Protocol of the Session on October 15, 2014

vorgetragenen Punkten, insbesondere von Frau Stramm und von Frau Gajek,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

im bisherigen Gesetzgebungsverfahren, also während der Ressort- und der sehr frühzeitigen und der vor allen Dingen auch sehr ausführlichen Verbandsanhörung –

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben wir aber leider nicht die Ergebnisse.)

haben wir vor allem positive und auch sehr konstruktive Rückmeldungen vernehmen können.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ihr als Regierungsfraktion.)

Die einzelnen Angehörten wenden sich ja in aller Regel direkt noch mal an alle Akteure des Landtages, nicht nur an die Regierungskoalition aus SPD und CDU,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na ja.)

sondern natürlich auch an die Oppositionsfraktionen. Alles, was wir bisher vernehmen konnten, macht deutlich, und das freut mich sehr, dass das Gesundheitsministerium und allen voran auch Ministerin Hesse den Novellierungsprozess des Rettungsdienstgesetzes bisher sehr transparent, sehr zielorientiert und vor allen Dingen sehr partizipativ gestaltet hat.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Und dafür möchte ich mich seitens der SPD

Landtagsfraktion an dieser Stelle ausdrücklich einmal bedanken,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nicht nur, weil ein gut gemachtes Gesetz natürlich uns Abgeordneten ein zügiges und konzentriertes parlamentarisches Verfahren ermöglicht, sondern natürlich auch, weil sehr viele, sehr wertvolle Hinweise der Praktiker in den Diensten, der Praktiker bei den Trägern und natürlich bei den Kostenträgern bereits aufgenommen worden sind. Und das zeugt von einem sehr guten, sehr vorbildlichen Miteinander zwischen der Landesregierung und allen Akteuren des Rettungsdienstes in MecklenburgVorpommern.

(Torsten Renz, CDU: Das war früher auch schon so.)

Weiterhin sehr gut und sehr konstruktiv, genau.

Meine Damen und Herren, die Novellierung unseres etablierten Rettungsdienstgesetzes sollte auch einmal Raum dafür bieten, sich natürlich mit dem Stand der Entwicklung auseinanderzusetzen, also einen Blick zurückzuwerfen. Und erfreulicherweise hat eine medizinische und technologische Weiterentwicklung in relativ kurzer Zeit dazu beigetragen, dass der moderne Rettungsdienst heute viel mehr zu leisten imstande ist als noch vor einigen Jahren.

Während es früher in erster Linie darum ging, am Notfallort möglichst umgehend zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus, in eine Einrichtung der Akutversorgung abzutransportieren, spielt heute die notfallmedizinische Versorgung vor Ort eine wesentlich größere Rolle, beispielsweise durch die bessere mobile Beatmung, durch die Möglichkeit, mobile Kardiogramme in besserer Qualität zu erstellen, durch neue Reanimationstechnik und auch durch verbesserte Narkosemöglichkeiten. Und diese Innovationen, nicht zuletzt eine deutlich bessere Koordinierung der verfügbaren Rettungsmittel beziehungsweise deutlich effektivere Schnittstellen bei der Übergabe von Patientinnen und Patienten, haben nicht nur die Versorgungsqualität gesteigert, sondern glücklicherweise auch die Sterblichkeit in Notfällen deutlich reduziert.

Meine Damen und Herren, schon mit dem derzeitigen Rettungsdienstgesetz gibt es natürlich eine klare rechtliche Grundlage für die Einsätze. Das ist gesagt worden. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, etwa durch die älterwerdende Bevölkerung, durch die Kreisgebietsreform, die Krankenhauslandschaft, die sich im Wandel befindet, oder den medizinischen Fortschritt muss das gegenwärtige Rettungsdienstgesetz angepasst werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft flächendeckend zur Verfügung steht. Darauf haben sich die SPD und die CDU schon im Koalitionsvertrag verständigt und darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes genauso wie die handelnden Akteure im Rettungsdienst selbst natürlich wie gewohnt verlassen.

Meine Damen und Herren, dementsprechend werden wir mit dem neuen Rettungsdienstgesetz eine große Vielzahl von Präzisierungen vornehmen und so für eine langfristig verlässliche und praktikable Systematik in der Notfallversorgung Sorge tragen. Viele Punkte sind schon angesprochen worden: der Rettungsdienst als eigenständiger Teil der medizinischen Versorgungskette, die Intensivtransporte als Fortführung der im Krankenhaus begonnenen intensivmedizinischen Versorgung, die Wasserrettung als Glied der Rettungskette als ein wichtiger Punkt, der eine besondere Bedeutung auch für den Wasser- und Badetourismus in unserem Bundesland hat. Und im Gegensatz zu Frau Stramm hören wir insbesondere von der DLRG äußerst positive Rückmeldungen zu dieser getroffenen Regelung.

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Gleichzeitig werden natürlich auch im Rettungsdienstgesetz Aspekte des Notfallsanitätergesetzes auf Bundesebene nachvollzogen und der Beruf des Notfallsanitäters als Ablösung des Rettungssanitäters beziehungsweise des Rettungsassistenten festgeschrieben.

