Protocol of the Session on October 16, 2014

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, warum glauben Sie eigentlich, stets den

Versuch machen zu müssen, politische Konkurrenten als nicht ganz helle darzustellen?

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Schauen Sie, der Verwaltungsbetrieb funktioniert so, dass es dort Juristen und Experten gibt, die Entscheidungsgrundlagen vorbereiten, die geprüft werden, wenn sie soweit sind, den Staatssekretär und die Hausleitung erreichen und dann entweder eine Zustimmung erfolgt oder nicht. Wenn Sie ernsthaft glauben, dass ich alleine von morgens bis abends die Tätigkeit verrichte, die meine fast 20.000 Mitarbeiter den ganzen Tag erledigen, dann bedaure ich, da muss ich Sie enttäuschen, das schaffe ich nicht,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist unsere Erwartungshaltung.)

sondern das ist der Sinn einer Verwaltung, da hat jeder seine Aufgabe.

Und Sie haben ja hier zur Frage 7 – oder nein, Entschuldigung –, zur Frage 5 ausgeführt bekommen, dass die entsprechenden Vorbereitungen durch die Mitarbeiter gerade getroffen werden. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Mitarbeiter dann aber auch alle Rechtsfragen sauber klären werden.

Sind die 20.000 Mitarbeiter Ihre persönlichen Mitarbeiter oder doch nicht eher Mitarbeiter des Landes?

(allgemeine Unruhe – Zurufe aus dem Plenum: Oh! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Frau Berger! Mein Gott!)

Die Frage brauchen Sie nicht zu beantworten.

Ich komme jetzt zur letzten Frage: Die Entfernungen der Spielstätten zwischen dem Theater Vorpommern und der Theatergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz betragen durchschnittlich über 80 Kilometer Luftlinie. Heute hatte der Kollege Reinhardt ja schon ausgerechnet, zwischen Neustrelitz und Putbus liegen 160 Kilometer. Dies führt zu einem entsprechenden Reiseaufwand. Sind dem Bildungsministerium erfolgreiche Theaterfusionen über so große Entfernungen hinweg in Deutschland bekannt und, wenn ja, welche?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, zunächst gibt es ein relativ erfolgreiches Modell in Schleswig-Holstein. Darauf habe ich bereits hingewiesen.

Die Hälfte der Entfernung.

Selbst wenn es das nicht gäbe, Frau Berger, selbst wenn es das nicht gäbe, würde Ihre Frage dazu führen, dass es nie wieder Fortschritt gäbe, denn wenn es irgendwas nicht gibt in der Welt – nach Ihrer Logik –, dann dürfte man auch nichts anderes machen, also keinen Schritt vorwärtskommen. Irgendeiner muss mal anfangen!

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut.)

Dann verweise ich noch mal darauf, dass es in Lübeck – obwohl es dort kein Ballett gibt – regelmäßig Ballett gibt, weil die Tänzer aus Kiel kommen und die Musiker aus Lübeck. Die arbeiten einfach zusammen und haben eine durchschnittliche Auslastung der Veranstaltungen von 97 bis 98 Prozent.

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, das sind auch nur 40 Kilometer, ne?)

Der Abstand zwischen Lübeck und Kiel ist etwa so groß wie der zwischen Neustrelitz und Greifswald, also insofern müsste es auch bei uns möglich sein, wollte ich damit sagen. Immerhin das.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Wenn Sie jetzt sagen, aber bis Putbus ist es so weit, dann schlage ich Folgendes vor – es ist ja vorgesehen, dass ein Schauspiel in Greifswald ansässig ist –, dass das Schauspiel aus Greifswald Putbus bespielt, und nicht das Schauspiel aus Neustrelitz, falls es das in Zukunft noch gibt.

Und welches Orchester?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Greifswald.)

So einfach wäre die Frage zu klären.

Dann ist ja die nächste Frage, die sich aus Ihrer Frage ergibt: Wie kann es eigentlich so etwas wie die Festspiele geben, die durch das gesamte Land reisen und höchst erfolgreich sind? Da habe ich solche Diskussionen noch nicht gehört, dass man nicht bereit ist, die letzten sieben Kilometer, die zwischen Neustrelitz und Greifswald über die Strecke zwischen Lübeck und Kiel hinausgehen, auch noch zu fahren. Und mir ist bekannt, Ihnen wahrscheinlich auch, dass das Kinder- und Jugendtheater Parchim nicht nur in Rostock spielt,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

sondern in Greifswald spielt und im ganzen Land spielt, und zwar im Übrigen sehr erfolgreich.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Vielleicht wäre es hilfreich, sich mit den Intendanten mal darüber zu unterhalten, wie die das schaffen. Ich nehme an, auch die nutzen einfach Transportmittel dazu, um von A nach B zu kommen. Herr Ott-Albrecht ist damit sehr erfolgreich, und der Abstand zwischen Parchim und Greifswald dürfte voraussichtlich größer sein als der zwischen Neustrelitz und Putbus.

Vielen Dank.

Ein Vergnügen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Danke, Herr Brodkorb. Danke, Frau Berger.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 21 erledigt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Prüfung der Unterfinanzierung im Bereich Kindertagesförderung, die Drucksache 6/3338.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Prüfung der Unterfinanzierung im Bereich Kindertagesförderung – Drucksache 6/3338 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

(Andreas Butzki, SPD: Gibt es auch mal neue Themen?)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gute Chancen von Anfang an, diesen Anspruch für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern mit Leben zu füllen, das ist Aufgabe und Herausforderung für uns alle, von der Politik bis zu den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort, die tagtäglich hervorragende Arbeit leisten. Davon konnte ich mich immer wieder bei meinen Besuchen vor Ort in den Kitas überzeugen.

