Protocol of the Session on December 12, 2013

Die Sicherstellung und Durchführung der freiwilligen gerichtsfesten Befunddokumentationen in beiden Ambulanzen wird zukünftig mit jährlich 60.000 Euro finanziert. Und mit der Herrichtung der Ambulanzen nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterstellung im Opferschutz ein. Opfer von Gewaltverbrechen können in diesen Ambulanzen gerichtssicher Verletzungen und Schäden dokumentieren lassen und das ist sehr wichtig für eine spätere strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung und Ahndung der Täter. Deshalb die Berücksichtigung im Landeshaushalt im Einzelplan 10.

Ich komme zur Kindertagesförderung, einem weiteren sehr wesentlichen Punkt des Einzelplanes 10.

Meine Damen und Herren, Chancengleichheit im All- gemeinen und natürlich für alle Kinder in diesem Land bleibt auch in den kommenden Jahren Schwerpunkt unserer Politik, und deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg, nämlich die Kindertagesförderung qualitativ und quantitativ zu verbessern, fortsetzen. Die allgemeinen Zuweisungen des Landes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kinder- tagespflege betragen in 2013 insgesamt rund 159 Millionen Euro und in den beiden kommenden Jahren, also den Haushaltsjahren 14 und 15, erhöht sich dieser Betrag auf rund 176 Millionen Euro, das ist der Wert für 2014, beziehungsweise 188 Millionen Euro in 2015. Darin enthalten sind unter anderem die als Rechtsanspruch ausgestattete finanzielle Entlastung für Eltern von Kindern unter drei Jahren beziehungsweise den Kindern im letzten Jahr vor dem Schuleintritt, und das in Höhe von mehr als 23 Millionen Euro pro Jahr, und die Aufwendungen des Landes zur Absenkung der Fachkraft-KindRelation in den Kindertagesstätten von heute 1 : 17, ehemals 1 : 18, auf letztlich 1 : 15. Und auch das kostet selbstverständlich Geld, was wir an dieser Stelle für die Betreuung der Kinder sehr gern aufwenden, nämlich in Höhe von zunächst mehr als 16 Millionen Euro zusätzlich in 2014 und 20 Millionen Euro in 2015.

Meine Damen und Herren, die Förderung der Jugendarbeit orientiert sich an der Zahl der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 26 Jahren. Und das hat zur Folge, dass seit Jahren die Förderung bei uns in unserem Bundesland rückläufig ist. Das liegt daran, dass im Jahr 2002 noch circa 417.000 Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern lebten, und in 2013 waren es nur noch 238.000 Kinder und Jugendliche. Diese Tendenz ist weiter sinkend. Damit gerät die Förderung der Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendfördergesetz sowohl für die Jugendarbeit freier Träger als auch für die Arbeit öffentlicher Träger an eine kritische Grenze und das hat ja, das haben Sie sicher verfolgt, zu einer sehr breiten Diskussion in der Öffentlichkeit geführt. Es soll unabhän

gig von dieser Diskussion, das möchte ich an dieser Stelle als grundsätzliches Prinzip noch einmal betonen, bei der gesetzlichen Regelung der Pro-Kopf-Förderung bleiben, um – und das ist im Grunde auch sinnvoll – der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Das bedeutet im Grunde, dass der Mittelansatz für die Förderung freier Träger nach dem Kinder- und Jugendfördergesetz absinkt, und gleichzeitig sinkt auch der Mittelabsatz für die Förderung öffentlicher Träger.

