Protocol of the Session on April 9, 2014

Ich kann es nur noch einmal sagen: Die wirklichen Kostentreiber, die werden nicht angepackt. Insofern fehlt mir der Glaube, dass der Strompreis tatsächlich stabil bleiben wird. Die Netze müssen ertüchtigt werden und ausgebaut werden, auch wenn die erneuerbaren Energien einen Deckel bekommen. Wir brauchen Speicher. Forschung und Entwicklung müssen finanziert werden.

Unser Fazit ist: Die EEG-Novelle befriedigt Lobbyinteressen. Den erneuerbaren Energien und der dezentralen Energiewende legt sie neue Hürden in den Weg. Der Aufbau eines vorrangig dezentralen regenerativen

Stromsystems mit einer breiten Erzeugervielfalt ist unser Ziel. Wir wollen dafür bestehende Überförderungen abbauen, gleichzeitig aber die Rentabilität auch für Anlagen an weniger ertragreichen Standorten erhalten.

Der Betrieb von Windkraftanlagen an Land ist die derzeit günstigste Form der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dieser Billigmacher der Energiewende muss weiter angemessen gefördert werden, statt den Ausbau zu deckeln. Die bestehende Überförderung von Windenergie kann an ertragreichen Standorten heruntergefahren werden, gleichzeitig ist aber die Förderung von windschwachen Standorten zu verbessern. Nur mit einer bundesweit geografisch ausgewogenen Verteilung der Windenergie ist das Ziel einer vollständigen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu erreichen und Versorgungssicherheit in allen Regionen Deutschlands erreichbar.

Die EEG-Novelle ist für Mecklenburg-Vorpommern, für seine Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur eine gute Nachricht. Zum Jubeln gibt es keinen Grund. Kleine Zugeständnisse an die Windbranche machen nicht wett, dass für Verbraucher nichts Positives – weder beim Preis noch bei der Teilhabe – zu erwarten ist. Aber zu Letzterem mehr dann morgen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Petereit von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einzigen, die nach wie vor nicht sicher wissen, was auf sie zukommt, sind die kleinen Verbraucher, das ist der Bürger, der letztendlich die Energie- reform bezahlen wird. Die Lage dabei ist viel komplexer und irrsinniger als das Projekt Energiewende. Allein der Staat lässt sich von der Wirtschaft am Band führen und der Markt regelt nicht nur sich selbst, sondern er diktiert die Menschen. Was das noch mit sozialer Marktwirtschaft zu tun hat, das weiß allein die SPD oder der grinsende Dr. Nieszery.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ich weiß das auch, im Gegensatz zu Ihnen, im Gegensatz zu Ihnen. – Beifall Heinz Müller, SPD)

Deutschland drohen wegen wirtschaftlichem Ungleichgewicht, also wegen zu hoher Exportüberschüsse, Strafzahlungen an die EU, Strafzahlungen in Milliardenhöhe, die der Steuerzahler letztlich aufbringen muss. Und während Exportüberschüsse zurückzuführen sind auf Konzerne oder Unternehmen, die keine oder kaum noch Steuern in Deutschland zahlen, weil sie geschickt Steuervermeidungsmechanismen anwenden, im Grunde

Steuerbetrug begehen, in dem sie Patente ins Ausland verlagern oder mal konzernintern einen Bürostuhl für 100.000 Euro verschieben,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was erzählen Sie da für einen Quatsch, Herr Petereit?!)

wird der Bürger abermals blechen. Es geht nur noch um Rendite und Gewinne, von Verantwortung gegenüber einem Land oder Volk ist da nichts mehr zu sehen. Die Firmen mögen noch deutsche Namen tragen, haben aber außer ihrem Standort und ihrer Geschichte kaum noch etwas mit Deutschland gemein. Und weil sie gnädigerweise wenigstens noch Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, gibt es nun einige unter ihnen, die auch von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Nach neuesten Überlegungen sind das dann nur noch 1.600 statt bisher 2.100 Unternehmen. Der Rest müsse aber ausgenommen bleiben, da es schließlich um Hunderttausende Arbeitsplätze ginge, die sonst bedroht sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinen anderen Weg gegeben hätte zur Energiewende, als Strom zum Luxusgut zu machen. Etwa acht Millionen Haushalte in Deutschland müssen schon jetzt mehr als zehn Prozent von dem, was sie an Geld zur Verfügung haben, für den Strom aufbringen.

