Protocol of the Session on July 3, 2014

und ich mich auf das Votum des Plenums beziehen möchte, ob wir diese Auszeit durchführen oder nicht. Ich frage also: Wer ist der Meinung, dass diesem Antrag auf eine 20-minütige Auszeit zugestimmt werden soll, den bitte ich um sein Handzeichen. –

(Michael Andrejewski, NPD: Überraschung!)

Wer stimmt dagegen? –

(Gelächter bei Stefan Köster, NPD – Michael Andrejewski, NPD: Überraschung!)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Geschäftsordnungsantrag hier nicht zu- gestimmt worden. Wir werden keine Auszeit durchführen.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD: Sehr demokratisch.)

Herr Pastörs, ich hatte Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie nicht nur den dritten Ordnungsruf erhalten haben, sondern dass Sie auch aufgrund dieser Tatsache und aufgrund der Art und Weise, wie Sie sich heute wieder produziert haben, kein Recht mehr haben, in diesem Plenum zu sprechen. Aufgrund der Kommentierung meiner Entscheidung, die auf einem Votum des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beruht, bleibt es dabei nicht. Sie können Ihre Sachen packen und gehen.

Sie sind damit vom weiteren Verlauf der Sitzung ausgeschlossen,

(Udo Pastörs, NPD: Gut.)

weil Sie hier wieder gegen die Geschäftsordnung des Hohen Hauses verstoßen haben.

(Udo Pastörs, NPD: Sehr schön.)

Ich behalte mir vor, aufgrund der erneuten Äußerung mit den Mitgliedern des Ältestenrates darüber zu befinden nach eingehender Prüfung, welche weiteren Konsequenzen sich ergeben.

(Udo Pastörs, NPD: Aha! – Zuruf von Tino Müller, NPD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Anerkennung des Diploms sicherstellen, auf Drucksache 6/3070. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3123 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Anerkennung des Diploms sicherstellen – Drucksache 6/3070 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3123 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Wippermann für die Fraktion der SPD. Bitte schön.

Lassen Sie sich Zeit, Frau Wippermann! Hier möchten noch mehr Herren ihren Platz räumen. Wir wollen gerne warten, bis die so weit sind.

(Die Abgeordneten der Fraktion der NPD

verlassen den Plenarsaal. –

Bezahlte Pause. –

Die Abgeordneten

nehmen sich selbst die Auszeit. –

Die nehmen sich die allein. –

Ihnen ist das Sommerfest

nicht bekommen, Frau Bretschneider.)

So, Frau Wippermann, bitte schön.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern gab mit dem Beschluss eines novellierten Landeshochschulgesetzes am 15.12.2010 ein klares Signal, nämlich ein deutliches Ja zum Diplomabschluss.

In Paragraf 41 dieses Gesetzes ist festgeschrieben worden, dass Studierende alternativ zu den Studienabschlüssen Bachelor und Master, die im Rahmen des Bologna-Prozesses und somit mit der Einführung des gestuften Studiensystems verliehen werden, auch alternativ auf Antrag das traditionelle Diplom erhalten können. Damit folgte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern dem Wunsch und dem Begehren der Hochschulen des Landes, diesen weltweit anerkannten und von den Studierenden begehrten Grad nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium verleihen zu können. So nutzen derzeit die Hochschulen unseres Landes gern diese

Möglichkeit des Gesetzes und bieten den Studierenden in ausgewählten Studiengängen den Diplomabschluss als Option an, von welcher die Betroffenen auch gern Gebrauch machen.

Voraussetzung für die Einführung neuer Studiengänge ist die Akkreditierung durch eine zuständige Agentur. So beantragten die Universität Rostock und die Fachhochschule Stralsund im Jahr 2012 die Zulassung mehrerer Studiengänge bei den zuständigen Agenturen, welche mit Bescheiden aus dem Jahr 2013 nur unter der Auflage, die Option Diplom zu streichen, akkreditiert wurden. Dabei beriefen sich die Agenturen auf einen Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.06.2011, in dem es wörtlich heißt, und ich zitiere: „Studiengängen, in denen nach Erteilung der Akkreditierung die Möglichkeit der Vergabe eines Diplom-Grades eröffnet wird, ist die Akkreditierung zu entziehen.“ Als Begründung für den eben genannten Beschluss wird argumentiert, dass die angebotene Option des Diploms den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben widerspräche und mithin nicht akkreditierungsfähig ist.

