Protocol of the Session on March 12, 2014

als wir das wahrscheinlich, als wir das tun.

Ich möchte Ihren Blick mal in die Monatszeitschrift, und zwar schon von Januar 2013, des Statistischen Bundes

amtes lenken. Da sind nämlich die geringfügigen Beschäftigungen sehr gut untersucht worden, mit vielen Ergebnissen. Dort ist eine Registerstatistikumfrage erfolgt und die hat die Gesamtproblematik der Minijobverhältnisse ausführlich durchleuchtet. Zum einen ging daraus hervor, dass die Aufteilung der Minijobarbeitsverhältnisse sich wie folgt darstellt: Hausfrauen und Männer 35 Prozent der Minijobber, Schülerinnen und Studierende 20 Prozent, Rentnerinnen und Rentner 22 Prozent und Arbeitslose 11 Prozent. Und diese Aufteilung ist auch von erheblicher Bedeutung, wenn man die Minijobs insgesamt bewerten möchte.

Dann gab es von der Bundestagsfraktion der GRÜNEN eine Anfrage im Bund, was die Entlohnung von Minijobs angeht.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Es war natürlich sehr ernüchternd, was da zur Antwort gegeben wurde, und zwar stand hier, dass von allen geringfügig entlohnten Beschäftigten – ausschließlich geringfügig Beschäftigte und so weiter, Blabla – im Nebenerwerb demnach 59 Prozent weniger als 8,50 Euro verdienen, 29 Prozent weniger als 7 Euro und 8 Prozent weniger als 5 Euro je Stunde. Und diese Umfrage ist neu.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Zahlen stimmen.)

Der Bezugszeitraum liegt natürlich schon ein bisschen zurück, aber im Wesentlichen wird sich daran auch nichts verändert haben.

Wenn wir uns jetzt angucken, wie die Übergänge von ausschließlich geringfügig Beschäftigten in eine andere Beschäftigungsform sind, jetzt muss man natürlich auch ganz nüchtern feststellen oder stellt diese Erhebung ganz nüchtern fest, dass in den jüngeren Arbeitsgruppen, also in der Arbeitsgruppe der 15- bis 24-Jährigen 33 Prozent der Beschäftigten in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechselten. Da ist natürlich der Grund, man hat eine geringfügige Beschäftigung gemacht, um dann anschließend eine Ausbildung zu beginnen.

Bei allen anderen stellt sich das ganz anders dar. Da sind es nur vier Prozent, die in eine reguläre Beschäftigung überführt werden können. Und umgekehrt sind sogar zwei Prozent aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob in dem Vergleichszeitraum gewechselt, und das entspricht dann schon einer Anzahl von doppelt so vielen, die in den Minijob gehen als diejenigen, die von einem Minijob in eine reguläre Beschäftigung gehen.

Wenn man sich die relevanten Gruppen ausschließlich geringfügig Beschäftigter noch mal genauer anschaut, kommt man zu dem Schluss, dass sich die geringfügig Beschäftigten nicht nur grundlegend von den vollsozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterscheiden, sondern auch insgesamt sehr heterogen zusammengesetzt sind. Werden vollsozialversicherungspflichtige Tätigkeiten überwiegend in der Haupterwerbsphase von 25 bis 59 Jahren ausgeübt, so tritt ausschließlich geringfügige Beschäftigung häufiger bei jüngeren und älteren Personen auf. Das hatte Herr Foerster in einem Nebensatz auch schon mal gesagt, aber das ist ja von besonderer Bedeutung, wenn man sich die Wünsche und die Vorstellungen derjenigen, die geringfügige Beschäftigung ausführen, mal genauer anguckt.