Die sogenannte Energiewende wird nicht ausgebremst werden. Da sind sich bis auf ein paar Ultragrüne alle einig. Allerdings ist es wahrlich an der Zeit, mal einen Gang runterzuschalten und vor dem Handeln einen Schritt zu Ende zu denken. Eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission hat indes die komplette Abschaffung des EEG empfohlen.

Das Gesetz helfe weder dem Klimaschutz, noch bringe es technische Fortschritte, heißt es in einem Gutachten. Aus beiden Gründen ergebe sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung. Feste Einspeisevergütungen böten keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien. Statt in diese zu investieren, seien Unternehmer darum bemüht, die Marktmöglichkeiten mit veralteter Technik auszuschöpfen. Allein für die Windenergie habe man eine Innovationswirkung feststellen können. Auch werde laut den Experten der CO2-Ausstoß für energieintensive Produktionszweige durch den Emissionshandel reguliert. Der Ausbau von erneuerbaren Energien führe daher also nur zu einer europaweiten Umschichtung, nicht aber zu einer Verringerung des gesamten CO2Ausstoßes. Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, macht ihn aber deutlich teurer.

Und weil das alles noch nicht teuer genug ist, wird es ebenfalls der Steuerzahler sein, der für den Schadenersatz an die Energieunternehmen aufkommen muss, deren Kernkraftwerke vorzeitig vom Netz gehen mussten. Das EEG darf vor allem nicht dazu führen, dass der Bürger weiter ausgenommen wird, nur weil er auf den Strom angewiesen ist. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr gut, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend der Geschäftsordnung diesen Tagesordnungspunkt

EEG-Novelle zur Aussprache gebracht hat, denn die Aktualität ist doch offensichtlich. Am Dienstag hat die Bundesregierung beschlossen und in der Woche davor war der Energiegipfel. Ich möchte auch schon ankündigen, darauf freue ich mich: Wir werden am 30. April im Energieausschuss die Möglichkeit haben, die Position der Landesregierung zur EEG-Novelle und die entsprechenden fachlichen Positionen noch einmal auszutauschen. Darauf, glaube ich, können wir schon gespannt sein.

Heute also in Anbetracht der Zeit nur einige Schwerpunkte. Als Erstes möchte ich natürlich noch einmal deutlich sagen, dass ich es außerordentlich begrüße, dass es gelungen ist, vor der Entscheidung der Bundesregierung bereits beim Energiegipfel durch den Einfluss der Länder, der Ministerpräsidenten, insbesondere der norddeutschen Länder, doch deutliche, deutliche Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf durchzusetzen. Insofern noch mal vielen Dank insbesondere natürlich an unseren Ministerpräsidenten, der maßgeblich an diesen Verbesserungen mitgewirkt hat und somit für unser Land was wirklich Gutes erreicht hat.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut.)

Darüber hinaus ist es für die Energiewende wichtig, dass wir parteiübergreifend und länderübergreifend am gesellschaftspolitischen Konsens, Grundkonsens zur Energiewende festhalten. Insofern war eine Verständigung praktisch über die Länder, glaube ich, auch ein positives Beispiel für das Wirken von Föderalismus in Deutschland.

Bei den konkreten Verbesserungen – ich betone immer, gegenüber dem Referentenentwurf, und darum ging es ja – wurden vier wichtige Punkte erreicht. Zum einen wurde Onshorewindkraft gestärkt durch den Zubau bei Repowering, der nicht angerechnet wird auf den Deckel, die Windkraft an weniger guten Standorten durch Nachbesserung beim sogenannten Referenzertragsmodell. Die Offshoreausbauplanung wurde gesichert durch eine geringere Kürzung im Stauchungsmodell und eine Sicherung durch Pufferplanung der insgesamt 6.500 Megawatt bis 2020, inklusive der zwei geplanten Windparks in der Ostsee vor Rügen.

