Ja, gibt es auch. Und es gibt in dem Fall sogar eine Möglichkeit, das habe ich also vorgeschlagen, den Antrag zu überweisen. Ich habe jetzt gehört, die SPD macht es auch. Also insofern können wir das gemeinsam tun,
Den Antrag werden wir – das kündige ich mal gleich an – nicht so beschließen können, wie er hier dargestellt ist. Das ist schon sehr gut erläutert worden. Mir geht es schlichtweg darum, dass wir im Ausschuss noch mal einen Bericht bekommen, der uns die Situation im Lande vielleicht noch etwas konkreter verdeutlicht, damit wir wissen, wovon wir reden. Und dann muss man deutlich noch mal abschichten, wo die Chancen sind, wie vorzugehen ist, um hier etwas hinzukriegen. Auf keinen Fall ist etwas hinzukriegen, wenn wir hier in Mecklenburg-Vor- pommern kraft unserer Wassersuppe im Landtag beschließen: Wir wollen, dass das bundesweit einheitlich gemacht wird. Da werden sich andere auf die Seite legen und sagen, na ja, ihr mit euren 1,6 Millionen Einwohnern macht mal, aber dann müsst ihr euch der Realität beugen! Und das bringt ja nichts, da rennen wir gegen eine Wand, das hat keinen Sinn.
Insofern würde ich vorschlagen, mit der Überweisung die Gelegenheit zu nutzen, im Ausschuss noch mal über diese Geschichte sehr intensiv zu sprechen. Und dann müssen wir eine Formulierung finden, mit der wir am Ende alle leben können, damit wir das Thema entsprechend abschließen können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den drei Tagesordnungspunkten kann ich nur sagen: Mich stört das nicht. Ich finde es dem Thema angemessen. Wenn wir von der größten Herausforderung für dieses Land sprechen, dann muss man das auch mal ertragen können, dass man an drei Tagen Landtagssitzungen zu drei Tagesordnungspunkten zur Energiewende diskutiert. Aber das ist meine persönliche Auffassung, unabgestimmt mit meiner Fraktion. Vielleicht gibt es da ja auch welche, die das lieber gehabt hätten, dass man das in verbundener Aussprache macht.
Nur zwei Vorbemerkungen: Die eine Vorbemerkung bezieht sich auf das, was Herr Seidel sagte. Natürlich habe ich gestern die Steilvorlage geliefert mit dem Wort „Vollgas“. Aber eins sage ich Ihnen, Herr Seidel: Schne
Nee, das wollte ich gerade sagen. Es geht darum, die Sache auszubalancieren, dass es verträglich ist und dem Ziel dient. Nur darum geht es. Und wenn Sie das noch mal betont haben, dass es hier im Hause keinen gibt, der gegen die Energiewende ist,
dann nehme ich das erfreut zur Kenntnis. Ich stelle trotzdem fest, dass es zwischen den Fraktionen große Unterschiede gibt, was den Weg betrifft und wie der gegangen werden soll. Aber so ist das nun mal. Wir gehören ja auch unterschiedlichen Parteien und Fraktionen an.
Wenn ich mich recht entsinne, haben wir über das Thema, was wir heute als Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen haben, zumindest ab und zu schon gesprochen. Und ich denke, dass es richtig ist, gerade jetzt, wo ja die Große Koalition in Berlin angeblich vor allen Dingen um die Kostenbegrenzung der Energiewende ringt, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.
Und, Kollege Jaeger, ich muss Ihnen mal ein Kompliment machen, Sie haben mir heute auch eins gemacht, das möchte ich Ihnen gern zurückgeben. Der Vorteil von Ihren Anträgen ist, dass Sie immer mit der Begründung schon sehr viel Stoff liefern für eine Antwortrede. Manches Mal denke ich, warum machen die GRÜNEN das eigentlich, immer so eine lange Begründung liefern. Sie liefern ja faktisch schon die Argumente, die man dann auch zerpflücken könnte. Aber ich denke, das machen Sie vor allen Dingen auch, um den Kolleginnen und Kollegen hier im Haus zu zeigen, das ist doch eigentlich logisch, und sie dann auch zu bewegen, zumindest mal einer Überweisung in die Ausschüsse zuzustimmen.
Ja natürlich. Also das ist ja auch Ihre Sache. Ich kritisiere das auch nicht. Ich finde das eher angenehm für mich als jemand, der sozusagen eine Erwiderungsrede darauf halten kann.
Diesmal scheint es ja sogar zu klappen. Also ich gratu- liere Ihnen, wenn es gelingt, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Dann ist das ja, denke ich mal,
schon an einer Stelle, wo es wirklich wichtig wäre, darüber noch mal intensiv zu sprechen. Also wir unterstützen den Antrag, auch eine Überweisung in den Energieausschuss.
Trotzdem gibt es für mich auch ein Fragezeichen und da bin ich eigentlich fast auf der Linie des Energieministers, aber dazu komme ich noch später.
Sie haben völlig recht, Kollege Jaeger, es gibt zahlreiche Ungleichgewichte bei den Kosten für die Energiewende, und die Netzentgelte und wie die behandelt werden, gehören dazu. Diejenigen, die den größten Anteil am...