Die bestehenden sozialrechtlichen Regelungen führen natürlich dazu, dass für einzelne Bevölkerungsgruppen spezifische Anreize zur Ausübung ausschließlich geringfügiger Beschäftigung existieren. Aufgrund der geringen Integration der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung kommt deren Ausübung vor allem für Personen infrage, die auf anderem Wege bereits sozialversicherungspflichtig erfasst sind. Hier geht es um Ehepartner,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

hier geht es um Schüler und Studenten, die sich noch auf Muttis Portemonnaie befinden, hier geht es um Rentner,

(Zuruf von Silke Gajek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die über ihre Rente schon abgesichert sind, und das sind ja ganz erhebliche Gruppen derjenigen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Nach den Ergebnissen der Registerstatistikumfrage arbeiteten wesentlich mehr Frauen ausschließlich in Minijobs als Männer. Allerdings trifft das nicht auf alle sozialrechtlich relevanten Gruppen zu. Bei den Schülerinnen und Schülern und den Studierenden sowie den Rentnerinnen und Rentnern und den Pensionärinnen und Pensionären und auch bei den Arbeitslosen insgesamt waren beiderlei Geschlechter relativ gleich verteilt. Das ist natürlich bei der Gruppe der Hausfrauen und -männer vollkommen anders, da sind nämlich 97 Prozent Frauen in dieser Gruppe.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das sind 97 Prozent, ja.)

Aber insgesamt macht diese Gruppe 35 Prozent aller aus.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind aber auch schon ganz schön viele Zahlen, die Sie da hatten.)

Und das zeigt ja eigentlich auch eins ganz deutlich, das ist hauptsächlich in dieser Gruppe ein Problem der westdeutschen Bundesländer.

Das ist natürlich auch ein Problem, warum man in diesem Gesamtkomplex auf Bundesebene so schlecht vorankommt, weil wir alle die Rollenbilder, wie sie sich in der Bundesrepublik Deutschland verfestigt haben, darstellen, auch in den einzelnen Bundesländern, und wir kennen die Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das Ehegattensplitting.)

Ich würde mal behaupten, dass das auf MecklenburgVorpommern längst nicht in so großer Weise zutrifft, wie das vielleicht in Baden-Württemberg oder auch Bayern der Fall ist.

„Neben“, und ich zitiere wieder aus dem Monatsheft, „den beschriebenen steuer- und sozialrechtlich relevanten Anreizen, eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung aufzunehmen, spielen auch zahlreiche nicht monetäre

Gründe bei dieser Entscheidung eine Rolle.“ Und das darf man nicht vergessen.

Eines der Ziele der Registerstatistikumfrage war es, die Häufigkeit der verschiedenen Gründe für die Ausübung einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zu ermitteln, weil oftmals ist dieses Betätigungsfeld ja auch ganz direkt gewählt. Für jede Gruppe stand das Geld natürlich im Vordergrund. Da unterscheiden sich die untersuchten Gruppen gar nicht so sehr voneinander. Die Gründe, die in allen Gruppen an zweiter oder dritter Stelle genannt wurden, sind dabei aber eher sozialer Natur. 70 Prozent der Hausfrauen und Hausmänner sowie 69 Prozent der Rentner und Rentnerinnen gaben an, die Tätigkeit auszuüben, weil sie ihnen Spaß macht.

(Torsten Renz, CDU: Guck an!)

Auch für Schülerinnen und Schüler spielte der Aspekt eine wichtige Rolle. Bei Arbeitslosen war eher von Bedeutung, den Kontakt zum Arbeitsleben nicht zu verlieren, aber das wissen wir ja auch schon. 67 Prozent von ihnen gaben diesen Grund als zweitwichtigsten an, aber auch für 70 Prozent der Hausfrauen und Hausmänner spielte er natürlich eine wichtige Rolle.

Die Tätigkeit ist für die meisten ausschließlich geringfügig Beschäftigten sogar auf Dauer angelegt. 48 Prozent gaben an, die Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht aufgeben zu wollen, und ein sehr hoher Anteil von 27 Prozent konnte die Frage nicht beantworten, weil man sich darüber noch nicht genau im Klaren war, wie man nun weiter sein Leben gestalten möchte. 20 Prozent der geringfügig Beschäftigten üben die Tätigkeit nur für eine begrenzte Zeit aus und 5 Prozent gaben an, dass die Tätigkeit in Kürze beendet würde.

Die mit Abstand größte Gruppe der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, ich sagte es schon, sind mit 35 Prozent die Hausfrauen und die Hausmänner. Von denen wünschten sich in der Tat 58 Prozent, diese geringfügige Beschäftigung auszubauen und auch eine Teilzeitbeschäftigung letztendlich wahrscheinlich gern in eine Vollzeitbeschäftigung einmünden zu lassen.

