Protocol of the Session on December 16, 2011

und zwar bei allen Fraktionen hier, denn das erlebe ich täglich, wenn ich unterwegs bin im Land, Herr Jaeger kann da auch ein Lied von singen: Anonymisiert, abstrakt sind alle dafür, dass wir da etwas aufbauen, und da müssen wir noch mehr Windanlagen bauen und, und, und. Wenn die aber dummerweise 500 oder 1.000 Meter vor der eigenen Haustür hin sollen, dann gibt es Bürgerinitiativen, die dann richtig Stress veranstalten

(Udo Pastörs, NPD: Zu Recht! Zu Recht!)

und in der Regel mit dem Argument, dass ihre Immobilie an Wert verliert. Das mag subjektiv nachvollziehbar sein, aber wenn ich die Nachhaltigkeit unserer Energiepolitik vor Augen habe, die wir alle gemeinsam, denke ich, anstreben, dann kann das so nicht sein. Deswegen habe ich da so meine Bauschmerzen, wenn ich sage, hier müssen wir noch mehr Rechte von Betroffenen konstruieren, ohne vorher uns darüber verständigt zu haben, wie die dann konkret aussehen sollen.

Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz zu den sieben Spiegelstrichen/Stabstrichen in Ihrer Ziffer 2 etwas sagen. Sie haben sich in Ihrer Einbringung an einer Stelle etwas widersprochen. Sie haben an einer Stelle, ich weiß jetzt nicht mehr genau, wo es war, gesagt, das gehört doch nicht mit in ein solches Gesetz hinein. Dann schreiben Sie aber hier in den Stabstrichen, und ich bewerte nicht inhaltlich die Punkte, „die Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion durchzusetzen“ in einem Landesplanungsgesetz, „den sozialökologischen Umbau der Gesellschaft voranzutreiben“, „offene regionale Wirtschaftskreis…“

(allgemeine Unruhe)

Sind Sie fertig? Gut.

… „offene regionale Wirtschaftskreisläufe und deren Verzahnung zu befördern“, „eine flächendeckende, standort- und tiergerechte sowie gentechnikfreie Landwirtschaft zu ermöglichen“ und so weiter, und so weiter, und so weiter. Das sind für mich wichtige politische Dinge, über die es lohnt, sich zu streiten, die sich aber aus meiner Sicht nicht zwingend in einem Landesplanungsgesetz wiederfinden müssen, sondern das sind politische Grundaussagen, Kernaussagen eines Landes. Lassen Sie uns darüber streiten.

Ich möchte Ihnen folgendes Angebot machen: Wir erarbeiten im Moment gerade unsere konzeptionelle Vorbereitung für das Landesraumordnungsprogramm. Das steht auch an zur Novellierung, einschließlich der Verfahrensschritte. Lassen Sie mich die Vorstellung, die wir gerade sozusagen zu Papier bringen, meine Ziele, meine Grundsätze, auch die der gesamten Landeregierung, im Ausschuss vorstellen und dann reden wir darüber, ob wir wirklich ein neues, ein anderes Landesplanungsgesetz brauchen oder ob es nicht unterschwellig auch Dinge gibt über Verordnungen, Erlasse und so weiter, wo wir das gleiche Ziel erreichen können, ohne weiter Gesetze aufzupusten. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt Herr Albrecht von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Linksfraktion eine Änderung beziehungsweise Neufassung des Landesplanungsgesetzes unter der Maßgabe von fünf Punkten, wobei Punkt 2 noch einmal mit sieben Maßnahmen unterlegt wurde.

Nachdem ich diesen Antrag mehrmals gelesen habe, habe ich mich gefragt: Warum haben Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion,

(Regine Lück, DIE LINKE: Wenn von Ihnen nichts kommt, dann kommt es von uns.)

nicht einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, frei nach dem Motto: „Wir können die Grundsätze unserer Änderung zwar nicht konkret benennen, doch dafür haben wir eine Wunschliste formuliert, die alles umschreibt. Ende offen.“

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Dann müssen Sie es nicht mal in den Ausschuss überweisen in Ihrer Großzügigkeit.)

