Planungen haben wir, aber es gibt derzeit keine zwingende Notwendigkeit, solange sich die Zahlen nicht anders entwickeln. Dazu sind wir auch in Gesprächen mit den Landkreisen. Wir haben am Montag die Dezernenten der zuständigen Landkreise bei uns im Haus gehabt, um uns über die weiteren Entwicklungen und mögliche Standorte abzustimmen. Aber derzeit gibt es keine festen Planungen und auch keine vertraglichen Bindungen.
Da es Planungen sind und es dazu bisher keine Vereinbarungen gibt oder auch Festlegungen, bleibt das derzeit nur im Gesprächsstadium.
Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der NPD Herrn Pastörs. Bitte schön.
… ähnlich wie in Hamburg, wo kürzlich ein Hotel für 4 Millionen gekauft wurde, um Asylanten unterzubringen, Ähnliches auch hier in Mecklenburg-Vorpommern …
Wir haben uns in MecklenburgVorpommern sehr zeitig entschieden, zentrale und dezentrale Unterbringungen vorzunehmen, was sich jetzt dahin gehend positiv auswirkt, dass man auf solche Ausweichsituationen wie Hotels oder Zeltlager derzeit nicht angewiesen ist. Es ist derzeit nicht in der Planung, auch wenn es in einem Landkreis einmal eine solche ansatzweise Überlegung gegeben hat, dass wir Hotels oder ähnliche Einrichtungen als Asylbewerberunterkünfte umnutzen.
Zweite Zusatzfrage, wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin: Welcher Landkreis war das, wo darüber nachgedacht wurde, eventuell so zu verfahren?
Einen Moment! Herr Fraktionsvorsitzender Pastörs, laut unserer Geschäftsordnung Paragraf 65 ist das Kommentieren der Antwort der Landesregierung unzulässig.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das lernt der nie. – Martina Tegtmeier, SPD: Das interessiert ihn nicht.)
Ich komme jetzt zurück auf unsere Vorlage und rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infra
struktur und Landesentwicklung und bitte dazu den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 2 und 3 zu stellen.
2. Wie weit ist die Landesregierung mit ihren Arbeiten am Landesenergiekonzept fortgeschritten und wann wird das Ergebnis dem Landtag vorgelegt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Jaeger! Der Entwurf für das Landesenergiekonzept, basierend auf den Entwürfen des Landesenergiebeirates, ist von mir als Minister zwischenzeitlich einmal komplett durchgearbeitet worden, insbesondere in der Sommerpause. Hierbei habe ich mich im Schwerpunkt, das war mir vor allem wichtig, auf die durch die Novellierung des EEG notwendig gewordenen Anpassungen konzentriert. Ich habe es für wenig sinnvoll gehalten, wenn wir aufgrund der EEG-Reform überholte Textpassagen darin stehen lassen. Das war also im Konzeptentwurf relativ umfangreich zu redigieren.
Die von mir vermerkten Anregungen habe ich den Kolleginnen und Kollegen während meiner Urlaubszeit in die Hand gedrückt. Auch dort sind zum Teil Urlaubsphasen, gleichwohl haben sie es jetzt weitgehend eingearbeitet und sehen selbst noch mal den Entwurf, doppelt hält besser, mit dem gleichen Ziel durch. Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Wochen diesen nicht nur unerheblich überarbeiteten Entwurf noch mal in die Ressortabstimmung geben werden. Das wird erforderlich sein. Danach beabsichtige ich, mit dem Konzept auf den Landtag, seine Gremien und vor allem auf die Öffentlichkeit zuzugehen. Wenn ich jetzt einen Zeithorizont nach hinten nenne, dann nenne ich einen sicheren: zum Jahresende, bin ich mir sicher. Ich hoffe, dass wir es vorher schaffen.
3. Wann wird die Landesregierung – wie von ihr angekündigt – die gutachterlichen Grundlagen, die von ihr zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) herangezogen wurden, sowie eine Dokumentation der vier Regionalkonferenzen veröffentlichen und ist geplant, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingereichten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Das im Landesraumentwicklungsprogrammentwurf ganz ausdrücklich mit der Fußnote im Zusammenhang mit der Festlegung von marinen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergieanlagen zitierte Gutachten steht auf der Homepage des Ministeriums. Wenn Sie es suchen wollen, finden Sie auf der Startseite unseres Hauses rechts eine Reihe von Buttons. Einer davon ist ganz ausdrücklich die Landesplanung und mit dem zweiten Button gelangen Sie dann zu weiterführenden Informationen zur Fortschreibung des LEP, wo auch dieses Gut
Derzeit prüfen wir außerdem, welche weiteren Informationen – das sind nicht nur Gutachten, sondern verschiedenste Stellungnahmen, da müssen wir sehr genau abschichten und uns zum Teil auch zunächst mit den Absendern rückkoppeln, ob sie das als interne Stellungnahme verstehen oder ob es veröffentlichungsfähig ist –, die nicht unmittelbar mit Festlegungen im LEP zu tun haben, also nicht in der Fußnote zitiert sind als Quelle, veröffentlicht werden können.
Der dritte Punkt: Die Dokumentation zu den Regionalkonferenzen werden wir in Kürze an gleicher Stelle veröffentlichen. Das haben wir zum Teil externalisiert, wir versuchen, es auch ein bisschen zu systematisieren. Das, was wir Ihnen vorlegen, soll auch ein Stück weit nachvollziehbar bleiben.
Und die Originalstellungnahmen, das ist Ihr vierter Ansatzpunkt, des Beteiligungsverfahrens dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einfach so eins zu eins ins Netz gestellt werden. Mit dem Beginn der zweiten Beteiligungsstufe wird dann aber eine sogenannte Abwägungsdokumentation, also eine Darstellung, was ist eingewendet worden, wie sind wir damit umgegangen, im Internet einsehbar sein, die allerdings deutlich anonymisiert die Rückkopplungen aus der ersten Stufe wiedergibt und versucht zu vermeiden, auch wenn kein Name dahintersteht, dass man schon aus dem Argument erkennen kann, wo es zwingend herkommen muss. Das wird dann aber vermutlich erst im kommenden Jahr sein, wenn die zweite Beteiligungswelle beginnt.
Ich bin gerade informiert worden, dass die Fraktion der NPD beantragt hat, die Fra- ge 8 an die Justizministerin schriftlich beantworten zu lassen. Die Justizministerin nickt, dann wird das so erfolgen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus und bitte hierzu die Abge- ordnete Frau Dr. Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Frage 9 zu stellen.
9. Führt das nun doch durchzuführende Raum- ordnungsverfahren für die Deponie Ramelow zu einer Aussetzung beziehungsweise gar einer Rücksetzung des gesamten Verfahrens?
Auch Ihnen einen herzlichen guten Morgen, Frau Dr. Mignon Schwenke! Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat als oberste Landesplanungsbehörde entschieden, dass für die Deponie Ramelow ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Planungsfeststellungsbehörde besitzt seit August davon Kenntnis. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Staatlichen Amtes, darüber zu befinden, ob es vor diesem Hintergrund das anhängige Planfeststellungsverfahren aussetzt. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen.
Ja, das sind unabhängige Berater. Wir werden nachfragen, wann sie es vorhaben. Ich würde Sie dann darüber informieren.
Ich bitte nun den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 10 zu stellen.