Ich meine, es gäbe einen Grund, hier doch längere Ausführungen zu machen, ich kann es aber kurz machen: Wir schließen uns einem Überweisungsantrag des Antrages der Fraktion DIE LINKE in den Agrarausschuss an.
Aber ich möchte zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN noch kurz etwas sagen. Der Minister hat mit einem Satz begonnen: Jedes Mal zur Weihnachtszeit kommen wir mit so emotionalen Anträgen.
Liebe Frau Dr. Karlowski, den Antrag, den habe ich mir durchgelesen, alles ist so ja ganz gut und schön, und dann kam ich zu der Begründung, zu Ihren einzelnen Punkten.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah, und da kamen die Emotionen?! – Helmut Holter, DIE LINKE: So weit haben Sie gelesen?)
Ich habe den ganzen Antrag gelesen, zweimal sogar, weil ich gedacht habe, die Tiere, die wir heute schützen wollen, indem wir die Pestizide wegnehmen, die waren schon da, als die Pestizide noch eingesetzt waren, Herr Holter. Was denken Sie, wie viel Rotbauchunken wir auf Rügen haben, wie viel Plätze und eingezäunte Biotope mit Rotbauchunken wir haben? Die waren schon da, als die Pestizide eingesetzt waren.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch Sie wissen, dass die Glyphosatmengen zugenommen haben, Herr Lenz.)
In bestimmten Gebieten aber nicht, Frau Dr. Karlowski. Und eins dürfen Sie nicht vergessen: Sie schieben alles auf die bösen Bauern,
die Sie auch kriminalisieren in der Begründung zu Ihrer Ziffer 5, genau so, wie Sie es mit den Fischern machen. Sie sagen, wenn weniger Kontrolle da ist, werden die Bauern auch wieder mehr Pestizide einsetzen, und ich glaube, das ist heutzutage nicht mehr der Fall.
Es gibt auch noch andere Leute, wo Sie bestimmte Berufsgruppen einfach kriminalisieren, weil sie nicht Ihre Ideen umsetzen.
Dass „diese Kontrolltätigkeiten weiter abnehmen und dementsprechend der regelwidrige Umgang mit PSM zunehmen wird“, steht da. Sie sagen also, wenn die Bauern weniger kontrolliert werden, wird der Umgang zunehmen. Das ist für mich eine Kriminalisierung, ganz egal, wie Sie das sonst sehen.
Ich hatte Ihnen gesagt, dass die Tiere schon alle da waren, bevor wir sie unter Schutz gestellt haben – Sie waren ja der Grund, dass sie unter Schutz gestellt wurden –, aber eins möchte ich Ihnen dazu auch noch sagen: Wir sprechen immer vom Erhalt der Biodiversität, der Artenvielfalt. Das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt.
Wie wollen wir die erhalten, wenn wir an bestimmten Stellen, wo wir eine hohe Biodiversität festgestellt haben, die Bedingungen für diese Artenvielfalt verändern? Also ich kann nicht von einem Erhalt der Biodiversität sprechen,
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ah, die Tiere brauchen das Glyphosat. Das ist ja interessant. Die Tiere brauchen das Gift, das ist interessant.)
ich muss von einer Veränderung der Artenvielfalt reden. Das erlebe ich seit ungefähr zehn, fünfzehn Jahren bei mir vor dem Haus, Frau Dr. Karlowski. Und auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich für die heute veröffentlichten Untersuchungsergebnisse des LALLFs im Vorfeld des Weihnachtsfestes. Das ist sicher heute eine Darstellung, die genau dazu passt, wie gesund und unbedenklich unsere Lebensmittel hier sind.
(Zuruf aus dem Plenum: Mikro! – Minister Dr. Till Backhaus: Ist das Mikrofon nicht an? – Helmut Holter, DIE LINKE: Mikrofon anstellen!)