Diejenigen, die also den größten Anteil an der Erzeugung erneuerbarer Energien haben, haben selbstverständlich auch den größten Bedarf, die Netze auszubauen. Da sie aber weit mehr Energie liefern, als sie selbst benötigen, also einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag erfüllen, ist es eigentlich überhaupt nicht zu akzeptieren, dass diese Länder beziehungsweise deren private Verbraucher und die kleinen und mittelständischen Unternehmen die Netzausbaukosten allein schultern. Für MecklenburgVorpommern ist das besonders fatal. Hier leben die Menschen mit den geringsten Löhnen, hier gibt es die meisten Langzeitarbeitslosen und die größte Altersarmut. Und dass es auch bei den Netzentgelten für die großen Stromverbraucher die Möglichkeit gibt, sich befreien zu lassen, das empfinde ich als besonderen Skandal.
Aber wie ich bereits sagte, es gibt auch für mich ein Fragezeichen bei dem Modell, das Sie vorschlagen, Kollege Jaeger. Darauf können Sie sicherlich auch noch mal eingehen nachher. Es wird nicht ausbleiben, dass auch in den westlichen Bundesländern, in den großen energieverbrauchenden Ballungszentren es den Bedarf gibt, die Netze erheblich zu erneuern, auszubauen. Egal, wie viel Strom nun aus dem Norden tatsächlich in die Industriezentren im Süden kommt, Bayern, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen werden dennoch ihren eigenen Beitrag zur Energiewende leisten müssen, nicht nur den von uns gelieferten aufnehmen.
Das heißt, erhebliche Investitionen auch in deren Verteilnetze werden nötig sein. Besteht dann nicht die Gefahr, und die sehe ich ebenso wie der Minister, dass die Nordländer, und das betone ich noch mal, die Privatverbraucher und die Gewerbetreibenden den Netzausbau sozusagen zweimal bezahlen? Den bei uns bezahlen wir schon allein. Kommt ein einheitliches Netzentgelt zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor allem nicht denen zugute, die erst jetzt aufwachen und ihre Netze ausbauen und dann eben zu unseren Lasten? Aber wie gesagt, der Ansatz im Antrag ist richtig, das sehen wir auch so, und über die konkreten Ausformulierungen können wir dann gern im Ausschuss streiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unstrittig und völlig klar: Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir eine moderne, eine leistungsfähige Netzinfrastruktur. Das ist völlig klar. Ich bin mir aber auch sicher, dass wir das in den nächsten Jahren gerade hier in Deutschland in den Griff bekommen und somit die entscheidenden Voraussetzungen schaffen für den Erfolg der Energiewende.
Was heißt „moderne Netzinfrastruktur“? Das heißt zum einen Netzausbau, das stimmt, aber es heißt vor allen Dingen auch Ausbau und Optimierung der vorhandenen Netzstrukturen, und das alles kostet insgesamt natürlich Geld. Wir haben im Ausschuss das Thema schon mal beraten, haben uns die Auswertungen der Netzstudie in Mecklenburg-Vorpommern, auch die Kosten darstellen lassen bis 2025. Das sind nach Schätzungen in der Prognose bis 2025 für Mecklenburg-Vorpommern 1,3 bis 2 Milliarden Euro, viel Geld für unser kleines Land. Und insofern wissen wir natürlich, dass das Thema „bundesweite Umlage der Netzkosten“ aufgrund dieser hohen Kostenrelevanz ein sehr wichtiges Thema ist.
Das hat unter anderem dazu geführt, dass im Koalitionsvertrag von SPD und CDU das Ziel der bundesweiten Umwälzung der Netzkosten schon festgeschrieben ist. Ich möchte daran erinnern, dass wir hier im Landtag bereits im Oktober 2012 auf Grundlage eines Antrages von SPD und CDU das Gleiche beraten und auch hier im Landtag bereits beschlossen haben. Insofern ist diese politische Zielsetzung nicht neu.
Unabhängig davon finde ich es hervorragend, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Thema auch noch mit einem Gutachten untersetzt hat, nicht nur die Notwendigkeit, sondern auch Wege aufgezeigt hat, wie man das vielleicht erreichen kann. Und ich halte auch den Ansatz in der Begründung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für zielführend, zu sagen, es ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern es ist auch eine Frage der Ordnungspolitik. Nach meiner Meinung ist es das Grundprinzip der Energiewende, dass die Kosten solidarisch umgelegt werden auf alle in Deutschland. Insofern ist eine bundesweite Umlage bei Netzentgeltkosten, glaube ich, dem Prinzip der Energiewende viel näher als die separate Länderberechnung.
Allerdings muss man bei der Frage, ob denn eine bundesweite Umlage bei Netzkosten für unser Land vor- oder nachteilig ist, schon noch mal innehalten. Ich glaube, relativ einfach lässt sich die Frage „kurzfristig“ beantworten. Kurzfristig würden wir als Land davon profitieren. Ob wir aber auch mittel- und langfristig von einer dann festgeschriebenen bundesweiten Umlage der Netzkosten profitieren würden, dahinter möchte man zumindest ein Fragezeichen machen.