Protocol of the Session on January 29, 2014

(Torsten Renz, CDU: Ist das eigentlich Fraktionsmeinung, was Sie vortragen, oder Privatmeinung?)

Es ist doch mehr als erstaunlich, dass bei einem sol- chen Verkehrsinfrastrukturprojekt keine einzige Prognose bisher zutraf und wir nun vor einem Flughafen stehen, der offensichtlich völlig am realen Bedarf vorbeigebaut wurde. Ich sehe hier erste Hinweise dafür, dass mög- licherweise in der Vergangenheit gegenüber dem Land zu subventionserheblichen Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht wurden. Das wäre in letzter Konsequenz natürlich ein Straftatbestand.

Was hat die Landesregierung aber diesbezüglich zur Aufklärung unternommen? Es kann ja sein, dass meine Überlegungen alle haltlos sind,

(Torsten Renz, CDU: Dass Sie noch einen Ausschuss einrichten wollen, ne?!)

aber man müsste ja zumindest mal untersuchen,

(Torsten Renz, CDU: Ja.)

was wurde damals eigentlich beantragt,

(Torsten Renz, CDU: Ausschuss heißt dann Untersuchungsausschuss.)

auf welcher Grundlage und warum ist diese Grundlage nicht belastbar gewesen. Was hat die Landesregierung denn zur Aufklärung unternommen?

Meine Damen und Herren, wir GRÜNEN wollen, dass die Landesregierung zu den Grundsätzen guter Regierungsführung durch geeignete Maßnahmen zurückfindet, insbesondere zu geordneten, transparenten und belast- baren Beschlussfassungsverfahren. Wir wollen, dass die Landesregierung dem Landtag bis Juli 2014 ein Konzept über die Zukunft der Flughäfen in MecklenburgVorpommern vorlegt. Dieses Konzept muss erstens die neue Leitlinie der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften berücksichtigen. Dieses Konzept muss zweitens aufgrund der überörtlichen Funktion des Flughafens Rostock-Laage kommunale Gesellschafter spürbar von ihren Zuschussverpflichtungen entlasten. Und dieses Konzept muss drittens die Zuschüsse des Landes für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften auf ein Maß beschränken, das in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Fluggastaufkommen, zur Bedeutung des Verkehrsträgers für die Region und zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Flughafens steht.

Meine Damen und Herren, ich ende erst mal hier mit der Einbringung,

(Torsten Renz, CDU: Ja.)

mache nachher mit der Aussprache weiter. Ich habe allerdings zum Schluss eine Bitte: Ich würde mich freuen, wenn wir nicht über die 49 Vollzeitbeschäftigten sprechen beim Flughafen Rostock-Laage. Die Landes

regierung hat schwere Entscheidungen im Personal- bereich getroffen, die insgesamt 10.000 Landesbeamte und Angestellte betroffen haben, und hat dafür immer Verständnis gefordert. Und wenn jetzt sozusagen der Opposition, die hier kritisch nachfragt, vorgehalten wird, dass es um 49 Vollzeitbeschäftigungsangestellte geht, fände ich das unfair und unangemessen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Und das Wort hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Anstrengender erster Arbeitstag.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Landtages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und auch die eben gegebenen Hinweise erwecken bei mir den Eindruck, dass es sinnvoll ist, die vergangenen Wochen noch einmal Revue passieren zu lassen, um die zu Jahresbeginn getroffene Entscheidung der Landesregierung einordnen zu können.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Ein Wirtschaftlichkeitsgutachten, von Ihnen auch angesprochen, das seit dem Herbst 2013 vorliegt, führte zu einem deutlichen Ergebnis:

Erstens. Ausgabenseitig sind die Sparpotenziale des Flughafens ausgeschöpft.

Zweitens. Ergebnisverbesserungen lassen sich in RostockLaage nur noch auf der Einnahmeseite erzielen.

Zugleich macht das Gutachten deutlich, üblicherwei- se erreichen Regionalflughäfen in der Bundesrepublik Deutschland die schwarze Null bei circa einer Million Fluggästen im Jahr. In Rostock-Laage wird diese schwarze Null bei circa 600.000 bis 800.000 Fluggästen erreicht. Grund: die deutschlandweit einzigartige Verbindung eines militärischen Fluggeschehens mit einer zivilen Nutzung und die damit verbundenen Synergieeffekte, von denen im Übrigen beide Seiten profitieren und an denen beide Seiten partizipieren.

Zugleich zeigen diese Feststellungen: Eine ausgeglichene Bilanz ist angesichts der aktuellen Fluggastzahlen auch mittelfristig absolut illusorisch. Ein weiteres Gutachten sollte bis Ende Januar in der Tat diverse Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Gesellschafterstellung des Landes an der Flughafen GmbH klären. Zwischenzeitlich steht aber fest – und das war eine der Entscheidungen Anfang Januar –, das Land wird insbesondere aus EU-rechtlichen und Fördergründen nicht Gesellschafter werden. Es kam damit auf ein Gutachten, das Rechtsfragen einer Gesellschafterstellung beinhaltet, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an.

