Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2563 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2563 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer im Artikel 1 der Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 3 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 3 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2564 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2564 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2564 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Wer im Artikel 1 der Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthal- tungen? – Damit ist im Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses angenommen, bei Zustimmung der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
An dieser Stelle lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2565 abstimmen, der die Streichung der Nummer 7 im Artikel 1 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2565 abgelehnt, bei Zustimmung der Frak
tionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 7 bis 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 7 bis 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2440 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2440 angenommen, bei Zu- stimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Drucksache 6/2270,
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2270 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/2438 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der stellvertretende Vorsitzende des Bildungsausschusses, der Abgeordnete Herr Renz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2270 in der 55. Sitzung am 15. November 2013 beraten und an den Bildungsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Trotz der sehr kurzen Beratungsfrist hat der Bildungsausschuss den Gesetzentwurf in zwei Sitzungen beraten. Bereits im Vorfeld hatte er beschlossen, aufgrund der Kürze der Zeit eine schriftliche Anhörung durchzuführen und folgende Interessenvertreter um eine sehr kurzfristige Stellungnahme gebeten: den Landkreistag, den Städte- und Gemeindetag, die Studentenwerke Rostock und Greifswald, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die Anzuhörenden, insbesondere der Landkreistag, die Studentenwerke und die GEW, haben sich sehr positiv zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Der Landkreistag hat betont, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Möglichkeit eröffnet werde, gemeinsame Bedingungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu schaffen. Dies sei im Sinne einer effizienten und effektiven Verwaltungsorganisation ausdrücklich zu begrüßen.
Aufgrund der Stellungnahme des Studentenwerkes Greifswald hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, mit einem ergänzenden Satz der Landesregierung die grundsätzliche Möglichkeit zu eröffnen, dem Studentenwerk Greifswald die Zuständigkeit für einzelne Ausbildungsstätten durch Rechtsverordnung zu übertragen. Der Ausschuss war sich darin einig, dass mit der vorgeschlagenen Änderung die Flexibilität des Gesetzvollzuges deutlich erhöht werde. Sollte der beschriebene Fall eintreten, könne mit der vorgeschlagenen Ergänzung eine erneute Gesetzesänderung obsolet werden.
Vor diesem Hintergrund und weil die Zuständigkeit für Förderungsangelegenheiten nach dem BAföG aus Gründen der Rechtsförmlichkeit speziell dem Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk zu übertragen ist, ist nunmehr seitens der Koalitionsfraktionen beantragt worden, in Artikel 1 Nummer 2 b) folgenden Satz 3 anzufügen. „Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ermächtigt, dem Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Greifswald die Zuständigkeit für einzelne der in Satz 2 genannten Ausbildungsstätten durch Rechtsverordnung zu übertragen.“ Diesem Änderungsantrag, wie auch der gesamten Beschlussempfehlung, hat der Bildungsausschuss einstimmig zugestimmt. Insofern bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf Drucksache 6/2270.
Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2438 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsaus
schusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2438 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2438 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Fei- ertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V), 4. Änderung FTG M-V, Drucksache 6/2135.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V –) – 4. ÄndG FTG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2135 –
In der 47. Sitzung des Landtages am 4. September 2013 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 GO Landtag wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer noch berücksichtigen die bislang vorhandenen Gedenktage in Mecklenburg-Vorpommern nicht hinreichend das Schicksal der Opfer von Flucht und Vertreibung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben Sie es in der Hand, diesen Zustand abzustellen. Durch die Einführung eines gesonderten Gedenktages, der jährlich am zweiten Sonntag im September begangen werden soll, besteht die Möglichkeit, das unmenschliche Schicksal Millionen Vertriebener und ihre herausragende Leistung beim Wiederaufbau nach 1945 endlich zu würdigen.
Bei der derzeitig öffentlich zelebrierten staatstragenden Gedenkkultur findet das Schicksal der deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung sowie der Opfer von alliiertem Massenmord entweder gar keine Berücksichtigung oder wird verharmlost und sogar gerechtfertigt. Das bestätigte in der letzten Debatte zum Thema ja auch Ihr Gegenredner Herr Texter durch seine von Halbwissen geprägten Ausführungen. Und wenn Sie heute auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene verweisen werden, um unseren Antrag abzulehnen, so beachten Sie, dass Sie uns damit in der Sache selbst recht geben müssen.
Der Bund der Vertriebenen bejubelte bereits, dass die Große Koalition durch ihren Vertrag ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit dem Schicksal der deutschen Vertriebenen und Aussiedler gesetzt habe. Dessen Hauptanliegen wie die Einführung eines nationalen Gedenktages, die Bewahrung des kulturellen Erbes und die Aufnahme von Spätaussiedlern sei nun Bestandteil des Koalitionspapiers und damit Auftrag zur Umsetzung.