Grundsätzlich deckt die geringfügige Beschäftigung am Arbeitsmarkt einen bedeutenden Teil der Nachfrage nach Arbeitskräften ab und bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, aber natürlich auch den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen die Möglichkeit, Beschäftigung im geringen Umfang zu realisieren. Das ist negativ, das ist positiv, das kann man unterschiedlich bewerten. Das System sieht das zurzeit vor. Die Rentnerinnen, Rentner, Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden erfüllen sich mit ihrem Minijob mehrheitlich den Wunsch nach einem Zuverdienst und sind mit dem Umfang der Beschäftigung zufrieden. Es handelt sich in diesen Fällen um geringe Tätigkeit in Lebensphasen vor oder nach den Jahren der Haupterwerbstätigkeit. Die soziale Absicherung ist für diese Personen vielfach nicht zwingend und geringfügige Beschäftigungen sind nicht erforderlich. Das hatte ich vorhin schon angesprochen. Die sind anderweitig abgesichert.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das, glaube ich, ist in Mecklenburg-Vorpommern etwas anders, Frau Kollegin.)

Für die beiden anderen Gruppen, also Haufrauen, Hausmänner und Arbeitslose, ist der Minijob unter Um

ständen, was heißt unter Umständen, wahrscheinlich mit Nachteilen verbunden – oder wir wissen, der ist eigentlich nüchtern betrachtet mit Nachteilen verbunden –, auch weil spätere Ansprüche an Sozialversicherungsleistungen überhaupt ganz einfach, ja, komplett entfallen. Trotz alledem sind 41 Prozent der Hausfrauen und Hausmänner nach eigener Einschätzung mit dem Umfang ihres Minijobs zufrieden und 62 Prozent möchten ihn in absehbarer Zeit auch nicht aufgeben.

(Torsten Renz, CDU: Das wird DIE LINKE ändern.)

Und das, sehr geehrte Damen und Herren, darf man bei der Betrachtung der ganzen Angelegenheit auch nicht außer Acht lassen. Die SPD, das ist jetzt auch schon mehrfach gesagt worden, hatte sich vor der Bundestagswahl eindeutig positioniert. Auch zu den Werkverträgen und diesen Dingen, die Sie für Ihre Wirtschaftspolitik reklamieren, reklamiere ich für unsere, also für die SPDArbeitsmarktpolitik.

(Torsten Renz, CDU: Wir arbeiten Hand in Hand.)

Ich denke mal, wir haben keinen unmaßgeblichen Einfluss auf das,

(Torsten Renz, CDU: So ist es.)

was im Koalitionsvertrag zu dieser Thematik steht,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Dazu steht auch nicht viel drin im Koalitionsvertrag.)

sodass ich ehrlich gesagt über diese zwei Sätze, die Sie ja hier zitiert haben – ich habe sie hier stehen, aber ich zitiere sie nicht noch mal –, auch ein bisschen enttäuscht war.

Trotz alledem hat die Sozialministerin ganz klar begründet, warum man Ihren Antrag getrost ablehnen kann, und sie hat hier noch mal aus der Koalitionsvereinbarung zitiert, was in Bezug auf den Missbrauch, Schwarzarbeit und so weiter, Ahndung und dergleichen steht, sodass ich auch das nicht wiederholen will.

Sehr geehrter Herr Renz, Ihre Position teile ich in weiten Teilen zu diesem Thema nicht.

(Torsten Renz, CDU: Das macht nichts.)

Herr Foerster, Ihren Antrag lehne ich trotzdem ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Das ist Dialektik. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es verlangt hier ja keiner, dass es keine Minijobs geben soll, die sind in vieler Hinsicht sinnvoll. Ein Hartz-IV-Empfänger ist froh, wenn er zu seinem Geld vielleicht noch 100 Euro dazuverdienen kann plus 20 Prozent von dem, was darüber ist, weil bei Hartz IV 100 Euro mehr oder weniger wirklich der Unterschied

sind zwischen sehr schlimm herumknapsen und ein bisschen Luft haben. In vielen anderen Bereichen sind sie sinnvoll.