Hier muss ich aber entgegenhalten, dass das Urteil des OVG von freien Schulen selbst angestrebt wurde. Es ging der Landesregierung bei der Änderung der Privatschulverordnung nicht darum, Geld zu sparen, sondern um die Umsetzung des Urteils.
Jede Bürgerin und jeder Bürger erwartet von der Landesregierung, dass sie sich rechtsstaatlich verhält. Für die freien Träger bedeutet das natürlich, dass bei der Gewährung der Finanzhilfe nun die tatsächlichen Personalkosten erstattet werden.
Außerdem möchte ich Sie, Frau Berger, noch mal auf unseren Antrag vom Oktober letzten Jahres verweisen. Hier haben die Koalitionsfraktionen die Landesregierung aufgefordert, falls es zu geringen Finanzhilfezahlungen an freie Schulträger kommt, zu prüfen, ob die Mittel in ausgewählte Berufsausbildungen fließen können, und diese Finanzhilfesätze für diese Träger zu erhöhen. Ich denke, dieser Weg wird dann auch gegangen werden.
23.08.2012 und vom 25.09.2012 nachvollziehbar. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur muss sich an Recht und Gesetz halten und das Urteil umsetzen. Die tatsächlichen Personalkosten sind die Grundlage für die Zuweisungen des Landes, deshalb ist es zwingend notwendig, dass die freien Schulen die entsprechenden Nachweise erbringen. Denn wie soll das Land feststellen, ob die Finanzhilfen gemäß Paragraf 127 Absatz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich nur für Personalkosten verwendet werden? Deswegen verstehe ich auch den Punkt III.3 Ihres Antrages nicht, „die rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Daten von Lehrkräften der Schulen in freier Trägerschaft zu vernichten bzw. entsprechende Unterlagen unverzüglich an die Schulen zurückzugeben“.
Gerade Ihre Fraktion, Frau Berger, verlangt Transparenz in allen Bereichen. Ich denke bloß an die Debatte heute Morgen. Sie brauchen sich ja nur mal die Forderungen Ihres Fraktionschefs Herrn Suhr oder Ihres Fraktionskollegen Herrn Saalfeld beim Thema „Innere Sicherheit“ anzuschauen. Bei dem wichtigen Thema „Finanzierung der Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen“ soll das auf einmal nicht mehr gelten. Transparenz bitte nur dann, wenn es den Bündnisgrünen genehm ist!
Müssten Sie nicht erschüttert sein nach Ihrer flammenden Rede von heute Vormittag, Herr Saalfeld? Also ich habe da bis jetzt noch nichts von Ihnen gehört. Für unsere staatlichen Schulen im Land ist das nicht nachvollziehbar, weil da die Eingruppierung und die Stundenverpflichtung bekannt sind.
Die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten belegt, dass die Erhebung personenbezogener Daten des Personals an den Schulen in freier Trägerschaft durch die jetzt gültige Privatschulverordnung mit dem Datenschutz vereinbar ist.
Bei der Anhörung der freien Schulen Ende Oktober letzten Jahres konnten wir auch hören, dass viele, aber nicht alle Schulen Tarif zahlen. Welcher Tarif gezahlt wird, blieb teilweise offen.
Die Forderung meiner Fraktion ist, das sage ich heute noch mal ganz deutlich und in der letzten Debatte sagte ich das auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen und an freien Schulen gleich bezahlt werden sollen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir uns bald vor allem über fehlende Lehrkräfte an den freien Schulen verständigen werden. Denn durch das Auslaufen des Lehrerpersonalkonzepts im Sommer dieses Jahres, die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer bis zum 40. Lebensjahr und die Eingruppierung aller Sekundarlehrerinnen und -lehrer in die E13 wird die Lehrergewinnung für die freien Schulen enorm schwierig werden. Die freien Schulen werden hier richtig umdenken müssen.
Sollte die vom Privatschulverband, wir haben es heute auch schon mehrmals gehört, angekündigte Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht zu einer Änderung der Rechtsprechung oder zu einer Präzisierung führen, dann wird die Landesregierung die Privatschulverordnung an die neue Rechtsprechung genauso anpassen wie im August 2013.
Nach Auswertung des Gutachtens sehe ich keinen Änderungsbedarf, da das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verpflichtet ist, sorgsam und rechtskonform mit den Finanzmitteln umzugehen, und dass diese Verordnung für freie Schulen in freier Trägerschaft nicht so ohne Weiteres außer Kraft gesetzt werden kann.
Zusammenfassend sei gesagt: Urteile können nur von Gerichten aufgehoben, verändert oder präzisiert werden, nicht von Gutachtern. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also nach dieser Debatte muss ich doch sagen, ich habe die Gräben zwischen den Regierungsfraktionen hier noch niemals so tief gesehen.
Und, Herr Minister, Sie bewegen sich auf rechtlich sehr weichem Boden, wie Sie ja wohl auch an den Ausführungen Ihres Koalitionspartners gemerkt haben sollten.
(Vincent Kokert, CDU: Wieso? – Torsten Renz, CDU: Das haben Sie jetzt falsch verstanden. – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
(Vincent Kokert, CDU: Haben Sie das etwa schon vorher aufgeschrieben? – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
in puncto Rückwirkungsverbot auf das Gutachten, und Sie meinten, dass das in diesem Fall nicht zutrifft, weil die Schulen informiert seien, allerdings nicht durch Sie, sondern Sie meinten, dass die Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft die Aufgabe hätte, alle Schulen zu informieren.
