Protocol of the Session on November 13, 2013

(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie geprüft, ja?)

Des Weiteren ist zu hinterfragen, ob die Änderung überhaupt notwendig ist. Dies bezweifeln wir ausdrücklich. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum plötzlich die Altersgrenze abgesenkt werden soll, erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass alle Beschäftigten, wie wir wissen, egal ob Angestellte oder Beamte, länger arbeiten müssen. Die Zeit zwischen spätmöglichster Verbeamtung und Pensionseintritt wird länger. Das, was Sie vorhaben, ist weder gerecht noch solidarisch. Der wahre Grund für das Herumdoktern an der Altersgrenze liegt doch auf der Hand: Es ist ein rein fiskalischer.

(Egbert Liskow, CDU: Ja.)

Meine Damen und Herren, SPD und CDU haben sich nach langem Hin und Her dazu entschieden, Lehrerinnen und Lehrer zu verbeamten. Die Attraktivität des Lehrerberufes soll dadurch gesteigert werden.

(Andreas Butzki, SPD: Das ist auch gut so.)

Ob eine Verbeamtung in Mecklenburg-Vorpommern dafür tatsächlich eine passende Maßnahme ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Wenn die Landesregierung dies aber will,

(Torsten Renz, CDU: Welche Position haben Sie denn?)

hat sie auch die Frage zu beantworten,

(Torsten Renz, CDU: Welche Position haben Sie denn in der Frage?)

wie sie mit den Lehrerinnen und Lehrern umgeht, die heute schon ihren Dienst tun.

(Torsten Renz, CDU: Wollen Sie denn Lehrer verbeamten? Ja oder nein?)

Wie viele könnten von der Verbeamtung profitieren?

(Torsten Renz, CDU: Frau Rösler, wollen Sie Lehrer verbeamten? Ja oder nein? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, die Frage ist, bis wann, Herr Renz, bis wann, Herr Renz. Und die Frage können Sie beantworten. – Torsten Renz, CDU: Ja oder nein?)

Wie viele könnten von der Verbeamtung profitieren? Es wären 1.300 Lehrkräfte in etwa, für die Landesregierung offenbar viel zu viele, denn die dafür notwendigen Rückstellungen für die zukünftigen Pensionen sind der Landesregierung wohl ein Dorn im Auge.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Wenn die Altersgrenze auf 40 Jahre abgesenkt wird, dann können nicht einmal 300 Lehrkräfte von der Verbeamtung profitieren. Das, meine Damen und Herren, ist offenbar politischer Wille und deshalb dreht man an der Schraube. Diese offenkundige Benachteiligung der altgedienten Lehrkräfte darf der Landtag nicht stillschwei

gend durchgehen lassen, denn in der Folge werden nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer betroffen sein. Wie wir hören, plant die Landesregierung, die Altersgrenze für alle Beamtinnen und Beamten auf 40 Jahre abzusenken.

In unserem Antrag fordern wir daher die Landesregierung auf, von dem Vorhaben, die Altersgrenze auf 40 Jahre abzusenken, Abstand zu nehmen. Und wir wollen, dass für die Lehrerinnen und Lehrer, die altersbedingt nicht mehr verbeamtet werden können, ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgt oder aber sie in ihren Arbeitsverpflichtungen entlastet werden, etwa durch sogenannte Abminderungsstunden.

(Tilo Gundlack, SPD: Und das kostet kein Geld oder was?)

Meine Damen und Herren, Frau Polzin sprach einmal davon, dass sie gar einen Krieg in den Lehrerzimmern befürchte, wenn die Verbeamtung in Mecklenburg-Vor- pommern eingeführt würde. Das Wort „Krieg“ halte ich für unpassend.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Wenn Sie es aber durch „Ungerechtigkeit“ ersetzen, sind wir beieinander. Deswegen bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion, zukünftige Ungerechtigkeiten zu vermeiden und unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Finanzministerin des Landes Frau Polzin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle mal sagen, obwohl ich eigentlich nicht zuständig bin, weder für Punkt 1 Ihres Antrages, da wäre es der Innenminister, noch Punkt 2, da wäre es der Bildungsminister, stelle ich mich natürlich – wie immer – bei kritischen Themen der Diskussion und will dazu auch gern antworten.