Na dann! Eben noch ein Grund, unserem Antrag zuzustimmen. Von mir aus sehen Sie es doch als starkes Signal an den Bund, dass man auf einer Wellenlänge sei, oder als Gruß an den Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der Kritikern entgegenhielt, dass es für ihn eben nicht verständlich sei, aus Rücksicht auf die Außenpolitik auf einen solchen Gedenktag zu verzichten.
Wir halten unabhängig von Ihrer Abstimmung an der Forderung nach einem eigenen landesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung nach dem Vorbild des Freistaates Bayern fest, der jährlich eben am zweiten Sonntag im September begangen werden soll.
Die angestrebte Aufnahme des Schicksals der Vertriebenen bei der UN in den Kontext eines Weltflüchtlingstages halten wir für untauglich, der Verantwortung gerecht zu werden, und dies nicht zuletzt deshalb, weil Sie und Ihresgleichen gewillt sind, nahezu jeden Ausländer auf diesem Planeten zum Flüchtling zu erklären. Da gibt es beispielsweise die Armutsflüchtlinge, die Steuerflüchtlinge, die Kontingentflüchtlinge, die Coca-Cola-Flüchtlinge, also die, die ihr Land und Volk an den Westen verraten haben, Sexflüchtlinge, die Flüchtlinge, denen ihre abnormen Sexualpraktiken bei Strafe untersagt werden, Jahreszeitenflüchtlinge, also diejenigen, die keine Lust haben auf Schnee im Winter, und demnächst, meine persönlichen Favoriten, die Klimaflüchtlinge. All diese Gruppen haben herzlich wenig gemein mit dem Schicksal der deutschen Vertriebenen. Und wir verwahren uns daher, diese durch die gleichen Begrifflichkeiten in einen Topf zu werfen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird sicherlich niemanden überraschen, dass sich die Ansicht der demokratischen Fraktionen seit der Ersten Lesung des vorliegenden NPD-Antrages nicht geändert hat.
Wie schon in der Ersten Lesung von Herrn Texter deutlich gemacht, lassen wir es nicht zu, dass die Erinnerung an die Opfer von Flucht und Vertreibung zum Spielball einer vermeintlichen Kümmerkompetenz wird. Da wir keinen Flickenteppich in Deutschland haben wollen, wird sich Mecklenburg-Vorpommern an der geplanten bundesweit einheitlichen Regelung für das Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung beteiligen. An einem solchen Gedenktag soll allen Opfern von Krieg, Flucht und Vertreibung gedacht werden. Der Deutschen, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit verfolgt wurden, wird ebenso gedacht wie der Opfer des Nationalsozialismus und der von Deutschland ausgehenden Kriege.
deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts erinnert, und dies aus gutem Grund. Die Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern der Kriegs- und Nachkriegszeit ist nicht selbstverständlich. Weltweit waren Flucht und Vertreibung häufig Ausgangspunkt neuer Konflikte, so in der jüngeren Geschichte im Nahen Osten, auf dem Balkan, in Tschetschenien oder in Ost- beziehungsweise Zentralafrika.
Deutschland ist es geglückt, einen anderen Weg einzuschlagen. In der Nachkriegszeit wurden nach und nach freundschaftliche Beziehungen zu allen Nachbarländern entwickelt und ich denke, darauf können wir auch stolz sein. Auch an diese friedliche Aufarbeitung sollten wir uns an solch einem Tag erinnern.
Neben der Bewältigung der Kriegsfolgen haben die Bürger in unserem Land auch einen bemerkenswerten besonderen Beitrag geleistet. Ungeachtet der eigenen Si- tuation wurden Vertriebene, Flüchtlinge sowie Kriegs- geschädigte in einer solidarischen Willkommenskultur aufgenommen sowie wirtschaftlich und gesellschaftlich hier in Deutschland integriert. Und, erinnern Sie sich, so kamen beispielsweise 1989 mehr als drei Millionen Menschen als Spätaussiedler nach Deutschland. Sie wurden umfangreich von der Bundesregierung und den Vertriebenenverbänden unterstützt und herzlich aufgenommen.
Dies ist ein besonderer, hervorzuhebender Punkt der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die gesellschaftliche Anerkennung der Schicksale der Opfer von Krieg, Flucht und Vertreibung muss nach wie vor ein weltweites Ziel sein. Die Bundesregierung setzt sich deshalb bei den Vereinten Nationen dafür ein, dass der bestehende Weltflüchtlingstag am 20. Juni um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung erweitert wird. Nach der Entscheidung der UN wird dieses Gedenken auch auf nationaler Ebene begangen werden. Die Initiative hierfür geht übrigens auf eine Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der FDP zurück.