Sehr erfreulich in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist, dass die Übernahme der Ausbildungskosten mittlerweile mit den Kostenträgern geklärt ist, eine wachsende Zahl an Notfallsanitätern bereits erfolgreich geprüft wurde und eine weitgehend zufriedenstellende Übergangsregelung zwischen den alten und den neuen Berufen gefunden wurde. Die gesetzliche Absicherung der ärztlichen Leiterin und des ärztlichen Leiters für den Rettungsdienstbereich ist angesprochen worden, ebenso wie die Regelung, dass die notfallmedizinisch tätigen Krankenhäuser an der Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten mitwirken sollen.

Die Regelungen zur Hilfsfrist, meine Damen und Herren, werden insgesamt realistischer, ohne dass sich für die hilfsbedürftigen Patientinnen und Patienten etwas ändern wird. Und darauf möchte ich an dieser Stelle noch einmal eingehen, weil unserer Auffassung nach gilt es, nicht nur die einzelnen Bestandteile, sondern das gesamte System der Hilfsfrist in den Blick zu nehmen.

Zunächst einmal bleibt die Hilfsfrist von zehn Minuten erhalten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bis!)

Neu ist, dass in der Tat die Stoppuhr für das jeweilige Rettungsmittel, wie zum Beispiel für einen Krankenwagen, dann zu laufen beginnt, wenn der Disponent oder die Disponentin in der Leitstelle die Entscheidung getroffen hat, welches Rettungsmittel überhaupt ausrücken soll, was übrigens allein aus einer Perspektive des gesunden Menschenverstandes Sinn macht, die Zeit, die ein Rettungsmittel braucht, also ein Wagen, um von A nach B zu kommen, die Zeit zu messen, von A nach B zu fahren, und nicht sozusagen einen anderen Zeitraum.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Behauptung, dass eine veränderte Bemessung dieses Zeitraumes dazu führen wird, dass die Disponentinnen und Disponenten in der Leitstelle erst mal anfangen,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auf eigene Faust sehr langwierige Gespräche zu führen, um den Zeitpunkt der Alarmierung hinauszuzögern, möchte ich einmal – und auch das haben meine Gespräche in den Leitstellen ergeben – vollständig zurückweisen. Ich bin sehr fest davon überzeugt, dass garantiert kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin einer Leitstelle durch diese Regelung auch nur eine Sekunde länger mit der Alarmierung eines Rettungsmittels warten wird,

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig. Alles andere ist eine böse Unterstellung. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

als bis zur Klärung des zugrunde liegenden Sachverhaltes notwendig ist. Hinzu kommt – und das ist für die gesamte Planung der Hilfefristsystematik äußerst relevant und vor allen Dingen auch für die gesamte Planung letzten Endes der Struktur der Wachen, der Leitstellen im Land –, dass durch die Träger der Rettungsdienste zukünftig keine weißen Flecken für besonders entlegene Orte aus der Statistik für die Hilfsfrist auskommentiert werden dürfen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und mehr noch – die Einhaltung der grundlegenden Hilfsfrist im Jahresdurchschnitt aller Einsätze wird ergänzt durch eine obere Grenze. Diese Regelungen werden dafür Sorge tragen, dass wir in MecklenburgVorpommern insgesamt auch in Zukunft über eine sehr leistungsfähige, zügige und ambitionierte Notfallrettung verfügen werden.

Abschließend möchte ich auch natürlich erwähnen die Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Hygiene. Ein

steigender Druck multiresistenter Keime macht klare Vorgaben auch in diesem Bereich erforderlich.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser erklärtes Ziel ist es und bleibt es, dass in unserem Bundesland eine hoch qualifizierte, eine dem aktuellen medizinischen und technischen Forschungsstand entsprechende Notfallversorgung auch in Zukunft flächendeckend gesichert bleibt, und ganz in diesem Sinne freue ich mich nun ebenfalls wie die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen darauf, den Gesetzentwurf in dem zuständigen Fachausschuss intensiv und konstruktiv zu beraten

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ob das immer Freude ist, Herr Barlen?)

und die Novelle bis zum Jahresbeginn 2015 zu beschließen. Die SPD-Fraktion steht selbstverständlich allen Beteiligten auch in der Zwischenzeit weiterhin zur Beratung in allen Einzelheiten zur Verfügung. Ich bitte um Überweisung. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3324 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 6/3289.

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/3289 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der letzten Landtagssitzung haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wir in einem gemeinsamen Antrag die Aussetzung der Umsetzung des Gerichtsstrukturreformgesetzes beantragt. An diese Debatte können Sie sich sicherlich noch erinnern. Die Koalitionsfraktionen lehnten diesen Antrag aus formellen Gründen ab, warfen uns vor, die Regierung zum Verfassungsbruch aufzufordern. Das sind Ablehnungsgründe, die aus unserer Sicht vorgeschoben worden sind, denn ohne Weiteres hätte die Regierung auf dem Verordnungswege die Aufgaben zum Beispiel des Amtsgerichtes Anklam, auch bei Umwandlung zu einer Zweig

stelle in Anklam, belassen können. Aber die entsprechenden Möglichkeiten wurden ganz bewusst nicht geprüft.

(Regine Lück, DIE LINKE: Leider, leider.)

Um Ihnen diese Argumente zu entziehen, haben wir unseren Dringlichkeitsantrag eingebracht, der nun heute aufgrund der Ablehnung in der letzten Landtagssitzung auf der Tagesordnung steht.