Protocol of the Session on April 9, 2014

So wurde im Gesetz zur Entflechtung – das ist auch gerade angesprochen worden – von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, dem sogenannten Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2007 die Länder als Ersatz für weggefallene Gemeindeverkehrsfinanzierungsbeiträge aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von insgesamt jährlich 1.335.000.000 Euro erhalten. Ab diesem Jahr 2014 ist für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weggefallen. Die Mittel müssen nun von den Ländern lediglich zweck

gebunden für insgesamt investive Zwecke jeglicher Art ausgegeben werden.

Ab dem Jahr 2020 ist vorgesehen, dass die Bundesmittel in Gänze entfallen, es sei denn, dass sich Bund und Länder im Rahmen der sogenannten Revisionsklausel nach Paragraf 6 des Entflechtungsgesetzes auf eine Weiterfinanzierung durch den Bund einigen. Dies, meine Damen und Herren, ist allerdings schon seit Jahren bekannt und bedarf deshalb nicht der Feststellung durch den Landtag.

Unter Punkt II des Antrages fordern Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Gemeindeverkehrsfinanzierung zu erarbeiten. Dieser soll bereits am 30.09.2014 dem Landtag zur Beratung vorliegen. Allein diese Frist, meine Damen und Herren, macht deutlich, wie ernst Ihr Antrag gemeint ist.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Und insofern ist diese Bezeichnung, die Minister Pegel hier gerade gebrauchte, ein „Niveagesetz“, vollkommen zutreffend. Sie glauben gar nicht ernsthaft daran. Klar ist nämlich, dass, sollte die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, dieser zunächst zur Stellungnahme an die einzelnen Ressorts, dann zur Stellungnahme an die Anzuhörenden gehen muss. Ein solches Verfahren nimmt weit mehr als fünf Monate in Anspruch, und das ist Ihnen auch bekannt.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie können ja einen Änderungsantrag machen.)

Sollten Sie allerdings eine Beschleunigung des Verfahrens in Betracht ziehen, so bleibt Ihnen natürlich selbstverständlich die Möglichkeit, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, was im Übrigen,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den werden Sie sicherlich dann in die Ausschüsse überweisen, Herr Eifler.)

was im Übrigen auch zu Ihren parlamentarischen Aufgaben der Opposition gehört.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: In die Ausschüsse überweisen? Ha, ha, ha!)

Das wäre dann schon im Rahmen der nächsten Landtagssitzung im Mai möglich. Von Vorteil wäre hierbei, dass Sie gleich all Ihre Vorschläge in den Gesetzentwurf einarbeiten könnten, ohne hierfür ein langwieriges Verfahren der Abstimmung zwischen Anzuhörenden und unterschiedlichen Ressorts in Kauf nehmen zu müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Fraktion ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut. Wir sind nicht der Auffassung, dass das Land in jegliche Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen sollte.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sehen wir auch so.)

Vor diesem Hintergrund wird allerdings auch deutlich, wie stark Sie auf der kommunalen Ebene verankert sind, nämlich gar nicht.

Als langjähriger ehrenamtlicher Bürgermeister weiß ich sehr wohl, dass die Gemeinden unseres Landes in der Lage sind, die ihnen zur Verfügung stehenden Finanz- mittel ordnungsgemäß, sachgerecht und vor allen Dingen verantwortungsvoll einzusetzen. Eines zusätzlichen Gesetzes der Landesregierung bedarf es hierbei nicht, deshalb wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Not gibt es schon, Herr Minister, vielleicht nicht nach einem Landesgesetz, aber der Verkehrssektor ist schon in Not. Die derzeitige und zukünftige Finanzierung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden und des SPNV und ÖPNV ist nicht nur in Mecklenburg-Vor- pommern, sondern in ganz Deutschland problematisch und mittel- und langfristig auch nicht auf sicheren Füßen. Flächendeckend ist dabei ein Investitionsstau erkennbar. Die Fokussierung auf die Erhaltung der Infrastruktur war und ist dabei auch aus unserer Sicht notwendig. Wir sehen, dass dieses Prinzip hierzulande eher dem des Fahrens auf Verschleiß gewichen ist. Die Lücke bei Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen wird größer und größer. Das gesamte System ist seit vielen Jahren unterfinanziert und es ist offen, wie es nach dem Jahr 2019 weitergeht.

