(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Also ich werde hier beleidigt und muss mich auch noch rechtfertigen dafür?! Also das finde ich schon sehr, ja …)
Nein, Herr Dr. Nieszery, ich trete in keine Diskussion mit Ihnen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie sich entsprechend der Geschäftsordnung hier verhalten sollen. Ich bin nicht mehr in der Lage, die Rede von Frau Borchardt zu verfolgen, weil Ihre Zwischenrufe Dimensionen angenommen haben,
dass die Rednerin im Saal nicht mehr zu verstehen ist. Sollten Sie sich nicht an meine Anweisungen halten, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Sie ermöglichen den Menschen, an politischen Geschehnissen mitzuwirken, und steuern einer Politikverdrossenheit entgegen. Sie zeigen den Menschen, dass sie von der Politik ernst genommen werden, und deshalb sollten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sich genau überlegen, wie Sie mit solchen Bestrebungen umgehen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist es überaus schwierig, eine so große Anzahl an Stimmen zu sammeln. Das liegt an der Struktur des Landes und an den großen Distanzen. Ich kann Ihnen versichern, dass es wesentlich mehr Menschen gibt, die die Listen unterschreiben würden, wenn man sie denn erreichen würde. Die Dunkelziffer an Unterstützern liegt also deutlich höher. Vergessen Sie ebenfalls nicht, dass die Regierung alles unternommen hat, um das Volksbegehren zu torpedieren, angefangen damit, dass die Unterschriftenlisten nicht in den Gerichten ausgelegt werden durften, bis hin zum letzten Maulkorberlass des Justizministeriums.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bedenken Sie das bitte, wenn Sie dieses Volksbegehren bewerten. Die Menschen im Land wollen diese Reform nicht. Sie haben genug von den Reformen.
Der Staat zieht sich aus der Fläche zurück, das merken die Menschen. Sie fühlen sich gegenüber den Menschen in den Oberzentren als Menschen zweiter Klasse. Offenbar will das Land ihnen gegenüber nicht mehr alle Elemente der Daseinsvorsorge vorhalten, die es für die Menschen in den Oberzentren vorhält. Und dann fragen die Menschen uns immer nach den Motiven der Reform.
So viel kann ich Ihnen sagen: Viele glauben ja, dass entgegen der Aussagen der Regierung doch Geldeinsparungen der treibende Keil sind. Ehrlicherweise muss ich auch sagen, dass es Menschen gibt, die für eine Reform sogar ein wenig Verständnis hätten, wenn tatsächlich Geld gespart werden würde.
Allerdings wird es jetzt schon sehr deutlich, dass unsere großen Befürchtungen im Gesetzgebungsverfahren,
Ich denke nur an die Aussagen des Amtsgerichtsdirektors von Wolgast, Herrn Hennig, zurück. Ich fragte ihn in der Anhörung, ob er die vom BBL veranschlagten Kosten von gut 1 Million Euro für das neue Grundbuchamt in Greifswald für realistisch hält. Herr Hennig, erinnern Sie sich bitte, hatte da nämlich erst kürzlich in Wolgast selbst eines erhalten, deshalb meine damalige Frage. Herr Hennig war der Meinung, dass 1 Million keineswegs reichen würden und die Kosten wohl eher das Drei- bis Vierfache betragen werden, also 3 bis 4 Millionen Euro. Die Justizministerin widersprach damals Herrn Hennigs Ausführungen damit, dass er von solchen Dingen keine Ahnung hätte
und sich lieber auf die Rechtsprechung konzentrieren solle. Sie vertraue da lieber den Ausführungen ihrer Mitarbeiter vom BBL.
Nun ja, zwischenzeitlich schätzen auch die verehrten Mitarbeiter des BBL die Kosten in Greifswald auf etwa 3,3 Millionen Euro – und das ist nur ein Beispiel. Die Liste der Kostenfaktoren ließe sich beliebig fortsetzen.
Meine Damen und Herren, ich kann nur davor warnen, mit der Umsetzung der Reform am 6. Oktober zu beginnen. Meine Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen namentliche Abstimmung. Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das ist schon ein starkes Stück,
wenn die Opposition der Landesregierung vorwirft, mit der Umsetzung eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes das dagegen gerichtete Volksbegehren zu unterlaufen. Damit macht sie sich einen Vorwurf zu eigen, den schon der Vorsitzende des Richterbundes in einer Presseerklärung vom 5. September 2014 erhoben hat, in der er ausführt – Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung –: „Wenn der Ministerpräsident und die Justizministerin die Gerichtsreform jetzt einfach weiterlaufen lassen, … missachten sie nicht nur das Votum der Bevölkerung,“
„sondern auch das verfassungsrechtliche Institut des Volksbegehrens.“ Zitatende. Und das von unseren Richtern – eine Aufforderung zum Verfassungsbruch!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das kann doch nicht wahr sein!)
Gegen die Verfassung verstoßen würde ich, wenn ich der Forderung nachkäme und die Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes aussetzen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur unseren Richtern, sondern auch Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, sollte die Verfassungsrechtslage bekannt sein. Ich will sie aber gerne noch mal wiederholen: In Übereinstimmung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es in Artikel 4 der Landesverfassung, und jetzt hören Sie bitte zu: „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Mit anderen Worten: Unsere Verfassung verpflichtet die Landesregierung zwingend, das vor knapp einem Jahr beschlossene und danach im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündete Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz dem Zeitplan entsprechend umzusetzen. Noch einmal: Würde die Umsetzung mit Blick auf ein laufendes Volksbegehren ausgesetzt oder verzögert, wäre gerade dies ein Verfassungsverstoß.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und jetzt könnte man den Antrag ganz schnell zurücknehmen.)
Das rechtsstaatliche Verfahren für ein Volksbegehren ist in Artikel 60 der Landesverfassung und dem Volksabstimmungsgesetz geregelt. Ich denke, Sie kennen alle die Verfahrensschritte, ich will sie aber auch noch mal nennen: Der Antrag auf Zulassung ist dem Landtag zu unterbreiten und muss insbesondere Unterschriften von
mindestens 120.000 Wahlberechtigten beinhalten. Im nächsten Schritt hat die Landeswahlleiterin über die Zulässigkeit des Volksbegehrens zu entscheiden. Sie hat insbesondere zu prüfen, ob 120.000 Unterschriften gültig sind. Wird der Antrag auf Zulassung positiv beschieden, muss das Volksbegehren in der zeitlich nächstmöglichen Landtagssitzung behandelt werden. Lehnt der Landtag den vorgelegten Gesetzentwurf ab, wird ein Volksentscheid durchgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Sie nicht belehren, aber eines ist deutlich: Dem Verfassungsgesetzgeber war durchaus bekannt, dass dieser Verfahrensgang Zeit in Anspruch nimmt, schließlich hat er schon gar keine Frist bestimmt, binnen der die erforderlichen Unterschriften einzureichen sind. Schon deshalb ist es konsequent und zwingend, dass das Gesetz weder einem Volksbegehren an sich aufschiebende Wirkung beimisst,
Vielmehr hat der Verfassungsgeber bewusst in Kauf genommen, dass ein Gesetz während des laufenden Verfahrens in Kraft tritt und umgesetzt wird. Dies ist im Übrigen kein Sonderfall, sondern der Normalfall,
denn die meisten Gesetze treten bereits mit ihrer Verkündung in Kraft, bis zu der ein Volksbegehren regelmäßig überhaupt noch nicht eingeleitet sein kann.