Aber gleichwohl, meine Damen und Herren, das möchte ich als absolutes Novum betonen, soll die Förderung der Jugendarbeit, weil wir sie sehr wichtig finden, auf dem etwa gleichen Niveau wie 2012 verbleiben. Das bedeutet für die Jugendarbeit freier Träger einen Gesamtansatz von rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr und für die Jugendarbeit öffentlicher Träger einen Gesamtansatz von rund 1,27 Millionen Euro im Jahr. Um das zu erreichen, diese beiden Punkte zusammenzubringen, nämlich einerseits dem haushaltspolitischen, absolut logischen Erfordernis zu entsprechen, bestimmte politische Ansätze an der Personenzahl im Land zu orientieren, die dafür überhaupt zur Verfügung steht in diesem Bereich, also der Kinder und Jugendlichen, und auf der anderen Seite nicht unter eine kritische Grenze zu geraten und diese beiden Ziele seriös zu verbinden, haben wir im Kapi- tel 1025 im Einzelplan 10 in der Maßnahmegruppe 21 zwei neue Titel für die Förderung der Jugendarbeit freier und öffentlicher Träger außerhalb der Förderung nach dem KJfG ausgebracht, indem der jeweilige Differenzbetrag zwischen der Veranschlagung nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Niveau von 2012 veranschlagt wird. Damit stehen für die Jugendarbeit freier Träger in 2014 und in 2015 jeweils 1,5 Millionen Euro für die Jugendverbandsförderung, 174.000 Euro für die Beteiligungswerkstatt, 255.000 Euro für das Projekt „Schule und Verein“ und 180.000 Euro für Ferien und Familienfreizeiten zur Verfügung. Trotz des Abweichens von der demografiebezogenen Pro-Kopf-Förderung halten wir dies für eine sehr gute Lösung, meine Damen und Herren,

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

und für ein sehr wichtiges Signal für die gute Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit hier bei uns im Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Meine Damen und Herren, kommen wir zum Maßregelvollzug. Nachdem im laufenden Haushalt die Kapazi- tätserweiterung in Rostock mit 20 Plätzen beschlossen wurde und der Bau im Jahre 2014 also beginnen kann, soll eine weitere Baumaßnahme, die Sanierung des weniger gesicherten Bereiches der Forensik in Stralsund, mit 1,65 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren gefördert werden.

Ein weiteres besonderes Anliegen ist uns im Einzel- plan 10 der Bereich der Pflege, der in unserer älter werdenden Gesellschaft, wie Sie sicher alle wissen, eine immer stärkere Bedeutung in den kommenden Jahren erfahren wird. Der Bereich der Pflege soll zukünftig um insgesamt 1,8 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden und hiervon werden 100.000 Euro pro Jahr für die Gutachten zur innovativen Pflegesozialplanung ausgebracht und 1,5 Millionen Euro für die Zuweisung an die Kommunen für eben diese Pflegesozialplanung, damit die in die Lage kommen, sich an der Stelle gut aufzustellen und

auch Projekte zur Vermeidung stationärer Pflege zu entwickeln. Das ist der vordringliche Wunsch der Menschen in unserem Land, die älter sind, die möglicherweise pflegebedürftig sind, möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden betreut werden zu können und dort wohnen bleiben zu können, und genau diesen Wunsch wollen wir durch die entsprechende Veranschlagung der Geldbeträge erreichen beziehungsweise diesen Menschen entgegenkommen.

Zusätzlich wird der Titel für die Förderung ambulanter und teilstationärer Pflege um 200.000 Euro von 1,1 Mil- lionen Euro auf 1,3 Millionen Euro aufgestockt. Hintergrund hierfür ist, dass die mit dem Auslaufen des Landespflegewohngeldes frei gewordenen Mittel für die Stärkung der ambulanten Versorgung sowie für die Tages-, die Nachtzeit- und auch die Kurzzeitpflege genutzt werden können. Und um das mal zusammenzufassen: „Ambulant vor stationär“ ist eines der wesentlichen Ziele unserer Pflegepolitik innerhalb der Regierungskoalition, innerhalb der SPD, und genau diesem Ziel wollen wir entsprechend auch mit den Ansätzen im Haushalt im Einzelplan 10 Rechnung tragen.