Was wir als Politiker zur Unterstützung der Arbeit in den Kindertagesstätten beitragen können, sind gute Rahmenbedingungen für die Kinder, für Eltern und für das Personal in den Kindertagesstätten. Gute Rahmenbedingungen haben wir bei dem Angebot von Kindertagesstätten. Mit einer Betreuungsquote von 97 Prozent bei den Drei- bis Sechsjährigen sind wir wirklich gut.

Zu guten Rahmenbedingungen gehört aber nicht nur das Angebot an Kindertagesplätzen, sondern mit Blick auf die betreuten Kinder sowie die Erzieherinnen und Erzieher gehört vor Ort dazu vor allem die Qualität der Betreuung, die in den Kindertageseinrichtungen erbracht wird. Und da haben wir noch großen Nachholbedarf. Wir haben zwar im letzten Jahr im Rahmen der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes die Fachkraft-KindRelation im Kindergartenbereich gesenkt, was auch längst überfällig war, aber was nützt diese Senkung, wenn sie vor Ort nicht ankommt, weil die Betreuungsschlüssel zu knapp bemessen sind und so Ausfalltage von Erzieherinnen und Erziehern infolge von Krankheit, Urlaub, Fortbildung nicht ausgeglichen werden?

Gerade das hatte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im letzten Jahr für sich festgestellt. Eigentlich hätte es aus fachlichen Gründen im Krippenbereich eines Betreuungsschlüssels von 1,59 : 6 Kindern bedurft. Das Controlling im Landkreis stellte aber fest, dass dafür kein Geld vorhanden ist. Genau hieß es: Dies ist allerdings in der gegenwärtigen Finanzsituation des Landkreises, der Kommunen im Landkreis und der Personensorgeberechtigen nicht vollumfänglich realisierbar. Es blieb bei einem Betreuungsschlüssel von 1,2 : 6 Kindern.

Das ist nicht nur im Landkreis Mecklenburgische Seeplatte so, sondern das ist ein landesweites Problem in allen Kreistagen und Stadtvertretungen. Insofern stimmt es nicht, wenn Sie behaupten, dass die Standards im KiföG landesseitig vollumfänglich ausfinanziert seien. Und da hilft es auch nicht – und so wird es sicherlich heute wieder kommen –, wenn Sie auf die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger

der öffentlichen Jugendhilfe verweisen. Zum einen liegt die Gesamtverantwortung, ebenso die Finanzierungsverantwortung nach dem SGB VIII, auch beim Land. Und zum Zweiten: Würden die Landkreise und kreisfreien Städte für die Betreuungsschlüssel mehr Geld in die Hand nehmen und diese senken, so bedeutet das nicht nur mehr Ausgaben für Landkreise und kreisfreie Städte, nein, vor allem Eltern und Wohnsitzgemeinden müssten mal wieder mehr bezahlen, um eine bessere Qualität in den Kitas zu bekommen.

Bereits bei der Novellierung des KiföG im letzten Jahr, in der einige Verbesserungen bei der Qualität vorgenommen wurden, habe ich immer wieder betont, dass uns die besten Standards nichts nützen, wenn sie nicht ausfinanziert und so nur leere Worthülsen auf einem Blatt Papier sind.

Die Annahme der Unterfinanzierung im Bereich der Kindertagesstätten bleibt bestehen und wird immer wieder erhärtet. Ich möchte das anhand von Indizien festmachen. Zunächst einmal sind da die Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen im Rahmen der Anhörung zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes aus dem letzten Jahr 2013. Ich möchte nur einige Zitate nennen.

Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise sagte, und ich zitiere: „Das Land setzt für diese Maßnahme nach § 18 Abs. 3 KiföG M-V-Novelle erhebliche Finanzmittel ein. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Landesmittel für die neuen geplanten Fachkraft-Kind-Relationen nicht überall ausreichend sein werden...“

Erneut nach der Finanzierung zu Verpflegung und Fach- und Praxisberatung gefragt, kam auch hier die Aussage, dass die Zuweisungen nicht gänzlich auskömmlich seien.

Frau Professor Mönch-Kalina trug Folgendes vor, und ich zitiere wieder: „Bleiben die Landeszuweisungen so wie im Entwurf vorgeschlagen, wird sich eine schon bekannte Schwierigkeit weiter zeigen, dass nämlich die speziellen Landesmittel vor Ort nicht reichen und der örtliche öffentliche Träger und die Einrichtungsträger nicht flächendecken in der Lage sein werden, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.“

Der Städte- und Gemeindetag trug vor: „Angesichts der aktuellen Personal- und Sachkostensteigerungen erscheint die zweiprozentige Steigerung der Landesmittel zu gering.“

Die LIGA der freien Wohlfahrtsverbände berichtete, und ich zitiere wieder: „Die als Grundförderung ausgewiesenen für die Finanzierung der allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Verfügung gestellten Landesmittel in Höhe von 1.283,16 Euro sind zu gering.“ Zitatende.

Angesichts dieser niederschmetternden Kritik von allen Ebenen, die im Bereich der Kindertagesförderung tätig sind, mussten Sie doch mal auf die Idee kommen, dem nachzugehen. Ein Nachgehen in dem Sinn, dass sich die Landesregierung den gesamten Bereich Kindertagesförderung anschaut am Beispiel, wie vorgeschlagen, einer Modell-Kita? Nein, dies lehnten Sie ab und flicken hier und da mal nach, und auch nur dann, wenn die Landkreise mit einer Verfassungsklage drohen. Dann kommt es tatsächlich auch mal dazu, dass die Landesregierung nachsteuert, so, wie kürzlich bei der Änderung des Sozi

alhilfefinanzierungsgesetzes geschehen, wo den Landkreisen mehr Verwaltungskosten für die Elternbeitragsübernahme gewährt wurden.