na ja, die bringen wir irgendwann im Sommer. Die bringen wir irgendwann im Sommer! Derzeit brennt es vor Ort,
Ich will noch auf einen Aspekt eingehen, der mir in diesem Zusammenhang auch wichtig erscheint. Es wurde hier über das Land Brandenburg berichtet und über die Initiative auf Bundesratsebene. Das ist letztendlich der Kern der Lösung, zu einer Änderung der Baunutzungsverordnung zu kommen. Das Land Brandenburg hat eine derartige Handreichung – da heißt es „Arbeitshilfe Bebauungsplanung“ – schon herausgegeben, die derzeit auch noch rechtsgültig ist. Dort heißt es unter Punkt B 1.3, ich zitiere:
„In Kur- und Erholungsgemeinden kann es bei der Planung allgemeiner Wohngebiete begründet sein, die in § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genannten Betriebe“, das sind die Ferienwohnungen, „des Beherbergungsgewerbes allgemein zuzulassen. Ggf. kann die Umwandlung in eine allgemeine Zulässigkeit auch gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO auf bestimmte Unterarten von Beherbergungsbetrieben (z. B. auf Ferienhäuser, Appartements für Feriengäste und Pensionen) beschränkt werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass einzelne Ferienhäuser, die nicht zu einer Ferien(haus)anlage gehören, planungsrechtlich nicht als Beherbergungsbetriebe gelten, sondern als Wohngebäude anzusehen sind, die im WA“, im allgemeinen Wohngebiet, „ohnehin allgemein zulässig sind.“
Also ich zitiere das diesmal an dieser Stelle, weil ich den Eindruck habe, in der Tat gibt es dort Spielraum, in der Tat gibt es die Notwendigkeit, dort zu intervenieren und zu helfen vonseiten der Landesregierung, sich nicht wegzuducken und sich auf eine Handreichung zurückzuziehen, die dann erst irgendwann im Sommer erscheint. Aus meiner Sicht ist das, was initiativ vonseiten der Fraktion DIE LINKE beantragt worden ist, nämlich darauf
hinzuwirken, dass es überall dort, wo die Kommunen ihr Planungsrecht wahrnehmen wollen, Moratorien gibt, bis sie ihr Recht der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne von „Wir richten das“ in eine bestimmte Richtung realisieren können, ein absolut sinnvolles Unterfangen.
Und zum Zweiten ist es unbedingt notwendig, dass die Landesregierung in einem Bundesland, in dem diese Probleme in einer Größenordnung auftreten, tatsächlich auch tätig wird.
Moment, ich breche noch nicht ab. Herr Schulte möchte wahrscheinlich gleich eine Frage stellen, aber da muss …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Suhr. Sie haben eben Paragraf 1 Absatz 9 Baunutzungsverordnung des Bundes zitiert, und da heißt es: „Wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, kann im Bebauungsplan bei Anwendung“ et cetera pp. von allgemeinen Voraussetzungen abgewichen werden. Ich verkürze das jetzt mal. Sie kennen ja die Vorschrift, Herr Kollege, Sie haben sie gerade zitiert. Würden Sie mir in dem Zusammenhang recht geben, dass das eine Angelegenheit ist, die in den Kommunen selbstverständlich allgemein im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung beziehungsweise der entsprechenden Aufgabenwahrnehmung durch die
die Ausnahmen rechtfertigen? Oder stehen Sie auf dem Standpunkt, dass das Land im Rahmen der von Ihnen geforderten Handreichung in die Kommunen reinregieren sollte,
(Vincent Kokert, CDU: Immer so, wie es passt, Herr Schulte. – Helmut Holter, DIE LINKE: So macht ihr das: Immer so, wie es passt! – Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)
Herr Kollege, ich bin in der Tat der Auffassung, dass das Land tätig werden sollte, und zwar schnell tätig werden sollte,
weil im Augenblick auf der Ebene – und das hat, glaube ich, auch das Zitat aus dem Schreiben des Landkreises Rostock erbracht –,
weil in der Tat im Augenblick eine große Verunsicherung herrscht. Nach meinem Eindruck übrigens auch, weil durch das Land in der Vergangenheit über das Wirtschaftsministerium in immensem Maße Druck ausgeübt worden ist,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Regierung muss doch Strategien entwickeln, die hat für so was keine Zeit.)
dass das vollzogen wird, was jetzt im Augenblick im Zuge der Nutzungsuntersagungen in vielen Landkreisen oder vielen Gemeinden erfolgt. Das ist der Kernpunkt.
Unsere Initiative des Antrages orientiert darauf: Schafft ein Moratorium in den Situationen, in denen die Gemeinden das regeln wollen im Zuge ihrer kommunalen Selbstfindung oder ihrer kommunalen Hoheit, wie sie es tun wollen!
Und zum Zweiten: Schafft eine Regelung, die diesen Riesenaufwand, den das ausmacht mit Bebauungsplänen ändern und so weiter,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist ein Eingriff in die Planungshoheit. – Andreas Butzki, SPD: Eingriff in die Planungshoheit und dergleichen.)
Herr Suhr, gestatten Sie eine zweite Frage des Abgeordneten Herrn Schulte? interjection: (Zustimmung)
Herr Kollege Suhr, Sie haben im Rahmen Ihres Redebeitrages ausgeführt, dass es möglicherweise bis zu oder
über 10.000 Fälle geben könnte in diesem Land, in denen durch die entsprechende Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen rechtswidrige Zustände bestehen könnten. Habe ich Sie da jetzt eben richtig verstanden, dass die Landesregierung von Ihnen im Rahmen Ihres Auftrages oder Antrages aufgefordert wird, für diese möglicherweise über 10.000 Einzelfälle, die der Landesregierung sicherlich nicht im Einzelnen bekannt sein werden, sondern nur den Kommunen vor Ort,