Im Ergebnis dieser beiden Gutachten hätte dann im ersten Quartal 2014 in der Tat ein strukturiertes Verfahren zu einem Ergebnis geführt, genauso wie es durchgängig signalisiert war. Wie vermutlich allseits bekannt, hat sich die Situation dann aber über die Weihnachtsfeiertage dramatisch zugespitzt. Für 2013 sind 2,6 Millionen Euro und damit deutlich höhere Verluste festgestellt worden durch die Gesellschafter, als diese zunächst im Wirtschaftsplan mit 2,3 Millionen Euro prognostiziert waren. Mit den von den Gesellschaftern auf der einen Seite und der Landesregierung auf der anderen Seite für 2013 avisierten Zuschüsse hätte sich dieser Verlust nicht ausgleichen lassen. Der Geschäftsführer hat in dieser Situation – der Geschäftsführer des Flughafens – ein Insolvenzgutachten durch externe dritte Wirtschaftsprüfer erstellen lassen.

Nun mag man jedes Gutachten infrage stellen. Ich bin viele Jahre Rechtsanwalt gewesen. Das gehört zu meinem Job. Ich habe aber auch gelernt, dass man zuweilen gut daran tut, gewisse Institutionen zumindest vorsichtiger infrage zu stellen, und da gehören insbesondere Wirtschaftsprüfer mit einem sehr hehren Standesrecht dazu.

Im Übrigen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Saalfeld, die Insolvenzprüfung prüft nur ab, ob die Flughafen GmbH insolvenzgefährdet ist. Sie haben eben darauf abgestellt, die Gesellschafter waren doch zahlungsfähig. Auf die Zahlungsfähigkeit von Gesellschaftern – das als kleine juristische Beigabe – kommt es für eine GmbH nicht an, wenn ich deren Insolvenzgefahr anschaue. Die Gesellschafter waren nämlich nach dem Gesellschaftsvertrag nicht zuschusspflichtig. Es gibt also kein unmittelbares Anspruchsverhältnis der GmbH. Und wenn sie den Anspruch nicht hat, ist sie auf die Freiwilligkeit angewiesen. Und wenn die nicht freiwillig zahlen, und das hatten sie signalisiert, dann ist ausschließlich auf das Vermögen und auf die Zahlungsfähigkeit, die Liquidität der Gesellschaft abzustellen.

In dieser existenziellen Situation des Flughafens war für das Abwarten verschiedenster Zuarbeiten, wie Sie sie anregen, und das Voraussetzen umfangreicher Konzepte, die man nach Möglichkeit über mehrere Jahre erarbeiten möge, nach unserer Überzeugung schlicht keine Zeit. Die Landesregierung musste handeln, schnell handeln mit in der Tat verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten. Und ja, die Landesregierung hat dann auch schnell gehandelt. Dass uns das noch mal zum Vorwurf gemacht würde, dass wir in einer Situation, wo wir schnell handeln müssen, schnell gehandelt haben, darf ich zumindest als überrascht zur Kenntnis nehmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie man es macht, macht man es verkehrt.)

So ist das Leben offenbar.

Der Ministerpräsident und sein Stellvertreter haben in dieser Situation zu einem sehr kurzfristigen Gespräch mit den kommunalen Gesellschaftervertretern zu Beginn der zweiten Januarwoche eingeladen. In diesem Gespräch boten sie den kommunalen Gesellschaftern das bereits Bekannte an: Das Land verdoppelt seinen Zuschuss von bisher 500.000 Euro auf 1 Million Euro, und zwar bis einschließlich 2017.

Der von Ihnen angesprochene Sonderposten ist dabei im Übrigen unberücksichtigt. Wir können das gerne bilateral

mal erörtern. Das ist eine etwas kompliziertere bilanzielle Vorgehensweise. Der Sonderposten korrespondiert auf jeden Fall mit Abschreibungen. Das kann das Wirtschaftsministerium nach meiner tiefen Überzeugung sehr detailliert darstellen. Sie können es auch anders rechnen. Es geht am Ende um den operativen Verlust und auf den haben wir geschaut.

Die kommunalen Gesellschafter leisten weiterhin 1,8 Mil- lionen Euro. Das war die zweite Beigabe, der Inhalt dieses Angebotes.

Drittens. Das Land wird nicht Mitgesellschafter, erhält aber zwei Mitgliedsmandate im Aufsichtsrat sowie das Recht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen.

Viertens. Die Geschäftsführer und die Gesellschafter definieren gemeinsam mit dem Land Zielvorgaben bis 2017. Das soll ermöglichen, dass wir 2017 eine durchaus ernstgemeinte Überprüfung durchführen können, ob die erwarteten positiven Entwicklungen dann tatsächlich eintreten.

