – und deswegen komme ich jetzt noch mal auf die Pressemitteilung zurück, die Sie gemacht haben – ist doch ein anderes. Wir sind – und das muss man zugeben, das ist auch bedauerlich und das ist durch den Minister im Ausschuss eingeräumt worden –, was die Informationszugänglichkeit, was das Vertragsverhalten der IAG angeht, nicht unbedingt optimal informiert worden. Das ist kein Vorwurf – und das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –, den man an den Minister richten kann, das ist auch kein Vorwurf, den man in dem Zusammenhang an seinen Staatssekretär richten kann, es ist offensichtlich ein Vorwurf, den man an den Geschäftsführer der IAG richten muss, weil alle Kollegen, die bei dieser Ausschusssitzung dabei waren, werden es bestätigen können, der Geschäftsführer der IAG hat zum damaligen Zeitpunkt, als wir uns das erste Mal mit dem Thema beschäftigt haben, klipp und klar gesagt, dass es eine vertragliche Bindung der IAG für die Anlieferung dieser Gefahrstoffe geben würde. Das ist eine andere Voraussetzung und auf Grundlage dieser Voraussetzung haben wir die Landtagsdebatte hier geführt. Auch Sie haben aufgrund dieser Aussage die Landtagsdebatte hier in diesem Haus geführt. Das ist nämlich eine ganz andere Frage, ob wir zu dem Zeitpunkt noch hätten sagen können, wir wollen diesen Vertrag gar nicht abschließen oder ob wir fragen müssen: Wie gehen wir mit einem Vertrag um? Und wollen wir diese Abfallstoffe eventuell überhaupt nicht haben und unter welchen Voraussetzungen werden sie transportiert oder angenommen?

Jetzt sind wir alle zusammen klüger und das ist gut so. Und auch da – da beziehe ich den Minister mit ein – ist der Minister klüger, weil er inzwischen weiß, dass es diese Vertragsbeziehungen nicht gibt. Auch ich bin, was das angeht, klüger. Das sind Informationen, die uns allen zusammen vorher nicht vorgelegen haben. Jetzt wissen wir das, wir haben keinen Vertrag, und ich finde es sehr positiv, dass die Landesregierung die politische Entscheidung getroffen hat, dass diese Stoffe hier nicht angenommen werden. Das ist eine klare Aussage und die hat der Ministerpräsident von Anfang an getroffen.

Jetzt kommen wir zu Ihrem Antrag und zu Ihrer Pressemitteilung. Da sage ich in aller Deutlichkeit: Jetzt im Nachhinein zu versuchen, daraus noch Honig zu saugen und hier zu unterstellen, dass, wenn denn Transporte stattgefunden hätten, möglicherweise staatliche Stellen dieses Landes sich eventuell nicht ordnungsgemäß verhalten hätten,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das sind drei Konjunktive zu viel. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

das ist schon, ich hätte jetzt beinahe gesagt, schäbig.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was hätten Sie beinahe gesagt? – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen hätte ich das auch nur beinahe gesagt, Herr Kollege Suhr. Ich will ja keinen Ordnungsruf kassieren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das habe ich jetzt nicht verstanden. Was hätten Sie beinahe gesagt? – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass das schäbig ist.

Wenn ich dann Ihre Pressemitteilung dazu lese und damit die Kritik – und ich hoffe, dass die OZ Sie am 20.01. richtig zitiert hat, Herr Kollege Suhr, wenn ich Sie dann richtig verstanden habe mit Ihrem Zitat: „Hochgiftige Stoffe können nicht einfach ohne ausreichende Vorsorgemaßnahmen an Spiel- und Sportplätzen vorbei durch Städte und Gemeinden gefahren werden.“ –

