Protocol of the Session on October 16, 2014

Am 1. Oktober dieses Jahres haben die norddeutschen Innenminister vereinbart, bei der Unterbringung von Flüchtlingen länderübergreifend zusammenzuarbeiten. Dafür wollen sie die Bundesregierung bitten, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Die Frage richtet sich an Sie, Herr Minister Caffier, ob hierbei auf Staatsverträge und damit auf parlamentarische Beteiligung verzichtet werden kann. Das wäre für mich ein wichtiger Tagesordnungspunkt für den Gipfel.

2. Abschiebestopp und Ebola-Virus

In Mecklenburg-Vorpommern sind laut Innenministerium aktuell zwölf Personen aus dem Ebola-Verbreitungs- gebiet ausreisepflichtig. Die Hansestadt Hamburg schiebt vorerst keine Flüchtlinge in Länder ab, in denen das Ebola-Virus wütet. Nach meiner Kenntnis können die Bundesländer einen Abschiebestopp offiziell für maximal ein halbes Jahr beschließen, danach muss das Bundesinnenministerium zustimmen.

3. Föderale Asylgesetzgebung

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Herr Ulrich Maly, beklagte im „Focus“ am 6. Oktober dieses Jahres, dass es gegenwärtig einen Flickenteppich von 16 verschiedenen Asylausführungsgesetzen gibt, die komplett unterschiedlich sind.

4. Standards der Unterbringung

Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel nimmt Nordrhein-Westfalen gegenwärtig 1,2 Prozent der Flüchtlinge auf, Mecklenburg-Vorpommern 2,1 Prozent. Nun stellen sich hier folgende Fragen: Wie steht es bei diesen quantitativen Unterschieden um einheitliche Standards der Unterbringung und des Wachschutzes? Wie steht es um ein einheitliches und transparentes Beschwerdemanagement, um Vorfälle melden zu können? Wissen die Flüchtlinge im gesamten Bundesgebiet, an wen sie sich wenden sollen, wenn so etwas passiert? Ist es zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen, dass Rechtsextreme wie die Nazis mit oder ohne Uniform in Asylheime gelangen? Durch welche Standards wird verhindert, dass ausländerfeindliche Ideologie aus der Position der Stärke gegenüber Schutzbefohlenen dem hässlichen Wort die grässliche Tat folgen lässt?

5. Neuordnung der Finanzbeziehungen

Auf Grundlage der Vereinbarung aus den 1990-Jahren prüft der Bund die Asylanträge und finanziert Integrationskurse der Flüchtlinge. Unterbringung, Verpflegung und ärztliche Versorgung werden von Ländern und Kommunen getragen. Aufgrund der Schieflage beziehungsweise der Überforderung der Länder und Kommunen hat man sich auf eine Änderung verständigt. Im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern soll auch über eine erweiterte Kostenübernahme durch den Bund gesprochen werden, jedoch erst vom Jahr 2019 an. Ich meine, liebe Kollegin

nen und Kollegen, das ist wegen der aktuellen Situation zu spät.

Soweit einige inhaltliche Punkte und Anregungen. Natürlich gehört viel mehr auf einen derartigen Gipfel. Fakt ist, wenn es richtig ist, was Innenminister Caffier sagt, dass also jetzt ein gesamteuropäisches Programm nötig ist, dann kann ein „Nationaler Flüchtlingsgipfel“ nicht falsch sein. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Dr. Al-Sabty, vielleicht erst die eine oder andere Ausführung, um eine Richtigstellung zu machen, wo Sie möglicherweise falsch informiert worden sind oder etwas Falsches gelesen haben. Ich habe gesagt, dass wir, wenn wir weiter Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpom- mern zugewiesen bekommen – und das werden wir –, alles dafür tun müssen, dass wir die Bevölkerung mitnehmen. Ich habe nicht gesagt, nur wenn die Bevölkerung bereit ist. Das ist ein großer Unterschied. Viele im Land tun das ja, wie die Bürgermeister, die im Vorfeld mit ihren Gemeindevertretern die aktuelle Situation besprechen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, die dezentrale Unterkünfte und zentrale Unterkünfte schaffen.

(Udo Pastörs, NPD: Das heißt, die Bevölkerung therapieren.)

Ich glaube, das werden wir gemeinsam auch weiterhin tun müssen. Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage ist, dass es natürlich ein Unterschied ist, ob Sie in Mecklenburg-Vorpommern sind oder in Hamburg. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kreise und kreisfreien Städte für den Vollzug zuständig und da kann man nicht einfach anordnen, jetzt wird dieser oder jener Akt nicht mehr ausgeführt. Aber ich habe alle Landkreise und kreisfreien Städte angeschrieben und habe gebeten, bis auf Weiteres keine Rückführungen in die Länder durchzuführen, in denen derzeit die Gefahr von Ebola besteht. Das wird von den Kommunen auch ausgeführt und deswegen haben wir also diese Maßnahme bereits durchgeführt.

Drittens haben wir eine norddeutsche Länderkonferenz gehabt, aber wir haben nicht vereinbart, dass Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Asylbewerber aus den Län- dern Hamburg oder Bremen aufnimmt. Das halte ich im Übrigen für eine schwierige Diskussion, die derzeit in Deutschland geführt wird, dass einzelne Bundesländer die Diskussion führen, wir könnten den Königsteiner Schlüssel mal auflösen und die Länder mit einer geringeren Bevölkerungsdichte mit einer höheren Asylbewerberrate bedenken.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich glaube, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe lösen müssen und nicht solche Diskussionen führen sollten, weil die wirklich zu schwierigen Diskussionen in den nächsten Wochen und Monaten führen.

Und ja, Sie haben recht, Deutschland ist ohne Zweifel ein reiches Land und Deutschland ist ein Land, das geprägt ist von hohen sozialen Werten, von christlichen Werten. Aus diesem Wertekanon heraus ergeben sich natürlich auch der Wunsch und gleichzeitig die Verpflichtung, dort humanitäre Hilfe leisten zu wollen, zu können, wenn sie notwendig ist. Leider wird diese Hilfe zurzeit und, wie wir alle, glaube ich, von den demokratischen Fraktionen meinen, in absehbarer Zeit sowie auch in den kommenden Jahren mehr denn je gebraucht werden. Schalten Sie abends die „Tagesschau“ an oder das „heutejournal“, ich glaube, da besteht wenig Zweifel in diesem Haus.

Deutschland wird seiner Verantwortung zur Hilfeleistung gerecht. Es nimmt gemeinsam mit Schweden derzeit fast die Hälfte aller Flüchtlinge auf, die in Europa Schutz suchen, oder andersherum: Zehn Länder nehmen derzeit in Europa in Gänze Flüchtlinge auf und 70 Prozent davon werden von vier Ländern aufgenommen. Im vergangenen Jahr wurden bis zum Herbst rund 330.000 Asylanträge in der EU gestellt, davon allein 77.500 in Deutschland. Am Jahresende hatten wir im letzten Jahr 109.000 Erstanträge. In diesem Jahr rechnen wir allein in Deutschland bis zum Jahresende mit circa 200.000 Erstanträgen. Die Zahlen zeigen, dass Deutschland sowohl seiner Mitverantwortung für das Menschenrecht auf Asyl als auch seiner solidarischen Verantwortung gegenüber den europäischen Mitgliedsstaaten in einem hohen Maß gerecht wird. Dazu leistet natürlich auch das Land MecklenburgVorpommern über den Königsteiner Schlüssel seinen Beitrag. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Kommunen und bei allen, die damit befasst sind – darauf komme ich auch noch mal zurück –, bedanken.

Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen ist es wichtig, die Strukturen für diese Hilfeleistung frühzeitig und rechtzeitig festzulegen. Dabei muss eins klar sein: Es stehen nicht unbegrenzte Mittel zur Verfügung. Wer das behauptet, ist naiv. Wer das behauptet, muss sich überlegen, ob er selbst nicht aus eigenen Mitteln Flüchtlinge aufnimmt

(Udo Pastörs, NPD: Bravo!)

und deren Unterhalt finanziert.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Ganz grundlegend muss …

(Martina Tegtmeier, SPD: Geht das denn nach dem jetzigen Recht?)

Bitte?

(Martina Tegtmeier, SPD: Geht das denn nach dem jetzigen Recht bei uns?)

Ich denke, theoretisch ja.

