Protocol of the Session on May 14, 2014

Und was ich mich dann schon frage, in der gemeinsa- men Ausschusssitzung des Sozialausschusses und des Bildungsausschusses am 27.03.2014 war die Landesregierung nicht in der Lage, uns überhaupt benennen zu können, wie viele Kompetenzagenturen es überhaupt noch im Land gibt. Damals war die Rede von drei Kompetenzagenturen, mittlerweile, so haben wir erfahren, haben vier Kompetenzagenturen Anträge gestellt. Das

zeigt mir, dass die Landesregierung mit diesen Kompetenzagenturen doch ein bisschen nachlässig umgegangen ist.

Ich finde es auch wirklich sehr merkwürdig, dass die Informationen von Frau Tegtmeier nicht den Oppositionsfraktionen mitgeteilt worden sind,

(Heinz Müller, SPD: Das hat sie doch gerade gemacht!)

sondern dass Sie das als Herrschaftswissen benutzen. Sie hätten heute früh noch mal irgendwie ein Zeichen geben können,

(Heinz Müller, SPD: Ach?! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

bevor wir diesen Antrag behandelt haben. Das zeugt wahrlich nicht von einem guten Umgang mit der Opposition. Sie hätten einen Änderungsantrag stellen können.

(Heinz Müller, SPD: Welche Telefongespräche möchten Sie denn kurzfristig mitgeteilt be- kommen? Können Sie uns das mal erzählen?)

Das alles wäre möglich gewesen, Herr Müller. Es ist nicht erfolgt. Das zeigt mir Ihren fehlenden Verantwortungswillen für die Kompetenzagenturen.

(Beifall Peter Ritter, DIE LINKE)

Da ich diese Information nicht bestätigt bekommen habe,

(Heinz Müller, SPD: Ach, die Koalition ist ja so böse! Sie erklärt nicht jedes Telefongespräch. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass der Bund einspringen möchte, bleibt der Antrag bestehen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zurufe sind gestattet,

(Heinz Müller, SPD: Danke!)

aber bitte so, dass man den Redner noch verstehen kann,

(Heinz Müller, SPD: Den Zuruf dann auch.)

und wenn die Lautstärke der Zurufe so laut ist, dass man den Redner nicht mehr versteht, bitte ich, doch entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2937. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthal- tungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2937 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Agrarumweltmaßnahmen stärker auf Tierhaltung ausrichten – Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren unterstützen, Drucksache 6/2935, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und weiterentwickeln, Drucksache 6/2919.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Agrarumweltmaßnahmen stärker auf Tierhaltung ausrichten – Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren unterstützen – Drucksache 6/2935 –

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und weiterentwickeln – Drucksache 6/2919 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Professor Dr. Tack von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in unserem Antrag die Agrarumweltmaßnahmen ansprechen, dann sehen wir sie als Teil eines einheitlichen Ganzen und dieses Ganze ist die Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 bis 2020. Damit werden die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion und, ich betone, und den Schutz und die Erhaltung von Natur und Umwelt maßgeblich bestimmt.

Meine Fraktion und DIE LINKE insgesamt hat diesen Prozess der Erarbeitung und der politischen Ausrichtung der Leitlinien der GAP aktiv vorangetrieben und unterstützt, auch mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen im Landtag, und ich erinnere daran, dass die Bundestagsfraktion mit der Drucksache 17/8378 in dieser Richtung aktiv war. Es war und ist unser Ziel eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, in der soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt sind und der Landwirt von seiner Arbeit leben kann.

Heute sind, allerdings mit großer Verspätung, die Grundlinien der EU-Politik weitgehend klar. Es fehlen aber zum Beispiel noch die Rechtsakte und -texte für die eindeutige Bestimmung, worin die Anforderungen für das neu eingeführte Greening bestehen. Des Weiteren hat die Sonderagrarministerkonferenz am 4. November 2013 einen einheitlichen Standpunkt zur nationalen Umsetzung gefunden. So werden unter anderem 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten Säule, also den Direktzahlungen, in die zweite Säule umverteilt. Diese zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Grünlandstand- orte, für Raufutterfresser, für flächenbezogene Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, für die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls sowie für den ökologischen Landbau und für die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten zu verwenden, so der Beschluss der Agrarministerkonferenz.