Und fünftens, ein Punkt, der auch ein ganzes Stück weit für Ihren Antrag nach meiner Überzeugung wesentlich ist: Bereits eingangs des Gespräches mit den kommunalen Gesellschaftervertretern hat der Ministerpräsident das Selbstverständliche trotzdem betont und alle Beteiligten haben auch dankbar noch einmal betont, dass es für sie gemeinschaftlich gilt. Alle Verabredungen, die an diesem 6. oder 7. Januar – ich müsste jetzt in den Kalender gucken, ich glaube, es war der 7. – getroffen wurden, standen nach dem übereinstimmenden Willen aller Beteiligten selbstverständlich unter dem Vorbehalt der jeweils ge- gebenenfalls erforderlichen Beteiligungen oder Mitwirkungen von Gremien der einzelnen Gebietskörperschaften. Das war insbesondere auch für die kommunalen Vertreter, vor allem für den Landkreis Rostock, natürlich wesentlich, weil die sogar konkrete Beschlusslagen hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ziel der Landesregierung an der Stelle war klar: eine Perspektive für die Infrastruktur Flughafen. Wir können jetzt lange über den Daseinsvorsorgebegriff diskutieren, das ist mir bewusst.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das machen wir doch in der Enquete.)

Wir vertreten an der Stelle die Überzeugung, dass es sehr wohl auch ein Infrastrukturbestandteil und ein Daseinsvorsorgebestandteil ist. Eine Chance für die Realisierung der wirtschaftsfördernden Potenziale des Flughafens ist gleichermaßen intendiert. Und diese Chance und diese Perspektive, die wir dort erhalten wollten, sind gleichzeitig mit einem Paradigmenwechsel verbunden. Für die nächsten Jahre wird es nicht mehr darum gehen, nur das gerade eben zum Überleben des Flughafens Nötigste zu zahlen, sondern der Flughafen erhält einen Zuschuss von fest 1 Million Euro je Jahr. Das ist dann eine feste Größe, mit der die Geschäftsführung planen und vor allem auch neue Entwicklungen auf dem Flughafen finanzieren kann. Der Zuschuss ist nicht mehr so bemessen, dass er gerade eben reicht, um über die Runden zu kommen, sondern erlaubt es der Geschäftsführung zu gestalten.

Ich wiederhole an der Stelle gern: Das PwC-Gutachten aus 2013 sagt sehr klar, Ergebnisverbesserungen beim

Flughafen setzen eine Steigerung auf der Einnahmeseite voraus. Alle seriösen Hinweise sind diesbezüglich eindeutig: Neue Fluglinien benötigen zwei bis drei Jahre für eine erfolgreiche Markteinführung. Bis dahin fahren die im Marketing und an anderen Stellen Verluste ein. Neue Fluglinien lassen sich also nur etablieren, wenn für die jeweiligen Fluggesellschaften eine sicherere Planungsperspektive mindestens über diesen Zeitraum besteht. Und zuweilen sind solche neuen Fluggesellschaften auch damit verbunden – da haben Sie vollkommen recht –, dass sie Rabatte in den Anfangsjahren gewähren, nämlich in den Jahren, wo die Fluggesellschaften wissen, dass sie selbst auf jeden Fall auf dieser Linie Verluste fahren werden.

Übrigens ist das in der freien Wirtschaft ein völlig übliches Prinzip bei Dauerschuldverhältnissen, wenn man einen gemeinsamen Marktbeginn auf sich nimmt. Billigfluglinien, die wir hier nicht haben, haben in der Tat das Prinzip, dass sie sich das langfristig und für immer zusichern lassen für die gesamte Vertragslaufzeit. Das ist hier nach meinem Kenntnisstand in Rostock bei keiner der dort fliegenden Flugverbindungen der Fall.

Gleichermaßen lebt im Übrigen auch der Charterver- kehr – Sie waren eben bei den Fluglinien, auch bei diesen Fragen –, lebt auch der Charterverkehr von Vorlaufzeiten von deutlich mehr als einem Jahr. Dieser Zeitraum, um Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern die notwendigen Perspektiven bieten zu können, soll mit dieser Landesinitiative und im Zeitraum bis 2014 eingeräumt werden – 2017, verzeihen Sie. 2017 kann dann gemeinsam mit den kommunalen Gesellschaftern evaluiert werden, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden, ob vor allem ein Positivtrend, bei dem Sie ja Bedenken anmelden, in der Entwicklung des Flughafens erkennbar ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man sagt, Wirtschaft sei zu 50 Prozent Psychologie. Meine Überzeugung ist, dass das an vielen Stellen durchaus seine Richtigkeit hat. Eine Insolvenz wäre psychologisch das verheerendste Zeichen gewesen, das wir hätten senden können. Und genau deshalb hat die Landesregierung in dieser Krisensituation, in dieser unmittelbaren Insolvenzsituation, die wir an einem Gutachten nachvollziehbar wahrnehmen konnten, das getan, was man nach meiner Überzeugung in dieser Situation von ihr erwarten kann:

(Helmut Holter, DIE LINKE: Wo ist denn das Gutachten?)

Sie hat schnell und effektiv gehandelt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Wo ist das Gutachten, Herr Pegel?)

Das Gutachten ist dankenswerterweise in unseren Unterlagen, genauso wie es insbesondere in den Unterlagen des Flughafens ist, der es angefordert hat.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ja gut. Und wann bekommen wir das Gutachten?)