Damit haben Sie die Chance, konkrete Änderungen des Gesetzes vorzulegen, über welche wir dann auch konkret diskutieren können, vertan. Somit soll es jetzt der Verwaltung obliegen, aus Ihren vielen Wünschen, Anregungen und Forderungen einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Angesichts des Textes dieses Antrages dürfte dies nicht nur schwierig, kompliziert und zeitaufwendig werden, unter Umständen auch missverständlich und somit nicht umsetzbar sein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun zu den einzelnen Maßnahmen beziehungsweise Punkten:

Erstens, Abweichungsregelung vom Raumordnungsgesetz des Bundes.

Jede Abweichung vom Bundesrecht bedeutet einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Gesetzesänderungen müssen nicht nur gemacht werden, sondern sie wollen auch verwaltet werden. Das hat zur Folge, dass es Rechtsstreitigkeiten geben wird, die bis zum Oberverwaltungsgericht ausgefochten werden müssen. Es bedeutet aber auch Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Investoren, die aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und feststellen, dass hier alles anders sein soll.

(Regine Lück, DIE LINKE: Wer sagt denn so was?!)

Deshalb hat Paragraf 3 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung in Teil II vorgeschrieben, dass Landesrecht nur dann und insoweit vom Bundesrecht abweichen sollte, als dafür wichtige landesspezifische Gründe gegeben sind. Solche wichtigen landesspezifischen Gründe sehen wir im Landesplanungsrecht nicht. Es geht darum, zuverlässig, rechtssicher und schnell Investitionen umzusetzen. Die Fragestellungen dafür sind aus gutem Grund im gesamten Bundesgebiet einheitlich.

Außerdem enthält das Landesplanungsgesetz schon jetzt, soweit dies erforderlich ist, ergänzendes Recht zum Bundesrecht für die Landesspezifika. Bei der Novelle des Raumordnungsgesetzes 2008 ist in Paragraf 28 festgeschrieben worden, dass dieses Landesrecht als ergänzendes Recht weiter fortgilt. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird gegenwärtig kein Änderungsbedarf gesehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zum Punkt 2 des Antrages und den Unterpunkten. Obwohl Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion keine raumrelevanten Größen sind, enthält dennoch Paragraf 2 Nummer 1 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes eine entsprechende Regelung. Einzig bei der Zusammensetzung des Landesplanungsbeirates kommt es auf das Geschlecht an. Die Regelung ist jedoch 2011 nach neuesten geschlechtergerechten Anforderungen novelliert worden.

Der sozialökologische Umbau der Gesellschaft spiegelt sich nicht im Raumordnungsgesetz wider. Offene regionale Wirtschaftskreisläufe und deren Verzahnung werden bereits im geltenden Landesplanungsgesetz gefördert. Eine flächendeckende, standort- und zielgerechte sowie gentechnische Landwirtschaft zu ermöglichen, ist kein raumrelevantes Thema. Das Landesplanungsgesetz kann nur zu solchen Regelungsgegenständen etwas aussagen, für die es nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Artikel 74 Absatz 1 Nummer 31 die Aufgabe hat.

Es gilt der Vorbehalt des Gesetzes, also dass Regelungen nur im Rahmen der grundgesetzlichen Zulassung erfolgen dürfen. Eine Regelung des Flächenverbrauches auf null kann nicht landesplanerisch vorgegeben werden. So wünschenswert das auch ist, ist dieses mit den gegenwärtigen Wirtschaftskreisläufen nicht machbar. Den Verbrauch von Ressourcen zu senken, ist ein erfreulicher Ansatz, lässt sich jedoch nicht landesplanerisch vorschreiben, weil das nicht im Sinne des Raumordnungsrechts überörtlich ist. Einen dezentralen Energiemix zu sichern, ist die Aufgabe von Energiewirtschaftsgesetzen, nicht von der Landesplanung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme jetzt zum Punkt 3 – Bürgerbeteiligung. Das Landesplanungsgesetz spricht von angemessener Beteiligungsfrist. Die Bürger werden sogar mindestens zweimal, manchmal sogar drei- oder viermal beteiligt.

(Regine Lück, DIE LINKE: Meist aber zu spät.)