Das alles ist für jeden hier im Hause nichts Neues. Für uns ist klar und vielleicht sogar bei allen unstrittig, dass das System des ÖPNV und SPNV sowie dessen öffentliche Infrastruktur wesentlich mehr Geld in MecklenburgVorpommern bräuchte. Nur so können wir einen attraktiven und zeitgemäßen sowie den Anforderungen einer umweltverträglichen Mobilität entsprechenden öffentlichen Verkehr organisieren. In diesem Kontext verstehe ich auch diesen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine Fraktion ist sich mit Ihrer, Herr Kollege Jaeger, auch darin einig, dass die gesamte Finanzierungsverteilung in der Verkehrspolitik mal genauer angeschaut werden muss. Deshalb geht es aber auch nicht mehr um das Entflechtungsgesetz beziehungsweise sein Auslaufen – das ist beschlossen. Es geht um die jetzige und zukünftige Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur, und nicht nur die eine Finanzierungsquelle – also die Mittelzuweisungen vom Bund –, auch weitere Quellen und deren Umfang sollten vordringlich an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Schließlich handeln wir ja innerhalb eines landes-, bundes- und europapolitischen Rahmens, der für die Betrachtung außerordentlich wichtig ist.

Gerade sind die Verhandlungen zu den Europäischen Strukturfonds beendet. Wir sind bei der Aufstellung oder Genehmigung der Operationellen Programme. Es ist

mittlerweile klar, dass zukünftig kaum noch beziehungsweise keine europäischen Mittel, zum Beispiel für den Straßenbau, eingesetzt werden können. Die Bundesregierung hat angekündigt, zusätzliche Investitionsmittel bereitzustellen – von 5 Milliarden Euro spricht Minister Dobrindt.

Die Verkehrsministerkonferenz, die vor wenigen Tagen stattgefunden hat, verweist noch mal auf die Ergebnisse der Bodewig-Kommission, die unter anderem neben der Ausweitung der Lkw-Maut auch die Errichtung eines Sondervermögens Verkehrsinfrastruktur vorgeschlagen hat. Aber auch die Ausweitung der Nutzerfinanzierung, sprich die Lkw-Maut und die von der CSU gewollte PkwMaut für Ausländer, hilft den Gemeinden und Ländern nicht bei ihren Problemen. Die eigentliche Ursache für die Probleme mit den Straßen und dem ÖPNV ist nach unserer Auffassung – und das ist nicht nur unsere Auffassung – die unzureichende Finanzausstattung der Gemeinden unseres Landes. Und das Problem ist nicht gelöst.

Ein neues Finanzausgleichsgesetz, das die Kommunen in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen, ist nicht nur eine Forderung von uns. Dieses Gesetz soll ja nun erst in der nächsten Legislatur kommen.

Die Entflechtungsmittel, die Mecklenburg-Vorpommern vom Bund erhält, bleiben bis 2019 erhalten, allerdings ohne Dynamisierung, die der Preisentwicklung entspricht. Dadurch ergibt sich eine weiter wachsende riesige Lücke zu dem von den Ländern angemeldeten Bedarf. Sie beträgt bundesweit mindestens 800 Millionen Euro jährlich. Die Zweckbindung dieser Mittel ist aufgehoben. Die Länder können das Geld frei einsetzen, solange es nur investiv passiert. Allerdings sind diese Entscheidungen schon vor Jahren gefallen. Wir haben darüber bereits in der 5. Legislaturperiode ausführlich diskutiert.

Ende September 2012 hat meine Fraktion beantragt, die Zweckbindung der Entflechtungsmittel beizubehalten und dazu entsprechende Landesregelungen zu treffen. Wir können das also ziemlich gut nachvollziehen, was Sie heute beantragen. Das fand damals die Zustimmung Ihrer Fraktion, lieber Kollege Jaeger. Mittlerweile sehen Sie das aber offensichtlich ein bisschen anders. Denn nach den Feststellungen im Punkt I Ihres Antrages, mit denen meine Fraktion ohne Probleme mitgehen kann, verlangen Sie im Punkt II, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Bis zum Inkrafttreten dieses Landes-GVFG sind für den Landeshaushalt Regelungen zu“ treffen, „nach denen die Verwendung der Mittel aus dem EntflechtG für andere Vorhaben als Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr nicht möglich ist.“ Dieser Punkt ist für meine Fraktion nicht akzeptabel.

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach dem Entflechtungsgesetz sollen ja nicht nur Hilfen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden sein, sie sollen auch die Bundesanteile ausgleichen, die durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken“ weggefallen sind. Sie sollen auch der sozialen Wohnraumförderung dienen. Wir wollen diese ursprünglichen Zwecke nach dem Entflechtungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Darin, dass die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus, der Maßnahmen zur Verbesserung der kommuna

len Eisenbahnkreuzungen, von Bushaltestellen, Straßenbahninfrastruktur und so weiter derzeit völlig unzureichend ist, sind wir uns einig. Der Weg aber, den Ihre Fraktion vorschlägt, den halten wir nicht für gangbar. Ich bin mir auch ziemlich unsicher darüber, ob ein Landesgesetz zur Finanzierung der Gemeindeverkehrswege und der ÖPNV-Infrastruktur hilfreich ist. Einige Argumente des Ministers kann ich hier durchaus nachvollziehen, zumal Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, außer den Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz keinerlei weitere Finanzierungsquellen angeben.

