Protocol of the Session on April 9, 2014

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses, die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2610 sieht vor, die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Bezug auf die Pflichten, in Bezug auf die Information der Patientinnen und Patienten sowie die Verwaltungszusammenarbeit der zuständigen Behörden umzusetzen. Das Heilberufegesetz und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst werden dabei insofern ergänzt, dass der Abschluss und das Aufrechterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung künftig wirksam kontrolliert werden können.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2610 sieht darüber hinaus vor, dass durch die Einfügung eines Erinnerungsverfahrens in das Gesetz

über den öffentlichen Gesundheitsdienst die Teilnah- me an den J1-Untersuchungen nach Paragraf 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch durch die Servicestelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales auf diese Weise gefördert werden soll. Diese sollte auf eine vermehrte Inanspruchnahme der J1-Untersuchungen hinwirken. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, die Gemeinden ge- setzlich zu ermächtigen, die ihnen für die Badegewässerüberwachung entstehenden Kosten durch Satzung dem Betreiber des Badegewässers aufzuerlegen.

Der Sozialausschuss hat eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf durchgeführt. Im Ergebnis empfiehlt der Sozialausschuss unter Ziffer I seiner Beschlussempfehlung einvernehmlich bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und der NPD, ansonsten Zustimmung, die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen zudem unter Ziffer II der Beschlussempfehlung die Annahme einer Entschließung vor.

Mit dieser Entschließung wird betont, dass schon heute in den zahlreichen U-Vorsorgeuntersuchungen durch das Erinnerungssystem auch Kinder aus sogenannten Risikofamilien erreicht und von Kinderärzten untersucht werden. Dabei werde auch die Zahngesundheit thematisiert und bei Bedarf eine Überweisung zum Zahnarzt ausgestellt. Jedoch würden Experten bestätigen, dass die Eltern nicht immer die Überweisungen nutzen würden, um ihre Kinder von einem Zahnarzt untersuchen zu lassen. Die Kopplung zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen an das bestehende System der U- und J-Untersuchungen sei daher ein weiterer Baustein, um allen Kindern und Jugendlichen die Chance auf gesunde Zähne zu ermöglichen. Darüber hinaus müsse die Kindergesundheit ganzheitlich in den Blick genommen werden. Der in den Kindergesundheitszielen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern gewählte Setting-Ansatz müsse weiterverfolgt werden.

Der Sozialausschuss empfiehlt einvernehmlich bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD, ansonsten Zustimmung, die Annahme der Entschließung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Birgit Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Januarsitzung habe ich das vorliegende Artikelgesetz ausführlich vorgestellt, daher erwähne ich jetzt nur die Stichworte, drei Dinge:

1. die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über

die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, kurz Richtlinie zur Patientenmobilität

Sie erinnern sich vielleicht noch an den Vergleich mit Herrn Müller mit der Fischvergiftung im Frankreichurlaub in diesem Zusammenhang.

2. Aufnahme der J1 in das Regelerinnerungssystem und

3. eine Änderung bei der Überwachung von Badege

wässern

So weit die Regelung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, neu ist der interfraktionelle Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf, den ich sehr begrüße. Die Landesregierung hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Kinder sollen chancengleich gesund aufwachsen. Es ist überaus wichtig und auch mein zentrales Anliegen, den Jüngsten im Land gute Startchancen zu ermöglichen. Wir wissen, dass ein enger Zusammenhang zwischen Bildung und Gesundheit existiert, den wir besonders in den Kitas und in den Schulen nutzen müssen. Gute Präventionsangebote setzen aber schon früher an mit guter Schwangerenbetreuung und Beratung zum richtigen Umgang beispielsweise mit der Nuckelflasche.

Wir wollen Gesundheitsförderung ganz selbstverständ- lich in die Lebenswelten der Menschen integrieren. Dazu haben wir vor sechs Jahren das „Aktionsbündnis für Gesundheit“ gebildet. Bereits 2003 vereinbarten das Sozialministerium und zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen die Kindergesundheitsziele, die fünf Jahre später Bestandteil des wichtigen Landesaktionsplanes zur Gesundheitsförderung und Prävention geworden sind.