Und ein Punkt, der mir auch sehr wichtig ist, ich glaube, auch aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ist, dass es gelungen ist, allerdings maßgeblich durch den Einfluss von Thüringen und Bayern, dass die Bioenergie nicht ins Abseits gestellt wurde, sondern eine faire Chance bekommt, indem die Erweiterung bestehender Bioenergieanlagen möglich wird, diese auch repowert werden können und dies praktisch nicht unter den Deckel von 100 MW fällt, sodass wir hier eine echte Chance haben, die etwa 280 Biogasanlagen, die wir im Land haben, auch im Bestand zu erhalten. Ich bin nach wie vor der Meinung, die Bioenergie ist wichtig, für die Energiewende unverzichtbar, als Regelenergie grundlast

fähig, darüber hinaus ein wichtiger Wertschöpfungsfaktor für den ländlichen Raum und natürlich auch für die Wärmeerzeugung für die Zukunft aus Erneuerbaren Energien unverzichtbar.

So weit erst mal ganz kurz die wichtigsten Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf im Ergebnis des Energiegipfels und schließlich dann auch durch die Entscheidung der Bundesregierung am gestrigen Tage.

Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist so, dass auch ein EEG-Gesetzentwurf den Bundestag logischerweise nicht so verlassen wird, wie er ihn erreichen wird. Wie meine ich das? Die Erste Lesung findet statt am 8. Mai, die Zweite Lesung am 26. Juni und dazwischen gibt es Anhörungen. Johann-Georg, es gibt Anhörungen! Ich bin davon überzeugt und ich habe auch die Hoffnung, dass im Ergebnis dieser Anhörungen, wenn Fachleute in den Fachausschüssen miteinander reden, die Verbandsvertreter und andere dort auftreten werden, vielleicht doch noch an dem einen oder anderen Punkt bei Abgeordneten der Koalitionsfraktionen SPD und CDU ein Umdenken entstehen könnte, um zu notwendigen weiteren Korrekturen an der EEG-Novelle zu kommen.

Bei aller Anerkennung der Nachbesserungen, lieber Ministerpräsident, beim Energiegipfel, es gibt weiteren Korrekturbedarf – in vier Punkten aus meiner Sicht.

Zum einen, Johann-Georg, da waren wir uns hier in der Landtagsdebatte einig, ich hatte den Eindruck, auch weitgehend fraktionsübergreifend, die verpflichtende Direktvermarktung ist unter dem Gesichtspunkt, den du angesprochen hast, natürlich ein Problem, weil das einfach keine Kosten senkt und auch nicht richtig zu erkennen ist, was da eigentlich passieren soll. Aber vielleicht hat das doch etwas mit Markt zu tun. Deshalb verstärkt sich der Eindruck, dass die verpflichtende Direktvermarktung in der jetzigen Form wirklich durchgezogen werden soll, um insbesondere Bürgern Energieprojekte zumindest zu erschweren.

Ein ganz aktuelles Gutachten der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag des BUND und des Bündnisses Bürgerenergie hat noch einmal deutlich nachgewiesen, dass die vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung die Möglichkeiten der Bürgerenergieakteure drastisch verschlechtern wird. Das hängt einfach damit zusammen, dass hoch spezialisierte Vermarktungsunternehmen

natürlich wenig Interesse haben, an diesen relativ kleinen Mengen überhaupt praktisch die Vermarktungsaktivitäten auszurichten, und wenn überhaupt, dann zu schlechteren Konditionen. Das ist ein Punkt, der nach meiner Meinung in jedem Fall noch mal überprüft werden sollte. Ich bin nicht generell gegen verpflichtende Direktvermarktung, aber die verpflichtende Direktvermarktung darf nicht zulasten oder zuungunsten von Bürgerenergieprojekten durchgezogen werden, weil dann erreichen wir immer genau nicht das, was wir eigentlich hier im Land verabredet haben und erreichen wollen.