Nun muss ich Ihnen leider mitteilen, dass diese Arbeitsgemeinschaft nicht der verlängerte Arm des Ministeriums ist, sondern eine Interessenvertretung von Schulen in freier Trägerschaft. Die Schulen zu informieren, ist aber einzig und allein die Aufgabe des Bildungsministeriums. Und nach zweieinhalb Jahren Tätigkeit hier im Landtag kann ich auch sagen, dass die Verordnungen in ihren Entwurfsfassungen sehr häufig sehr deutlich abweichen von den Verordnungen, wie sie dann tatsächlich erlassen werden.
Herr Weßler war anwesend bei unserer Pressekonferenz, als wir das Gutachten veröffentlichten, und er hat genau zu dieser Frage Stellung bezogen und hat ausdrücklich gesagt, dass die Verordnung ihm zwar als Entwurf bekannt war, aber eben nicht in der endgültigen Fassung, und dass nicht alle Schulen in freier Trägerschaft, dass nicht jeder einzelne Schulträger genau so, wie es das Gutachten fordert, über den Stand der Dinge informiert war.
Und Sie sagten auch, dass das Urteil eines Oberverwaltungsgerichtes nur ein anderes Gericht aufheben kann, aber das Interessante an diesem Gerichtsurteil ist ja, dass es in der Begründung bereits auf ein Gerichtsurteil, auf ein anders lautendes Gerichtsurteil des Landesverfassungsgerichtes hinweist, was auch noch mal meinen Satz unterstreicht, dass Sie sich eben mit Ihrer Position auf rechtlich sehr weichem Boden befinden.
Wenn Sie nun aber der Meinung sind, dass Sie sich an das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gebunden fühlen sollen,
warum haben Sie dann nicht eine Änderung des Schulgesetzes an dieser Stelle vorgelegt, dass wir das hier im Landtag und im dazugehörigen Bildungsausschuss ausführlich diskutieren konnten?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister hat gesagt, er freut sich oder es ist gut, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, damit endlich rechtliche Klarheit herrscht. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, wir werden auf Sie zukommen und Ihnen das Angebot unterbreiten, gemeinsam eine Normenkontrollklage anzustreben,
In unterschiedlichen Bundesländern, in unterschiedlichen ostdeutschen Bundesländern gibt es unterschiedliche Zusammenschlüsse
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jetzt bewegen Sie sich rechtlich auf ganz schwammigem Boden. Ganz schwammig, ganz schwammig!)
Mal machen das die GRÜNEN alleine, mal machen im Land Sachsen GRÜNE zusammen mit der CDU eine Normenkontrollklage,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen Schullandschaft und daher grundgesetzlich geschützt, Herr Renz hat es kurz angesprochen.
Der Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Schulen in freier Trägerschaft unter einen besonderen Schutz stellt, bindet diese Schulen in freier Trägerschaft aber auch gleichzeitig an bestimmte Pflichten. Zu diesen Pflichten gehören die Einhaltung fachlicher Standards, aber auch eine hinreichende wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Lehrkräfte, und es gehört dazu das Verbot der Sonderung der Schüler/-innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern. Das meint nichts anderes, als dass Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler offen sein sollen.
Mit dieser Forderung ist indirekt natürlich – und so sehen das auch die Kommentierungen – der Gesetzgeber in der Pflicht, die Schulen ausreichend zu finanzieren, damit das Schulgeld eben keine Höhe erreicht, die Kinder von vornherein von dem Schulbesuch an freien Schulen ausschließt. Das Landesverfassungsgericht fand in seinem Urteil bereits im Jahr 2001, dass die damalige Schulgeldhöhe oder Elterngeldhöhe ein Limit erreicht hat, das verfassungsrechtlich bedenklich ist. Wie mag ein Landesverfassungsgericht wohl zur heutigen Schulgeldhöhe urteilen?
Auch der Verfassungsgerichtshof Sachsen urteilte im November 2013, also sehr aktuell, zugunsten von Schulen in freier Trägerschaft, wobei die Sachsen auf sehr hohem Niveau geklagt haben. Da hat die Landesregierung abgeschafft, dass das Land, wenn Eltern sich die Schule nicht leisten können, die Elternbeiträge übernimmt – das hat das Land abgeschafft. Dagegen haben die Schulen in freier Trägerschaft in Verbindung mit den GRÜNEN geklagt und sie haben diese Klage gewonnen. Das heißt also, ausgehend von unserer Situation hier in Mecklenburg-Vorpommern war das ein sehr hohes Niveau. Und auch das sollte, dieses Urteil sollte der Landesregierung hier zu denken geben.
Wer bei Schulen in freier Trägerschaft kürzt, der macht diese Schulen erst zu Schulen für Privilegierte. Kürzungen führen unvermeidlich zu Schulgelderhöhungen und damit nehmen Kürzungen gerade den Familien mit geringen Einkommen die Wahlfreiheit und sind unsozial. Wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen wünschen uns, dass sich die Schülerinnen und Schüler aufgrund des Konzeptes zwischen einer staatlichen Schule und einer Schule in freier Trägerschaft entscheiden können, nicht aufgrund des Geldbeutels.