Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Prozess der Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes, und das stellen wir genauso übereinstimmend zwischen Landesregierung und kommunalen Verbänden fest, diese Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes ist nicht in wenigen Tagen gemacht, sondern das ist ein Prozess – auf die einzelnen Gründe muss ich hier nicht eingehen, die sind hinlänglich bekannt –, der mehrere Jahre in Anspruch nimmt, weil wir valides Zahlenmaterial brauchen, weil wir durch Doppik und Kreisgebietsreform die Zahlen, die im Moment vorliegen, nicht so ohne Weiteres in die Zukunft hinein fortschreiben können und weil wir mit der Einschaltung eines Gutachters einen Weg wählen wollen, der am Ende einen Novellierungsvorschlag bringt, der sowohl von der kommunalen Ebene als auch von der Landesregierung akzeptiert wird und der dann die Basis für die kommunale Finanzausstattung der Folgejahre abgibt.
Dieser Prozess, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht Zeit und deshalb, ganz einfach deshalb gibt es diese Vereinbarung, dass wir für den Zeitraum bis dahin, also für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, viermal 40 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Ebene zur Verfügung stellen.
Und wenn Sie fragen, Frau Rösler: Wieso eigentlich 40 Millionen? – Dieses ist Teil des Vertrages, den man geschlossen hat. Man hat sich auf diesen Betrag ge- einigt und deswegen ist das nicht etwas Furchtbares oder Schlimmes oder irgendetwas, wo man etwas hineingeheimnisst, sondern das ist das Ergebnis von Gesprächen, das ist festgeschrieben in einem Vertrag,
und genau das setzen wir um. So einfach ist das. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, viermal 40 Millionen Euro.
Wir haben uns weiter darauf verständigt – das war vielleicht weniger bei der Landesregierung ein Problem als innerhalb der kommunalen Ebene, und das ist ja auch nachvollziehbar, dass das ein Problem ist –, wie denn diese 40 Millionen jährlich verteilt werden. Wir haben uns verständigt auf einen Schlüssel, der sagt, 35 dieser 40 Millionen – wohlgemerkt jedes Jahr – werden so behandelt, als wären es Schlüsselzuweisungen. Sie werden auf die einzelnen Empfänger der Schlüsselzuweisungen nach diesem Verteilungsmechanismus verteilt und die anderen 5 Millionen werden für Sozialkosten in Ansatz gebracht. Das heißt, hier werden die Träger der Sozialkosten, das sind im Wesentlichen die Landkreise und die kreisfreien Städte, bedacht. Sie erhalten diese 5 Millionen und die werden dort verteilt.
Und dazu muss man dann eines sagen, das weiß die kommunale Ebene selbstverständlich, auch das ist ja Teil der Absprache: Das Geld, das wie eine Schlüsselzuweisung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilt wird, ist kreisumlagefähig, das heißt, ein Teil davon wird am Ende in den Kassen der Kreise landen.
Wir müssen berücksichtigen, dass die Frage der Sozialgelder und wie diese im Konkreten verteilt werden, noch diskutiert wird. Und wir müssen sehen, dass wir bei Kreisumlagen natürlich immer eine Nachlaufwirkung von einem Jahr haben. Aber dieses vorausgeschickt, wird man sagen können, dass aus allem zusammen – dem Geld, das wie Schlüsselzuweisungen verteilt wird, den Sozialhilfegeldern und dem Geld, das durch die Kreisumlage indirekt den Kreisen zugeführt wird – dann am Ende beispielsweise die Hansestadt Rostock ein zusätzliches Plus von jährlich 4,8 Millionen Euro haben wird, der Kreis Mecklenburgische Seenplatte von 5 Mil- lionen Euro und der Kreis Vorpommern-Greifswald von 4,4 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind keine Peanuts, sondern das sind erhebliche Beträge, die diesen Städten, die diesen Kreisen helfen werden, ihre Finanzsituation zu stabilisieren. Sie sind eine wichtige Überbrückungshilfe, die zwar nicht alle Probleme, die auf der kommunalen Ebene bestehen, löst, die aber einen wichtigen Beitrag dazu leistet, unsere kommunalen Finanzen weiter zu stabilisieren. Deswegen ist dieses Geld notwendig und deswegen ist diese Vereinbarung gut.
