(Vincent Kokert, CDU: So ist es. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und ich habe gesagt, die Finanzzuweisung für die Unterrichtsversorgung.)
möchte und muss die Regierung nach dem Gerichtsurteil Folgendes klären: Für die Finanzierung des Hortes ist eigentlich das Sozialministerium zuständig, das Kindertagesförderungsgesetz.
Die Frage, der wir jetzt nachgehen müssen, ist, liegt in solchen Fällen vielleicht eine Doppelförderung vor oder nicht.
Also würde ich Sie bitten, in Zukunft solche polemischen, unsachlichen Unterstellungen zu unterlassen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das Bildungsministerium weist für die Unterrichtsversorgung zu.)
Ja, Frau Oldenburg? Sie wissen, dass jedes Ministerium auch die Pflicht hat zu überprüfen, ob es an anderer Stelle eine Doppelförderung gibt. Und falls das nicht so sein sollte, dass Sie es wissen, dann wissen Sie es jetzt.
(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zuhören, Herr Saalfeld, zuhören! Da können Sie auch noch was lernen.)
mit der Formulierung, die freien Schulen seien eine wünschenswerte Ergänzung. Ich glaube, die Sache ist ganz einfach. Ich bin mir sicher, dass nicht alle von Ihnen mit allen rechtlichen Vorschriften in Deutschland zufrieden sind. Wenn das so wäre, bräuchten wir keine Wahlen mehr. Da wäre nämlich alles so, wie es alle wollen. Insofern muss man doch unterscheiden zwischen der Frage, was rechtlich vorgeschrieben ist und woran jeder Staatsbürger gebunden ist, ob es ihm gefällt oder nicht, und dem darüber hinaus gehenden politischen Bekenntnis, dass man das nicht nur tut, was im Gesetz steht, sondern es auch noch für richtig hält. Und die Formulierung, es ist eine wünschenswerte Er- gänzung, ist eben nicht nur das Bekenntnis, dass selbstverständlich freie Träger einen Rechtsanspruch auf Förderung haben, das ist ja vollkommen klar, sondern diese Koalition sagt, es ist nicht nur ein Rechtsanspruch, sondern wir wünschen uns das auch, dass es solche Einrichtungen gibt.
und ich glaube nicht, dass das alle Fraktionen oder Parteien dieses Hauses in gleichem Maße betrifft, diesen Gleichklang von selbstverständlichem Rechtsanspruch und politischem Bekenntnis.
Was mich allerdings verwundert, ist, dass Sie den Widerspruch nicht bemerken in Ihrer Argumentation, dass die freien Schulen einen Rechtsanspruch darauf haben, gefördert zu werden und sich zu gründen, und andererseits beklagen, dass es im Bereich der Beruflichen Schulen freie Schulen gibt. Sie haben ja hier vorgetragen, ich glaube, es war etwa so: Solange es noch freie Schulen im Bereich des Berufswesens gibt,
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Solange es freie Schulen dort gibt, wo der Staat sich aus der Verantwortung gezogen hat, solange müssen sie unterstützt werden. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Und das, schauen Sie, und das geht nicht. Wenn Sie sagen, der Staat zieht sich aus der Verantwortung zurück, dann macht das nur Sinn, wenn Sie sagen, es gibt nur öffentliche Schulen.
Aber dann, wenn man das sagt, dann kann man nicht gleichzeitig für den Rechtsanspruch auf Förderung freier Schulen plädieren. Das ist ein Widerspruch. Entscheiden Sie sich einfach!
man kann nicht sinnvoll über 100 Prozent Plätze vorhalten. Zeigen Sie mir mal, wie alle Schüler zu 100 Prozent in öffentlichen Schulen sind, und dann macht eine freie Schule ein zusätzliches Angebot. Wer soll denn da beschult werden?
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die freien Schulen haben ein zusätzliches Angebot.)