Schauen wir aber in den Haushaltsplan, ist die Mittel- höhe – auch das hat der Minister schon gesagt – für die Verbesserung des ÖPNV insgesamt identisch zu den Vorjahren, nur die Quelle ist anders. So werden auch Mittel aus dem EFRE eingesetzt und ersetzen faktisch einen Teil der Entflechtungsmittel. Ob diese auch kleineren Gemeinden zugutekommen werden, ist eher fraglich, denn EFRE-Mittel fließen in der Regel in größere und mittlere Kommunen. Zudem können sie auch heute schon eher nicht für klassische Straßenunterhaltung eingesetzt werden – ich sagte es schon –, sondern zur Lärmminderung oder zum Beispiel auch für Straßenbegleitgrün.

Für mich würde ein solches Gesetz nur Sinn machen, wenn das gesamte System des ÖPNV und SPNV und seiner Infrastruktur erfasst würde. Das ist aus meiner Sicht nötig, aber auch sehr schwierig und kaum bis zum September 2014 zu leisten. Wir sehen ja, wie lange die Landesregierung zum Beispiel braucht, bis sie den Integrierten Landesverkehrsplan auf den Tisch legen kann. Wenn er vorliegt, wir werden ja sehen, vielleicht reicht er sogar aus.

Kurz gesagt: Die Ziele, wie der Erhalt und die Verbesserung der kommunalen Straßen und der Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV, sind für uns unstrittig und da sind wir gleicher Auffassung wie Sie. Der Weg, den Sie vorschlagen, erscheint uns nicht zielführend, deshalb kann meine Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Johann-Georg, ich habe hier einen Redetext, den werde ich mir jetzt schenken. Wir kennen uns, glaube ich, über zehn Jahre und es ist bereits 19.15 Uhr. Ich möchte jetzt freundlich bleiben.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den können Sie haben. Das ist kein Problem, Kollege Suhr.

Nein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich auch kurzfassen: Meine Fraktion wird den Antrag ablehnen. Wir werden den Antrag nicht deswegen ableh

nen, weil wir der Auffassung wären, dass dieses Land keine bedarfsgerechte und aufgabengerechte Ausfinanzierung des Nahverkehrs bräuchte. Wir werden ihn auch nicht deswegen ablehnen, lieber Johann-Georg, weil wir der Auffassung sind, dass das GVFG nicht tatsächlich in der Vergangenheit eine Erfolgsgeschichte war.

Aber lassen Sie mich ganz kurz die einzelnen Punkte einmal durchgehen, um deutlich zu machen, dass dieser Antrag vielleicht doch etwas zu schnell erarbeitet worden ist, um es so auszudrücken.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist wirklich sehr freundlich.)

Das GVFG ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte gewesen. Es hat den Kommunen, den öffentlichen Aufgabenträgern, allen, die in dem Bereich Nahverkehr zuständig waren, in der Vergangenheit – genauer gesagt, bis zum Ende des Jahres 2006 – die entsprechenden Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Aufgaben sind dadurch auch wahrgenommen worden. Aber, das ist ja, glaube ich, eben hier schon gesagt worden – oder es war der Zwischenruf, den ich selber getätigt habe –, …

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ja, manchmal muss man sich auch selber zitieren.

… es ist tatsächlich zum 31.12.2006 gewesen, dass das GVFG in der Form, wie es bestand, endete. Seit- dem ruht es in Frieden und ist dann ersetzt worden durch das Entflechtungsgesetz im Rahmen der Föderalismusreform I.

Und es ist auch richtig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass bis 2013 – aber das ist jetzt immerhin schon ein Dreivierteljahr her –, es ist genau Mitte 2013 gewesen, ich glaube, im Juni oder Juli letzten Jahres, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, dass auf der einen Seite natürlich die Mittel fortgesetzt werden, aber die bis dahin bestehende Zweckbindung eben nicht fortgeführt wird. Seit Ende 2013 ist es tatsächlich so, dass die bestehenden Mittel den Ländern weiterhin nach dem entsprechenden Schlüssel des Entflechtungsgesetzes für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, aber die entsprechende Zweckbindung, so, wie sie vorher war, halt nicht mehr besteht. Auch da kommt dieser Antrag, um es gelinde zu sagen, ein Dreivierteljahr zu spät.