Meine Damen und Herren, die NPD-Fraktion hat hier im Landtag mit dem Antrag „Schluss mit der Abzocke bei den Rundfunkgebühren – 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufkündigen!“ auf Drucksache 6/1657 Fakten geschaffen. Durch unsere Initiative wäre es zu einer erheblichen Entlastung der Bürger unseres Landes gekommen. Mit Ihrem Handeln, unsere Forderung mit Nein zu quittieren, offenbarte sich wieder einmal Ihre volksfeindliche Politik.
(Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE: Das musst du gerade sagen! Das musst du gerade sagen, du bist volksfeindlich! Du!)
Zum Wohle der Bürger in diesem Land arbeiten und handeln, diesem Anspruch werden Sie nicht gerecht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass unsere Landsleute immer mehr den Glauben an Ihre Politik verloren haben.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen Landtagssitzung haben wir uns hier im Plenum mit dem Quartalsbericht des Petitionsausschusses befasst. Heute ist der Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2013 auf der Tagesordnung.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss sind so vielfältig wie das Leben selbst. Sie reichen auf einer weiten Palette von sehr persönlichen Themen bis hin zur Positionierung zu aktuellen politischen Entscheidungen. Letztere erfolgt häufig als Sammel- oder Massenpetition, also als gemeinsam vorgetragenes Anliegen vieler in dieser Frage gleichgesinnter Bürgerinnen und Bürger.
Ein solcherart an den Petitionsausschuss zur Befassung übermitteltes Thema war im vergangenen Jahr die Gerichtsstrukturreform, die sehr viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes bewegt und gegen die sich viele wenden. In den insgesamt 43 Einzelpetitionen und 15 Sammelpetitionen wurde unter anderem die
Gefahr eines erheblichen Verlustes an Bürgernähe als Folge der Gerichtsstrukturreform thematisiert. Das laufende Volksbegehren verdeutlicht, dass das Thema noch immer aktuell und das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist.
Meine Damen und Herren, Sorgen, Anregungen, Argumente der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes müssen ernst genommen werden. Ein Gremium, das sich dieser Aufgabe widmet, ist der Petitionsausschuss. Ich möchte hier ausdrücklich noch einmal seine hohe Bedeutung für die politische Diskussion und die Bürgerbeteiligung betonen und ich möchte an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Forderung meiner Fraktion nach der Prüfung der Einrichtungsmöglichkeit einer öffentlichen Petition bestärken.
Nachdem wir uns auf Initiative meiner Fraktion im Petitionsausschuss im Rahmen eines fachlichen Austauschs bereits einmal mit dem Thema befasst und darauf verständigt haben, die Diskussion konstruktiv weiterzuführen, bin ich guter Hoffnung, dass wir gemeinsam zu einem Ergebnis kommen werden, das für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an Beteiligung und Mitbestimmung beinhaltet. Denn die öffentliche Petition, wie sie bereits im Bundestag und auch in mehreren Landtagen existiert, ist ein geeignetes Instrument, um Themen von gesellschaftlicher Relevanz stärker in den Fokus zu rücken und um demokratische Meinungsbildungsprozesse zu befördern. Das erzeugt einen deutlichen Zuwachs an Transparenz und an aktiver Bürgerbeteiligung.
Selbstverständlich sind im Vorfeld organisatorische, tech- nische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu klären. Auch die Frage, wie weitreichend die öffentliche Petition in unserem Bundesland gefasst werden soll, wird zu diskutieren sein. Die Bandbreite reicht von der Kenntnisnahme über die Möglichkeit der aktiven inhaltlichen Diskussion in entsprechenden Foren bis hin zur Eröffnung der Mitzeichnungsmöglichkeit. Durch die Tatsache, dass heute schon Petitionen an den Ausschuss online eingereicht werden können, ist die erste technische Grundlage, die erste Hürde also für die Fortentwicklung hin zur öffentlichen Petition bereits geschaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, von diesem Diskurs zurück zum Grundsätzlichen, zu einigen ganz konkret im vergangenen Jahr im Ausschuss bearbeiteten Themen. Ich möchte insbesondere auf solche Bürgeranliegen eingehen, bei denen wir eine Überweisung an die Landesregierung und/oder die Fraktionen erwirkt haben, dies allerdings verbunden mit der klaren Aussage, dass wir uns auch bei anderen, im Tätigkeitsbericht explizit nicht enthaltenen Petitionen für eine Überweisung starkgemacht haben, was aber keine Mehrheit fand.
Zur Thematik „Kostenlose Fahrradmitnahme“ haben wir schon etwas gehört im Schienenpersonennahverkehr, im Schienenverkehr, und dafür werden wir uns weiterhin starkmachen.