Lassen Sie mich noch auf ein Argument eingehen, das auch bei Ihnen, Frau Rösler, mitgespielt hat, das ist das Argument: Oh, mein Gott, schon wieder Sondergeld! Wie schrecklich! Erst kriegen wir da Sondergeld, dann kriegen wir da Sondergeld, dann kriegen wir da noch Sondergeld und dann kriegen wir da noch Sondergeld. Und dann versteigen Sie sich, Frau Rösler, zu Attacken auf den Ministerpräsidenten, dass der sich hier zum Monarchen mache oder dass das die Abschaffung der Demokratie sei! Ich kann mich darüber nur wundern. Ich denke, viele unserer Kommunalpolitiker, ich glaube sogar, die
ganz große Masse unserer Kommunalpolitiker wird sicherlich einem chinesischen Sprichwort zustimmen, das sagt: Es ist egal, ob die Katze schwarz ist oder weiß,
Und so ist es den meisten Kommunalpolitikern relativ egal, ob sie das Geld nun nach dem Finanzausgleichsgesetz ausgezahlt bekommen oder aus dieser Sonder- hilfe
oder aus jener Sonderhilfe, Hauptsache, das Geld fließt. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daraus das große Problem zu machen, dass wir hier Sonderfinanzierungen als Übergangsregelung ein- bauen – ich kann es nicht nachvollziehen. Wichtig ist, wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen, sondern helfen ihnen. Darauf kommt es an.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns – und da, Frau Rösler, freue ich mich dann wieder über Ihre Fraktion und genauso über die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir uns darauf verständigen konnten – dieses Gesetz, diesen Nachtrag sehr rasch über die parlamentarische Bühne bringen, weil es uns darum geht, dieses Geld, das wir den Kommunen zur Verfügung stellen wollen, möglichst schnell zur Verfügung zu stellen. Früher Beschluss heißt frühe Auszahlung, und deswegen ist es gut, dass wir uns auf das Verfahren verständigt haben, heute Abend die Ausschussberatungen zu machen und am Freitag die Zweite Lesung.
Mein ausdrücklicher Dank an Johann-Georg Jaeger als PGF der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und, da möchte ich jetzt noch einen besonderen Akzent hinterlassen, mein Dank an Peter Ritter, der heute leider erkrankt ist und dem ich von hier aus gerne und von Herzen eine gute Besserung wünsche.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen, konstruktiv beraten und dann am Freitag beschließen! Den Kommunen in unserem Land tut es gut und deren Wohl sollten wir nicht nur im Munde führen, wir sollten tatsächlich etwas dafür tun. Dazu haben wir jetzt Gelegenheit. – Herzlichen Dank.
Herr Müller, ich glaube, den Kommunen ist es nicht egal, ob sie aus einem Hilfspaket oder aus vier Hilfspaketen oder aus dem FAG bezahlt werden. Das ist Ihnen klar und das sind auch unsere Rückmeldungen.
(Torsten Renz, CDU: Wer sind jetzt eigentlich die Kommunen? Die hauptamtlichen Bürgermeister, die Stadtvertreter, die Gemeindevertreter oder die Bürger?)
Die Kommunen würden gerne das Geld aus dem FAG bekommen, denn nur diese Ausgaben sind planbar und belastbar für die kommenden Jahre. Nur auf Grundlage dieser Ausgaben beziehungsweise dieser Einnahmen können wirklich auch Strukturentscheidungen getroffen werden.
Aber bis 2018 ist das nicht möglich. Und deswegen ist die Aussage, die Sie gerade getroffen haben – ob nun das Geld aus den Hilfspaketen kommt oder aus dem FAG, das ist doch völlig egal – einfach nicht vernünftig, Herr Müller.
Als Zweites möchte ich meiner Rede voranstellen: Ich empfehle Ihnen allen einen Blick in den „Überblick“, die Zeitschrift des Städte- und Gemeindetages.
(Martina Tegtmeier, SPD: Das stimmt auch nicht alles, was da drinsteht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Dort im Vorwort von Herrn Thomalla können Sie lesen, dass er sich für den Städte- und Gemeindetag auch ein besseres Ergebnis gewünscht hätte.