Zweiter Punkt, die Ausschreibungspflicht. Man hat sich wohl jetzt darauf verständigt, den genauen Text konnte ich noch nicht nachlesen, aber nach meinen Informationen ist es so, dass zwar jetzt ein Modellprojekt gemacht wird, aber ab 2017 dann verpflichtend über Ausschreibungen Strommengen verkauft werden sollen. Wenn das so ist, halte ich das für außerordentlich problema

tisch. Der Hinweis auf die EU ist ganz gut, aber JohannGeorg, wir haben genügend andere Beispiele, wo Deutschland sich erfolgreich gegen etwas starkgemacht hat, wenn es vielleicht nicht so erfreulich war aus Richtung EU. An dieser Stelle erwarte ich von der deutschen Bundesregierung, dass wir dort sehr, sehr verantwortungsbewusst agieren.

Diese Ausschreibungsfrist ab 2017 würde praktisch das Aus bedeuten für alle Bürgerbeteiligungsenergievorhaben – nicht nur im Windenergiebereich, sondern auch in allen anderen Bereichen – und wird generell gravierende Auswirkungen haben auf die Energiewende. Man kann natürlich sagen, das Modellprojekt hat vielleicht das Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, wie es zu machen ist. Ich halte es allerdings für problematisch, ohne dass das Modellprojekt überhaupt durchgezogen wurde, ausgewertet wurde, jetzt schon eine verpflichtende Ausschreibungspflicht praktisch 2017 ins Gesetz zu schreiben. Das erscheint für mich völlig unlogisch. Zumindest in diesem Punkt hoffe und erwarte ich im Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens noch Veränderungen.

Dritter Punkt, die Belastung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Ökostrom. Da kann ich mich wirklich nur wundern, also Belastung durch die EEG-Umlage, was hier geplant ist. Was ist im Einzelnen geplant? Vorgesehen ist, jetzt festgelegt in der EEG-Novelle mit Kabinetts- entscheidung, dass ab 01.08.2014 der eigenerzeugte Ökostrom belastet werden soll mit entweder 50 Prozent, das heißt 3,1 Cent pro Kilowattstunde für Gewerbetrei- bende. Von Mietern, die vom Dach ihres Hauses letztendlich profitieren, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage gezahlt werden, nämlich 6,24 Cent, und alle anderen, besonders energieintensive Betriebe, Bergbau und so weiter, sollen lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage ab- führen, das heißt 0,94 Cent. Das heißt in der Konsequenz, dass Stahlwerke, Braunkohlekraftwerke nur mit zusätzlich 0,94 Cent beteiligt werden an dem eigenerzeugten Strom, aber umweltfreundliche Solarstromproduzenten demgegenüber mit 3 Cent beziehungsweise, wenn es Mieter sind oder Mietgenossenschaften, also Wohnungsbetreiber, mit 6 Cent.

(Torsten Renz, CDU: Ist das jetzt eine Wertung oder ist das nur eine Aufzählung von Fakten?)

Das ist ein völliger Unsinn und paradox und ich hoffe da natürlich auf Korrekturen.

Hinzu kommt das, was Kollege Jaeger sagt. Es ist klar, der Eigenstromverbrauch und die Produktion insbesondere von eigenverbrauchtem Solarstrom ist momentan das hauptwirtschaftliche Betätigungsfeld der Solarbranche, und insofern besteht hier die große Gefahr, dass kaum noch PV-Anlagen zukünftig auf Dächern geschweige denn auf Freiflächenanlagen in Deutschland installiert werden, und das zu einer Zeit, wo wir weltweit wieder einen PV-Boom zu verzeichnen haben. Obwohl Deutschland da immer Vorreiter war, würden wir uns hier praktisch aus einem ganz wichtigen Träger des Energiemixes der erneuerbaren Energien ausklinken.