Ein weiteres Thema, ganz kurz, „Verbot von Hybridrassen in der Hühnermast“. Der Petent kritisiert die tierquälerischen Zustände in der deutschen Hühnermast und fordert ein Verbot der gängigen Zuchtpraxis sogenannter Hybridrassen, die einen Verstoß gegen Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes bedeutet. Wir Bündnisgrünen sind der Auffassung, dass bisher kein ausreichender Schutz für Nutztiere existiert
und dass die Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden müssen. Das Verbot von Qualzuchten sollte in der Landesverfassung verankert werden. In diesem Sinne haben wir uns für eine Überweisung der Petition an die Landesregierung ausgesprochen, der auch gefolgt wurde.
In Bezug auf das Thema „Internetanbindung und -ausbau im ländlichen Raum“ konnten wir hingegen keine Überweisung erwirken. Das hindert uns aber nicht daran, dass wir Bündnisgrünen uns auch weiterhin dafür einsetzen, den Breitbandzugang als Bürgerrecht zu gewährleisten. Der flächendeckende Zugang zum schnellen Internet ist noch immer keine Realität in unserem Bundesland. Vor allem in ländlichen Räumen klaffen erhebliche Lücken im Breitbandnetz. Wir Bündnisgrünen verstehen die Möglichkeit der Internetnutzung als Element der Daseinsvorsorge und setzen uns deshalb für einen zügigen Ausbau ein.
Wir Bündnisgrüne werden dem Bericht selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2930 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit wurde dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2930 zugestimmt, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Die Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 19. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2013, das ist die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2866.
Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 19. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2013 – Drucksache 6/2866 –
Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Und das Wort hat jetzt der Bürgerbeauftragte unseres Landes Herr Crone. Das Podium gehört Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt der 19. Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2013 vor. Ich danke für die Gelegenheit, diesen Bericht vor diesem Hohen Haus einführen zu dürfen.
Es passt gut, wenn ich diese Einführung im Anschluss an die Debatte über den Bericht des Petitionsausschusses geben darf, denn es geht ja immer um die Ausübung des Grundrechtes, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung oder die Behörden oder eben an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Von diesem Recht wurde in meinem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2013 noch ein wenig mehr Gebrauch gemacht als 2012, nämlich in 1.551 Fällen. Der Anteil der Fälle aus dem Sozialbereich ist leicht auf 52 Prozent gestiegen. Das ist unter anderem auf einen signifikanten Anstieg der Eingaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen.
In 425 Fällen ging es um Fragen rund um die Arbeitslosenversicherung und das Arbeitslosengeld II, trotz zurückgehender Arbeitslosigkeit. Der Bürgerbeauftragte hat ja, wie Sie wissen, in sozialen Fragen einen gesetzlichen Auftrag, der es ihm ermöglicht, auch gegenüber Behörden und Einrichtungen zu handeln, die nicht der Aufsicht des Landes unterstehen, zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit. Und hier ist es in einem Punkt sogar gelungen, die Zahlungspraxis der Bundesagentur beim Arbeitslosengeld II für ganz Deutschland zu verändern.
Seit 2013 erhalten alle Arbeitssuchenden in Deutschland ihre Grundsicherung für den Monat November rechtzeitig im Voraus, wie es das Gesetz verlangt, auch dort, wo die Banken am 31. Oktober wegen des Reformationstages nicht arbeiten, also in den ostdeutschen Ländern. So können Probleme mit dem Kontostand am Monatsersten für die Betroffenen vermieden werden und mancher kann so auch nun den Reformationstag unbeschwerter feiern. Darüber darf ich mich auch als Katholik vielleicht ein wenig freuen.
Dieses Beispiel mag zeigen, meine Damen und Herren, dass der Gesetzgeber gut daran getan hat, in die Aufgabenstellung des Bürgerbeauftragten auch den weit gefassten sozialen Schwerpunkt zu legen.
Meine Damen und Herren, Struktur und Darstellung des Jahresberichtes lehnen sich an die Vorjahre an. Entsprechend dem Wunsch des Landtages sind auch die im Jahresbericht 2012 aufgeführten nicht abgeschlossenen Petitionen aktualisiert und im Ergebnis dargestellt worden. Weiter sind die Belange von Menschen mit Behinderung in diesem Bericht nicht mehr nur unter dem Kapitel Sozialpolitik dargestellt, sondern wie es der formalen Zuständigkeit auch entspricht, im jeweiligen Fachkapitel. „Inklusion, Teilhabe der Menschen mit Behinderung“ ist ja auch ein Thema, das alle Lebensbereiche betrifft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige übergreifende Themen aus der Arbeit des letzten Jahres hervorheben.
Erstens die überlangen Verfahrensdauern. Sie haben nach meinen Erfahrungen und nach den Eingaben zugenommen. Das betrifft zunächst direkt die Petitionsverfah
ren. Hier muss ich feststellen, dass Antworten von Behörden im Petitionsverfahren häufiger nicht fristgemäß oder sogar erst nach förmlicher Mahnung erfolgen. Schlimmer sind aber die mangelnden Reaktionen gegenüber den Bürgern im Verwaltungsverfahren selbst. Gerade in den mir vorgetragenen Fallgruppen wiegt es schwer, wenn Bescheide auf sich warten lassen, denn die Bescheide betrafen zum einen die Arbeit einiger Jugendämter.