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

an Frau Ministerin Schwesig verbinde, die zu diesem Zeitpunkt mit dem Transport dieser Stoffe, die noch gar nicht auf dem Weg hierhin waren, gar nichts zu tun hatte,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann frage ich mich doch, was diese Kritik eigentlich soll. Das kann doch nur eins bedeuten: Sie wollen jetzt ein Thema, auf dem Sie drei Monate lang geritten sind – zugegebenermaßen aufgrund eines Umstandes, dass die Information am Anfang nicht zutreffend war –, noch einmal nachkarten, obwohl Sie eigentlich sehen, dass dieses Thema zu Ende ist, weil, klare Aussage der Landesregierung, es keine Abfalltransporte nach dem Ihlenberg gibt. Damit ist für die Leute vor Ort das Thema zu Ende und eigentlich sollte es für Sie auch damit zu Ende sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, dann wäre das Thema bereits im November beendet gewesen.)

Ja gut, das Thema wäre auch im November beendet gewesen, wenn wir zu diesem Zeitpunkt, Frau Kollegin, gewusst hätten, dass es keinen Vertrag zwischen dem Ihlenberg und der Deponie beziehungsweise dem Transportunternehmen gibt. Wenn Sie damals so klug gewesen wären, Frau Kollegin, dann hätten Sie sich hier nur hinzustellen brauchen und sagen müssen, ich weiß, dass es keinen Vertrag gibt. Ich gebe das zu, ich habe das damals nicht gewusst, ich habe mich auf die Aussage des Geschäftsführers der IAG verlassen und normalerweise gehe ich davon aus, dass ein Geschäftsführer eines Unternehmens, egal wer der Gesellschafter ist, weiß, welche Verträge er hat oder nicht hat. Das sage ich hier ganz deutlich.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Man hätte ihn auch mal anfordern können.)

Ja, das ist geschehen im Nachhinein, Frau Kollegin. Sie wissen es doch selber,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was lehrt uns das Ganze?)

Sie sind doch auch mit dabei gewesen in den Ausschusssitzungen. Sie wissen doch selber, Sie sind entsprechend informiert, dass das geschehen ist.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ich war nicht in der Ausschusssitzung, aber das ist auch ganz egal.)

Und dann ist es im Nachhinein immer wieder dazu gekommen, dass das Ministerium eingeräumt hat, dass diese Unterlagen offensichtlich nicht vorliegen. Und auch das Gutachten geht davon aus – Sie führen es gleich am Anfang aus –, dass entsprechende Unterlagen offensichtlich nicht vorliegen. Also tun wir doch bitte alle miteinander nicht so, als ob wir vor drei oder vier Monaten den gleichen Kenntnisstand gehabt hätten, den wir heute haben.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber dann muss man sich mit vehementen Meinungsäußerungen zurückhalten, bis die Informationen vorliegen.)

Entschuldigen Sie mal bitte, das gilt doch dann im gleichen Moment auch für Sie. Da hätten Sie sich doch auch zurückhalten müssen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Jetzt kommen wir mal zu Ihrem Antrag.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Entschuldigen Sie bitte, Herr Suhr, nehmen Sie mir es nicht übel, wenn ich das so deutlich sage: Bei allem Respekt vor der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber ich glaube, das Verhalten der Landesregierung ist jetzt nicht abhängig davon, was die Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN entweder durch Pressemitteilung oder durch Anträge macht. Ich glaube, diese Landesregierung ist selbstbewusst genug, ihre Entscheidungen so zu treffen, wie sie das für richtig hält,

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Aufregung ist groß genug.)

unabhängig davon, was sie tut.