(Heinz Müller, SPD: Nur keinem Streit aus dem Weg gehen. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Mir wird ja nicht unbedingt nachgesagt, dass ich konfliktscheu sei.

(Egbert Liskow, CDU: Nicht? – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das stimmt.)

Ich würde vielleicht einfach mal mit einem Eindruck beginnen.

Frau Rösler, Sie haben völlig zutreffend die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und das, worüber wir jetzt vermutlich unterschiedlicher Auffassung sind, sind also aus Ihrer Sicht Gerechtigkeitsfragen. Ich will mal ein bisschen und auch nicht gerade mit Enthusiasmus zusammenfassen:

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Bei diesem Thema der Verbeamtung in den Lehrerzimmern von einer Gerechtigkeit zu sprechen, die irgendwie herzustellen oder zu verschlechtern,

(Andreas Butzki, SPD: Das geht gar nicht.)

bedeutet die Quadratur des Kreises.

Im Übrigen – und das wird immer gern ausgeblendet, wie auch heute beim ersten Tagesordnungspunkt, als es um die Tarifübertragung ging – möchten gern einige, wenn es ihnen in den Kram passt, diese beiden Systeme miteinander vermischen und am besten aus jedem System das herausgreifen, was positiv ist. Das andere wird ausgeblendet und so kommt es dann dahin, dass man eben im Beamtenbereich zu Verhandlungen veranlasst wird oder dass man auch selbstverständlich eine Gleichbehandlung, wie auch immer, auf die Reihe bringen muss, und dabei wird vergessen, dass eine wirkliche Gleichbehandlung ganz andere Karten sind, über die man auch mal reden kann. Man muss nämlich die Leistungen, die ein Beamter quasi als Lebenszeitbeamter und nicht nur in seiner Arbeitszeit bekommt als Alimentierung vom Staat, auch mal mit der Gegenleistung in Bezug bringen. Insofern sind wir gerade jetzt beim Thema „Verbeamtung bis zu welcher Altersgrenze“ bei einer Gretchenfrage.

Ich zucke übrigens, Frau Rösler, immer ein bisschen zusammen, wenn ich diesen Satz von Ihnen „allein aus fiskalischen Gründen“ wie ein Schimpfwort in den Raum gesprüht fühle. Dass das von einer finanzpolitischen Sprecherin kommt, kann ich auch nicht ganz einsehen, denn ich sage Ihnen, wer bei diesem Thema, das nicht unerheblich den Landeshaushalt beeinflusst und in Zukunft noch mehr beeinflussen wird, nicht fiskalpolitisch denkt, den überrollt das Ganze so, wie es in den alten Bundesländern in den nächsten Jahren definitiv passieren wird. Ich empfehle Ihnen da das Werk des Bundes der Steuerzahler. Die haben einfach mal die Prognosen ausgerechnet, was mit den notwendigen Versorgungslasten in den Haushalten passiert. Und in allen alten Bundesländern, sage ich Ihnen, werden das bis zu 40 Prozent des Haushaltsbudgets werden allein für den Versorgungsbereich. Der Grund ist, man hat jahrelang mit den Beamten in der aktiven Zeit ganz gut Geld gespart, was den Arbeitgeberanteil anbelangte, aber viel zu wenig wurde zurückgelegt, damit man den Ruhestand dann auch absichern kann.