Dieses Handeln, sowohl der Agentur als auch des Akkreditierungsrates, widerspricht unseren Rechtsauffassungen und Erwartungen, die das Land und somit seine Hochschulen an ein ordnungsgemäßes Akkreditierungsverfahren haben. Es widerspricht aber nicht nur unserer Rechtsauffassung, sondern es widerspricht in gewisser Weise der Logik der vergangen Jahre.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Überall in Deutschland, so, wie wir es im letzten Jahr in Mecklenburg-Vorpommern getan haben, haben wir Beschlüsse in den Parlamenten gefasst, nach denen wir ausländische Studien- und Berufsabschlüsse leichter anerkennen wollen. Dies ist eine gute Entscheidung für das weitere Zusammenwachsen in Europa. Dabei muss die zuständige Behörde jeweils nur prüfen, inwieweit die Studien- und Ausbildungsinhalte entsprechenden deutschen Abschlüssen entsprechen. Sind diese vergleichbar, dann muss der Abschluss anerkannt werden.

(Heinz Müller, SPD: Genau.)

Die Akkreditierungsagenturen und der Akkreditierungsrat haben die Studiengänge jedoch – unsere Studiengänge mit der Option Diplom – nicht einmal inhaltlich geprüft, sondern versuchen, sich hinter formalen Begründungen zu verstecken.

Während also ein ausländischer Studienabschluss mit dem gleichen Inhalt wie ein Diplomlehrgang in Stralsund oder Rostock in Deutschland anerkannt wird, wird diesen inhaltsgleichen Abschlüssen die Akkreditierung verweigert. Logisch und nachvollziehbar sind solche Entscheidungen für mich nicht. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Hochschulen weiterhin die Möglichkeit zur Vergabe des Diploms beibehalten!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Wippermann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bildungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele Abgeordnete und auch die Öffentlichkeit werden sich noch an die Parlamentsbeschlüsse des Jahres 2010 erinnern können,

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

die Diskussion über den Erhalt des Diploms in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Parlament hat im Landeshochschulgesetz das Recht verankert, Frau Wippermann hat es eben bereits gesagt, dass unsere Absolventen grundsätzlich das Recht haben, zu wählen, ob sie den Mastergrad, die neue Studienabschlussbezeichnung, wählen wollen oder das Diplom. Unser Beschluss hat in vielen Ländern Neid hervorgerufen, jedenfalls bei einigen Hochschulen, und zu hoher Anerkennung geführt. Ich erinnere an die Berichterstattung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Wir haben selbstverständlich auf der Grundlage des Koalitionsvertrages – der sieht in Ziffer 221 eine eigene Regelung vor – als Regierung alles getan, was uns bisher möglich war, um das Recht unserer Hochschulen, den Diplomgrad zu verleihen, durchzusetzen. Allein ich muss heute feststellen, dass sich der Akkreditierungsrat weigert, das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns zu akzeptieren, und dass er zwei Hochschulen die Akkreditierung ihrer Studiengänge ebenfalls verweigert.

Wir haben verschiedenste Gespräche mit dem Akkreditierungsrat geführt und Diskussionen in der Kultusministerkonferenz. Diese führten alle nicht zum Ergebnis. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Zitat, „alle politisch und rechtlich notwendigen Schritte zur Anerkennung des Diploms fort(zu)setzen“, Zitatende. Alle politischen und alle rechtlichen – alle politischen Instrumente haben wir in den letzten zwei Jahren ausgeschöpft, jetzt werden wir die rechtlichen Wege beschreiten.

Es gibt eine Rechtsaufsichtsbeschwerde unsererseits beim zuständigen Ministerium in Nordrhein-Westfalen. Das hört sich vielleicht etwas kurios an, aber die Akkreditierungsagenturen arbeiten auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Landesrechts. Diese Rechtsaufsichtsbeschwerde ist bis heute nicht abschließend bearbeitet.

Die Fachhochschule Stralsund und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben sich in den letzten Monaten darauf verständigt, dass die Fachhochschule Stralsund gegen die Akkreditierungsagentur ASIIN Klage einreicht. Ich möchte Sie heute darüber informieren, dass diese Klage bereits eingereicht wurde und wir der Fachhochschule Stralsund sowohl alle rechtliche als auch finanzielle Unterstützung zugesagt haben, um diesen Rechtsstreit zu führen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das führt zu spontaner Begeisterung beim Abgeordneten Liskow, das finde ich gut.