Eines der Ziele ist die Verbesserung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zehn Jahre später konnte eine erfolgreiche Bilanz gezogen werden. Die Verbesserung der Zahngesundheit zeigt sich deutlich am gestiegenen Anteil der Kinder mit naturgesundem Gebiss. Die zahlreichen Aktivitäten sowohl der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch des öffentlichen Gesundheitsdienstes tragen also Früchte.

Hinzugekommen sind Unterziele wie:

Erstens. Wir wollen die Nuckelflaschenkaries von derzeit 10 Prozent auf 5 Prozent senken.

Zweitens. Wir wollen die Anzahl der Dreijährigen ohne Karies von 80 auf 90 Prozent steigern.

Drittens. Der Anteil kariesfreier Milchgebisse bei Drei- bis Sechsjährigen soll von 65 auf 80 Prozent gesteigert werden.

Viertens. Die Kariesverbreitung bei Schulkindern soll um 45 Prozent gesenkt werden.

Die Umsetzung der neu formulierten Gesundheitsziele für Kinder und Jugendliche erfolgt durch viele Akteure und wird vom Ministerium aktiv begleitet, aber unsere Analysen zeigen auch, dass besonders bei Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen Karies stark zunimmt. Ich begrüße daher die Idee, weitere zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu etablieren, die an die kinderärztliche Untersuchung anknüpfen und in dem entsprechenden Untersuchungsheft dokumentiert werden sollen.

In der Praxis wird eine Verknüpfung oft schon gelebt. Vielfach geben die Kinder- und Hausärzte den zahnärztlichen Kinderpass bei den U-Untersuchungen an die Eltern mit. Die Teilnahmerate an den U-Untersuchungen ist durch das Erinnerungssystem stark gestiegen. Allerdings ist es kein Automatismus, dass auch die zahnärztlichen Untersuchungen stärker in Anspruch genommen werden. Deshalb müssen wir da ansetzen, wo die Kinder sind, und das sind nun mal unsere Kitas und Schulen. Die Zahnärzte bringen unseren Kita-Kindern spielerisch richtiges Zähneputzen bei.

Erwähnen möchte ich aber in diesem Zusammenhang auch noch mal die Familienhebammen. Sie tragen einen wichtigen Teil zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und werden gezielt zu Mundhygiene und Ernährungsberatung geschult. Sie sind wichtige Bezugspersonen für frischgebackene Eltern und haben deshalb einen besonders vertrauensvollen Zugang.

Ich komme gern Ihrer Bitte im Antrag nach und werde auf der kommenden Gesundheitsministerkonferenz mit meinen Kolleginnen und Kollegen das wichtige Thema „Kinder- und Jugendzahngesundheit“ diskutieren und weiter voranbringen. Aus meiner Sicht bedarf es der konsequenten Anwendung der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, insbesondere der vorgegebenen Abstimmung der zahnärztlichen mit der ärztlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchung.

Wir müssen die Bemühungen auf Bundesebene zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern über die Aufnahme von Zahnvorsorgeuntersuchungen in das gelbe Kinderuntersuchungsheft unterstützen und uns schließlich über zusätzliche Präventionsangebote zu Ernährung und Zahnpflege in den Kitas, Schulen und Familien austauschen.

Ich danke Ihnen für die guten Vorschläge und freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam die Kinder- und Jugendgesundheit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon in der Ersten Lesung stelle ich fest, dass der Entwurf, über den wir heute abschließend beraten, aus drei Teilbereichen besteht, genau wie die Ministerin es gesagt hat: die Umsetzung der EU-Richtlinien, Stichwort Haftpflichtversicherung, die Kostenübertragung für die Badegewässerüberprüfung, sodass die Kosten für die Überprüfung an die Betreiber umgelegt werden können, und drittens die Änderung des Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes.

Ich darf mich aus Zeitgründen auf den umstrittensten Punkt, das BGDG beziehen. Wir haben im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt und ich darf sagen, dass unsere Fragen intensiv beantwortet und hinreichend diskutiert wurden. Wir haben zu den Untersuchungen,

die in unserem Land wahrgenommen werden, viel zu hören bekommen, auch die Anzuhörenden waren getrost nicht immer einer Meinung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht nur hören, sondern auch handeln.)

Ich denke da an die Diskussion zwischen Pediatern und Zahnmedizinern. Das zeigt, wie intensiv die öffentliche Gesundheitsversorgung zu betrachten ist und dass auch wir längst nicht einer Meinung waren. Den ganz wesentlichen Punkt, dass nämlich die J1 in den Standardbereich des Gesetzes rutscht und nicht mehr Projekt der Landesregierung ist, haben wir erreicht.

Lassen Sie mich deshalb kurz noch mal auf die genannten Ziele und Ergebnisse eingehen. Die erzielten Ergebnisse, nämlich die Mehrinanspruchnahme dieser Untersuchungen, geben uns recht. Wir müssen diesen Standard ins Gesetz aufnehmen, damit mehr Kinder beziehungsweise Jugendliche an der Untersuchung teilnehmen. Jeder Schritt in Richtung Kinder- und Jugendgesundheit muss uns recht sein. Das sind Investitionen in die Zukunft. Prävention ist nämlich nicht nur das Thema auf bundespolitischem Parkett, nein, es ist unser Thema. Wir wollen landesseitig Bewegung sehen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch nicht nur Untersuchungen.)

Ja, Frau Gajek.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern sind wir auf dem richtigen Weg. Und dann ist da noch die Entschließung, die heute die Beschlussvorlage des Ausschusses flankiert. Zahngesundheit, das war das Thema, das sich in der Entschließung in aller Breite wiederfindet. Und die Fraktionen haben sich dazu nicht nur verständigt, sondern sich einstimmig dazu bekannt. Wie ich schon gesagt habe, Kindergesundheit muss uns am Herzen liegen.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute bei der Entschließung zum Gesetzentwurf im Kern mit einem Bekenntnis zu tun, das uns in die Pflicht nimmt. Die Vernetzung der frühgesundheit- lichen Untersuchungen, sogenannte U-Untersuchungen mit drei zahnärztlichen Frühuntersuchungen, und zwar U5 bis U7, das ist das erklärte Ziel der CDU gewesen.

Wir können und wollen uns nicht darauf ausruhen, dass ein Kinderarzt sich um Mundhygiene und Nuckelflaschenaufklärung kümmert. Jeder Erwachsene hat ein Recht auf zahnärztliche Untersuchungen. Unseren Kindern wollen wir dieses Recht verwehren, weil andere Leistungen angeblich ausreichend sind? Nein, schon die UN-Kinderrechtskonventionen sichern das Recht auf Gesundheit zu. Insofern setzen wir eigentlich an dieser Stelle nur um, was längst andere vor uns entschieden haben. Wir führen etwas aus, was inhaltlich selbstverständlich sein sollte, und zwar umfänglich, nicht auf Ausschnitte begrenzt. Insofern freue ich mich, dass wir die Zahngesundheit in den Fokus gerückt haben, den sie auch verdient.

Schauen Sie sich doch einmal um, wie viele Eltern zu wenig Zeit haben oder diese nicht in ärztliche Termine

stecken wollen! Schauen Sie unseren Kindern doch einmal ins Gesicht! Viele haben Einrichtungen besucht, so auch, wie wir mehrfach in den Ausschusssitzungen gehört haben, Frau Gajek und Frau Bernhardt. Die sind oft in Einrichtungen gewesen. Da sehen Sie genau, bei welchen Kindern frühzeitig Untersuchungen wahrgenommen wurden und bei welchen Kindern allerhand schiefgelaufen ist. Unser Gesundheitssystem muss später diese Folgen auffangen, zumindest in Geldwerten. Und die betroffenen Kinder müssen die Versäumnisse ihrer Eltern aushalten.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)