Das ist eine Entwicklung, die zum Glück in den neuen Ländern generell nicht so ist und in unserem Land allein deshalb nicht, weil wir von vornherein sehr sorgsam mit diesem Thema umgegangen sind. Das hieß unter anderem, vorsichtige Verbeamtung, nicht auf Teufel komm raus alle, denn man muss auch mit den Entscheidungen von heute morgen noch klarkommen, und zum Zweiten seit 2008 das Anliegen des Versorgungsfonds, mit dem wir alle Verbeamtungen seit diesem Jahrgang in eine sichere Zukunft führen können, finanziert aus dem Versorgungsfonds.

Zur Wahrheit gehört aber auch – und das verschärft die Situation natürlich –, dass für die Beamten bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorsorge getroffen wurde. Das nennt man dann auch implizite Verschuldung, weil das Ganze zusätzlich aus dem Landeshaushalt zu finanzieren sein wird. Wir sind mit dem heutigen Tag in etwa bei einem

Stand der impliziten Verschuldung von 4,5 Milliarden. Und wenn man sich dann noch überlegt, dass das alles irgendwann mal eine Pflichtausgabe sein wird, die vom Gesamtbudget des Haushaltes zurückzurechnen ist, was dazu führen wird, dass bestimmte Leistungen, die man heute noch vorhalten kann, im Sozial-, im Bildungsbereich, in der Wirtschaft an der Stelle hinten runterfallen müssen, denn wir sind verpflichtet, die anderen Leistungen zu zahlen, wer also heute ein bisschen leichtsinnig mit diesem Thema umgeht, der wird das seinen Nachfolgern erklären müssen, warum ihm diese Zukunftsentscheidung völlig egal war. Wenn wir also heute mal wieder nett und fröhlich sind und glauben, wir können irgendwem einen Gefallen damit tun und an solchen Schrauben nicht drehen, die notwendig sind zu verändern, dann sorgt man jetzt schon dafür, dass uns das in einigen Jahren einholen wird.

Insofern will ich Ihnen auch gern erklären, warum wir jetzt und zu diesem Zeitpunkt für alle zukünftigen Beamten diese Altersgrenze von 45 auf 40 runtersetzen möchten. Zunächst mal, was das Finanzministerium anbelangt, wir sind da schon sechs Jahre mit diesem Begehren am Start und es ist zu diesem Zeitpunkt jetzt auch gelungen, das in der Landesregierung gemeinsam hinzubekommen, weil wir es eben nicht an der Lex Lehrer festgemacht haben, sondern gesagt haben, man muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dienstzeit und Ruhestand haben. Wir haben ja alle irgendwo schon mal Statistiken gelesen, was in den letzten Jahren an Lebenserwartung obendrauf gekommen ist. Das bedeutet genau an dem Punkt, die Zeit des Ruhestandes wird länger.

Sie haben recht, Frau Rösler, wenn Sie auf die Erhöhung der Arbeitszeit von 65 auf 67 verweisen, da haben wir in diesem Land die Anpassung gemacht gemäß dem Tarif. Im Übrigen haben das auch nicht alle Länder getan, wir haben also hier einen Alleingang gemacht mit einigen anderen Ländern, die bis übermorgen denken wollten und an ihre Haushalte von übermorgen. Ich halte diesen Punkt nicht für ehrenrührig, aber auch da habe ich mir im Landtag schon angehört, wie beamtenverachtend das wäre, dass die Beamten bis 67 Jahre arbeiten. Ich meine auch heute noch, dass das der richtige Schritt war, und genauso sieht es jetzt mit der Absenkung aus. Wenn wir also merken, dass die Phase des Ruhestandes größer wird, dann kippt die Waage zugunsten des Ruhestandes und wir steuern gegen, indem wir auf 40 Jahre heruntergehen. Das liegt doch in der Natur der Sache, denn es ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Beamter nach seiner Ausbildung in den Landesdienst eintritt und dort bis zu seinem Ruhestand auch arbeitet. Das Ende der Ausbildung mit 40 Jahren anzusetzen, ist eigentlich schon recht großzügig. Ich weiß, manche brauchen da noch länger, aber es gibt auch Ausnahmeregelungen, die sagen, wenn jemand aufgrund seiner familiären Situation, wie Kinderbetreuung, besondere Schwierigkeiten hat und das nicht innerhalb der Frist schafft, dann gibt es bei dem schon Ausnahmeregelungen, damit die 40 Jahre nicht eingehalten werden müssen. Also es gibt auch Reaktionen auf individuelle Lebenssituationen. Darüber hinaus allerdings dann auch noch zu sagen, ja, da kann man noch mal fünf Jahre hier und zehn Jahre da machen und irgendwann wird man dann Beamter, funktioniert nicht, denn dann kippt das ganze Gleichgewicht in puncto Ruhestand.