Ganz grundlegend muss darauf geachtet werden,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

ganz grundlegend muss darauf geachtet werden, dass das soziale System in Deutschland stabil bleibt, damit wir auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten davon profitieren und Hilfe leisten können. Aber ich glaube, darüber sind sich auch alle einig. Schon heute werden allein 50 Prozent des Bundeshaushaltes für Gesundheit, Soziales und Entwicklungshilfe veranschlagt. Sowohl der Bund als auch die Länder, auch Mecklenburg-Vorpom- mern, haben aber nicht umsonst Schuldenbremsen in ihrer jeweiligen Verfassung festgelegt. Es geht also jetzt darum, mit begrenzt vorhandenen finanziellen Mitteln die bestmögliche und die größtmögliche Hilfe zu leisten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

In Mecklenburg-Vorpommern sind für dieses Jahr allein für die Unterbringung – das führte ich ja in der letzten Sitzung schon aus – und die soziale Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen rund 50 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Das Land erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Aufwendungen vollumfänglich. Das ist gut und das ist auch richtig so. Das machen andere Länder anders. Ich möchte mich ausdrücklich beim Parlament und Ihnen dafür bedanken, dass wir diesen Weg hier gehen können.

Die Landkreise und kreisfreien Städte rechnen diese Aufwendungen monatlich spitz ab, wie wir das nennen, und erhalten diese nach entsprechender Prüfung auch vollumfänglich, also zu 100 Prozent erstattet. Es gibt also hier bei uns keine Pauschale. Bei Flüchtlingen wird nicht auf eine Pauschale reduziert, sondern diese Kosten können, müssen und werden in voller Höhe erstattet.

Frühzeitig hat sich das Ministerium für Inneres und Sport aufgrund des anhaltenden Zustroms von Asylbewerbern entschieden – nach Rücksprache mit dem Parlament, was ja beizeiten darauf gedrungen hat –, neben der zentralen Unterkunft in Mecklenburg-Vorpommern auch dezentrale Unterkünfte zuzulassen. Wir haben derzeit 20 Gemeinschaftsunterkünfte und fast genauso viele dezentrale Unterbringungen. Die Kommunen haben von dieser Regelung regen Gebrauch gemacht, und das entlastet uns auch derzeit in der Situation, die andere Länder eben nicht haben.

Zu den Vorkommnissen um die in jüngster Zeit im Zusammenhang mit NRW aufgedeckten Misshandlungen von Flüchtlingen durch Wachpersonal möchte ich ausdrücklich betonen, dass das Land Mecklenburg-Vor- pommern und die Kommunen an einem hohen Betreuungsstand interessiert sind und alles dafür tun, um möglichst einen hohen Betreuungsstand gewährleisten zu können. Dies ist bereits in den Leistungsbeschreibungen bei der Ausschreibung der Betreibung und Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften zum Ausdruck gekommen. So wird in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel Wachpersonal eingesetzt, das eine Berufsausbildung mit IHK-Zertifikat nachweisen muss. Außerdem wird in Mecklenburg-Vorpommern vor der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Es finden ein regelmäßiger Austausch und eine enge Zusammenarbeit der Betreiber und Wachunternehmen in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes mit den zuständigen Kommunen, insbesondere natürlich mit den Ausländerbehörden, den Sozialämtern und den Gesundheitsämtern statt.

Als Zwischenfazit möchte ich daher festhalten, dass ich keinen Anlass zu einer Neuregelung der Unterbringung

und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern sehe, auch nicht bei Geduldeten und ausländischen Flüchtlingen. Ich blicke vielmehr sehr positiv auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen, mit den Landkreisen und mit den verantwortlichen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Was bringt ein Flüchtlingsgipfel? Ich sage ganz ehrlich an der Stelle, ich habe für mich persönlich noch keine abschließende Meinung zu dem Thema gebildet. Ich habe aber natürlich die Sorge, dass es, wenn wir über einen Flüchtlingsgipfel reden – an dessen Ende oder Anfang, das kann man nun nehmen, wie man will –, in diesem Zusammenhang ausschließlich um Geld geht. Das halte ich für problematisch, das hat dann wenig mit Flüchtlingsgipfel zu tun. Da kann man auch gleich die Finanzer hinschicken und sagen, wir diskutieren über Finanzausgleich. Deswegen bin ich in der Frage gespalten, das sage ich ganz ehrlich, zumal die Gesetzlichkeiten für die Unterkünfte in den Ländern liegen, die kann auch nicht einfach der Bund an sich ziehen.

