In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3362 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3386 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse, soweit er den Artikel 1 Nummer 1 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, diesem Änderungsantrag, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3386, soweit er den Artikel 1 Nummer 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, einigen Gegenstimmen aus der Fraktion der NPD und Enthaltungen aus der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU und Gegenstimmen der übrigen Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? –
Gut aufgepasst! Danke. Damit ist der Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3386 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse, soweit er den Artikel 3 betrifft. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3386, soweit er den Artikel 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen
Wer dem Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind Artikel 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung, nein, Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/3362 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/3362 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Hier- zu liegen Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE vor, über die ich zunächst abstimmen lasse.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3384 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3384 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3387 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3387 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/3362 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Ge
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) , auf Drucksache 6/3324.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG) (Erste Lesung) – Drucksache 6/3324 –
Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Birgit Hesse.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes lege ich Ihnen nunmehr mein erstes großes Gesetzgebungsvorhaben vor
und das zweite am heutigen Tage. Es geht um einen wichtigen Bereich, die Notfallrettung, von der wir alle wollen, dass sie möglichst reibungslos funktioniert.
Gleich nach meinem Amtsantritt habe ich zu diesem Thema viele Gespräche geführt, war in den Landkreisen unterwegs, habe Leitstellen besucht und etwas war klar: Das alte Rettungsdienstgesetz hatte sich zwar über die Jahre bewährt und die Basis für einen modernen und leistungsfähigen Rettungsdienst geschaffen, die Probleme aber, die sich in den vergangenen Jahren in der praktischen Arbeit des Rettungsdienstes bemerkbar gemacht haben, bedürfen einer rechtlichen Neuregelung.
Um das Gesetz zu verbessern und zu modernisieren, wurden viele konstruktive Anregungen aus der Fachwelt an uns herangetragen, die auch Eingang gefunden haben in den Entwurf, der Ihnen nunmehr vorliegt.
Aber wann novelliert man ein Gesetz, das einen Bereich regelt, der sich ständig verändert? Ich glaube, dass wir einen guten Zeitpunkt dafür gewählt haben, zum einen, weil uns Ende 2013 das Gutachten zur Hilfsfrist vorlag, und zum anderen, weil das Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten ist.
Was mich wirklich freut, ist, dass wir für diese Novelle so viel Zustimmung erhalten haben. In allen Gesprächen, Diskussionen und Beratungen mit Trägern, Leistungserbringern und Krankenkassen war der Tenor immer grundsätzlich positiv. Dass es immer Kritik an einzelnen Details gibt, liegt in der Natur eines Gesetzgebungsverfahrens.
Zwei prägende Trends galt es zu berücksichtigen, zum einen den viel zitierten demografischen Wandel in einer immer älter werdenden Gesellschaft, gleichzeitig erhöht sich die Zahl der Rettungsfälle und das wiederum kostet dann auch mehr Geld. Gleichzeitig muss die Entwicklung auch Ansporn sein, den Rettungsdienst bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, schließlich ist er ein wichtiges Stand-
Zum anderen hat sich die Krankenhauslandschaft verändert, hoch spezialisierte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind an bestimmten Krankenhäusern konzentriert. In der Folge müssen Notfallpatienten häufig zuallererst in diese Häuser eingewiesen werden. Das führt mitunter zu längeren Wegen für den Rettungsdienst und auch zu einem Mehr an Verlegungen. Allein das stellt auch erhöhte Ansprüche an die Disponenten in den Leitstellen, sodass das Personal hier gesondert qualifiziert und fortgebildet werden sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige wesentliche Punkte des Gesetzes eingehen. Den prominentesten Part hat sicherlich die Hilfsfrist. Das ist nicht verwunderlich, schließlich geht es darum, wenn jemand in Not geraten ist, dass er schnell mit Hilfe rechnen kann. Die Zeitvorgabe von zehn Minuten bleibt erhalten, allerdings die Hilfsfrist beginnt künftig nicht mehr, wenn der Disponent in der Leitstelle den Hörer abnimmt, sondern dann, wenn er das geeignete Rettungsmittel alarmiert.