Um bei der Pflege zu bleiben: Zum Ausbau einer zukunftsfähigen pflegerischen Versorgung, zu einer zukunftsfähigen pflegerischen Versorgungsstruktur gehört auch eine wohnortnahe neutrale Pflegeberatung. Und wir konnten bereits einen nahezu flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten im ganzen Land erreichen. Das Land hat entsprechend hier Initiativen der Kommunen gemeinsam mit den Pflegekassen gefördert und daran wollen wir gern festhalten. Hier helfen wir auch weiterhin bei der Fortschreibung, Verstetigung und Sicherung neuer beziehungsweise bereits entstandener Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern, weil wir der Auffassung sind, dass nur solche Pflegebedürf- tige und deren Angehörige ihren Wünschen entsprechend versorgt werden können, wenn sie auch darüber Bescheid wissen, wenn sie gut und neutral beraten wurden, und eine solche Beratung findet heute nahezu flächendeckend in Pflegestützpunkten in MecklenburgVorpommern statt. Das setzen wir im Haushalt entsprechend fort.

Meine Damen und Herren, mit dem Doppelhaus- halt 2014/2015 beginnt auch die neue ESF-Förderperi- ode – 2014 bis 2020. Derzeit gehen wir davon aus, dass für die gesamte Förderperiode 378,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das sind knapp 40 Millionen Euro weniger als in der laufenden Förderperiode. Und immerhin ist es aber gelungen, das Verhältnis der Strukturfonds EFRE und ESF zugunsten des ESF zu verschieben. Beträgt in der laufenden Förderperiode dieses Verhält- nis 75 : 25, so wird es in der neuen Förderperiode 70 : 30 betragen. Und in der neuen Periode werden wichtige bisherige Förderziele weiterverfolgt.

Hier möchte ich beispielhaft die Schul- und Jugendsozialarbeit benennen, hier möchte ich die Produktionsschulen und auch die Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit wie beispielsweise das Regionalzentrum für demokratische Kultur benennen. Ich nenne diese vier Programme auch deshalb in einem Atemzug, weil wir hier in der Verantwortung stehen, eine lückenlose Förderung zum Jahreswechsel sicherzustellen. Da die Genehmigung des neuen Operationellen Programms erst in der Mitte des Jahres 2014 zu erwarten ist, wird das zunächst mithilfe von Restmitteln aus dem laufenden ESF erfolgen.

Insgesamt sind in der nächsten Förderperiode für die Schulsozialarbeit 30 Millionen Euro vorgesehen, für die Jugendsozialarbeit 17,5 Millionen Euro, für die Produktionsschulen 10 Millionen Euro, für Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit 14,5 Millionen Euro. Im neuen ESF sollen aber auch ganz neue Akzente jenseits der sehr bewährten, erprobten Konzepte Wirklichkeit werden und so werden für die Förderung der sozialen Eingliederung und der Bekämpfung der Armut mit insgesamt fast 81 Millionen Euro mehr Mittel vorgesehen als die von der EU eigentlich geforderten anteiligen 20 Prozent. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Förderung von Integrationsprojekten, auf die Stärkung von Familien, auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Eltern, auf familienorientiertes Fallmanagement und auf den Familiencoach im Quartier gelegt.

Meine Damen und Herren, Hauptschwerpunkt bleiben die Investitionen in Bildung, in Kompetenzen, in lebenslanges Lernen mit insgesamt über 180 Millionen Euro. Hier haben die allerhöchste Priorität die Reduzierung der Zahl der Förderschülerinnen und -schüler, die Inklusionsförderung hier im Land und andere neue Maßnahmen im Schulbereich, für die insgesamt 45 Millionen Euro aufgewendet werden sollen, das alles im Bereich des ESF.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das dritte Hauptziel wird die Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte mit insgesamt knapp 87 Millionen Euro sein und hierbei sei erwähnt, dass auch für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben über 20 Millionen Euro vorgesehen sind.

Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Bereich im Haushalt im Einzelplan 10 ist das freiwillige Engagement in unserem Bundesland. Das Ehrenamt ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wirklich unverzichtbar und das Ehrenamt nicht als solches, sondern die Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, leisten einen sehr erheblichen Beitrag für das Wohlergehen von uns allen hier in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses vorbildliche Engagement verdient natürlich zunächst einmal unseren Dank und unsere allerhöchste Anerkennung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Aber darüber hinaus wollen wir etwas tun, wir wollen dieses Engagement nämlich weiter unterstützen und fördern. Und um das Engagement künftig noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen für eine freiwillige Mitarbeit zu gewinnen, investieren wir 2014 und 2015 zusätzliches Landesgeld in die strategische Weiterentwicklung des Engagementbereiches. In den laufenden Haushaltsberatungen haben wir als SPD-Fraktion eine Aufstockung um jährlich 100.000 Euro erfolgreich durchgesetzt. Bei diesem Geld steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen beim freiwilligen Engagement im Vordergrund. So sollen Mitmachzentralen vor Ort weiter gefördert werden, so sollen Vernetzungs- und Informationsangebote für freiwilliges Engagement auch im Internet gestärkt werden, so soll die Beratungs- und Weiterbildungslandschaft verbessert und so der Engagementbereich insgesamt strategisch weiterentwickelt werden. Und gemeinsam mit allen Engagierten, mit allen in diesem Bereich Beteiligten wollen wir so das bestehende freiwillige Engagement erhalten und nach Möglichkeit auch ausbauen.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf die klassischen Parlamentstitel im Einzelplan 10 eingehen, die ihrerseits dazu beitragen, MecklenburgVorpommern sozial gerechter zu machen. Insofern möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir die Förderung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- beratung natürlich unvermindert aufrechterhalten. Gleiches gilt für die Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern, für den Kinderschutz, den wir sogar noch einmal um 10.000 Euro verstärkt haben, und auch die Förderung der Familienarbeit. Alle diese Punkte, die wir in den vergangenen Verhandlungen ergänzt haben, waren dieses Mal von vornherein und auskömmlich vorgesehen. Und hierfür möchte ich an dieser Stelle, wie insgesamt, für die wirklich sehr engagierten Beratungen Ministerin Schwesig und dem gesamten Ministerium für eben diese sehr gute und auch sachorientierte und hartleibige Verhandlungsführung danken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Meine Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen mit meinen kurzen grundsätzlichen, aber auch exemplarischen Ausführungen belegt zu haben, dass der Einzelplan 10, der Haushalt des Ministeriums, einen verantwortlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dokumentiert und dass der Haushalt andererseits aber auch diejenigen Schwerpunkte setzt, die sozialpolitisch, die arbeitsmarktpolitisch, die gleichstellungspolitisch hier für uns in Mecklenburg-Vorpommern geboten sind und die den Menschen am Ende in unserem Bundesland helfen, ihr – ich nenne das mal so – individuelles Stück vom Glück auch zu bekommen, unabhängig davon, wie die jeweiligen Startchancen sind, unabhängig davon, welchen Geldbeutel jemand in der Tasche hat, welchen Bildungshintergrund er bei seiner eigenen Geburt hat.

Meine Damen und Herren der demokratischen Opposition, ich möchte Sie nun am Ende auch bitten, Ihrer Verantwortung für solide Finanzen hier im Land und für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und den einzelnen vorgesehen Maßnahmen im Einzelplan 10 zuzustimmen. – Ich danke sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Barlen.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nach dem Rundumschlag des Kollegen Barlen meinen Redebeitrag zur Debatte zum Einzelplan 10 darauf beschränken, noch einmal kurz etwas zu den Arbeitsmarktanträgen und den Hintergründen für die Stellung dieser Anträge zu sagen.