Eltern beschwerten sich massiv über mehrmonatige, teilweise über ein Jahr andauernde Bearbeitungszeiten. In den meisten Fällen wurden Anträge auf Befreiung der Elternbeiträge und zu den Verpflegungskosten verzögert bearbeitet. Die Folgen der langen Bearbeitungsdauer waren Kündigungsandrohungen der Kindertageseinrichtungen oder Kündigungen durch die Essensanbieter, weil ja Sozialleistungsempfänger in aller Regel ausbleibende Leistungen nicht aus eigener Kraft auffangen können.
Beschwerden gab es in auffallender Weise auch bei den Versorgungsämtern, die durch die ungeklärte Aufgabenzuordnung zwischen Land und Landkreisen und durch Personalkürzungen deutlich längere Bearbeitungszeiten benötigten als zumutbar.
Mit überlangen Verfahrensdauern haben wir es mitt- lerweile in sehr vielen Verwaltungsbereichen, auch in obersten Landesbehörden zu tun. Für die Betroffenen entsteht dabei, das weiß ich aus den Gesprächen, oft ein Empfinden der Ohnmacht und Hilflosigkeit, das dann auch in Resignation, in Wut oder in destruktive Haltung gegenüber dem Staat umschlagen kann.
Über die Gründe dieser langen Bearbeitungsfristen könnte man lange sprechen. Bei einer knapper werdenden Personalbesetzung müssen wir jedenfalls sehr darauf achten, dass die gestellten Verwaltungsaufgaben von dieser Besetzung auch tatsächlich erledigt werden können. Und wir müssen darauf achten, das spiegelt das Petitionsgeschehen auch wider, dass wir die Verwaltungen dort nicht allzu sehr von den Menschen entfernen, wo sie von ihrer Aufgabe her nahe bei den Menschen bleiben müssten.
Damit bin ich zweitens bei den Sorgen im ländlichen Raum. Bestimmte Probleme im ländlichen Raum liegen in der Natur der Sache, aber man muss sie nicht noch künstlich vergrößern, sondern, darum geht es hier, in Politik und Verwaltung klug mit ihnen umgehen. Das gilt etwa für die Baugenehmigungsbehörden. Gerade im Außenbereich kommt es auf Umsicht in der Genehmigungspraxis an. Wer will denn ein altes Bauerngehöft beispielsweise unterhalten, wenn schon die Genehmigung eines Carports ein Riesenproblem wird? Hier waren erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Baugenehmigungsbehörden im Umgang mit den Bürgern festzustellen. Offenbar gibt es sehr differierende Anschauungen darüber, wann ein Bauvorhaben im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt und wann nicht.
Andere Probleme des ländlichen Raumes betrafen die Raumordnung, die gesundheitliche Versorgung, den fehlenden Ausbau oder den Abbau von Infrastruktur, die Schulwahl, die Mobilität bei ausgedünntem öffentlichem Personennahverkehr. Natürlich muss es immer darum gehen, Lösungen im Rahmen des Möglichen für die Lebenssituation im ländlichen Raum zu finden. Es kann und soll nicht darum gehen, überzogene Anspruchshal
Das gilt auch für ein anderes Thema in der Fläche, die Schülerbeförderung. Damit bin ich beim dritten Punkt. Wie schon im Vorjahr haben die Regelungen zur Schülerbeförderung bei der Ausübung der Schulwahlfreiheit zu Unverständnis und Unmut bei den Eltern geführt, soweit die Landkreise nicht freiwillig die Einschränkungen des Schulgesetzes im großen Maß auffangen. Auch wurde kritisiert, dass in den kreisfreien Städten selbst bei langen Schulwegen kein Anspruch auf Beförderung oder auf Erstattung von Fahrtkosten besteht. Selbst beim Besuch der örtlich zuständigen Schule ist das nicht der Fall.
Wir haben es hier mit gesetzlichen Regelungen zu tun, die rechtlich zwar zulässig sein mögen, die von den Menschen aber in der Konsequenz nicht nachvollzogen werden können. Warum führt der Wohnsitz in einer kreisfreien Stadt zu einer völlig anderen Regelung der Schülerbeförderung als in einer kreisangehörigen Stadt? Oder warum führt die Ausübung der Schulwahlfreiheit zu der Konsequenz, dass Eltern im Extremfall – und den gibt es in einem Landkreis – sämtliche Kosten der Beförderung selbst tragen müssen? Die Regelungen werden – nicht zu Unrecht – als ungerecht empfunden.
Hier sehe ich in den Beratungen noch Diskussionsbedarf, hier ist einiges plausibler und stimmiger zu machen. Schon der König Salomo schrieb: „Gerechtigkeit erhöht ein Volk“, und ich darf hinzufügen: und stärkt das Vertrauen in die Demokratie. Die Demokratie lebt ja davon, dass sie ihre Entscheidungen nachvollziehbar macht und möglichst viele Menschen mitnimmt.
Über das Ausmaß des Reichtums im alten Israel können wir dann noch mal intensiver sprechen, Herr Abgeordneter.