Als wir unseren Antrag „Glyphosateinsatz beschränken“ erarbeitet haben, gab es bis auf die Reaktionen zur Kampagne des BUND relativ wenig zu diesem Problem zu lesen. Auch die Entscheidungen der Agrarministerkonferenz, der Umweltministerkonferenz und jetzt des Bundesrates wurden sehr wenig kommuniziert und kommentiert. Das hat sich in den letzten zwei Wochen geändert. Große Tageszeitungen, die FAZ beispielsweise und die Fachpresse, wie zum Beispiel die „BauernZeitung“, haben das Thema aufgegriffen und das ist aus meiner Sicht erst einmal gut so.
Auch unsere heutige Debatte werte ich insgesamt als einen Beitrag zur Lösung der Frage: Wie viel Pflanzenschutzmitteleinsatz brauchen wir und wie viel können wir uns und der Umwelt zumuten? Wie können wir die Umwelt durch Beschränkung besser schützen? Das ist die Frage.
Mit unserem Antrag wollten wir vor allen Dingen auch der Regierung Rückendeckung und Unterstützung beim Vorgehen im Bundesrat geben. Ich denke, das wird aufgegriffen werden. In der Sache ist mir das Argument, dass das Bundesinstitut zur Risikobewertung, das BfR, in umfangreichen Studien die Bedenkenlosigkeit des Glyphosats bestätigt, auch nicht das absolut Entscheidende. Es war schon gesagt worden, dass eigentlich die Datengrundlage dafür nicht ausreicht. Wichtig ist aber auch, dass zum Beispiel laut BfR die enthaltenen Tallowamine, die ja heute noch gar keine so sehr große Rolle gespielt haben, als Netzmittel durchaus schädlich sein können. Ich bleibe dabei, ich habe das erst gesagt, ich wiederhole das gerne noch einmal: Die Dosis macht das Gift, und alles, was die Dosis reduzieren kann, sollten wir nutzen, denn es verringert das Risiko und es verringert auch die Kosten der Produktion. Damit bin ich wieder bei der Verbindung zur Ökonomie.
Deshalb unterstützen wir das grundsätzliche Verbot der Sikkation oder das generelle Verbot für private und öffentliche Bereiche, so, wie unser Antrag das vorsieht – dazu wurde auch bereits Stellung genommen –, dann belasten wir die Umwelt und die Gesundheit weniger und erfüllen damit das Gebot der Vernunft. Also kann man eine Ablehnung des Antrages nicht in Betracht ziehen. Ich bin sehr froh darüber, dass hier andere Stimmen gekommen sind.
Ich will noch ein paar Dinge zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußern. Zur fachlichen Klärung sollte er mit im Agrarausschuss beraten werden. Ich hatte das erst nicht beantragt, aber sage das jetzt hier, Frau Dr. Karlowski.
Alles das, was in den sogenannten großen Gewässern ankommt, entsteht in aller Regel in den kleinen Gewässern. Das betrifft also auch Pflanzenschutzmittelrückstände, das betrifft Antibiotika und das betrifft auch Düngemittel beziehungsweise Nährstoffe aus den wirtschaftseigenen Düngemitteln. Von dem Zusammenhang geht logischerweise auch das Pflanzenschutzmittelgewässermonitoring – ein fürchterliches Wort, aber immerhin sehr günstig – des Landes aus und misst vor allem in
kleinen Fließgewässern, was dort ankommt. Die Überwachung beinhaltet sowohl Messungen in Fließ-, Stand- und Küstengewässern als auch im Grundwasser. Gemessen wird in berichtspflichtigen Wasserkörpern. Sölle gehören dazu nicht, wohl aber kleine Fließgewässer. Die Fachleute gehen davon aus, dass damit auch im Wesentlichen die Situation in den mehreren Tausend Söllen, den blauen Augen unserer Landschaft, wiedergegeben wird.
Aus unserer Sicht ergeben sich aber folgende Fragen, auch die wurden schon ein bisschen mit angesprochen: