dass wir uns hier nicht allzu viele Hoffnungen machen können. Es reicht eben nicht, nur auf dem Sonnendeck Bändchen durchzuschneiden.
Die Linksfraktion will Ihnen aber gern eine Alternative anbieten, mit der wir den im Gesetz verankerten Anspruch realisieren können.
Dabei stößt man recht schnell auf das Einlade- und Meldeverfahren, welches in Paragraf 15b des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst normiert ist. Dabei werden Eltern angeschrieben und aufgefordert, die anstehende Vorsorgeuntersuchung für Kinder wahrzunehmen. Wir haben gestern im Zuge der Novellierung des Gesetzes darüber gesprochen.
Die Idee der Linksfraktion ist also, dieses verbindliche System zu nutzen. Das hat den weiteren Vorteil, dass auch all jene Kinder erfasst werden, die nicht in den Kindergarten gehen. Konkret sollen in einem festzulegenden regelmäßigen Turnus die Eltern angeschrieben und daran erinnert werden, dass eine Prophylaxeuntersuchung zur Mundgesundheit ansteht. Ebenso wie bei den Kindervorsorgeuntersuchungen soll es eine Rückmeldung der untersuchenden Zahnärzte geben, ob das jeweilige Kind die Untersuchung wahrgenommen hat.
Erfreulicherweise wurde die Novellierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes erst gestern in den Sozialausschuss überwiesen. Ich bitte Sie also, dass wir unseren Antrag in diesem Zusammenhang mit beraten. Ich beantrage die Überweisung in den Sozialausschuss und bitte um Ihre Stimme. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist ver- einbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Frau Stramm, auch mir liegt natürlich sehr die Zahngesundheit gerade der Kinder am Herzen, als Mutter einer Tochter, das ist selbstverständlich.
Aber, und das möchte ich gleich voranstellen, es gibt bereits viele wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit der Kinder bis sechs Jahre und weitere sind geplant. Ich möchte insbesondere auf drei Bereiche eingehen, um das auch noch mal darzulegen:
Die Krankenkassen fördern gemeinsam mit den Zahn- ärzten und den Gesundheitsämtern Maßnahmen, um Zahnerkrankungen der bis zu 12-jährigen Versicherten zu erkennen beziehungsweise zu verhindern. Bei einem überdurchschnittlichen Kariesrisiko gehen die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr. Die Untersuchungen erfolgen vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen, und fokussieren sich vor allem auf die Mundhöh
In Basisprogrammen zur zahnärztlichen Gruppenprophylaxe der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege M-V steht schwarz auf weiß, ich zitiere: „Die Gruppenprophylaxe dient dazu, die Chancengleichheit aller Kinder auf orale Gesundheit herzustellen. Dies beinhaltet die Etablierung gesunder Verhaltensweisen in den Einrichtungen, Stärkung der persönlichen Kompetenz jedes Kindes zur Eigenverantwortung für seine orale Gesundheit, professionelle Fluoridapplikation und Reihenuntersuchungen zur Früherkennung …“ Und so weiter und so weiter.
Die zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter führen unter anderem in Kindertageseinrichtungen ab dem 3. Lebensjahr zahnärztliche Untersuchungen durch, mit Erfolg. Meine Tochter hat mir neulich ganz stolz vorgeführt, wie man sich richtig die Zähne putzt. Das hat sie in der Kita gelernt. Das ist Teil der Gruppenprophylaxe. Von den zu untersuchenden Kindern im Schuljahr 2012/13 sind fast 63 Prozent erstuntersucht worden, wobei die Zahlen in den einzelnen Landkreisen in der Tat schwanken. Die Zahl der durch Gruppenprophylaxemaßnahmen erreichten Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren lag bei der Mundhygiene im selben Schuljahr bei über 86 Prozent, bei den praktischen Putzübungen bei über 65 Prozent und bei der theoretischen Prophylaxe bei fast 71 Prozent. Ich finde, diese Zahlen sprechen für sich.
Bei den U-Untersuchungen werden die Eltern über die Mundhygiene ihrer Kinder aufgeklärt. Bei der U5 werden Hinweise zur Mundhygiene und zahnschonenden Ernährung und bei der U6 Hinweise zur Zahnpflege gegeben. Bereits bei der U2, Neugeborenenuntersuchung, vom 3. bis 10. Lebenstag wird die Fluoridprophylaxe besprochen und wird nachgehakt. Wie Sie wissen, erinnern wir die Eltern bereits an diese Untersuchung.
Lassen Sie mich zu meinem dritten Punkt kommen, den Gesundheitszielen in Mecklenburg-Vorpommern. Das vierte der im vergangenen Jahr vorgestellten Kindergesundheitsziele befasst sich mit der Verbesserung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen. Teilziele sind
Diese Ziele sind in konkreten Vorschlägen für Maßnahmen untersetzt, zu denen auch die Intensivierung der Gruppenprophylaxe und deren Ausweitung auf Null- bis Dreijährige gehören. Das Aktionsbündnis Gesundheit berät unter Federführung der Landesvereinigung der Gesundheitsförderung und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege das weitere Vorgehen. Die Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter werden ebenfalls einbezogen.
Sehr geehrte Abgeordnete, der Vorteil der gemeinschaftlichen zahnärztlichen Gruppenprophylaxe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der in M-V gut engagierten und aufgestellten Zahnärzteschaft ist die Erreichbarkeit der Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Circa 97 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen besuchen eine Kita oder eine Tagespflege, bei den unter Dreijährigen sind es circa 54 Prozent. Hinweise zur Zahngesundheit erhalten auch die Eltern, deren Kinder nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen oder in Tagespflege betreut werden, im Rahmen der im hohen Maße genutzten Angebote der Krankenkassen finanzierten Kindervorsorgeuntersuchungen. Die Inanspruchnahme hat sich zwischen 2007 und 2012 deutlich um bis zu 11,6 Prozentpunkte gesteigert, sodass auch abzuwarten bleibt, ob sich dies nicht auch auf eine bessere Zahngesundheit niederschlägt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, wir haben die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern fest im Blick. Die gewünschten Veränderungen bei den Richtlinien des Bundesausschusses als einem Organ der Selbstverwaltung können von der Landesregierung nur angeregt werden. Mir erscheint es aussichtsreicher, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich hatte gestern die Linksfraktion aufgefordert, ihren Antrag zurückzuziehen, weil ich glaube, sie hat sich mit dem Thema nicht umfassend befasst.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie sind so ein Pfiffikus! Und zeigen darf man da vorne gar nichts. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ist das jetzt die neue Masche?)
Das ist nämlich ein Kinderausweis für die zahnärztliche Versorgung und der beginnt schon bei der Schwangerschaft der Mutter. Dieser Ausweis wird – und deswegen freut mich das, dass die Frau Stramm sagt, in Vorpommern ist die zahnärztliche Versorgung besonders gut, das liegt dann aber nicht an der Landrätin, das liegt an den Zahnärzten vor Ort,
dass die Mutter schon zur zahnärztlichen Versorgung gegangen ist, und am Ende der Schwangerschaft muss sie sich noch mal untersuchen lassen.
Da beginnt nämlich schon die Kariesentstehung. Das steht auch eindeutig in diesem Ausweis drin und deswegen beginnt die Untersuchung der Kinder mit dem 6. bis zum 9. Monat, das ist die erste Untersuchung, denn im 6. Monat kommen die Milchzähne und die sind gerade anfällig gegen Karies. Das ist die erste Untersuchung, die zweite dann mit 15 bis 18 Monaten, dann kommt eine weitere mit zwei und zweieinhalb Jahren, drei und dreieinhalb Jahren. Also insgesamt gibt es 11 Untersuchungen bei den Kindern. Plus der Schwangeren sind es 13 Untersuchungen für diesen Zeitraum.
Was ein Problem ist, das ist eben, dass man einige Eltern nicht erreicht, die bei diesen Prophylaxeuntersuchungen aufgefordert werden, den Zahnarzt aufzusuchen,