Das ist nicht zu beanstanden. Was eine angemessene Beteiligung ist, wird im Gesetz nicht geregelt. Üblich ist, dass die Beteiligungsfrist zwei beziehungsweise drei Monate ist. Im Baugesetzbuch ist ausdrücklich geregelt, dass die Fristen einen Monat lang sind.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Und wenn es lediglich um Änderungen geht, dann sind von der Rechtsprechung 14 Tage zugelassen. Während das Baugesetzbuch in grundgesetzlich geschützte Rechte der Bürger eingreifen kann, darf das Landesplanungsgesetz dieses nicht. Insofern kann man sagen, wenn in der Rechtsprechung sogar das weit schärfere Bauplanungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen auskommt, dann muss für das allgemeine Raumordnungsrecht gelten, dass dies auch ausreichend ist.

Die gewünschte Änderung der Linksfraktion bezieht sich scheinbar auf einen konkreten Fall. Hier hat sich ein Bürger darüber beschwert, dass zur Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen im vierten Beteiligungsverfahren beim regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg nur noch eine Frist von 14 Tagen vorgegeben war, um den Zeitplan nicht völlig ins Rutschen zu bringen. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, sofern es sich hier um einen Ausnahmefall gehandelt hat.

Insofern braucht nicht das Gesetz geändert zu werden, sondern es kann auch ein Erlass herausgegeben werden, der regelt, dass auch bei Änderungsverfahren mindestens eine einmonatige Beteiligung entsprechend dem Baugesetzbuch bei erstmaliger Planung vorzusehen ist. Beschleunigungseffekte zum Umsetzen erneuerbarer Energieprojekte müssen dann eben etwas länger warten. Nicht die Dauer der Fristen der Bürgerbeteiligung ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Beteiligung.

Meine Damen und Herren, kommen wir zum Punkt 4. In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass verspätete Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Allerdings gilt auch, dass dann, wenn dort etwas vorgetragen wird, was für die Abwägungsentscheidung erheblich ist und die Abwägungsentscheidung noch nicht getroffen ist, dieses mit einfließen muss. Der eigentliche Sinn dieser Bestimmung ist eher ein erzieherischer.

Wenn ein Gesetz eine solche Vorschrift nicht enthält, dann werden teilweise über Monate immer wieder Verlängerungsanträge gestellt und das ganze Verfahren kommt ins Stocken.

Da wiederholt Kritik geübt worden ist, dass die Neuaufstellung der Regionalpläne zu lange gedauert habe, muss auf jeden Fall an dieser Bestimmung festgehalten werden. Sie dient einfach zur Disziplinierung hinsichtlich der Beschleunigung des Verfahrens. Materiell rechtlich ist, wie gesagt, unbestritten, dass auch verspätet abgegebene Stellungnahmen noch berücksichtigt werden dürfen. Dieses ist aber nicht erforderlich ins Gesetz als Text mit aufzunehmen, weil dann erkennbar der erzieherische Wert der Bestimmung aufgeweicht wird.

Zum letzten Punkt des Antrages der Linksfraktion, zur Zustimmung des Landtages zum Landesraumentwicklungsprogramm, ist Folgendes anzumerken: Eine Zustimmungspflicht des Landtages bei der Feststellung des Landesraumentwicklungsprogramms ist ein Verstoß ge- gen das Gewaltenteilungsprinzip. Dies muss schon aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Sofern das Gesetz eine Ermächtigung vorsieht, dass die Landesregierung eine Landesverordnung erlässt, ist es auch das vornehmste Recht des Landeskabinetts, dieses auch selbst zu tun. Der Landtag könnte die entsprechende Ermächtigungsgrundlage ändern, es erscheint aber nicht erforderlich, dass dies geschieht, denn das Zusammenspiel von Gesetzen und Rechtsverordnungen hat sich in den über 20 Jahren des Bestehens des Landes Mecklenburg-Vorpommern sehr gut bewährt.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, abschließend möchte ich noch erwähnen, dass es selbstverständlich nicht unbemerkt geblieben ist, dass sich die Linksfraktion in unseren Koalitionsvertrag eingelesen hat. Aber genau dann sollten Sie auch wissen, dass Ihr Antrag ins Leere läuft, denn innerhalb der Koalition haben wir uns bereits auf einen Katalog von Maßnahmen geeinigt, die allesamt dazu beitragen werden, unser Bundesland unter Nachhaltigkeitsaspekten und vor allem unter besserer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.

So haben wir uns zum Beispiel darauf verständigt, das Landesraumentwicklungsprogramm aus dem Jahr 2005 land- und seeseitig fortzuschreiben. Das wurde hier schon erwähnt. Eine qualitativ bessere Bürgerbeteiligung soll gerade bei umstrittenen Vorhaben noch früher, ergebnisoffener und stärker auf Kommunikation ausgerichtet und kontinuierlicher durchgeführt werden. Infolgedessen haben wir uns vorgenommen, ein ressortübergreifendes Konzept zu erarbeiten, um die Bürgerinnen und Bürger besser in die Planung und Zulassung, insbesondere von infrastrukturellen und gewerblichen Vorhaben, einzubeziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen stehen auf der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag aus den eben von mir gemachten Darlegungen ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Regine Lück! Die Fraktion BÜNDNIS 90 wird sich zum Antrag enthalten beziehungsweise wir werden mit dafür stimmen, ihn in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen.

Der Hintergrund aus meiner Sicht ist, dass es ein grundsätzliches Problem ist, was wir hier im Landtag sehen, dass solche Anträge nicht vor den Ausschüsse beraten werden, sondern dass wir hier praktisch versuchen, so eine gewisse Ausschussarbeit im großen Plenum zu leisten. Das finde ich schade. Mich würden viele Argumente interessieren. Ich würde gerne darüber diskutieren, zum Beispiel über das Thema Geschlechtergerechtigkeit, darüber, welche konkreten Ideen und Vorstellungen es gibt, das in die Landesplanung einfügen zu können.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Im Moment ist hier, glaube ich, nicht der Raum dafür.

Ich will aber auf einen Punkt eingehen, weil Sie ausdrücklich das Land Baden-Württemberg genannt haben, und will auch deutlich sagen, ich sehe die Entwicklung in BadenWürttemberg zurzeit kritisch. Ich finde das Verfahren, was wir in Mecklenburg-Vorpommern gewählt haben, mit einer sauberen und sehr geordneten Raumordnung deutlich vorteilhafter als das, was in Baden-Württemberg zurzeit läuft. Der Hintergrund in Baden-Württemberg ist allerdings, dass dem vorausgegangen ist eine jahrzehntelange Blockadepolitik gegenüber regenerativen Energien, die die jetzige grün-rote Landesregierung möglichst schnell überwinden will, deswegen die Idee, positiv Flächen auszuweisen, über die Regionalplanung – und das ist das andere – die Gemeinden stärker mit einzubeziehen und dort, wo es die Gemeinden ausdrücklich wollen, zusätzliche Gebiete zuzulassen. Das kommt eigentlich auch der Idee direkter Demokratie, vor Ort gelebt, in den Kommunen ein Stück weit entgegen. Ich sehe allerdings eher die schrägen Auswirkungen, die das haben kann. Deswegen ist mir der Prozess, wie wir ihn in Mecklenburg-Vorpommern vorangebracht haben, wesentlich lieber.

Was die Fristen angeht, da kann man sich im Detail unterhalten, ob da noch ein/zwei Wochen mehr notwendig sind oder nicht. Grundsätzlich ist zu sagen: Allein im Planungsgebiet Mittleres Mecklenburg – 2004 war Beginn, 2011 Abschluss, das sind sieben Jahre, weil 2011 noch voll mitzählt – sieben Jahre Planungszeit, da kann man nicht davon reden, hier ist die Hektik ausgebrochen, keiner hat gewusst, worum es ging, und das lag an ein/zwei Wochen. Die meisten wussten es sehr genau, waren auch gut vorbereitet und haben, selbst wenn sie das erste Beteiligungsverfahren noch verpasst haben, spätestens das zweite mitmachen können. Das Beispiel Westmecklenburg, da sind wir sogar ins vierte Beteiligungsverfahren gegangen. Da ging es dann nur noch um zwei Eignungsräume. Da waren aus meiner Sicht auch die 14 Tage angemessen.

(Rainer Albrecht, SPD: Ja.)

Vielleicht hätte man auf drei Wochen gehen müssen, das hätte dann auch nicht mehr geschadet. Veröffentlicht worden ist es leider bisher noch nicht. Das heißt, da ist Druck gemacht worden, aber die Genehmigung und damit die Rechtsfähigkeit ist bisher immer noch nicht hergestellt worden. Von daher: Enthaltung zum Antrag,