Dann zitieren Sie wieder wahllos, wahllos aus irgendwelchen anderen Regionen Europas, Dänemark. Wir haben die Verantwortung in Mecklenburg-Vorpommern, und hier in diesem Lande werden die höchsten Tierschutzstandards, die wir in Deutschland, in Europa haben, umgesetzt. Das nehmen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Landkreise ernst. Dann noch zu sagen, wir müssen härter durchgreifen, wir müssen mehr kontrollieren – wir kontrollieren!
nehmen – da haben Sie doch heute Ihre Schlagzeile bekommen, dass wir scharf kontrollieren, oder etwa nicht? Da ist täglich ein Mitarbeiter aus unserer Landesverwaltung, um sich nur mit diesem Thema dort zu beschäftigen. Meinen Sie, mir macht das Spaß? Ich würde dem am liebsten auch unverzüglich die Tierhaltung untersagen. Aber es gibt nun mal zum Glück in Deutschland Gesetze und wir leben in einem Rechtsstaat und daran haben Sie sich genauso zu halten. Deswegen finde ich es abscheulich, was Sie in Ihrer Presseerklärung schreiben, Herr Suhr. Ich bitte Sie inständig darum, das zu überprüfen.
Wenn das nicht unverzüglich dort verschwindet, werde ich heute noch die Staatsanwaltschaft bitten, die Ermittlungen aufzunehmen.
Das passt natürlich nicht mehr ganz zum Thema, weil Sie ein bisschen länger geredet haben. Es geht um das Thema
und „überzählige Ferkel“. Ist es nicht eine Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für den Betrieb? Wir haben ja einen Wirtschaftsbetrieb
Sie haben die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Sie haben keine Möglichkeit, hier Erläuterungen zu geben und den Hintergrund Ihrer Frage darzustellen. Eine präzise Frage haben Sie gestellt, und der Minister kann die beantworten.
Ja, also ich vermute, dass ich die Frage richtig verstanden habe. Und wenn Sie sich damit auseinandersetzen, bitte machen Sie es! Fahren Sie auf den Arche-Hof nach Kneese! Dort gibt es die
Rote Husumer, da habe ich mal die Patenschaft übernommen. Können Sie sich vorstellen, warum? Wegen der Roten Husumer.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut.)
Wenn Sie sich diese Rasse mal anschauen – das können Sie auch gern im Internet machen – dann würden Sie wissen, wie viele Zitzen die haben. Die ist vom Aussterben bedroht, die hat 2 mal 8 – ist 16. Sehen Sie, das heißt, die Natur ist genial. Aber dazu kann ich nur eins sagen: Sie müssen sich einfach mit dem Thema mehr befassen! Lassen Sie uns gemeinsam den Weg antreten!
mit Wissen aufzurüsten. Aber ich nehme immer wieder zur Kenntnis, dass Sie gar nicht bereit sind, das überhaupt in Anspruch zu nehmen. Tut mir leid.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3261. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –
Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3261 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, NPD und einer Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 6/3289 ein Gesetzentwurf zum Thema „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Gesetzentwurf erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, die Aufnahme des Gesetzentwurfes zum Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz auf der Drucksache 6/3289 auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
In der gestrigen Debatte haben Sie deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Justizministerium an das vom Landtag beschlossene Gesetz gebunden ist. Die Umsetzung wird am 6. Oktober dieses Jahres mit der Umwandlung des Amtsgerichtes Anklam zu einer Zweigstelle beginnen. Dies ist die letzte Landtagssitzung vor Inkrafttreten des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass die Umsetzung um zwei Jahre verschoben wird.
Die Behandlung ist dringend erforderlich, damit nicht bereits jetzt vor einem möglichen Volksentscheid Tatsachen geschaffen werden. Diese Aufschiebung ist auch aus Respekt vor den vielen Bürgerinnen und Bürgern geboten, die bisher das Volksbegehren unterstützt haben. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde am 9. Oktober letzten Jahres verabschiedet. Ganze fünf Monate später begannen der Richterbund und der Verein „Pro Justiz“ eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren. Dass es mehr als 100.000 Unterschriften werden, war schon frühzeitig abzusehen, inzwischen sind es fast 120.000,
(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Das wurde gestern noch angezweifelt.)
Zugleich wird aber an dieser Zeitschiene auch deutlich, dass die Opposition hinreichend Zeit hatte, sich zu überlegen, welche demokratischen und rechtlich möglichen Alternativen sie ergreifen wird. Offensichtlich hat man sich für den falschen Weg entschieden, denn der eingebrachte Antrag auf Drucksache 6/3250 sah vor, die Landesregierung zu einem offenen Rechtsbruch auf- zurufen.