Aber jetzt lassen Sie mich doch noch mal auf Ihren Antrag eingehen: „Der Landtag stellt fest, dass sich die Landesregierung zu sehr auf die Genehmigungslage der niedersächsischen Behörden verlassen hat, obwohl ihr selbst oder untergeordneten Behörden Zuständigkeiten in der Genehmigungskette zufielen.“

Ich habe eben aus Ihren Ausführungen immer noch nicht gehört, welche Zuständigkeiten in der Genehmigungskette den Landesbehörden hier zugefallen sind. Dann zeigen Sie mir das mal, wo das für die Transportgenehmigung ist! Wir reden von dem Transport, nicht von der Deponierung, Herr Kollege Suhr. Und da können Sie dieses Gutachten durchblättern, da werden Sie das auch nicht finden. Deswegen – das habe ich eben schon ausgeführt – ist dieses Gutachten gerade so wichtig gewesen, weil erst vor dem Hintergrund dieses Gutachtens wären die Ordnungsbehörden überhaupt in der Lage gewesen, eventuell mangelhafte Transportgenehmigungen zu überprüfen. Das muss man dann auch zur Kenntnis nehmen.

Zum nächsten Punkt, dass der Landtag feststellt, dass das LAGuS beziehungsweise damit das Ministerium für Arbeit und Gesundheit seinen Kontroll- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Ich habe mich eben schon dazu geäußert, was ich davon halte. Ich kann wirklich nicht erkennen, wo an dieser Stelle das LAGuS, geschweige denn das Ministerium, entsprechenden Kontroll- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Das wird in Ihrem Antrag deutlich. Sie schreiben nämlich in Ihrem Antragstext, das Unternehmen IAG hätte die lose Schüttung des Asbests beantragen und die unverhältnismäßige Härte für das Unternehmen gemäß Paragraf 16 Gefahrstoffordnung begründen müssen. Mir ist nicht bekannt, dass ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Ist denn das Sozialministerium dafür zuständig?

Frau Ministerin Schwesig, jetzt nicken Sie einfach mal oder schütteln Sie mit dem Kopf, weil Sie nicht von der Ministerbank reden dürfen. Sagen Sie mir doch mal, ob Sie für die Antragstellung der IAG zuständig sind. Das halte ich für ein Gerücht. Sie hat, glaube ich, nicht genickt. Also wir nehmen das zu Protokoll, Frau Ministerin Schwesig hat mit dem Kopf geschüttelt. Das ist doch auch logisch.

(Zuruf von Ministerin Manuela Schwesig)

Und da müssen Sie sich doch wirklich überlegen, was Sie dort in Ihren Anträgen tatsächlich formulieren, und in dem Zusammenhang zu folgern, dass die Landesregierung leichtfertig mit der Gefährdung durch Astbestexpositionen ausgeht, das ist wirklich dreist.

(Torsten Renz, CDU: Hanebüchen!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund kommen wir dann zu dem letzten inhaltlichen

Punkt, wenn man da von inhaltlichen Punkten sprechen kann, das sogenannte Vorsorgeprinzip wäre nicht eingehalten worden. Was erwarten Sie denn jetzt von der Landesregierung? Die Landesregierung hat zu einem Zeitpunkt, wo Sie davon ausgegangen sind, dass es einen Vertrag zwischen der IAG über die Anlieferung dieser Asbeststoffe gegeben hat, ein Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten kann nur einen Zweck gehabt haben und hat nur einen Zweck gehabt, Möglichkeiten zu eruieren, unter welchen Voraussetzungen sollte es denn einen Vertrag geben, tatsächlich diese Asbestlieferung zu verhindern. Jetzt hat sich im Nachhinein herausgestellt, wir haben nicht mal einen Vertrag, umso besser, weil die rechtlichen Möglichkeiten dann auch weiter gehen.

Was für Möglichkeiten der Vorsorge hätten denn ansonsten getroffen werden können? Eine Vorsorgemaßnahme hätte die Landesregierung treffen können. Da gebe ich Ihnen möglicherweise recht, wenn Sie das meinen, es hätte einen grundsätzlichen Beschluss geben können innerhalb des Aufsichtsrates, innerhalb der Gesellschaft, dass entsprechende Asbestanlieferungen dort nicht angenommen werden sollen. Darüber kann man politisch diskutieren. Ich habe dazu meine Meinung gesagt, schon in den letzten Landtagsdebatten, weil das ist nicht nur eine Frage der Asbestanlieferung aus anderen Bundesländern, sondern das ist auch eine Frage der Asbestanlieferung aus dem eigenen Bundesland. Da kann man über die Frage eines Vorsorgeprinzips diskutieren.

Ansonsten komme ich jetzt auf das Zitat zurück, das Sie auf einer der letzten Landtagssitzungen vorgebracht haben, als Sie mich zitiert haben, als ich gesagt habe, ich erwarte von den niedersächsischen Behörden, dass sie mit der gleichen Sorgfalt die entsprechenden Genehmigungen et cetera erteilen, wie ich das von der eigenen Landesregierung erwarten würde. Ich hoffe, ich habe mich jetzt richtig zitiert. Sie wissen das besser, Sie haben es vorliegen.

Mehr kann man doch nicht erwarten, weil das ist doch das, was wir innerhalb eines Rechtsstaates, innerhalb eines verantwortungsbewussten Umgangs mit solchen Stoffen von allen Beteiligten erwarten können, dass die Gesetze, die vorgegeben sind, auch tatsächlich eingehalten werden müssen. Das Einzige, was man dann zum Beispiel als Deponiebetreiber machen kann, ist, zu sagen, wir wollen das grundsätzlich nicht, dann müssen wir das nicht als Sondermülldeponie führen, als Deponie der Deponieklasse III, dann müssen wir das anders einstufen. Dann müssen wir auch überlegen, wie wir mit unseren eigenen Abfallstoffen umgehen, oder aber wir müssen, wenn wir das nicht machen wollen, damit so umgehen, dass wir dann, wenn es tatsächlich einschlägig ist und die Situation eintritt, das Maximum an Vorsorge und Gesundheitsschutz auch für die Beschäftigen auf der Deponie durchführen können.

Also, Herr Kollege Suhr, bei allem Respekt – und das muss man den GRÜNEN auch zubilligen –, Sie haben sicherlich durch die Arbeit oder den Umgang mit diesem Thema die Fragestellung …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war großherzig.)

Nein, nein, nein, Frau Kollegin, wo Sie recht haben, haben Sie auch recht! Darum geht es mir doch gar nicht. Sie haben sicherlich im Ausschuss durch Ihre Fragestel

lung, auch hier im Landtag dazu beigetragen, dass man es hinterher gegenüber der Geschäftsführung der IAG konkreter nachgefragt hat. Das ist ein Defizit, das man gar nicht schönreden kann. Es ist so – und das erwarte ich auch von der Landesregierung –, dass in den Aufsichtsräten von Landesbeteiligungsgesellschaften auch die Aufsichtsräte entsprechende Kontrollpflichten aus- üben. Das ist doch überhaupt nicht das Thema. Wir sind alle zusammen im Rahmen dieses Prozesses etwas klüger geworden, was den Sachverhalt angeht. Aber das ändert doch nichts daran, dass man nicht aus falschen Voraussetzungen hinterher zu richtigen Ergebnissen kommt. Das funktioniert nicht. Jetzt sind wir alle zusammen klüger, dass die Voraussetzungen, die wir ursprünglich zugrunde gelegt haben, eben nicht richtig waren. Gut, und jetzt haben wir ein Ergebnis, mit dem die Bevölkerung um den Ihlenberg – und ich hoffe, auch Sie – dann entsprechend zufrieden sein wird.

Nur, diesen Antrag heute noch mal zu stellen, so nach dem Motto, ihr seid alle unverantwortlich im Umgang mit den Materialien gewesen, das ist dann doch etwas heftig. Ich glaube, den Respekt, den Sie sich möglicherweise auch bei der Bevölkerung oder bei den Betroffenen mit Ihrem Engagement zu dem Thema verschafft haben, werden Sie sicherlich mit dieser Art von Antrag dann entsprechend nicht weiter untersetzen können. – Danke schön.