Der Ministerpräsident ist ja heute zur Ministerpräsidentenkonferenz gefahren, um genau über diese Situation zu sprechen. Der eine oder andere konnte das schon im Ticker nachlesen, wie sich die Ministerpräsidenten erst mal zum weiteren Verfahren verständigt haben. Der baden-württembergische MP hat sich dazu geäußert, auch dazu, welche Forderungen aufgemacht werden, die genau die Punkte, die Sie ansprachen, zu großen Teilen mit erfüllen. Ich selbst habe morgen eine Innenministerkonferenzsondersitzung zu der Thematik Asylbewerber einerseits und der Problematik Dschihadismus andererseits. Also wir befassen uns gleichermaßen mit diesen Problemen, und das sind ja alles von mir aus auch sogenannte kleine Flüchtlingsgipfel, denn alle, die Verantwortung tragen in diesen Fragen, reden darüber: Was können wir tun, um hier Lösungen für die Zukunft zu gewährleisten?

Ich habe, und ich bleibe dabei, bei vielen Diskussionen der letzten Wochen die Sorge, dass es immer wieder nur um das ging: Wer bezahlt das? Ist die Miete nicht zu hoch für dieses und jenes? Der Bund soll den Ländern mehr geben, damit die Länder den Kommunen mehr geben können. Ich kann diese Thematik natürlich nachvollziehen und bin auch dankbar für jeden zusätzlichen Euro, der unseren Landeshaushalt entlastet, den wir dann sozusagen, da wir die Vollkostenerstattung machen, möglicherweise auch wieder für andere Aufgaben einsetzen können.

Tatsächlich sind die Fragen – Sie haben sie selbst zum Teil längst aufgeworfen, und die halte ich für wichtig – aber zum einen im Rahmen der Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich zu diskutieren. Dies ist zwischen der Bundesregierung und den Ländern vereinbart und auf der letzten Bundesratssitzung durch eine Protokollerklärung im Zusammenhang mit Asylbewerberleistungen noch mal festgelegt worden, sodass dann auch Baden-Württemberg als grün regiertes Land zugestimmt hat. Wir müssen aber natürlich in erster Linie daran interessiert sein, dass es europäische Regelungen zur Bewältigung der stetig steigenden Flüchtlingszahlen geben wird. Wir müssen dazu kommen, dass die europäischen Abkommen hier umgesetzt werden, und zwar in Gänze und im vollen Wortlaut.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Noch mehr Abschottung.)

Deutschland kann diese Aufgabe mit Schweden und den andern beiden Ländern, die überwiegend aufnehmen, nicht alleine bewältigen. Es braucht die gerechte Verteilung auf alle Länder in Europa. Wir benötigen ein schnelleres Asylverfahren, damit wir den tatsächlich Betroffenen helfen können und nicht à la Blankensee erst nach einem Jahr zu einer Entscheidung kommen, wenn die Flüchtlinge oder Asylbewerber schon integriert sind. So kann ein Asylverfahren nicht funktionieren! Deswegen müssen Asylverfahren in Gänze auch schneller bearbeitet werden.

Die Benennung der sicheren Herkunftsländer ist sicherlich ein erster Schritt in die Richtung gewesen. Ferner gehört aber auch, auch das muss gesagt werden, der Mut zur konsequenten rückführenden Abschiebung dazu, wenn die Asylverfahrensentscheidung gefallen ist. Hier heißt es, die Not der Kriegsflüchtlinge muss an allererster Stelle stehen, um dort helfen zu können, wo ganz dringend Hilfe notwendig ist. Ich glaube, das ist auch hier innerhalb der demokratischen Fraktionen relativ unstrittig. Und es gehört dazu, die Menschen – das habe ich in der Tat gesagt und dazu stehe ich – vor Ort in die Gesamtproblematik mit einzubeziehen. Es sind vor allem die Menschen in der näheren Umgebung, auch der Unterbringung, die darüber entscheiden, wie willkommen sich Flüchtlinge hier in Deutschland fühlen.

Wer den Beitrag über Blankensee gesehen hat, diese Woche im „Nordmagazin“, der konnte sehen, wie viele Bürger im Ehrenamt – nicht in Blankensee, Entschuldigung, in Rostock im Zusammenhang mit