Ich will damit anfangen, noch mal einen Blick auf die Arbeitsmarktsituation zu werfen. Derzeit gibt es im Land etwa 712.000 Erwerbstätige. 541.000 davon arbeiten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anzahl der arbeitslosen Frauen und Männer lag im November offiziell bei 95.264. Die tatsächliche Arbeitslosigkeit – und das wissen Sie – einschließlich der über 58-jährigen der in Maßnahmen befindlichen Arbeitslosen, der Fremdbetreuten sowie der Beschäftigten in

Bürgerarbeit, liegt aktuell bei etwa 125.000 Betroffenen. Immer noch sind also mehr als 15 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung von der Teilhabe am Arbeitsleben und damit vom Einkommenserwerb durch Arbeit ausgeschlossen. Und viele der Betroffenen erleben dies als Dauerzustand, der bestenfalls durch die Teilnahme an einer Maßnahme unterbrochen wird. Während der Teilnahme zählen sie dann nicht mehr als arbeitslos, anschließend auch nicht mehr als langzeitarbeitslos, und das, obwohl sie ja tatsächlich nie den Sprung in einen echten Job geschafft haben.

Und, meine Damen und Herren, weil ja immer Kosten bemüht werden als Argument zur Ablehnung unserer Anträge, möchte ich an der Stelle noch mal darauf hinweisen, dass die mit diesem eben genannten Problem einhergehenden gesellschaftlichen Folgekosten natürlich auch hohe sind. Die CDU-FDP-Bundesregierung, sie ist Geschichte, aber sie hat in ihrer Amtszeit seit 2009 eben die Mittel zur Förderung der Integration Langzeitarbeitsloser auch für Mecklenburg-Vorpommern um mehr als 50 Prozent reduziert – und ich habe das, glaube ich, schon mehrfach gesagt –, wir haben allerdings keine Reduzierung der Arbeitslosigkeit um 50 Prozent seit 2009 erlebt.

Vielleicht überrascht es Sie bei all den Lobhudeleien, die man immer auf Ihre so erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik hier hören darf, dass die Anzahl der Arbeitslosen im SGB-II-Bereich – und da liegt nun unbestritten unser größtes Problem – im Zeitraum von November 2009 bis November 2013 trotz stark wirksamen demografischen Faktors nur um ganze 9.000 gesunken ist. Stattdessen müssen wir feststellen, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen immer weiter ansteigt. Aus unserer Sicht verzichtet die Landesregierung leider nach wie vor auf ein wirksames Instrument zur Bekämpfung dieser Situation.

Zusammengefasst: Die CDU-geführte Bundesregierung hat also die Mittel drastisch gekürzt und die SPDgeführte Landesregierung hat bisher ihren Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit darauf reduziert, ESF-Mittel einzusetzen und auf die böse Bundesregierung zu verweisen. Von einem sozialen Arbeitsmarkt, den Sie, Frau Ministerin Schwesig, auch im Landtagswahlkampf 2011 versprochen hatten, ist nichts übrig geblieben, weder im Doppelhaushalt noch im OP zur neuen Förderperiode.

Ob die Hoffnung, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene und die dort formulierte Schwerpunktsetzung bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dann tatsächlich greift, bleibt abzuwarten. Sie hatten in der Vergangenheit bei dem Thema immer betont, dass vor dem Hintergrund eines notwendigen großen bundespolitischen Wurfes keine weiteren Modellprojekte – auch nicht zum sozialen Arbeitsmarkt hier im Land – gefördert werden sollten.

Ich habe mir mal den Koa-Vertrag angeguckt – da stehen dann gewaltig klingende 1,4 Milliarden Euro mehr für die Eingliederung Arbeitssuchender. Nun gibt es auch erste Bewertungen dazu. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat dazu jüngst eine Bewertung veröffentlicht. Da wohl nicht gemeint ist, dass es diese 1,4 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr on top auf den Eingliederungstitel gibt, sondern stattdessen nur 350 Millionen pro Jahr vorgesehen sind, die je nach Bewertung entweder die wirksame Übertrag

barkeit der Restmittel – über die wir hier auch schon mal diskutiert haben – zwischen den Haushaltsjahren oder aber zu 500 Millionen dem Verwaltungshaushalt und zu 900 Millionen dem Eingliederungstitel gestreckt über die Gesamtlaufzeit des Koalitionsvertrages zur Verfügung gestellt werden sollen, sind große Sprünge nicht zu erwarten.

Das Gleiche gilt inhaltlich für das angekündigte ESFBundesprogramm für Langzeitarbeitslose, bei dem – statt einem auf der Bürgerarbeit basierenden und weiterentwickelten tatsächlichen Beschäftigungsprogramm – offenbar an die Unterstützung durch Jobcoaches beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt gedacht wird. Da sage ich ganz klar, auch mit Blick auf die Haushaltsberatungen hier, das wird das Problem aus der Sicht meiner Fraktion nicht lösen. Und da sich auch die Prophezeiung des Ministerpräsidenten, dass die Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit sich in fünf Jahren möglicherweise von selbst erledigt haben könnte, nicht bewahrheiten wird, sind landespolitische Ansätze aus unserer Sicht umso wichtiger. Deshalb fordern wir mit unseren Anträgen erneut den Einstieg in einen sozialen Arbeitsmarkt und die Unterstützung der Strukturentwicklungs- und Beschäftigungsgesellschaften als wichtige Partner der Arbeitsmarktpolitik im Land.

Wir haben unsere Anträge im zuständigen Ausschuss für Arbeit umfassend begründet. Eine inhaltliche Debatte dazu fand leider, wie so oft, nicht statt, weil sich die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Koalition inhaltlich nicht damit auseinandersetzen wollten.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: So siehts aus.)

Das will ich noch mal in aller Deutlichkeit sagen. Sie empfanden es sogar als nicht notwendig und den Fachausschuss offensichtlich auch nicht als das geeignete Gremium, um ihre eigenen Anträge zum Beispiel zur Jugendberufshilfe oder zur Förderung der Jugendarbeit dort vorzustellen. Der Kollege Heydorn sagte sogar, seriöse Politik sehe so aus, dass SPD und CDU ihre Anträge – alle abgestimmt mit ihren finanzpolitischen Sprechern – im Finanzausschuss stellen würden.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Was für ein Verständnis!)

Insofern muss man sich schon fragen, welches eigenartige Verständnis von der Arbeit in den Fachausschüssen Sie haben, werte Kolleginnen und Kollegen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Zur Arbeitsmarktpolitik haben Sie ohnehin keine Anträge gestellt, wie wir feststellen mussten. Sie lassen Ihre Ministerin machen, ohne eigene Vorstellungen zu entwickeln.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Und nicht nur mit Blick auf die Internetseite Ihres Ministeriums hinterlassen Sie, Frau Ministerin Schwesig, zumindest viele Fragezeichen, falls Sie nach Berlin wechseln sollten. Ich will noch mal deutlich sagen: Bei aller Zustimmung zu positiven, auch stark sozialpolitisch motivierten Ansätzen im Bereich Alleinerziehender, im Bereich der Stabilisierung von Menschen aus Bedarfsgemeinschaften oder der ohne Zweifel wichtigen Beratung

Arbeitsloser in den Integrationsprojekten – Herr Kollege Barlen ist darauf eingegangen –, woran es nach wie vor fehlt, ist die Perspektive durch das nachweislich am stärksten integrierende Moment, nämlich ein Angebot an sinnvoller Beschäftigung. Das ist übrigens keine Auffassung, die wir exklusiv vertreten. Das ist inzwischen auch die Auffassung der großen Wohlfahrtsverbände und, wie wir kürzlich mitbekommen haben, der Kirchen, insbesondere der Nordkirche hier im Land.

Da sich ein solcher Ansatz weder im Haushalt noch im gesamten OP zum ESF 2014 bis 2020 findet, haben Sie leider aus unserer Sicht eine wichtige Chance vertan, ein Signal an die Betroffenen zu senden. Gleiches gilt natürlich für die Notwendigkeit eines Bekenntnisses zu den Beschäftigungsgesellschaften als Partner der Arbeitsmarktpolitik.