Frau Rösler hat selbst einige Argumente gebracht. Wir sehen also den wichtigsten Punkt darin, dass Menschen

nachweislich älter werden und man das in irgendeiner Weise wieder ausgleichen muss.

Ich will an der Stelle auch sagen, dass wir mit dem Punkt Gewinnungsinteresse natürlich von Ausnahmen immer wieder ausgehen. Ich will sagen, wenn ein Hochschulprofessor mit 46 in dieses Land kommen will und wir brauchen genau diesen Lehrstuhl oder diese Kompetenz, dann ist es nach wie vor unbenommen, dass man das tun kann. Das war bislang auch so. Auch da waren die 45 Jahre keine starre Grenze, sondern es konnte im Einzelfall anders entschieden werden. Das ist im Einzelfall in der Vergangenheit auch passiert. Aber wenn man sich die Zahlen mal anguckt, gab es eben auch sehr wenige Fälle, die oberhalb von 40 in den Landesdienst bei uns eintreten wollten. Wir führen hier also eigentlich auch ein bisschen eine Phantomdebatte. Die einzige Ausnahme, die nicht Phantom ist, ist das Thema Lehrer.

Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, die Motivation, die Lehrer zu verbeamten, auch wohlwissend, was dann passiert mit den Lehrern, die jetzt da sind, im Kontext war ganz einfach das Gewinnungsinteresse. Und das ist ein Problem der Zukunft. Wir haben in einigen Bereichen sogar zu viele Lehrer, da zählt noch das Lehrerpersonalkonzept, aber in einigen sind es zu wenig und da wird dieser Lehrermangel auch wachsen. Ergo brauchen wir neue Lehrer, ergo mussten wir die Attraktivität erhöhen, dem musste auch ich mich beugen. Und insofern ging es um die neu zu gewinnenden Lehrer mit der Verbeamtung. Dass man in dem Zusammenhang auch aus rechtlichen Erwägungen sagt, dann können wir die Bestandslehrer, die von diesen Altersgrenzen betroffen sind, nicht ausgrenzen, das ist der zweite Punkt. Frau Oldenburg, Frau Rösler und wer auch immer sich da auskennt in den Schulen, ich weiß, dass das ein Problem ist.

(Torsten Renz, CDU: Herr Butzki auch.)

Ja, jetzt aber auf den Trichter zu kommen, im Lehrerbereich zu sagen, dann wollen wir bei den Angestellten einen Ausgleich gegenüber den Beamten, hieße, das gesamte System infrage zu stellen.

(Torsten Renz, CDU: Das macht Frau Oldenburg.)

Denn ich sage mal, mit welchem Recht sind das denn in der übrigen Verwaltung auch zwei verschiedene? Müssen da jetzt auch alle Angestellten noch irgendwas obendrauf bekommen? Die sitzen manchmal auch im gleichen Raum am gleichen Tisch und machen die gleiche Aufgabe. Also entweder ich akzeptiere, es gibt hier zwei Systeme, dann muss ich auch die Unterschiede akzeptieren und kann nicht ständig durch Verwischung und populistisches Freundlichsein versuchen, an diesen Schrauben zu drehen.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU)