Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2756. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2756 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Konzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2013 – 2016, Vierte Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die Ihnen vorliegende Druck- sache 6/2664.
Unterrichtung durch die Landesregierung Konzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grund- gesetzes und Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2013 – 2016 Vierte Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/2664 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben vor Kurzem den 103. Internationalen Frauentag gefeiert. Clara Zetkin und ihre Mitstreiterinnen forderten diesen Protesttag, um insbesondere zwei Dinge zu erreichen, das Recht zu wählen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Am 19. Januar 1919 wählten die Frauen zum ersten Mal auf nationaler Ebene, und zwar die Nationalversammlung.
Aber wie sieht es heute mit der Gleichberechtigung aus? Der Internationale Frauentag erinnert uns daran,
dass noch längst nicht überall gleichberechtigtes Mit- einander der Geschlechter gelebt wird. Die Landesregierung versteht die Gleichstellung von Mann und Frau als Querschnittsaufgabe. Die Gleichstellungskonzeption ist quasi das Pflichtenheft aller Ressorts. Schwerpunkte und konkrete Ziele werden formuliert und Probleme und Hürden auf dem Weg dahin benannt. Seit es das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Landesverwaltung gibt, hat sich viel bewegt, zum Beispiel mithilfe der Zielvereinbarungen. Sie wurden geschlossen zwischen dem Sozialministerium, der Staatskanzlei und allen Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden. So wollen wir mehr Frauen in Führungspositionen bringen.
Die Landesverwaltung ist dabei auf einem guten Weg. In den Ministerien ist die Zahl der Abteilungsleiterinnen weiter von sieben auf neun gestiegen. Es freut mich besonders, dass das Ministerium für Inneres und Sport in diesem Jahr den Vorschlag für eine Zielvereinbarung für den Polizeibereich vorlegen wird.
Aber das Abschließen von Zielvereinbarungen ist das eine. Wir werden nicht umhinkommen, grundsätzlich umzudenken, wenn wir auch in Zukunft qualifizierte Menschen für die Landesverwaltung gewinnen wollen. Dazu muss eine Kultur gelebt werden, die es möglich macht, Führungsverantwortung und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Dazu müssen wir alle beitragen.
In der vierten Fortschreibung der Gleichstellungskonzeption geht es um die gleichen Chancen für Frauen und Männer, für Mädchen und Jungen in allen Lebensphasen sowie um ein faires Verhältnis der Geschlechter unabhängig von tradierten Geschlechterrollen.
Nehmen wir zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben. Diese zu verbessern, ist essenziell. Männern und Frauen ist der Beruf wichtig, aber Familie, Sport und ehrenamtliches Engagement sind genauso wichtig. Ich finde, dass sich die verschiedenen Lebenswelten gegenseitig bereichern.
Deshalb ist Vereinbarkeit ein Schlüssel zur Sicherung von Fachkräften, gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen, und zur Bewältigung der anstehenden demografischen Veränderungen. Hierbei unterstützt die Landesregierung gern und berät zum Beispiel zur Einführung oder zum Ausbau von flexiblen Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten oder Telearbeit. Vereinbarkeit darf dabei keine leere Worthülse bleiben, sondern muss mit Leben gefüllt werden. Jede Führungskraft ist in der Pflicht, ihren Teil dazu beizutragen. Schon mit kleinen Dingen kann viel bewegt werden.
Ich achte zum Beispiel im Ministerium darauf, dass Besprechungstermine zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden. Wir sollten uns nicht darüber definieren, wie lange wir im Büro sitzen, sondern bewusst sagen: Ich nehme mir Zeit für mich, ich nehme mir Zeit für meine Familie. Das gilt im Übrigen für beide Elternteile. Väter wünschen sich heute genauso Zeit für ihre Familien, werden aber mitunter nach wie vor schief vom Chef
angeschaut, wenn der Antrag auf Elternzeit eingereicht oder die Einladung zum Feierabendbier ausgeschlagen wird.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren zwei Aktionsprogramme zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben aufgelegt. Dabei sind viele gute Modellprojekte gefördert worden. Zwei sehr erfolgreiche Modellprojekte, die Ihnen schon hinlänglich bekannt sind, sind AQuA und Jobcoaching. Sie werden nun auch auf andere Regionen übertragen.
Als letztes Beispiel für diesen Schwerpunkt möchte ich die bundesweite Aktionswoche „Familie + Wirtschaft = Wachstum“ hervorheben. Das Wirtschaftsministerium initiiert seit 2009 in zweijährigen Intervallen eine Vielzahl von Aktivitäten zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Im Rahmen der Aktionswochen finden in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Infor- mationsveranstaltungen und Beratungen statt. Sie dienen der Sensibilisierung von Unternehmen für ein familienfreundliches Personalmanagement und es werden gute Firmenbeispiele verschiedener Branchen vorgestellt, mit unter anderem familienfreundlichen individuellen Arbeitsangeboten, flexiblen Arbeitszeiten, Betreuungs- und Fahrdiensten, Übernahme von Betreuungskosten in den Kitas und Gutscheinen sowie vieles, vieles mehr.
Sehr geehrte Abgeordnete, nicht erst seit Beate Zschäpe ist klar, Frauen und Mädchen spielen auch eine Rolle in der rechtsextremen Szene. In Mecklenburg-Vorpommern sind es zum Beispiel Mütter, deren rechtsextreme Einstellung in Kitas oder Schulen unangenehm auffällt. Seit der Dritten Gleichstellungskonzeption achten wir deshalb verstärkt darauf, im Bereich der Prävention die spezielle Rolle der Frauen zu berücksichtigen.
Neben Einzelveranstaltungen, wie Lesungen der Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke aus ihrem Buch „Mädelsache!“
oder Vorführungen des Films „Kriegerin“, sind es vor allem Projekte der Lokalen Aktionspläne. Sie werden durch die Genderfachstelle Mecklenburg-Vorpommern oder durch das Projekt „Lola für Lulu“ begleitet oder durchgeführt. Sie haben die sogenannte genderreflektierte Arbeit in den Fortbildungsplan der Landeszentrale für politische Bildung aufgenommen, sodass viele Multiplikatoren dahin gehend sensibilisiert werden.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe Ihnen schlaglichtartig die Vierte Gleichstellungskonzeption vorgestellt und freue mich darauf, sie ausführlicher mit Ihnen im Ausschuss zu erörtern. Eins ist klar, die Landesregierung nimmt Gleichstellung ernst, auch ich, die ich sie ganz persönlich sehr ernst nehme. Mein Wunsch ist es, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass diese Konzeption mit Leben erfüllt wird. – Vielen herzlichen Dank.
Das ist offensichtlich ein wichtiges Thema, welches wir jetzt behandeln, denn nicht umsonst haben drei der vier demokratischen Fraktionen die Aufsetzung dieser Unterrichtung auf die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung verlangt.
Und ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei Frau Ministerin Hesse und ihrem Team für die Vorlage der Konzeption bedanken. Die Konzeption beschreibt im Titel den Zeitraum 2013 bis 2016. Wir haben jetzt März 2014. Wenn es ernst gewesen wäre mit dieser Thematik, hätten wir spätestens im Dezember 2012 die Fortschreibung auf dem Tisch haben müssen. Insofern ist eine ganze Zeit verschenkt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gesetzgebungs- plan des Sozialministeriums sind für den Bereich Gleichstellungspolitik drei große Vorhaben für diese Legislaturperiode formuliert worden, darunter erstens die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes für den öffentlichen Dienst.
Die Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder müsste längst fortgeschrieben sein. Sie fehlt. Und die Fortschreibung der Gleichstellungskonzeption ist überfällig, sie liegt uns jetzt vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich um die Vierte Gleichstellungskonzeption für das Land Mecklenburg-Vorpommern, also die dritte Fortschreibung der Konzeption der Landesregierung zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in MecklenburgVorpommern. Die letzte, die dritte Konzeption wurde im Dezember 2009 vorgelegt und bezog sich auf den Zeitraum von November 2006 bis 2011. Also wir haben eine gewisse Kontinuität, was die Zeitverschiebung innerhalb dieser Konzeption angeht. Die zweite Konzeption wurde für den Zeitraum 2004 bis 2006 geschrieben und die erste im Jahr 2000 veröffentlicht.
Die Erarbeitung einer Gleichstellungskonzeption geht auf den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD zurück, der am 3. März 1999 auf der 10. Sitzung des Landtages beschlossen wurde. „Diese Konzeption soll“ – so steht es in dem Vorhaben – „neben grundsätzlichen Aussagen zur Umsetzung der Chancengleichheit Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung in allen politischen Bereichen beinhalten.“ Zitatende. Vergleiche Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg
Und weiter heißt es in dieser Drucksache, ich zitiere: „Ziel ist es, mit Hilfe der Konzeption auch bisher als scheinbar geschlechtsneutral geltende Entscheidungen zu hinterfragen. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auf allen Ebenen in alle politischen Konzepte, Entscheidungen und Maßnahmen einzubinden.... Systematisch müssen alle Entscheidungen, Programme, Beschlüsse der Landesregierung hinterfragt werden, welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.“ Zitatende.
So sollen zwar Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmung der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung vorgelegt und Gesetzesfolgen mit einer Abschätzung unterlegt werden, ob sich Regelungen auf die Geschlechter unterschiedlich auswirken, es ist aber fraglich, inwiefern dem mit der jetzt vorhandenen Personalstruktur nachgegangen werden kann und mit welchen konkreten und transparenten Vorgängen tatsächlich gegengesteuert werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine der grundlegendsten politischen Entscheidungen auf Landesebene ist die Aufstellung des Landeshaushaltes. Auf unsere Kleine Anfrage im Januar 2012, wie weit die geschlechtergerechte Haushaltsaufstellung denn gediehen ist, wurde nur ausweichend geantwortet. Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass noch nicht einmal damit begonnen wurde, das sogenannte Gender Budgeting in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, um überhaupt erst einmal modellhaft zu erproben, wie wir es mit unseren von Ihnen abgelehnten Anträgen im Landtag sowie im Sozial- und Finanzausschuss in den Jahren 2011 und 2012 beantragt haben.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist rückständig. Andere Länder, wie Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, haben die Notwendigkeit erkannt und sind dazu übergegangen, ihre öffentlichen Haushalte seit Jahren nach dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit aufzustellen. In Berlin wurde bereits im Jahr 2001 damit begonnen. Mecklenburg-Vorpommern dümpelt in der Zeitgeschichte wieder einmal hinterher, und dies alles nur durch die Auffassung der Landesregierung, die da heißt: Das geht alles nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister! Kennen Sie den Spruch, alle sagten, das geht nicht? Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. Aber es geht natürlich alles, wenn man will. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Aber Sie haben bislang keinen Willen, Sie haben bislang keinen Weg, nicht mal einen Ausweg, sondern Sie hatten bislang nur Ausreden. Andere haben es vorgemacht, wir müssen als Mecklenburg-Vorpommern noch nachziehen. Dem politischen Willen helfen wir gern weiter auf die Sprünge, darauf können Sie sich verlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun ein Beispiel aus dem Bildungsressort: Im Mai 2013 haben wir den Antrag zur Entwicklung von Leitlinien für eine geschlechterbewusste Pädagogik für Jungen und Mädchen eingebracht. Die Zielstellung unseres Antrages wurde in der Debatte von den Koalitionären bewusst ignoriert, um nicht auf das Wesentliche eingehen zu müssen. Statt sich in dem Redebeitrag auf die Praxisrelevanz und methodischen Umsetzungsmöglichkeiten einer geschlechtersensiblen Pädagogik zu konzentrieren, rezitierte der Bildungsminister aus Gesetzestexten und Verordnungen und erwähnte
Einen Redebeitrag von der damaligen Gleichstellungsministerin zu dem Thema gab es nicht und die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinderbetreuung wurden in der Debatte zur geschlechterbewussten Pädagogik von der Landesregierung ganz ausgeblendet. Dabei standen die genderbezogene frühkindliche Bildung und Erziehung bereits in den vorangegangenen Konzeptionen. Und siehe da, sie stehen auch jetzt wieder drin. Aber wie glaubwürdig ist das, wenn man Anträge zur Untersetzung dessen, was in der Konzeption feststeht, ablehnt?