Wie dieses nun im Lande passieren soll, regelt der noch in der Erarbeitung befindliche Entwicklungsplan für den ländlichen Raum, kurz EPLR, in dem die Förderung der Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft, den Naturschutz und die ländliche Entwicklung, die aus dem ELER unterstützt werden, enthalten ist. Dieser wird dann von der EU-Kommission notifiziert, wenn er den Förderrichtlinien entspricht.

Dass dieser Plan wegen der zu spät beschlossenen EURegelungen noch nicht fertig ist, kann man der Landesregierung und den an der Erarbeitung beteiligten Wirtschafts- und Sozialpartnern nicht anlasten. Das wollen wir auch nicht. Trotzdem haben wir mehrfach im Landtag die Intransparenz des Verfahrens seitens der Landesregierung kritisiert. So wurde beispielsweise unter der rotroten Landesregierung im Jahre 2005 der Landtag in einer Unterrichtung über die Grundzüge des damals zu erarbeitenden EPLR 2006 bis 2013 informiert.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser Planungsphase haben wir nur auf ausdrückliche Anforderung im Agrarausschuss etwas über den Planungsstand erfahren. Dafür gibt es von beteiligten Verbänden, wie von der Vereinigung der Unternehmerverbände, dem Bauernverband und den Umweltverbänden, öffentliche Kritik. Sogar der Koalitionspartner der SPD, die CDUFraktion, machte ihrem Unmut über die vorgesehene Einstellung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Luft und forderte in einer Pressemitteilung von Frau Schlupp deren Weiterführung. Diese Pressemitteilung vom 1. April war wahrscheinlich kein Scherz, denn die Ausgleichszulage steht als „weiterzuführen“ sogar im Koalitionsvertrag. Vielleicht hören wir ja nachher, wie dieser Streit ausgegangen ist.

Wir begrüßen ausdrücklich die geforderte und nun bestätigte Weiterführung der naturschutzgerechten Grünlandförderung für das Jahr 2014 als Übergangslösung. Offensichtlich musste sich der Minister dem Druck beugen und die bereits im Herbst abgesagte Weiterführung der Förderung für 2014 nun doch zusagen. Wir würden nun aber gerne hier hören, wo die 7,2 Millionen Euro für die Weiterführung herkommen, an welcher Stelle dieses Geld jetzt möglicherweise fehlt und welche Folgen das haben könnte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie die lange Einlaufkurve, um zum konkreten Thema unseres Antrages zu kommen, aber nur so, glaube ich, kann die komplexe Problematik, um die es hier geht, richtig eingeordnet werden.

Nun zu unserem Antrag, der teilweise mit dem ersten Punkt der Antragsstellung der GRÜNEN korrespondiert. Deshalb wurde von uns auch die verbundene Aussprache vorgeschlagen. Es geht im Grunde um die immer schwieriger werdende wirtschaftliche Situation tierhaltender Betriebe im Lande. Gegenüber verbreiteten Vorurteilen ist unser Land dadurch geprägt, dass eine Vielzahl mittlerer, kleiner und kleinster Tierhaltungsanlagen und -ställe relativ wenigen großen und übergroßen gegenübersteht. Eine Regelung für die Obergrenzen von Tierhaltungsanlagen ist schwierig, aber, ich meine, überfällig. Eine Obergrenze von zwei GV pro Hektar je Betrieb ist ein akzeptabler Wert, der sowohl die Futterbereitstellung von eigener Fläche als auch die Ausbringung von Dung

und Gülle möglich macht. Jedoch reicht das alleine nicht, da sie nicht ausschließt, dass auf einer großen Betriebsfläche ein Superstall entsteht. Es braucht also auch eine Begrenzung der Stallgrößen in Abhängigkeit von den territorialen Gegebenheiten und Tierarten.

Der Trend geht offensichtlich dahin, dass Tierhaltung nur noch in großen Anlagen rentabel erscheint. Dieser Trend wird sich in der Tierhaltung in dem Maße vergrößern, wie wir uns aus der Unterstützung der Tierhalter zurückziehen. Wenn wir aber mehr Tierschutz, mehr Haltung zum Beispiel auf Stroh, mehr Auslauf, mehr Licht und Platz in den Ställen wollen, müssen wir den Bauern bei den Mehrkosten helfen. Eine wesentliche Unterstützung für tierhaltende Betriebe boten bisher die gut nachgefragten Förderungen der umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren im Land. Allein im Jahr 2010 ist von den ausgegebenen Fördermitteln in Höhe von circa 8,09 Millionen Euro der überwiegende Teil in die Rinderhaltung geflossen. 410 Unternehmen sind gefördert worden, so der Agrarbericht 2011. Es ist bisher der letzte, der uns vorliegt.