Aber er hat es eben so genommen, wie es möglich war. Und deswegen muss ich einfach feststellen, es ist ein Zeichen politisch schlechten Stils, wenn man schon am längeren Hebel sitzt, dann auch noch darüber zu spotten und zu sagen, die Kommunen haben es doch unterschrieben.
Ich glaube, sie haben es unterschrieben, weil sie wussten, dass nichts Besseres auszuverhandeln war mit dieser Landesregierung. Aber bitte spotten Sie nicht auch noch über die Kommunen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde schon, dass auch dieser Nachtragshaushalt eine ganz neue Dimension des politisch schlechten Stils in unserem Lande markiert. Zuerst nimmt die rot-schwarze Koalition den Kommunen gut 36 Millionen Euro weg, denn diese hätten ihnen für übertragene Landesaufgaben zugestanden – das war im Dezember, als das Finanzausgleichsgesetz angepasst wurde –, und dann, nur wenige Monate später, gibt die rot-schwarze Koalition den Kommunen das zuvor unterschlagene Geld wieder und lässt sich als großer Gönner feiern. Und nicht nur das, die Landesregierung vereinbart auch noch mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass sie auf die Kommunen freundlich einwirken sollen, damit diese bis zum Jahr 2018 nicht mehr vor Gericht gegen das Land klagen.
Meine Damen und Herren, das ist in etwa so, als wenn ein Handtaschenräuber einer älteren Dame die Tasche
klaut, kurze Zeit später das Raubgut wieder abgibt und dafür auch noch Finderlohn einfordert. Aber nicht nur das, zusätzlich vereinbart der Dieb mit der Staatsanwaltschaft, dass diese doch auf die ältere Dame freundlich einwirken solle, damit sie keine Anklage gegen den Handtaschenräuber erhebt. So ist es. Auf dieses Niveau ist die Politik in unserem Land gesunken, meine Damen und Herren.
Und nun steht eben auch fest, kein einziges Problem in der Gemeindefinanzierung wird in den kommenden vier Jahren gelöst.
(Minister Harry Glawe: Sie waren auch schon mal besser. Das ist ja unglaublich, was Sie da erzählen! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)
Die fehlende Stadt-Umland-Umlage trifft zum Beispiel die Zentren ganz besonders hart und auch die vom Landesrechnungshof vorgeschlagene Einführung von nivellierenden Hebesätzen zur Eindämmung des Grundsteuerdumpings einiger Umlandgemeinden wird vertagt. Einnahmen gehen so Tag für Tag, Jahr für Jahr verloren.
Bis 2018, meine Damen und Herren – das ist erst in vier Jahren, so lange hat im Übrigen hier mal eine ganze Legislaturperiode gedauert, vielleicht erinnern Sie sich noch –, also bis zum Jahr 2018 passiert hier gar nichts. Einzig und allein die 40 Millionen Euro, die den Kommunen sowieso zustehen, die bekommen sie nun auch wieder. Das hätten wir auch im Dezember schon haben können. Das ist ein finanzpolitisches Nullsummenspiel, ein Taschenspielertrick der Landesregierung, um mit viel Wind, Wirbel und Getöse einzig und allein über eine nackte Tatsache hinwegzutäuschen,
nämlich dass in den kommenden vier Jahren in den Kommunalfinanzen der Stillstand in Beton gegossen wurde.
(Torsten Renz, CDU: Ein Glück, dass Sie als Aufklärer Nummer eins unterwegs sind! Ihnen entgeht ja nichts.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war schon mehr als erstaunt, als ich dann die Ausrede der Landesregierung hörte – Herr Müller hat sie hier auch noch mal breit vorgetragen –, warum denn die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen erst zum Jahr 2018 neu geregelt werden. Also angeblich bedürfe es laut Landesregierung so viel Zeit, weil die Abschlussrechnungen der ersten drei Jahre nach neuer Haushaltsrechnung vorliegen müssten, um valide Aussagen zum Zustand der Kommunalfinanzen zu treffen.
Meine Damen und Herren, das wäre ja so, als wenn ein Arzt an einem schwer kranken Patienten erst die volle Ausprägung sämtlicher Symptome abwarten würde, bevor er sich zu einer Behandlung entschließt.
Das ist doch absoluter Quatsch. Das macht kein Arzt. Sämtliche Lebenserfahrung spricht gegen ein solches Vorgehen. Auch in der Industrie wäre so etwas völlig