Letzter Punkt der aus meiner Sicht notwendigen Korrekturen, Stichwort „Stichtagsregelung“. Da haben wir momentan immer noch den 23. Januar drin, der gelten soll. Bis dahin müssen die Genehmigungen erteilt sein, ansonsten greift unmittelbar danach die Einspeiseabsen

kung. Ich teile hier die Position vom Städte- und Gemeindetag, vom Deutschen Bauernverband und von vielen anderen, dass im Rahmen des Vertrauensschutzes die Anlagen, die jetzt praktisch in der Vorbereitung sind, auch noch zu den Altkonditionen wirtschaftlich durchgerechnet und auch ans Netz gebracht werden sollten. Das heißt ganz konkret, ich vertrete die Position, dass die Betriebsgenehmigung bis 01.08., bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, vorzuliegen hat und dann praktisch die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015. Das wäre nach meiner Meinung eine konsequente Vertrauensschutzregelung und würde kostenmäßig auch nicht so gravierend wirken wie die, und da komme ich zum nächsten Punkt, EEG-Umlagebefreiungen.

Dazu gibt es noch keinen Gesetzentwurf – er ist aber angekündigt –, weil der Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den EU-Ländern noch nicht endverhandelt ist, aber einiges zeichnet sich schon ab. Wenn man zur Kenntnis nimmt, dass von den ursprünglich 170 Branchen nur noch 65 übrig bleiben sollen beziehungsweise von den 2.400 Unternehmen nur noch 1.600, könnte man annehmen, das würde zu deutlichen Kostenreduzierungen führen. Das ist aber nicht so. Entscheidend ist, dass die Branchen, die in der Umlagebefreiung drinbleiben, und auch die Unternehmen erhebliche Kostentreiber sind und sein werden, sodass weiterhin damit zu rechnen ist, dass mit 5 Milliarden Euro die sogenannten energieintensiven Unternehmen, die sich angeblich alle im internationalen Wettbewerb befinden,

(Torsten Renz, CDU: Ja, aber das prüft Herr Gabriel doch alles.)

praktisch von der EEG-Umlage mit 80 Prozent befreit werden.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist natürlich an der Stelle inkonsequent, um nicht zu sagen, natürlich auch ein Stück verlogen, denn einerseits fordert man, dass die Strompreise nicht weiter steigen, andererseits werden durch diese nach wie vor sehr, sehr unfairen Industrierabatte die Kosten für die Verbraucher und für die kleinen Betriebe und Unternehmen, die nicht profitieren von der Befreiung, nach oben gedrückt. Das ist in sich nicht schlüssig. Wenn man gleichzeitig die erneuerbaren Energien zum Sündenbock der Strompreisentwicklung macht, dann halte ich das für keine ehrliche Debatte, meine Damen und Herren.

Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen kommen und zusammenfassend Folgendes feststellen:

Zum einen bin ich sehr froh, und das können wir sicherlich alle sein, das Erneuerbare-Energien-Gesetz bleibt in seinen Grundzügen erhalten. Wir behalten den Bestandsschutz für erfolgte Investitionen, wir behalten die drei Eckpunkte des EEG: Einspeisevorrang, degressive Einspeisevergütung und die Planungssicherheit.

Wir haben des Weiteren festzustellen, dass die Energiewende verlangsamt wird. Ich sage jetzt nicht, ausgebremst, ich sage, verlangsamt. Das kann man gut oder weniger gut finden, das sei mal dahingestellt. Aber von Ausbremsen würde ich nicht sprechen, weil die Energiewende kann den Weg fortsetzen, sicherlich aber in einem anderen Tempo.

Und drittens, das finde ich sehr positiv, wir bekommen Planungssicherheit. Mit dem 01.08. wird das Gesetz in Kraft treten und dann haben wir endlich Planungssicherheit. Denn was besonders schädlich war in den letzten ein, zwei, drei Jahren, das war die ständige Diskussion, Strompreise hin, Strompreise her, Bremse hin und her. Das war natürlich extrem schädlich.