Protocol of the Session on April 9, 2014

(Egbert Liskow, CDU: Das brauchen wir aber nicht.)

und bei Bestandsmieten nicht nur auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt werden, denn es besteht Unklarheit, welche Kriterien bei der Bestimmung dieser Gebiete gelten sollen. Wann ist die Grenze erreicht, dass eine ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist? Was ist unter „besonderer Gefährdung“ zu verstehen? An welchen Kriterien will man so etwas festmachen? Teure Gutachten und aufwendige Recherchen wären notwendig, um die Situation in der Gemeinde oder in Teilen einer Gemeinde genau zu analysieren, und das muss gerichtssicher sein.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird auf die Heterogenität der Mietwohnungsbestände eingegangen. So ist beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten enthalten, das belegt, dass die Mieten rasant ansteigen. Es ist aber auch deutlich gemacht worden, dass die Mieten in Regionen mit Bevölkerungsrückgang stagnieren. In einigen Städten und Regionen liegen die Wiedervermietungsmieten sogar unter den Bestandsmieten.

(Zuruf aus dem Plenum: Und nun?)

Mit anderen Worten: In sogenannten entspannten Wohnungsmärkten ist es gar nicht möglich, vorhandene Möglichkeiten zur Mieterhöhung auszuschöpfen. Damit wäre eine Mietpreisbremse für entspannte Wohnungsmärkte also auch nicht schädlich.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist ja eine Argumentation.)

Deshalb sollten Mietpreisbremsen flächendeckend wirken, also nicht auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt werden.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist gut.)

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, natürlich muss es einen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermieterinnen und Vermietern, Eigentümerinnen und Eigentümern auf der einen Seite und den Interessen der Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite geben. Ich sehe diesen Interessenausgleich nicht verletzt, wenn Mietpreisbremsen bundesweit flächendeckend gelten.

Bei der letzten Mietrechtsnovelle diskutierten wir über Monate darüber, dass die Änderungen einseitig zulasten

der Mieterinnen und Mieter gehen. Das Mietrecht ist derzeit nicht sozial ausgewogen. Da müssen wir uns doch einig sein, das sagen auch andere. Eine Mietpreisbremse bei Wiedervermietung trägt deshalb nach meiner Auffassung auch dazu bei, das Mietrecht aus der sozialen Schieflage wieder mehr ins Gleichgewicht zu bringen. Außerdem müssen Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs, die bundesweit und flächendeckend wirken, auch vorbeugende Wirkung entfalten. Kurzum: Es täte dem Interessenausgleich gut, wenn Mieterrechte gestärkt würden.

Die Wirkung dieses Gesetzes wird ohnehin die eines Placebos sein, denn das Gesetz gilt ausdrücklich nicht für neu errichtete Wohnungen, es gilt nicht für umfassend modernisierte Wohnungen und es gilt auch ausdrücklich nicht für die Staffel- und Indexmieten. Das Gesetz wird die Mietentwicklung nicht nachhaltig bremsen, weil es nur ein sehr begrenztes Segment aus der Vielzahl der Mieterhöhungsmöglichkeiten herausgreift. Dennoch ist der Ansatz des Gesetzes richtig, die Mieterhöhung bei Wiedervermietung zu bremsen. Das findet Zustimmung in meiner Fraktion.

Der Bezug zur Vergleichsmiete – in den meisten Kommunen der Mietspiegel – ist aber falsch.

Erstens verfügen neben Rostock, Schwerin und den ehemaligen kreisfreien Städten nur einzelne Gemeinden oder Ämter über Mietspiegel. Genaueres konnte mir die Landesregierung auf meine entsprechende Kleine Anfrage leider nicht mitteilen.

Zweitens gehen in die Mietspiegel nur die Mieten aus den Mietverträgen der letzten Jahre ein.

Ich möchte Sie nach all den Argumenten bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Lück.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe. Bitte.

(Jochen Schulte, SPD: Harry, fass dich kurz, wir glauben dir sowieso.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kaum ist die Tinte auf dem ersten Entwurf eines Mietpreisbremsengesetzes trocken, da schließt sich die Opposition schon den Stimmen an, die gleich noch mehr oder Weitgehenderes fordern.

Frau Lück, Sie haben mit Recht festgestellt, das ist ein Referentenentwurf.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Unabgestimmt.)

Das heißt, es gibt noch nicht mal eine abgestimmte Meinung innerhalb der Bundesregierung und im Gesetzgebungsverfahren.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Genauso ist es.)