Zugleich fallen aber mit dem neuen Gesetz die sogenannten Sondergebiete weg. Das heißt, abgelegene Einsatzorte, die auch unter optimaler Bedingung nicht innerhalb von 15 Minuten zu erreichen sind, werden bei der Auswertung der Hilfsfristerfüllung nicht mehr außer Acht gelassen. Indem die sogenannten weißen Flecken auf der Rettungslandkarte verschwinden, verbessern wir die Versorgungsqualität auch und gerade im ländlichen Raum. Betrachtet man beides zusammen, arbeiten wir auch in Zukunft mit einer Hilfsfrist, die sich im Ländervergleich wirklich sehen lassen kann. Start und Dauer dieser Hilfsfrist haben wir nicht in meinem Ministerium ersonnen, sondern sie auf der Grundlage der Hilfsfristauswertung der letzten Jahre und des bereits erwähnten Gutachtens definiert und an die Praxis angepasst.
Sehr geehrte Damen und Herren, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind neue Heilberufe für die Arbeit im Rettungsdienst. Zukünftig, nach einer angemessenen Übergangszeit von zehn Jahren, sollen sie die bisher den Rettungsassistenten zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist umfangreicher und dauert entsprechend drei anstatt zwei Jahre. Von diesem Mehr an Qualifikation versprechen wir uns auch ein Mehr an Qualität, die im Fall der Fälle Leben retten kann. Dementsprechend haben wir die Regelung zur personellen Besetzung der Rettungsmittel und der Arbeitsplätze des Rettungsdienstes in den integrierten Leitstellen angepasst.
Mecklenburg-Vorpommern hat es innerhalb eines halben Jahres bewerkstelligt, die Rahmenbedingungen für die Notfallsanitäterausbildung zu schaffen. Zum gerade begonnenen Ausbildungsjahr haben zwei Schulen mit der Ausbildung von 14 beziehungsweise 16 Teilnehmern begonnen. Eine weitere Schule hat bereits im Frühjahr mit einer Ausbildung für die Bundeswehr begonnen. Für Ausbildung und Prüfung waren umfangreiche Regeln zu erarbeiten und die Finanzierung der Ausbildung abzusichern. Wir konnten die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Finanzierungszusage bewegen, die schon in diesem Jahr und damit vor Inkrafttreten des Gesetzes gilt.
Eine Lücke im alten Gesetz gibt es mit Blick auf die Wasserrettung. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Wasserrettung mit aufzunehmen in die Rettungskette und so auch die Vereinbarung von Kostenpauschalen gesetzlich zu regeln. Vorbild ist hierbei die bewährte Regelung unseres Nachbarlandes Brandenburg. Das gilt ausschließlich für lebensrettende Maßnahmen und nicht etwa für die Badeaufsicht. Auch diese Neuerung hat uns die Praxis in den Block diktiert, schließlich lässt der Rettungsschwimmer niemanden hilflos im Sand liegen, wenn er ihn aus dem Wasser gezogen hat. Ob und wann ein Notarzt aber am Strand, auf der Autobahn oder an einem anderen Einsatzort eintrifft, hängt schlicht und ergreifend auch davon ab, wie viele Notärzte überhaupt zur Verfügung zu stehen.
Um die notärztliche Versorgung sicherzustellen, wollen wir die Krankenhäuser verpflichten, bei Bedarf dem Träger des Rettungsdienstes Notärzte zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür werden ihnen dann in angemessener Höhe erstattet. Sie sollen außerdem ihre Ärztinnen und Ärzte anhalten, die Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ zu erwerben, und ihnen ermöglichen, an den hierfür erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Mit diesen Regelungen wollen wir dazu beitragen, ausreichend notärztliches Personal für den Rettungsdienst zu gewinnen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein letzter Punkt, den ich hier ansprechen möchte, sind die Neuregelungen zur Hygiene. Um insbesondere die Ausbreitung multiresistenter Krankheitserreger zu verhindern, haben wir klare Regelungen für den Transport von Patientinnen und Patienten mit Infektionskrankheiten in das Gesetz aufgenommen und somit verbindliche Vorgaben auch für den Rettungsdienst vorgenommen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich über diesen Gesetzentwurf, weil ich sicher bin, dass er eine echte Weiterentwicklung ist. Und ich hoffe, es bedarf keines Blaulichteinsatzes, Sie davon zu überzeugen. – Vielen herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dass die Landesregierung endlich den Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes vorlegt, ist gut. Wie Sie wissen, fordert die Linksfraktion das seit Langem. Daher hatten wir im Mai hier den Antrag gestellt, das neue Gesetz schneller vorzulegen, aber zumindest sollte die Regelung der Wasserrettung und die Ausbildung der Notfallsanitäter
vorgezogen werden. Das wurde bekanntlich leider mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ich sage bewusst „leider“, denn durch die Ablehnung unseres Antrages verging ein weiterer Sommer und eine Tourismussaison ohne Regelung.