Diese Förderung wurde nach Auslaufen im Jahre 2008 ab 2009 über eine neue Richtlinie als Tierschutzmaßnahme unter dem ELER-Code 215 angeboten. Mit der Förderung umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren wird das Niveau der Grundanforderungen des Tierschutzstandards deutlich erhöht. Damit wird zu mehr Tierwohl beigetragen. Mit den bisher bekannten Entwürfen für die künftigen Agrarumweltmaßnahmen ist die Weiterführung dieser Programme aber nicht mehr vorgesehen. Die Presse hat dazu berichtet, dass der Kontrollaufwand für das Ministerium zu groß wurde. In der Tat berichteten mir an diesen Förderungen teilnehmende Bauern, dass zum Beispiel sehr genaue Messungen der vergrößerten Fenster der Ställe erfolgten, bei denen sage und schreibe die Fensterkreuze herausgerechnet werden mussten. Auch Stützpfeiler im Stall müssten herausgerechnet werden, damit die förderfähige Fläche stimmt.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Das ist viel, das ist zu viel Bürokratie für alle Beteiligten.

Auch der stellvertretende Staatssekretär Herr Dr. Buchwald hat uns während der kurzen Vorstellung des bisherigen Standes des EPLR-Entwurfes bestätigt, dass es vor allem der Personalknappheit geschuldet ist, dass dieses Programm nicht mehr angeboten werden soll. Natürlich hört man auch, dass das Programm Mitnahmeeffekte bieten würde und auch deshalb nicht weitergeführt werden soll. Analysen und Zahlen kenne ich dazu nicht, vielleicht gibt es auch gar keine. Aber ich bin mir gewiss, dass es wohl keine Förderung ohne gelegentliche Mitnahmeeffekte gibt, und wenn das Geld den benachteiligten Tierhaltungsbetrieben zugutekommt, ist das gut angelegtes Geld – so meine Meinung. Wir haben sowieso zu wenig Tierhaltung im Land, aber dazu werde ich im zweiten Teil etwas sagen.

Wir erheben hier die Forderung, lassen Sie uns über eine Weiterführung, einen Ersatz der Förderung der umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren reden! Die Tierhalter brauchen das, das Land braucht das auch.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor der Abgabe der Anträge zu dieser Sitzung habe ich der Koalition das Signal gegeben, dass wir sehr an einem Antrag

aller demokratischen Parteien zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter im Lande interessiert sind. Vorbild hätte der gemeinsame Antrag der demokratischen Fraktionen in Brandenburg sein können, der kürzlich im Landtag beschlossen wurde. Dort geht es ebenso wie hier bei uns darum, die weiter sinkende Anzahl der Betriebe und der für die Landschaftspflege, den Naturschutz und die Deichpflege unverzichtbaren Tierbestände aufzuhalten und Schäfern auch eine Perspektive zu geben.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Schaf- und Ziegenhaltung haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Abschaffung der Mutterschafprämie im Jahr 2005 und die Einführung der Flächenprämie machen die Schaf- und Ziegenhalter, die kaum über eigene Flächen verfügen, zu den Verlierern der EUAgrarreform. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Produktionserlöse aus Fleisch und Wolle reichen nicht zum Überleben.

(Marc Reinhardt, CDU: Nicht?)

Mehr Schafe braucht das Land, habe ich kürzlich gefordert. Auch Minister Dr. Backhaus war bereits 2009, als er vor dem Landesschafzuchtverband sprach, dieser Meinung. Er vertrat seinerzeit die Auffassung, dass zu den damals statistisch erfassten 105.000 Schafen im Land gut und gerne noch weitere 100.000 dazukommen könnten, denn sie würden insbesondere in der Landschaftspflege gebraucht. Ich unterstreiche das und unterstütze das voll. Heute, mit dem statistischen Stand von 2013, sind es – die Zahl nenne ich zweimal – nur noch 77.000, 77.000 Schafe.

Professor Dr. Tack, Ihre Redezeit ist beendet.

Die Zahl der erfassten Schafhalter hat sich mehr als halbiert.

Ich werde die weiteren Ausführungen in meiner zweiten Rede vortragen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)