Wozu soll ich heute Stellung nehmen?

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Jochen Schulte, SPD)

Es fällt mir äußerst schwer, denn die Bundesregierung hat ihren Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen, das gebe ich zu.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber die LINKE, Harry.)

Das ist aber für uns die wichtigste Voraussetzung, um uns als Land mit einem Gesetzentwurf, wenn er denn vorliegt, zu beschäftigen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Lieber vorher als zu spät.)

Das wissen Sie ganz genau, Frau Lück. Und daher glaube ich,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist ja komisch.)

dass Sie etwas zu früh, etwas zu voreilig an der Sache dran sind,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das sehe ich nicht so.)

und sich gern schnell den Medienberichterstattungen anschließen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Lieber eher als zu spät.)

Ja, ja.

Ein wenig Zeit für die Diskussion müssen Sie auch der Bundesregierung zubilligen. Wenn dann ein abgestimmter Entwurf an die Länder versandt worden ist, werden wir ihn selbstverständlich prüfen, wie wir das mit allen Gesetzentwürfen machen. Daher sehe ich heute keine Veranlassung, weiter im Ungefähren und nebulös mit Ihnen zu diskutieren.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut, Harry.)

Das kann auch nicht die Aufgabe für heute Abend sein. Wenn etwas Belastbares auf dem Tisch liegt, wird die Landesregierung Stellung nehmen und die Dinge im Land betrachten.

Lassen Sie mich noch einen Satz sagen: Der Mietanstieg betrug in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland 10,6 Prozent, die Inflationsrate 16,6 Prozent. Von daher können Sie sich schon ein Bild machen, wie das mit den Mieten in der Bundesrepublik Deutschland aussieht. In Mecklenburg-Vorpommern ist es eigentlich, wenn man das so bezeichnen kann, nur in RostockWarnemünde, in Rostock-Mitte und vielleicht in Greifswald ein Problem.

(Zurufe von Regine Lück, DIE LINKE, und Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von daher glauben wir, dass wir ganz gute Argumente haben, die Dinge vernünftig zu ordnen und im Sinne der Mieterinnen und Mieter im Land zu begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Albrecht von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für die SPD ist guter und bezahlbarer Wohnraum eine wichtige Angelegenheit der Daseinsvorsorge. Immer mehr Menschen können sich gute Wohnungen nicht mehr leisten. Insbesondere in den boomenden Großstädten sind Preissprünge von 20, 30 und 40 Prozent bei Wiedervermietung keine Seltenheit mehr und genau für diese Gebiete soll die Mietpreisbremse gelten. Die Sozialdemokratie kann daher zu Recht stolz sein, dass wir in den ersten hundert Tagen der Großen Koalition ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages auf den Weg gebracht haben. Der Referentenentwurf zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip bei den Maklerkosten ist fertig und die Ressortabstimmung ist einge- leitet.

Meine Damen und Herren, in Zukunft wollen wir, dass normal verdienende Mieterinnen und Mieter sich Wohnraum auch noch in Ballungsgebieten, in den Innenstädten oder den Badeorten leisten können. Wir werden das dadurch erreichen, dass wir die Möglichkeiten begrenzen, in bestimmten Gebieten Mieten unangemessen zu erhöhen. Natürlich gibt es auch Regionen, wo wir keine Mietpreisbremse brauchen. Das sind Regionen, wo die Mieten nur mäßig steigen, wo die Mieten stagnieren oder wo die Mieten wegen wirtschaftlicher Probleme und Abwanderung sogar sinken.

Im Sinne des auf Bundesebene beschlossenen Koalitionsvertrages hat die SPD die Mietpreisbremse so ausgestaltet, dass sie passgenau und nachhaltig wirkt. Die Mietpreisbremse knüpft als Berechnungsgrundlage an die ortsübliche Vergleichsmiete an und nicht an die früher tatsächlich erzielte Miete. So wird die Preisbremse nicht für Erstvermietungen in Neubauten gelten und auch nicht nach umfassenden Modernisierungen. Die Mietpreisbremse wird auf die Gebiete beschränkt sein, in denen die Märkte angespannt sind, insbesondere in begehrten Innenstadtlagen der Städte und in beliebten Tourismusorten. Die Länder werden künftig in der Verantwortung sein, diese Gebiete lokal festzustellen und dann korrekt auszuweisen.